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Es werden die Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Bevölkerungs- und Wirtschaftswellen untersucht. Lösch geht der Frage nach, inwieweit Veränderungen der Bevölkerungsentwicklung Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben, bzw. auch umgekehrt: inwieweit die Wirtschaftsentwicklung einen Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung hat.
Bei den in der DB HISTAT aufgenommenen Tabellen handelt es sich lediglich um eine Auswahl von Tabellen, die sich originär auf Primärquellen beziehen. Errechnete Tabellen wurden weitgehend ausgelassen, befinden sich aber in der Publikation.
Verzeichnis der Tabellen in der ZA-Online-Datenbank HISTAT:
01. Zunahme der Erwerbsfähigen (1816-1895)
02. Deutsche Aktivitätswellen (1846-1913)
03. Auswanderung und Wirtschaftslage (1843-1913)
04a. Altersaufbau der Reichsbevölkerung nach Geschlecht in Tausend, 10-jährige Altersgruppe, jeweils am 31. Dezember (1871-1910)
04b. Altersaufbau der weiblichen Reichsbevölkerung in Tausend, jeweils am 31.Dezember (1871-1910)
04c. Altersaufbau der Reichsbevölkerung nach Geschlecht in Tausend, besondere Altersgruppen, jeweils am 31.Dezember (1871-1910)
05a. Altersaufbau der Erwerbswilligen Reichsbevölkerung nach Geschlecht in Tausend, jeweils am 31. Dezember (1871-1910)
05b. Altersaufbau der Erwerbswilligen Frauen nach Familienstand in Tausend, jeweils am 31. Dezember (1871-1910)
05c. Altersaufbau der Erwerbswilligen nach Geschlecht und nach Familienstand der Frauen in Tausend, jeweils am 31. Dezember (1895-1910)
06a. Altersaufbau der Reichsbevölkerung nach Geschlecht und Familienstand der Frauen in relativen Zahlen, jeweils am 31. Dezember (1871-1894)
06b. Altersaufbau der Reichsbevölkerung nach Geschlecht und Familienstand der Frauen in relativen Zahlen, jeweils am 31. Dezember (1895-1910)
07. Bestand und absolute Zunahme der Erwerbswilligen nach Geschlecht, Frauen nach Familienstand, Altersgruppe im Deutschen Reich in Tausend (1872-1910)
08. Gesamtbevölkerung und Erwerbsfähige in Preußen (1816-1971)
09. Wanderung und Bevölkerungszunahme in Deutschland (1871-1910)
GESIS
In: Studien zur historischen Migrationsforschung 18
In: Die Herausforderung der Globalisierung, S. 51-120
Die Rolle der sächsischen Armee im Deutschen Reich. Selbstverständnis, Verhältnis zu Preußen, Österreich und in Ausschnitten auch zu anderen Bundesstaaten (Bayern und Württemberg). Streng chronologische Darstellung der wichtigsten Fragen und Probleme zwischen den Armeen und die Bedeutung für die Reichs-und Bündnispolitik mit besonderem Schwerpunkt auf der Quellendarstellung. Die Berichte des sächsischen Militärbevollmächtigten in Berlin sind ausgewertet und großzügig zitiert. Insbesondere preußische (spärlich) und österreichische (ausführlicher) diplomatische Berichte ergänzen das Bild. Schwerpunkt ist die Leitfrage, welche reale Bedeutung das Kontingentsheer hat. Ist die Armee des Reiches eine Bündnisarmee? Deutlich wird allerdings auch das militärische Tagesgeschäft, in dem sich die Güte der Zusammenarbeit widerspiegelt. Sachsen versucht seine militärischen Rechte zu wahren. Es behält seine eigene Militärverwaltung mit eigenem Kriegsministerium und - wenn auch kleinem - Generalstab. Preußens Mißtrauen läßt nach 1866 mehr und mehr nach. Es besteht nicht auf die brachiale Durchsetzung seiner Rechte laut Militärkonvention und Reichsverfassung. Sachsen und besonders König Albert sind ein wichtiger Faktor für die Festigung des Bündnisses mit Österreich und die Planungen gemeinsamer Kriegsführung an der Ostfront. Sächsische Offiziere werden regelmäßig zur Aus-und Weiterbildung nach Preußen kommandiert. Besonders die Generalstabsoffiziere werden in Preußen ausgebildet. Die Fragen der Ausbildung, Personalauswahl und Rüstung werden i.d.R. in sachlicher Zusammenarbeit gelöst. Dynastische Fragen - z.B. die Aufnahme von hannöverschen Offizieren in die sächsische Armee - verursachen die ernsthaftesten Probleme.Es finden sich auch viele Wertungen über herausragende preußische Persönlichkeiten. Sachsen verfolgt dann im I. Weltkrieg auch eigene territoriale Kriegsziele im Osten. Es versucht so seine Stellung gegenüber den anderen Bundesstaaten zu wahren. Die Notwendigkeiten der Kriegsführung lassen die OHL mehr und mehr sächsische Reservatrechte beschränken. Am Ende zeichnet sich eine bescheidene eigenständige Außenpolitik Sachsens ab, während das Militär fest in die preußisch dominierte Führung eingebunden bleibt.
