Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage nach der Darstellung Chinas in ausgewählten Geographieschulbüchern (Lehrbücher, Zusatzmaterialien und Schulatlanten) der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Österreich. Ziel dieser Schulbuchanalyse ist es, die Chinadarstellungen zu erfassen und auf ihre inhaltliche Qualität und Gegenwartsbezogenheit zu überprüfen. Alle Schulbücher werden auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit, sowie nach Vorurteilen und Stereotypen untersucht. Dabei werden bestimmte Vorurteilsstrukturen (Pittoresken, Exotismen) und stereotype Deutungs- und Darstellungsmuster aufgedeckt, nationale Sichtweisen hervorgehoben und im Hinblick auf das Postulat der Völkerverständigung interpretiert. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus einer zweistufigen Schulbuchanalyse, die sich in eine differenzierte quantitative und qualitative Inhaltsanalyse gliedert. Ein detailliertes Kategoriensystem bildet die Grundlage der Analyse. Anhand der thematischen Kategorien erhält der Leser die Möglichkeit, bestimmte Aussagen und Ergebnisse der Analyse nachzuprüfen und nachzuvollziehen und sich zudem wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die einzelnen Themengebiete zu erschließen. Die Vernachlässigung bestimmter Themen zeigt sich in mehreren Schulbüchern, wobei insbesondere ein qualitativer Wandel in der Behandlung physisch- und anthropogeographischer Themen zu beobachten ist.
Seit jeher erschüttern Naturkatastrophen die Erde; gerade die antiken Menschen, die im Mittelmeerraum lebten, waren häufig von Naturgewalten und ihren Auswirkungen betroffen. Es verwundert daher nicht, dass sich die Menschen bereits in der Antike mit möglichen Ursachen und Deutungen dieser Phänomene auseinandersetzten. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Darstellungen von Naturereignissen bei ausgewählten Historiographen. In den Mittelpunkt gerückt werden hierbei Schilderungen von Erdbeben und Phänomenen, die mit Erdbeben in Verbindung gebracht wurden, wie etwa vulkanische Aktivitäten und Tsunamis. In Bezug auf die möglichen Ursachen können zwei vorherrschende Tendenzen festgestellt werden: Zum einen, die von der Mehrheit unterstützten mythisch-religiösen Auffassungen; zum anderen, naturwissenschaftlich-philosophische Erkenntnisse. Die meisten Naturkatastrophen wurden nicht nur auf das Wirken göttlicher Mächte zurückgeführt, sondern auch entsprechend gedeutet; etwa als Warnung oder Zeichen der Götter bzw. als Rache für zuvor begangenes Unrecht. Die Mehrheit der in dieser Arbeit behandelten Historiographen führt solche metaphysischen Deutungen an. Manche verweisen jedoch auch auf Erkenntnisse naturkundlicher Denker, die gerade in Bezug auf Erdbeben recht unterschiedlich ausfallen. Die Darstellungen von Naturkatastrophen haben selten um ihrer selbst willen Eingang in historiographische Schriften gefunden. Häufig werden sie mit dem politischen Geschehen in Verbindung gebracht und in der Funktion als Vorzeichen künftigen Unheils gebraucht. Mehrere Herrscher und Staatsmänner werden zudem anhand ihres Umganges mit Naturkatastrophen in ein positives oder negatives Licht gerückt. Besonders häufig ist bei antiken Autoren die Darstellung des Untergangs der Stadt Helike zu finden, die im Jahre 373 v. Chr. durch ein Erdbeben und den darauffolgenden Tsunami im Meer verschwand. ; Natural disasters have struck earth since the beginning of time. Especially the ancients who were living in the Mediterranean area were often afflicted by the force of nature and its destructive effects. It is thus not surprising that people of the ancient times were already concerned with possible causes and the interpretation of devastating natural phenomena. This diploma thesis focuses on the depiction of natural disasters in the writings of selected historians. Special attention will be given to narrations about earthquakes and phenomena which were connected to earthquakes, such as for example volcanic activities and tsunamis. As far as the possible causes are concerned, two different tendencies are prevailing: On the one hand, mythical-religious beliefs, which were supported by the majority; and on the other, natural scientific-philosophical insights. Most natural disasters were not solely attributed to the influence of divine forces; they were also interpreted as, for example, warnings or signs sent by the gods, or as vengeance for previously committed mischief. The majority of the historians discussed in this diploma thesis are