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Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Besteuerung digitaler Unternehmen aus verschiedenen Blickwinkeln. Unter Heranziehung zweier RL-Vorschläge der EU-Kommission (DigitalSteuer-RL und DigitalPräsenz-RL) werden die rechtliche Grundlage, die betroffenen Geschäftsmodelle und die Herausforderungen, die mit der Einführung einer Steuer auf dem digitalen Sektor einhergehen, näher erörtert, sowie etwaige Alternativen überlegt. Abgerundet wird die Thematik schließlich durch einen Überblick bezüglich der aktuellen rechtlichen Ausgestaltung der digitalen Besteuerung, national als auch international. ; eingereicht von Sabrina Graul ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2019 ; (VLID)4513224
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Die Forderung nach der Schaffung europäischer Champions, die Förderung einzelner Technologien oder die Einführung einer europäischen Digitalsteuer sind falsche Antworten auf die Herausforderungen des sich verändernden Wettbewerbs. Die EU sollte sich vielmehr für Maßnahmen zur Marktöffnung und Reziprozität einsetzen und internationale Wertschöpfungsketten durch Handelsabkommen sichern.
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Anfang 2021 hat die Europäische Kommission den formalen Prozess zur Entwicklung eines stabilen regulatorischen und steuerlichen Rahmens zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Wirtschaft wieder aufgenommen. Bereits 2018 wollte die Europäische Kommission eine politische Einigung über einen Richtlinienentwurf für eine Digitalsteuer als "schnelle Lösung" für eine internationale Steuerreform erzielen. Eine Einigung über den Richtlinienentwurf ist ausgeblieben. Seitdem haben mehrere EU-Mitgliedstaaten den Entwurf der Digitalsteuer als Vorlage für nationale Reformen genutzt. Diese unilateralen Reformen stehen im Widerspruch zum Vorschlag der OECD, die weltweite Unternehmensbesteuerung grundlegend zu reformieren, und den Bemühungen um einen multilateralen Konsens. Die Europäische Kommission will bei ihrem aktuellen Vorgehen die Entwicklungen auf internationaler Ebene zwar berücksichtigen, empfiehlt aber drei zusätzliche Optionen zur Besteuerung digitaler Unternehmen. Erstens erwägt sie wieder eine Digitalsteuer, also eine Steuer auf Umsätze, die durch bestimmte digitale Aktivitäten in der EU erzielt werden. Zweitens schlägt sie einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer vor, der auf alle Unternehmen angewendet werden soll, die bestimmte digitale Aktivitäten in der EU durchführen. Drittens schlägt sie eine Steuer auf digitale Transaktionen zwischen Unternehmen innerhalb der EU vor. ; As of the beginning of 2021, the European Commission has restarted the formal process to develop a stable regulatory and tax framework to address the challenges of the digital economy. In 2018, the European Commission initially intended to gain political agreement on a Digital Services Tax (DST) proposal as a "quick fix" for the international tax framework, but member states could not reach a collective understanding of the draft directive. Since then, several EU member states have used the DST proposal as a framework for legislative actions at the national level. Unilateral reforms conflict with the OECD's proposal to fundamentally reform worldwide corporate taxation and the efforts to gain a multilateral consensus. The European Commission now intends to consider the developments at the international level, but recommends three additional policy options to tax corporations active in the digital sphere. First, it reconsiders a Digital Services Tax, which is a tax on revenues created by certain digital activities conducted in the EU. Second, it proposes a corporate income tax top-up to be applied to all companies conducting certain digital activities in the EU. Third, it proposes a tax on digital transactions conducted business-to-business in the EU.
