Unsere kämpfende Demokratie
Blog: Verfassungsblog
Wie die ukrainische Demokratie in diesen herausfordernden Zeiten bestehen kann.
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Blog: Verfassungsblog
Wie die ukrainische Demokratie in diesen herausfordernden Zeiten bestehen kann.
Blog: Verfassungsblog
Die in Westdeutschland populäre Formulierung "Keine Toleranz den Feinden der Toleranz" ist eine kurze Synthese von Zitaten Karl R. Poppers und des deutschen Politikwissenschaftlers Dolf Sternberger. Sie gehört seit den fünfziger Jahren zum Sprachschatz der wehrhaften Demokratie. Gegenwärtig erlebt sie eine neue Renaissance. Getrieben wird sie dieses Mal nicht von Konservativen, sondern paradoxerweise von jenem grün-linken Lager, das in den siebziger Jahren selbst Objekt illiberaler Observierung und beruflicher Diskriminierung war.
Blog: Völkerrechtsblog
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Blog: Verfassungsblog
Die Debatte um Parteiverbote scheint festgefahren. Auf der einen Seite stehen jene, die Parteiverbote grundsätzlich ablehnen. Auf der anderen Seite stehen jene, die dringend ein Parteiverbot fordern, möglicherweise verbunden mit einem Verfahren auf Grundrechtsverwirkung gegen einzelne Politiker. Sinnvoll erörtern lässt sich die Frage der Parteiverbote aber letztlich nur im Kontext mit anderen Strategien und Mechanismen.
Blog: Verfassungsblog
Stolz wurde am 9. Dezember 2023 verkündet, dass "der KI-Deal steht" – so ließe sich die damalige Pressemeldung des Rates paraphrasieren. Mittlerweile ist allerdings Besorgnis im Hinblick auf die weitere Ausformung des erzielten Kompromisses angebracht.
Nachdem die Institutionen bei einem langwierigen letzten Treffen innerhalb der Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zu einem "provisional agreement" fanden, das den langen wie gewundenen Weg der (angeblich) "weltweit ersten" KI-Regulierung zu einem Ende bringen könnte, scheint sich der für Ende Januar erwartete konkrete Textentwurf des AI Acts in mehrerlei Hinsicht von den dortigen Festlegungen zu entfernen. In der Sache lassen sich gewichtige rechtliche Einwände gegen den konkreten Regulierungsansatz vorbringen; noch schwerwiegender lastet allerdings das bedeutsame wie kritische Defizit der demokratischen Legitimierung dieser wichtigen regulatorischen Entscheidung auf den aktuellen Entwicklungen des AI Acts.
Blog: Orders Beyond Borders
Anmerkung: Eine kürzere Version dieses Artikels erschien zuerst auf dem Blog Insight from the Journal of Common Market Studies. Die Politisierung Europas ist keine Einbahnstraße, bei der transnationaler Druck nur …
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Blog: Verfassungsblog
"Fascism a World Movement" – so lautet die Eingangspassage in Karl Loewensteins Text zur wehrhaften Demokratie. 1937 unter dem Titel "Militant Democracy and Fundamental Rights" in zwei Teilen im American Political Science Review erschienen, arbeitet Loewenstein hier die Bedrohung des rechtsextremen "Kriegs gegen die Demokratie" heraus und fordert die Demokratinnen und Demokraten aller Länder dazu auf, "den Erfordernissen der Stunde gerecht zu werden und alles dafür zu tun, um die Demokratie zu retten". Wie aktuell diese Diagnose, wie groß die Gefahr durch die rechtsextreme Weltbewegung ist, zeigen nicht nur die Entwicklungen im US-amerikanischen Vorwahlkampf und im polnischen Nachwahlkampf, sondern auch im deutschen Dauerwahlkampf.
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Wenn über die wehrhafte Demokratie gestritten wird, ist der Ruf nach einer starken Zivilgesellschaft nicht fern. "Verfassungsschutz von unten", "wehrhafte Demokratie light", "ziviler Verfassungsschutz", "intellectual militancy" oder "konfliktfähige Zivilgesellschaft" lauten die Forderungen. Fast alle Diskussionsbeiträge der laufenden Debatte haben gemeinsam, dass sie die Zivilgesellschaft in die Pflicht nehmen. Dabei ist es der Staat, der primär in die Verantwortung genommen werden muss. Sowohl Verfassungsrecht als auch Unionsrecht konkretisieren eine staatliche Pflicht zum Demokratieschutz. Entsprechend ist es staatliche Aufgabe, zivilgesellschaftliche Räume zu stärken und zu schützen.