concerned with a metaphysical approach to natural disasters. Some, however, refer the findings of natural scientific intellectuals, which vary especially as far as earthquakes are concerned. Most historians did not deal with the description of natural disasters for their sake alone. They rather linked them to political events and treated them as a foreshadowing of future calamities. In addition to that, some monarchs and political leaders were represented in a favourable or unfavourable light, depending on how they handled natural disasters. It is interesting to note that a high number of classical authors were particularly concerned with describing the loss of the city Helike in 373 BC, which was submerged into the ocean due to an earthquake and a subsequent tsunami. ; vprgelegt von Romana Knabl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2015 ; (VLID)753026
Gender Mainstreaming ist eine neue Strategie in der Gleichstellungspolitik. Durch dieses Konzept sollen tatsächlich bestehende strukturelle Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern sichtbar gemacht und beseitigt werden. In dieser Arbeit wird die Entwicklung und Entstehung dieses Konzepts rechtshistorisch darstgestellt. Im ersten Kapitel erfolgt zunächst die Begriffserklärung. Die Entstehung der Unterscheidung vom biologischen und dem sozialen Geschlecht wird ebenso dargelegt, wie die konkrete Gegenüberstellung des Gender-Mainstreaming-Konzepts zur traditionellen Frauenförderung.Im zweiten Teil erfolgt die rechtshistorische Darstellung Diese beginnt mit der Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen mit den südlichen Ländern, wie Afrika und Lateinamerika in den 60er Jahren und endet bei den vier Weltfrauenkonferenzen, wo das Gender- Mainstreaming -Konzept 1995 in Peking den Durchbruch erlangte. Darauf folgt die Implementierung des Prinzips auf europäischer Ebene, unter Berücksichtigung der Europäisschen Beschäftigungsstrategie und die Verankerung von Gender Mainstreaming in den Europäischen Verträgen. Dabei wird auch auf die einschlägigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes, im Bezug auf die Quotenregelungen eingegangen. Der letzte Teil befasst sich schließlich damit, wie das Prinzip von Gender Mainstreaming in Österreich eingeführt und umgesetzt wurde. Als Beispiel für Gleichstellungspolitik in Österreich wird auf das Bundesgleichbehandlungsgesetz, sowie auf das Universitätsgesetz näher eingegangen. ; Gender Mainstreaming is a new strategie of equal treatment of men and women. Due to this concept, still existing social and structual sex differences and distinctions between men and women should be stopped and removed. In this thesis, the legal historical development of this concept is demonstrated, beginning in the 1960s with the development cooperation of the United Nations with the southers countries like Aftica and Latin America, up to the Worldwomen`s Conferences, where the concept of Gender Mainstreaming had ist`s break through in Beijing in the year 1995. Following up, the Gender Mainstreaming concept found it`s way into the European Union. With the Contract of Amsterdam,whitch came into effect 1999, the concept was legally binding for the first time. The adjudications of the European Court in connection with the system of quotas are also considered. The last part of the thesis is about the Gender Mainstreaming concept in Austria and how it is implemented in the Austrian law. As an example for the equal treatment of men and women, the law for the equal treatment of men and women from 1979 and 1993 are named. ; vorgelegt von Anita Assl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)211444
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Wie werden Gewalterfahrungen wahrgenommen, betrachtet, gedeutet und dargestellt? Und wie können wir uns diesen Gewaltdarstellungen wissenschaftlich nähern? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des Q-Tutoriums. Auf unterschiedlichen Ebenen und mit unterschiedlichen Materialien haben wir uns diesen Fragen genähert und sie diskutiert. Dabei gerieten sowohl theoretische Ansätze als auch Bild- und Textmaterial aus Geschichte und Gegenwart in den Fokus. An zwei Wochenenden haben wir einzeln und in der Gruppe, im Seminarraum und im Museum, an Texten, Bildern, Radiobeiträgen und Gegenständen gearbeitet und immer wieder nach den Darstellungsformen und -möglichkeiten von Gewalt gefragt und dabei das Verhältnis von realen Gewalterfahrungen und dem Abbilden von Gewalt problematisiert und diskutiert.