BASE
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 54, Heft 4, S. 583-605
"Nach der Revolution von 1918 wetteiferten landwirtschaftliche Interessensverbände sowie Arbeiter- und Soldatenräte um die Kontrolle der Räte, die sich in agrarisch geprägten Gebieten gebildet hatten. In einigen Regionen verstanden es die alten agrarischen Interessenverbände, diese Räte für die Stabilisierung ihrer eigenen organisatorischen Basis und für die Herstellung der Einheit aller agrarischer Interessen zu nutzen, die im Ersten Weltkrieg in Frage gestellt worden war. August von Davier, ein Großgrundbesitzer aus Sachsen-Anhalt, den wichtigsten landwirtschaftlichen Organisationen Preußens schlug 1919 vor, auf der Basis von neuen Räten eine eigene nationale Repräsentanz der Landwirtschaft zu schaffen. Alle bestehenden Verbände, von den Gewerkschaften bis zu den Arbeitergeberorganisationen waren daran zu beteiligen, das Übergewicht sollten aber die Bauern haben. Sie sollten - in klarer Frontstellung zu den industriellen Organisationen - die Interessen der Landwirtschaft im geplanten Reichswirtschaftsrat vertreten. Diese neuen Bauern- und Landarbeiterräte, die von Mitstreitern Daviers geleitet wurden, entstanden in mehreren preußischen Provinzen und arbeiteten mit der lokalen Verwaltung bei der Lebensmittelversorgung eng zusammen. Daviers Projekt wurde in der ländlichen Welt lange diskutiert und schließlich von den Großagrariern und von der Regierung abgelehnt. Die neuen Bauern- und Landarbeiterräte stellten nämlich sowohl die Führungsrolle der alten agrarischen Verbände als auch die Rechtsprechung des Staates über die Räte in Frage." (Autorenreferat)
Die Rolle der sächsischen Armee im Deutschen Reich. Selbstverständnis, Verhältnis zu Preußen, Österreich und in Ausschnitten auch zu anderen Bundesstaaten (Bayern und Württemberg). Streng chronologische Darstellung der wichtigsten Fragen und Probleme zwischen den Armeen und die Bedeutung für die Reichs-und Bündnispolitik mit besonderem Schwerpunkt auf der Quellendarstellung. Die Berichte des sächsischen Militärbevollmächtigten in Berlin sind ausgewertet und großzügig zitiert. Insbesondere preußische (spärlich) und österreichische (ausführlicher) diplomatische Berichte ergänzen das Bild. Schwerpunkt ist die Leitfrage, welche reale Bedeutung das Kontingentsheer hat. Ist die Armee des Reiches eine Bündnisarmee? Deutlich wird allerdings auch das militärische Tagesgeschäft, in dem sich die Güte der Zusammenarbeit widerspiegelt. Sachsen versucht seine militärischen Rechte zu wahren. Es behält seine eigene Militärverwaltung mit eigenem Kriegsministerium und - wenn auch kleinem - Generalstab. Preußens Mißtrauen läßt nach 1866 mehr und mehr nach. Es besteht nicht auf die brachiale Durchsetzung seiner Rechte laut Militärkonvention und Reichsverfassung. Sachsen und besonders König Albert sind ein wichtiger Faktor für die Festigung des Bündnisses mit Österreich und die Planungen gemeinsamer Kriegsführung an der Ostfront. Sächsische Offiziere werden regelmäßig zur Aus-und Weiterbildung nach Preußen kommandiert. Besonders die Generalstabsoffiziere werden in Preußen ausgebildet...