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"Wehrhafte Demokratie", "Grundrechtsverwirkung" und "Parteiverbot" klingt es dieser Tage durch Straßen, Foren und Medien. "Endlich" möchte man meinen, schließlich zeigen Beispiele in Polen, Ungarn, Israel und den USA, welch bemerkenswert fragile Gebilde Demokratie und Rechtsstaat weltweit sind. Die Forderungen zum Schutz der Verfassung sind nicht länger nur Parolen. Stattdessen gibt es inzwischen konkrete Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht besser zu schützen. Entsprechende Überlegungen dürfen allerdings nicht den Blick dafür verstellen, dass auch eine erfolgreiche Reform beileibe nicht alle Gefährdungen beseitigen würde.
Blog: Verfassungsblog
Fast möchte man sagen: endlich! Regierung und Opposition wollen gemeinsam versuchen, das Bundesverfassungsgericht besser vor einer möglichen Einflussnahme durch Feinde der Demokratie zu schützen. Dafür wollen sie die Verfassung anpassen. Allerdings zeigt ein Blick in die Länder, dass entsprechende Vorhaben nicht umsonst zu haben sind. Sie können demokratische Kosten und bisweilen kontraproduktive Wirkungen zeitigen.
Blog: Verfassungsblog
Das demokratische Haus in Deutschland brennt. Es ist höchste Zeit, die Instrumente der streitbaren Demokratie gegen Landesverbände der AfD einzusetzen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sind, wie die in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Warum die Voraussetzungen für Grundrechtsverwirkung und Parteiverbot dort vorliegen, und die Verfassungstreue es auch verlangt, diese Anträge zu stellen, werde ich in diesem dreiteiligen Beitrag begründen. In diesem Teil werde ich darlegen, warum eine Verwirkung mit Wählbarkeitsausschluss möglich ist und deren Voraussetzungen voraussichtlich auch erfüllt sind.
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In der Praxis einer parlamentarischen Demokratie übernimmt die Kontrollfunktion in erster Linie die Opposition. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss parlamentarische Kontrolle verfahrensrechtlich so gestaltet sein, dass sie effektiv ist. Anders als bei der Teilnahme an der Gesetzgebungs- und Kreationsfunktion, etwa bei der Änderung des Grundgesetzes bzw. der Landesverfassungen oder bei der Verfassungsrichterwahl kann eine Sperrminorität bei der parlamentarischen Kontrolle nur wenig obstruieren. Dennoch bieten die parlamentarischen Kontrollinstrumente, insbesondere das Untersuchungsrecht, Möglichkeiten, die parlamentarische Arbeit zu beeinträchtigen.
Blog: Verfassungsblog
Recht und Gesetz sind keine Garanten dafür, dass sich staatliche Akteure an demokratische Spielregeln halten. Friedhelm Hufen hat in der FAZ kürzlich einen Text veröffentlicht, in dem er implizit das Gegenteil behauptet: Potenzielle Wahlerfolge der AfD in einem deutschen Bundesland seien keine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung, weil die "Mechanismen der streitbaren Demokratie" und die Gewaltenteilung Schutz genug sind. Aber Hufen verfehlt den Kern der Debatte. Here is why.
Blog: Verfassungsblog
Die Urszene der parlamentarischen Obstruktion spielte sich am 31. Januar 1881 im britischen Unterhaus ab. Zur Debatte stand ein Zwangsgesetz (Coercion Bill), das es in Irland erlauben sollte, säumige Schuldner aus ihren Häusern zu vertreiben. Obwohl mehr als 150 Jahre alt, ist diese Episode bis heute überaus instruktiv für das Verständnis parlamentarischer Obstruktion. Im Fall systematischer parlamentarischer Obstruktion ist eine Majorisierung der Parlamentsregeln unabdinglich – andernfalls droht der Zusammenbruch der legislativen Demokratie.
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Eine autoritär-populistische Partei nutzt ihre demokratischen Rechte, um die demokratischen Rechte anderer abzubauen. Das tut sie im Namen des "Volkes", das sie anfangs durch Wahlen legitimiert. Einmal an der Macht, bedient sie sich mit der Legitimation der Wähler*innen legaler Methoden, um ihre Pläne "im Pluralismus der legitimen Rechtsformen zu verstecken". Mit entsprechender Mehrheit kann sie die Verfassung durch Verfassungsänderungen weniger demokratisch machen. Aber auch ohne eine solche Mehrheit oder Regierungsbeteiligung können autoritär-populistische Parteien Demokratie und Rechtsstaat auf Bundes- oder Länderebene auf vermeintlich verfassungsgemäßen Wege untergraben.