Criminal policy making
In: The international library of criminology, criminal justice and penology
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In: The international library of criminology, criminal justice and penology
In: Home Office research study 59
In: A Home Office Research Unit report
In: Juridiska Fakultetens skriftserie 82
In: Social policy & administration: an international journal of policy and research, Band 31, Heft 5, S. 116-135
ISSN: 0037-7643, 0144-5596
In: Juridiska Fakultetens skriftserie 83
In: Revue internationale de droit pénal vol. 92, issue 2 (2021)
In: Kriminologische Forschungsberichte aus dem Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Strafrecht, Freiburg i.Br. 43
In: European colloquium on crime and criminal policy in Europe 2
In: Publications of the Finnish Lawyers' Association
In: Series D, Ius Finlandiae 7
In: European law review, Band 37, Heft 6, S. 758-770
ISSN: 0307-5400
World Affairs Online
In: Neue Kriminalpolitik: NK ; Forum für Kriminalwissenschaften, Recht und Praxis, Band 22, Heft 3, S. 108-116
ISSN: 0934-9200
Im deutschen Schrifttum und auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon wird überwiegend Besorgnis oder sogar Unzufriedenheit über den "Umgang" der europäischen Institutionen mit der Materie des Strafrechts und des Strafprozessrechts laut. Grund für diese Besorgnis sind nicht einmal primär verfehlte, sondern vielmehr fehlende bzw. nicht hinreichend erkennbare kriminalpolitische Leitlinien und Prinzipien auf EU-Ebene. Aber auch ohne solche auf die europäische Entwicklung gerichtete Skepsis besteht Anlass, sich grundlegender kriminalpolitischer Prinzipien zu vergewissern. Denn so mancher in den Strafrechtslehrbüchern in Marmor gemeißelte Grundsatz ist auch im nationalen kriminalpolitischen Alltag (Deutschlands und anderer europäischer Staaten) längst zu kleiner Münze verkommen und kaum noch zu erkennen. Vor diesem Hintergrund hat sich im April 2008 in München eine vierzehnköpfige Arbeitsgruppe von europarechtlich orientierten Strafrechtswissenschaftlern aus zehn Mitgliedstaaten als "European Criminal Policy Initiative" konstituiert. Sie eint nicht nur das Anliegen, dass die kriminalpolitischen Entscheidungen der EU-Institutionen auf klaren Prinzipien aufbauen müssen, sondern auch die Überzeugung, dass diese Prinzipien seit langem Bestand gemeinsamer Tradition sind. Diese lassen sich zudem durchaus aus dem europäischen Recht selbst ableiten. Dies veranlasst die Verfasser dazu, Grundprinzipien einer europäischen Kriminalpolitik in dem nachfolgen abgedruckten Manifest zusammenzutragen sowie deren Bedeutung anhand existenter bzw. im Vorschlagstadium befindlicher Rechtsakte der Europäischen Union zu exemplifizieren. Anschließend wird das zur Diskussion gestellte Dokument der European Criminal Policy Initiative präsentiert. (ICF2)