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 54, Heft 4, S. 583-605
ISSN: 0042-5702
Nach der Revolution von 1918 wetteiferten landwirtschaftliche Interessensverbände sowie Arbeiter- und Soldatenräte um die Kontrolle der Räte, die sich in agrarisch geprägten Gebieten gebildet hatten. In einigen Regionen verstanden es die alten agrarischen Interessenverbände, diese Räte für die Stabilisierung ihrer eigenen organisatorischen Basis und für die Herstellung der Einheit aller agrarischer Interessen zu nutzen, die im Ersten Weltkrieg in Frage gestellt worden war. August von Davier, ein Großgrundbesitzer aus Sachsen-Anhalt, den wichtigsten landwirtschaftlichen Organisationen Preußens schlug 1919 vor, auf der Basis von neuen Räten eine eigene nationale Repräsentanz der Landwirtschaft zu schaffen. Alle bestehenden Verbände, von den Gewerkschaften bis zu den Arbeitergeberorganisationen waren daran zu beteiligen, das Übergewicht sollten aber die Bauern haben. Sie sollten - in klarer Frontstellung zu den industriellen Organisationen - die Interessen der Landwirtschaft im geplanten Reichswirtschaftsrat vertreten. Diese neuen Bauern- und Landarbeiterräte, die von Mitstreitern Daviers geleitet wurden, entstanden in mehreren preußischen Provinzen und arbeiteten mit der lokalen Verwaltung bei der Lebensmittelversorgung eng zusammen. Daviers Projekt wurde in der ländlichen Welt lange diskutiert und schließlich von den Großagrariern und von der Regierung abgelehnt. Die neuen Bauern- und Landarbeiterräte stellten nämlich sowohl die Führungsrolle der alten agrarischen Verbände als auch die Rechtsprechung des Staates über die Räte in Frage.
World Affairs Online
In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Band 54, Heft 4, S. 583-606
ISSN: 2196-7121
Vorspann
Nach der Revolution von 1918 waren überall im Reich Arbeiter- und Soldatenräte entstanden, die mit den alten agrarischen Interessenverbänden um die Kontrolle der Räte wetteiferten, die sich in den landwirtschaftlich geprägten Regionen gebildet hatten. Im Frühjahr 1919 trat mit August Davier ein Großagrarier aus Sachsen-Anhalt auf den Plan, der das Projekt eines nationalen Zusammenschlusses aller agrarischen Interessen verfolgte – schließlich aber scheiterte. Worauf wollte der Großagrarier hinaus? Und weshalb erlitt er mit seinen Ambitionen, die sich offenkundig auch gegen den neuen demokratischen Staat richteten, Schiffbruch?
Oliver Trevisiol ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2007.12508
BASE
In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft: ZfG, Band 55, Heft 1, S. 18-40
ISSN: 0044-2828
Anhand einer Dokumentenanalyse stellt der Autor fest, dass das deutsch-japanische Verhältnis im Ersten Weltkrieg in der Frage der militärischen wie zivilen Kriegsgefangenen weitgehend von freundlicher Korrektheit geprägt war. Von besonderer Bedeutung war die japanische Behandlung der deutschen Kiautschou-Kämpfer, die in Gefangenenlagern in Japan untergebracht waren. Der gute Umgang mit den Kriegsgefangenen auf beiden Seiten stellte einen entscheidenden Beitrag zu der Wiederbelebung der diplomatischen Kontakte zwischen Berlin und Tokyo in den 1920er-Jahren dar. Sie konnten an die traditionell engen Beziehungen, die sich im 19. Jahrhundert entwickelt hatten, anknüpfen. Vorurteile und Antipathien, die gegenüber den Westmächten eine zentrale Rolle spielten, traten hier in den Hintergrund zugunsten einer fairen Behandlung der japanischen Inhaftierten, wenngleich bisweilen das Gespenst von der "Gelben Gefahr" aus politischem Kalkül reaktiviert wurde. Mit der Zeit wurde in Deutschland ein differenziertes Behandlungsmuster entwickelt, in dem zwischen "Wehrpflichtigen" und "Verdächtigen" einerseits sowie "Unverdächtigen" andererseits unterschieden wurde. Diese wenig systematische Vorgehensweise führte je nach zuständiger Militärbehörde zu Vergünstigungen oder zu Erschwernissen für die japanischen "Feindstaatenausländer". Die Behandlung der japanischen Zivilinternierten korrespondierte mit den jeweiligen politisch-militärischen Entscheidungen, wobei vollständige Reziprozität das erstrebte Ziel war. (ICG)