In der Europäischen Union gibt es keine gemeinsame Forstpolitik analog einer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die vorliegende Diplomarbeit versucht den Prozess der forstrechtlichen Entwicklung und der daraus entstandenen gegenwärtigen Situation auf der Ebene der Europäischen Union darzustellen. Im Konkreten werden die rechtshistorisch bedeutenden Schritte im Rahmen der europäischen Forstpolitik anhand wesentlicher Rechtsakte bis zur Gegenwart erläutert. Zudem werden die forstrechtlichen Institutionen sowie die diesbezüglichen internationalen und paneuropäischen Mitgliedschaften der Europäischen Union beschrieben. Abschließend wird der nationale Anteil an der europäischen Forstpolitik am Beispiel Österreichs aufgezeigt. ; In the European Union there is no common forest policy similar to a Common Agricultural Policy (CAP). This thesis tries to explain the process of the legal forest development and of the resulting current situation at the level of the European Union. In concrete terms the historically significant proceedings within the European forest policy are explained with reference to major legislative acts until the present times. Furthermore the forest-related institutions and the referring international plus pan-european memberships of the European Union are described. Finally the national participation in the European forest policy is outlined by the example of Austria. ; vorgelegt von Claudia Philipp ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2014 ; (VLID)360087
Der bellum iustum wird unter Augustinus von Hippo, Thomas von Aquin und Hugo Grotius definiert. Auch die Kirche widmet sich schon früh dem Kriegsrecht, insbesondere dem Schutz der Zivilbevölkerung. Sie lässt im 10. Jahrhundert den Pax Dei ausrufen. Neben dem Pax Dei kommt es zur Treuga Dei, einer Art Waffenstillstand. Aufbauend auf dem Lieber-Code 1863 wurden in Europa zahlreiche Kodifikationen zum Kriegsrecht erlassen, welche sich immer mehr dem ius in bello zuwenden, wie etwa die Genfer Konvention von 1864. Mit der Gründung des Völkerbundes widmete man sich speziell der Verhütung des Kriegsrechts und der Einführung eines Friedensrechts. Auch der Briand-Kellogg Pakt widmete sich dem Kriegsrecht, indem er ein partiellen Gewaltverbot beinhaltete. Erst durch die Satzung der Vereinten Nationen kam es zu einem allgemeinen Gewaltverbot. Als humanitäres Gegenstück zur Haager Landkriegsordnung wurden die Genfer Abkommen von 1949 erlassen. Das vierte Genfer Abkommen handelt vom Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen beschäftigen sich mit dem Schutz der Opfer in internationalen und nicht-internationalen Konflikten. Seit dem 20. Jahrhundert kommt es zur aktiven Beteiligung von Frauen in der Entwicklung eines Friedensrechts. Im Jahr 1946 wurde die Kommission für die Rechtsstellung der Frau gegründet, welche die Organisation der Weltfrauenkonferenzen übernahm. Auf dem Internationalen Pakt bürgerlicher und politischer Rechte basierend wurden unter anderem das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1984 und die speziellen Artikel des Römischen Statutes des Internationalen Gerichtshofes zum Schutz der Frau erlassen. Die Vereinten Nationen erließen zahlreiche Resolutionen zum Thema Kriegsrecht und Frauen, in welchen sie die Miteinbeziehung von Frauen in Friedensmissionen fordern. ; The movement of the bellum iustum was defined by augustine of Hippo, Thomas Aquinus and Huso Grotius. Also the church dedicated its work on the law of war, especially on the protection of the civilian people. So it called during the 10th century the Pax Dei and afterwards the Treuga Dei and the so called ?Ewiger Landfriede?. Based on the american Lieber-Code of 1863 the european experts of law created the Geneva Convention of 1864 and the Hague Convention of Laws and Customs of War on Law on Land. With the establishment of the League of Nations a international organization was created, which dedicated its work to the prevention of war and the implementation of the law of peace. In 1928 the Pact of Paris implemented a partial prohibition of force. With the establishment of the United Nations the general prohibition of force entered into force. The humanitarian equivalent to the Hague Convention of Laws and Customs of War on Law on Land were the Geneva Conventions of 1949. Especially the 4th Genevs Convention treats the protection of the civility in times of war. During the 20th century women started to be part of the hearings to the law of peace. In 1946 the Commission on the Status of Women was established to enforce this topic. Therefore it organized Worlds Women Conferences. Also the legislation changed to positive way for women, such as the articles of the Rome Statute of the ICC. The United Nations created some resolutions, which enforced peace and the protection of women. Some projects, such as DAPHNE, STOP and AGIS supported this topic too. ; vorgelegt von Manuela Furian ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)222303
von L. von Vincke. Hrsg. von B[arthold] G[eorg] Niebuhr ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Bibl.Mont. 2784-19