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As of the beginning of 2021, the European Commission has restarted the formal process to develop a stable regulatory and tax framework to address the challenges of the digital economy. In 2018, the European Commission initially intended to gain political agreement on a Digital Services Tax (DST) proposal as a "quick fix" for the international tax framework, but member states could not reach a collective understanding of the draft directive. Since then, several EU member states have used the DST proposal as a framework for legislative actions at the national level. Unilateral reforms conflict with the OECD's proposal to fundamentally reform worldwide corporate taxation and the efforts to gain a multilateral consensus. The European Commission now intends to consider the developments at the international level, but recommends three additional policy options to tax corporations active in the digital sphere. First, it reconsiders a Digital Services Tax, which is a tax on revenues created by certain digital activities conducted in the EU. Second, it proposes a corporate income tax top-up to be applied to all companies conducting certain digital activities in the EU. Third, it proposes a tax on digital transactions conducted business-to-business in the EU. ; Anfang 2021 hat die Europäische Kommission den formalen Prozess zur Entwicklung eines stabilen regulatorischen und steuerlichen Rahmens zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen Wirtschaft wieder aufgenommen. Bereits 2018 wollte die Europäische Kommission eine politische Einigung über einen Richtlinienentwurf für eine Digitalsteuer als "schnelle Lösung" für eine internationale Steuerreform erzielen. Eine Einigung über den Richtlinienentwurf ist ausgeblieben. Seitdem haben mehrere EU-Mitgliedstaaten den Entwurf der Digitalsteuer als Vorlage für nationale Reformen genutzt. Diese unilateralen Reformen stehen im Widerspruch zum Vorschlag der OECD, die weltweite Unternehmensbesteuerung grundlegend zu reformieren, und den Bemühungen um einen multilateralen Konsens. Die Europäische Kommission will bei ihrem aktuellen Vorgehen die Entwicklungen auf internationaler Ebene zwar berücksichtigen, empfiehlt aber drei zusätzliche Optionen zur Besteuerung digitaler Unternehmen. Erstens erwägt sie wieder eine Digitalsteuer, also eine Steuer auf Umsätze, die durch bestimmte digitale Aktivitäten in der EU erzielt werden. Zweitens schlägt sie einen Aufschlag auf die Körperschaftsteuer vor, der auf alle Unternehmen angewendet werden soll, die bestimmte digitale Aktivitäten in der EU durchführen. Drittens schlägt sie eine Steuer auf digitale Transaktionen zwischen Unternehmen innerhalb der EU vor.
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Das Konzernsteuerrecht befindet sich im globalen Umbruch: Ausgangspunkt dafür war die Frage der Besteuerung der digitalen Wirtschaft, auf OECD-Ebene wurde die Diskussion aber möglichst breit angelegt und mit über 140 Staaten weltweit die Konzeption einer globalen Steuerreform erarbeitet. Im Jahr 2019 wurde sodann eine Zweisäulenstrategie , Pillar One & Pillar Two, präsentiert. Während sich Pillar One weiterhin an der digitalen Wirtschaft orientiert, sieht Pillar Two eine globale Mindestbesteuerung von 15% vor. Zur globalen Mindestbesteuerung wurde im Dezember 2022 schließlich eine EU-Richtlinie verabschiedet, die es bis Ende 2023 auch in Österreich umzusetzen gilt. Dieses Handbuch entstand aus einer Kooperation der Universität Wien mit der Wirtschaftskammer Österreich und beleuchtet die globale Steuerreform aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Beiträge von Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Wirtschaftskammer, der Finanzverwaltung und Beratungspraxis behandeln dabei umfassend: â Pillar One und die Zukunft der österreichischen Digitalsteuer; â Pillar Two in Konzeption, Fragestellungen und Umsetzungsüberlegungen; â Pillar Two im Lichte des Unionsrechts; â Aufkommenseffekte der globalen Steuerreform sowie die österreichische KöSt im internationalen Vergleich
In: Sozialethik Konkret
Die digitale Transformation führt zu umwälzenden Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft. Wie verändert sich vor diesem Hintergrund die Ausgestaltung von Solidarität in Fragen von Sozialstaatlichkeit, betrieblicher Mitbestimmung und Beteiligung? Solidarität ist eine der entscheidenden Kategorien christlicher Sozialethik und wichtiger Grundpfeiler aller sozialstaatlichen Überlegungen sowie der sozialen Marktwirtschaft. Was bedeutet Solidarität vor dem Hintergrund der Digitalisierung im Bereich von Wirtschaft und Gesellschaft? Die Reihe Sozialethik konkret greift diese vielschichtige Problematik auf und diskutiert Lösungsvorschläge zur Weiterentwicklung des Solidaritätsbegriffs und der konkreten institutionellen Ausgestaltung von Solidarität vor dem Hintergrund der Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.
