histat-Datenkompilation online: Die Bevölkerung Deutschlands gruppiert nach den Altersgruppen der Strafmündigkeit (strafmündige Bevölkerung), 1950– 2011
Gegenstand der Studie
Der Altersaufbau ist von entscheidender Bedeutung für die Beurteilung des Potentials einer Bevölkerung in den Bereichen Arbeit, wirtschaftliche Entwicklung, Konsum, sowie für den Bedarf spezieller Einrichtungen auf dem Sektor des Bildungs- und Gesundheitswesens. Weiterhin bildet die Gesamtbevölkerung die Bezugsgröße für die Berechnung von Kennziffern.
Die vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes zur Bevölkerung nach Alter und Geschlecht für das Gebiet Deutschlands wurden in Altersgruppen der Strafmündigkeit zusammengefasst. Dabei wurden die Gebietsgrenzen für Deutschland über die gesamte Zeit konstant gehalten – die Grenzen beziehen sich für die Zeit von 1950 bis 2011 auf das Deutschland nach der Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990. Die Gebietsabgrenzung für die vorliegenden Daten ist also das Frühere Bundesgebiet sowie die Neuen Länder und Berlin-Ost.
Der Stand der Angegebenen Bevölkerung für jedes Jahr ist der 31. Dezember.
Strafmündigkeit beschreibt das Erreichen eines Alters, ab dem einem Mensch vom Gesetzgeber her zugetraut wird, die Folgen seiner Handlungen überblicken zu können und von daher für seine Handlungen die Verantwortung übernehmen muss.
Im Deutschen Reich wurden der Beginn der Strafmündigkeit 1871 mit dem 12. Lebensjahr festgesetzt. 1923 wurde ein Jugendgerichtsgesetzt erlassen, in dem das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre hochgesetzt wurde. Mit der "ersten Verordnung zum Schutz gegen Jugendliche Schwerverbrecher" im Jahre 1939 wurden Jugendliche erst ab dem 16. Lebensjahr den Erwachsenen gleichgestellt, um mit dem Reichsjugendgesetz 1943 wieder mit dem 12. Lebensjahr die vollständige Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit einsetzen zu lassen.
Die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes vom 1. Oktober 1953 hob die heutige noch gültige Grenze auf 14 Jahre.
In der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland entwickelt sich die Strafmündigkeit mit zunehmendem Lebensalter in 3 Etappen.
Das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres besteht somit absolute Strafunmündigkeit. Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff ´Strafmündigkeit´ nicht, sondern spricht von Schuldunfähigkeit des Kindes. (vgl. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmündigkeit).
Jugendliche (also Personen von 14 bis 17 Jahren) sind individuell strafrechtlich verantwortlich, wenn sie zur Zeit der Tat reif genug sind, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Hier setzt jedoch ein besonderes Jugendstrafrecht ein.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt die volle Strafmündigkeit, die jedoch bei einem Heranwachsenden (18-21 Jahre) noch zur Anwendung von Jugendstrafrecht führen kann, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich bei der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
Ab dem 21. Lebensjahr kommen die Vorschriften des Erwachsenenstrafrechts zur Anwendung.
Die Fachserie 10, Reihe 3 zur Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes berichtet bis 2006 die Zusammensetzung der strafmündigen deutschen Bevölkerung zum 1.1. des entsprechenden Jahres nach Geschlecht und nach folgenden Altersgruppen:
- Strafmündige Bevölkerung insgesamt
- 14 bis 18 Jahre (Jugendliche)
- 18 bis 21 Jahre (Heranwachsende)
- ab 18 Jahre (Heranwachsende und Erwachsene zusammen)
- ab 21 Jahre (Erwachsene)
- Erwachsene ab 40 Jahre
Erst ab der Publikation für 2007 wurden die einzelnen Altersgruppen weiter ausgegliedert.
Die vorliegenden Daten dieser Studie beziehen sich auf den Bevölkerungsstand zum Ende des Jahres (Stand zum 31.12.), wie er auch in den Statistischen Jahrbüchern berichtet wird. Sie weicht daher von den Angaben zur strafmündigen Bevölkerung der Fachserie 10, Reihe 3 ab. Es wurde folgende Kategorisierung gewählt:
Strafunmündige Bevölkerung:
Kinder bis unter 8 Jahren
Kinder ab 8 bis unter 14 Jahre
Strafmündige Bevölkerung,
darunter Jugendliche:
Jugendliche 14 bis unter 16 Jahre
Jugendliche 14 bis unter 17 Jahre
Jugendliche, 16 bis unter 18 Jahre
Jugendliche, 17 bis unter 18 Jahre
Jugendliche, 14 bis unter 18 Jahre
Strafmündige Bevölkerung,
darunter Heranwachsende:
Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre)
Strafmündige Bevölkerung insgesamt:
Heranwachsende und Erwachsene (ab 18 Jahre)
Strafmündige Bevölkerung,
darunter Erwachsene:
Erwachsene ab 21 Jahre
Junge Erwachsene (21 bis unter 25 Jahre)
Erwachsene, 25 bis unter 30 Jahre
Erwachsene zwischen 30 und 35 Jahre
Erwachsene zw. 35 und 40 Jahre
Erwachsene ab 40 Jahre
Erwachsene zwischen 40 und 45 Jahre
Erwachsene zwischen 45 und 50 Jahre
Erwachsene zwischen 50 und 60 Jahre
Erwachsene zwischen 60 und 70 Jahren
Erwachsene ab 70 Jahre und älter
Zeit und Ort der Untersuchung:
Deutschland in den Grenzen vom 3. Oktober 1990
Quellenproblematik, Hinweis:
Der Stand der Bevölkerung pro Jahr ist der 12. 12. des jeweiligen Jahres. In der Fachserie 10, Reihe 3 wird der Bevölkerungsstand der strafmündigen Bevölkerung zu Beginn des Jahres (zum 1.1. des Jahres) berichtet.
Datentabellen in HISTAT (Thema: Bevölkerung):
01 Säuglinge und Kinder bis unter 8 Jahren (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
02 Kinder zwischen 8 und 14 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
03 Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
04 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres.) Deutschland, 1950-2011
05 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
06 Jugendliche zwischen 17 und 18 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
07 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
08 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
09 Bevölkerung (Heranwachsende und Erwachsene) ab 18 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
10 Erwachsene ab 21 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
11 Junge Erwachsene zwischen 21 und 25 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
12 Erwachsene zwischen 25 bis unter 30 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
13 Erwachsene zwischen 30 und unter 35 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
14 Erwachsene zwischen 35 und unter 40 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) in Deutschland, 1950-2011
15 Erwachsene ab 40 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
16 Erwachsene zwischen 40 und 45 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
17 Erwachsene zwischen 45 und 50 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
18 Erwachsene zwischen 50 und 60 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
19 Erwachsene zwischen 60 und 70 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
20 Erwachsene ab 70 Jahre (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011
21 Strafmündige Gesamtbevölkerung (Bevölkerungsstand zum 31.12. des Jahres) Deutschland, 1950-2011