Hauptbeschreibung: Ausgehend von der geschichtlichen Entwicklung des Tatbestandes der Gefangenenbefreiung setzt sich die vorliegende Untersuchung insbesondere mit dem Schutzgut der Vorschrift, ihrem Verhältnis zum Tatbestand der Strafvereitelung, der exakten Bestimmung des "Gefangenenbegriffs" sowie der dogmatischen Behandlung des - in vielen Nachbarländern Deutschlands entweder unbekannten oder doch zumindest geringer ausgeprägten - Selbstbefreiungsprivilegs auseinander. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage nach der Strafbarkeit von Vollzugsbediensteten, Anstaltsleitern oder auch Haftric
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Inhaltsanalyse von Ordnungswidrigkeiten-Einspruchsachen (Bußgeldverfahren).
Themen: 1.)Allgemeine Angaben: Aktenführende Behörde; Jahr; Bundesland; Art und Aktenumfang; Verkoder; vermutete Deliktsbereiche; Kurzbeschreibung des Tatgeschehens; vermuteter Täterbereich.
2.)Angaben zum Entdeckungszusammenhang: Behörde mit erster Kenntnisnahme des Deliktes; persönliche Betroffenheit des Anzeigenden als unmittelbares Opfer; persönliche Beziehung zum Täter; Anzeigenerstatter; öffentliches Aufsehen und Medienberichterstattung.
3.)Angaben zur Ermittlungstätigkeit: Beteiligte Behörden; Behörde mit dem größten Ermittlungsbeitrag; Rechtsanwalts-Beteiligung während des Ermittlungsverfahrens von seiten des Beschuldigten bzw. des Anzeigenerstatters oder Informanten; Vorhandensein eines polizeilichen Kriminalitätsstatistik-Meldezettels in der Akte.
4.)Angaben zur Tat: Vorhandensein einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnis der Tathandlung; Angaben zum entstandenen Schaden; Deliktschwere; Tatort; betroffene Gesetzesparagraphen; Dauerdelikt.
5.)Angaben zur Verfahrensdauer: Interne Kennzeichnung verschiedener Verfahrensdaten; Dauer zwischen Tat und Ermittlungsbeginn; Dauer der Ermittlungen der Bußgeldbehörde, des gerichtlichen Vorgangs bzw. des Verfahrens insgesamt.
6.)Angaben zum Täter: Bekanntheit des Täters; Anzahl der Täter; Vorstrafen des Täters; Vorhandensein eines Strafregisterauszugs in der Akte; Bewertung der Tat als Vorsatz oder Fahrlässigkeit; Art der Tatbeteiligung.
7.)Angaben zur Erledigung des Verfahrens durch die Bußgeldbehörde: Einstellung des Verfahrens durch die Bußgeldbehörde; Abgabe an andere Verwaltungsbehörden bzw. die Staatsanwaltschaft; Bußgeldbescheid und Bußgeldhöhe; Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
8.)Angaben zur Erledigung des Verfahrens durch das Gericht: Art des gerichtlichen Erledigungsverfahrens; Einstellung des Verfahrens durch das Gericht; Art des Urteils bzw. Beschlusses; Höhe der Geldbußen; Verhältnis des Urteils zum Antrag der Staatsanwaltschaft; Rechtsmitteleinlegung nach erfolgtem Urteil; Entscheidung der 2. Instanz; Rechtsanwalts-Beteiligung während des Einspruchsverfahrens durch den Beschuldigten.
In dem Bericht werden Situationen analysiert, in die Polizisten einer Großstadt bei ihrer Streifenfahrt gelangen. Diese Situationen wurden während der Teilnahme am Streifendienst der Polizisten beobachtet und protokolliert. Typischerweise handelt es sich dabei um solche Delikte, deren Täter keine besonderen Vorkehrungen gegen Entdeckung getroffen haben, und die als Bagatelle behandelt werden. In einer Art Phänomenologie wird beschrieben, was vom Standpunkt der Polizei als Bagatelle erscheint. Dabei werden einige charakteristische polizeipraktische Überlegungen dargestellt, die dazu führen, daß Straftaten entweder gar nicht oder milder als im Gesetz vorgesehen verfolgt werden. In einem zweiten Schritt wird darauf eingegangen, daß im Rahmen des einzelnen Delikts die Person des Täters ausschlaggebend für die polizeiliche Reaktion sein kann. Es ist dabei die Rede von der allgemeinen Unterscheidung zwischen "anständigen" und "unanständigen" Bevölkerungsgruppen und von entscheidungsrelevanten Unterschieden im Verhalten des konkret Betroffenen gegenüber den einschreitenden Beamten. Geprüft wird, unter welchen Umständen der Streifenpolizist die Macht hat, eine Situationsdefinition durchzusetzen. Insgesamt wird im Bereich der kleineren Kriminalität eine durchgehende Tendenz zur "Untersanktionierung" festgestellt. (ICA)