In: Springer eBook Collection
Tagungsbericht zur 5. WCLF Konferenz Tax and Intellectual Property 2019 in Frankfurt am Main -- AutomatedDecision-Making in Swedish Tax Law and the GDPR -- Taxeson Software in Brazil -- The Permanent Establishment -- From beps action 1 to the unified approach: where is the oecd heading? -- Digital Taxation on the Verge of BEPS 2.0 -- VAT reform in Brazil -- Tax aspects of the establishment of R&D centers in Greece -- Behandlung von Digital Tax Strategies, Restriktionen und Gestaltungsmöglichkeiten als Innovationsmotor -- Digitalsteuer in Europa -- Neue steuerrechtliche Anknüpfungspunkte im Zeitalter der Digitalisierung – Daten u. Datenbanken -- Digitization, Data Protection and its challenges using the example of the tax consultant industry -- Distributed Ledger Technologien – Die steuerliche Behandlung tokenisierter Vermögenswerte.
Die Digitalisierung führt in vielen Bereichen der Wirtschaft zu einem tiefgreifenden Wandel. Das Erfassen und Verarbeiten von Daten spielt eine wachsende Rolle, immaterielle Wirtschaftsgüter werden für die Wertschöpfung immer bedeutender, neue Geschäftsmodelle entstehen, die Grenze zwischen Güter- und Dienstleistungshandel wird unschärfer und Wettbewerbsmärkte verändern sich. Mittlerweile sind die sechs wertvollsten Unternehmen der Welt ausnahmslos Technologieunternehmen mit starkem Digitalisierungsbezug. Fünf davon kommen aus den USA, eines aus China. Die ökonomischen Veränderungen, die mit der Digitalisierung der Wirtschaft einhergehen, betreffen auch die Steuerpolitik. Die derzeit diskutierten Vorschläge zur Einführung einer europäischen Digitalsteuer führen jedoch in die Irre. Die von der Europäischen Kommission angeführten Argumente und Zahlen, mit denen sie die These eines unerwünschten Steuergefälles zu Gunsten der Digitalwirtschaft untermauern will, sind teilweise irreführend. Die Tatsache, dass einige US-Technologieunternehmen mit mehr oder weniger stark digitalen Geschäftsmodellen in der EU viel Geld verdienen, ist nach den geltenden Grundsätzen der internationalen Besteuerung kein hinreichender Grund dafür, sie in der EU stärker zu besteuern. Die Steuerpolitik in Europa sollte sich vielmehr darauf konzentrieren, für eine ordnungsgemäße Erhebung der Umsatzsteuern auch bei digitalen Dienstleistungen zu sorgen. Es spricht nichts dagegen, neue Konzepte wie die digitale Betriebsstätte oder eine Umsatzbesteuerung der Datenbereitstellung im Rahmen der Regelungen zum Tausch zu prüfen. Das sollte aber international abgestimmt erfolgen, und große Mehreinnahmen sollte man sich davon nicht versprechen.
