Politische Kultur in Bulgarien seit 1878, Deutschland und Südosteuropa
In: Collegium Germania 4
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In: Universitätsdrucke
Kern der vorliegenden Arbeit ist die praktisch bedeutsame Frage der Beweislastverteilung im deutschen und im norwegischen Markenrecht. Besonders relevant wird dieser Vergleich dadurch, dass das Markenrecht Deutschlands und Norwegens nicht bezugslos nebeneinander stehen, sondern durch die Richtlinie 2008/95/EG (Markenrechtsrichtlinie) und deren Übernahme in das EWR-Abkommen europäisch harmonisiert werden. Vor diesem Hintergrund widmet sich die Arbeit sowohl dem nationalen Recht der beiden Länder, als auch den europäischen Herausforderungen. Zudem wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung dem Beweismaß in diesem Zusammenhang zukommt. Zuletzt geht der Verfasser noch auf die Frage ein, inwieweit sich die Ergebnisse dieser Arbeit auf andere Richtlinien im Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes übertragen lassen.
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In: Bundesgesetzblatt. Teil 2, Heft 3, S. 28-29
ISSN: 2194-2005
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In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 36, S. 818-820
ISSN: 0341-1109
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