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In: De Gruyter eBook-Paket Rechtswissenschaften
Frontmatter -- Über Hubertus Baumhoff -- Inhalt -- Autorenverzeichnis -- Country-by-Country-Report (CbCR) – Kritische Analyse und Gestaltungsansätze aus Sicht von Familienunternehmen -- Die Entwicklung der internationalen Betriebsstättengewinnabgrenzung seit dem 24.12.1999 -- Der Substanztest in der Hinzurechnungsbesteuerung am Beispiel Österreichs -- Praktische Problemfelder bei der Einkünfteermittlung von Vertreterbetriebsstätten -- Gesellschaftsrecht und Verrechnungspreise -- Die tönernen Füße der "FVerlV" und der "BsGAV" – Wurde der Verordnungsgeber zu dem Verordneten ordnungsgemäß ermächtigt? -- Rechtssicherheit im Bereich der grenzüberschreitenden Gewinnabgrenzung -- Die Bestimmung des Dotationskapitals von Versicherungsbetriebsstätten nach der Mindestkapitalausstattungsmethode -- Art. 9 OECD-MA und die Schrankenwirkung gegenüber nationalen Korrekturvorschriften -- Die Qual der Wahl – Bestimmung des richtigen Rechtsbehelfs zur Abwehr einer eingetretenen internationalen Doppelbesteuerung -- Entwicklungslinien der internationalen Steuerpolitik und die US-Steuerreform -- Finale Verluste bei gebietsfremden Betriebsstätten -- Auswirkungen einer möglichen Digitalsteuer auf die Verrechnungspreise -- Die Entstehung des BMF-Schreibens vom 23. Februar 1983 betreffend "Grundsätze für die Prüfung der Einkünfteabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen" -- Ausgewählte Überlegungen zur Rückverlagerung von Funktionen in das Inland -- Verrechnungspreise für Datennutzungen -- Die Schlüsselfrage – Anmerkungen zur formelhaften steuerlichen Gewinnaufteilung internationaler Konzerne -- Systemüberlegungen zum Bestimmungs‑ und Ursprungslandprinzip – Territoriale Anknüpfungspunkte der Besteuerung mit dem Ziel einer eindeutigen Zuweisung des Steueraufkommens zwischen zwei Staaten -- Anforderungen an F&E-Poolumlagen in der Post-BEPS-Welt -- Aktuelle Überlegungen in Bezug auf die Ausgestaltung der Profit-Split-Methode -- Digitalisierung von Unternehmensprozessen und die Frage nach der Kostenverrechnung im grenzüberschreitend tätigen Konzern -- Interdependenzen zwischen Verrechnungspreisen, Zoll und Umsatzsteuern -- Hinzurechnungsbesteuerung und Verrechnungspreise -- Verrechnungspreise zwischen Steuervermeidung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung -- Preisbandbreiten, Median und Verrechnungspreiskorrekturen – Eine Bestandsaufnahme nach dem EuGH-Urteil Hornbach -- Der "Konzernrückhalt" – Versuch einer steuerrechtlichen Einordnung -- Regelungen zur internationalen Einkünfteabgrenzung in EU- Richtlinien -- Profit Split basierte Verrechnungspreissysteme als kommender Standard für Konzerne -- Die Besteuerung von Geschäftsbeziehungen im Sinne des § 1 Abs. 4 AStG -- Die Besteuerung von in der Schweiz ansässigen Gesellschaftern deutscher Personengesellschaften – Anmerkungen zum Entscheid des schweizerischen Bundesgerichts 2C_707/2016 vom 23.3.2018 -- Stichwortverzeichnis
Frontmatter -- Geleitwort -- frauen@fgs -- Inhalt -- Verzeichnis der Autorinnen -- I. Unternehmenssteuerrecht -- Die Steuerbarkeit von extraterritorialen Lizenzvereinbarungen nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG – wenn ja, in welcher Höhe? -- Wechselwirkung von Beschränkungen des Sonderbetriebsausgabenabzugs -- Das neue Investmentsteuergesetz – Ausgewählte Aspekte zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Spezial-Investmentfonds -- Der Änderungsbescheid im Steuerprozess -- Durchführung der Tax Compliance durch den Einsatz von Blockchain Technologie in ausgewählten Anwendungsbereichen -- Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Leistungsbeziehungen von Versicherungsunternehmen -- Steuern auf Finanztransaktionen in Europa -- Besonderheiten der Verrechnungspreisermittlung bei Geschäftsbeziehungen mit China -- Verbindliche Auskünfte zu Umwandlungen – ausgewählte Probleme mit Blick auf die Antragsteller und Gebühren -- Das Überkompensationsverbot als Grenze bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs -- Hybride Gestaltungen – Kritischer Überblick über § 4k EStG-E -- Jüngste Entwicklungen zur Streitbeilegung von Doppelbesteuerungskonflikten: Einordnung aus steuerverfahrensrechtlicher Perspektive -- Die Auswirkungen von Upstream und Downstream Merger auf das steuerliche Einlagekonto einer Kapitalgesellschaft -- Behandlung organschaftlicher Ausgleichsposten bei ausgewählten Umwandlungen -- Digitalsteuern – ein Mittel zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle? -- Die Realteilung in der Gestaltungspraxis -- II. Private Clients und NPOs -- Die Güterstandsschaukel -- Haftungsvermeidung für geschäftsführende Organe gemeinnütziger Organisationen -- Nachfolgeklauseln für den Todesfall bei Personengesellschaften -- Unternehmensnachfolge mit Stiftungen – Vor- und Nachteile -- Übertragung von Anteilen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften im Wege der vorweggenommenen Erbfolge – ungeklärte Fragen hinsichtlich (vermieteter) Grundstücke im Gesamthandsvermögen -- Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft -- Die Besteuerung von Begünstigten ausländischer Trusts, insbesondere US-Trusts -- III. Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht -- Vorkaufsrechte auf dem Vormarsch – Bedeutung und Behandlung von gemeindlichen Vorkaufsrechten in Grundstückskaufverträgen -- Die virtuelle Hauptversammlung 2020 – Rückblick und Ausblick -- Compliance-Pflichten der Geschäftsleiter: Implikationen der EU-Blocking-Verordnung zum Schutz vor extraterritorialen Embargo-Regelungen am Beispiel Iran -- Schriftform im Gewerberaummietrecht – Problematik und Gesetzesvorhaben im Zusammenhang mit § 550 BGB -- Quellensteuerabzug nach § 50a EStG für die Entwicklung von Software im Ausland – ein urheberrechtlicher Diskussionsbeitrag -- Deckelung der EEG-Umlage für die Jahre 2021 und 2022 – "technische" Änderung mit rechtlichen Folgen -- Organisationspflichten im Konzern in Bezug auf die Ad- hoc- Publizität nach Art. 17 MAR -- IV. Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht -- Kostenübernahme von Geldsanktionen und Verteidigungskosten durch Unternehmen – Überblick über strafrechtliche Risiken und steuerliche Auswirkungen -- Ausgewählte Praxisfragen zur Vergangenheitsbewältigung im Rahmen der Installation eines Tax CMS -- Weißer Kragen – dunkle Zeiten?! Neue Risiken für Unternehmen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht: DS- GVO, Verbandssanktionengesetz und Tax Compliance -- V. Transaktionen -- Die Immobilientransaktion – Ausgewählte grunderwerbsteuerliche und umsatzsteuerliche Implikationen -- Managementbeteiligungen im Rahmen von M&A Transaktionen -- Ermittlung gemeiner Anteilswerte von Start-up Unternehmen unter Berücksichtigung steuerlicher Wertermittlungsgrundsätze -- Besteuerung von inländischen Immobilieninvestitionen – ein Querschnitt der wesentlichen steuerlichen Aspekte -- Managerhaftung bei M&A-Transaktionen – zwischen Schiffbruch und sicherem Hafen -- Stichwortverzeichnis