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In: Soziale Probleme: Zeitschrift für soziale Probleme und soziale Kontrolle, Band 21, Heft 1, S. 11-40
ISSN: 2364-3951
"Französische Forschungen über mögliche Diskriminierungen durch polizeiliche und gerichtliche Institutionen sind erstaunlich dünn gesät, wenn man das explosive Potential dieser Frage bedenkt, das erst vor kurzem durch die Unruhen im November 2005 wieder belegt wurde. In der vorliegenden Untersuchung werden daher Hinweise auf straf- und zivilrechtliche Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft anhand der Gruppe von Angeklagten, die sich in den Jahren 1965 bis 2005 vor einem Pariser Gericht wegen Delikten gegen Amtspersonen verantworten mussten, untersucht. Dabei zeigt sich zunächst, dass bei den Angeklagten der Gruppen 'Maghrebiner' und 'Schwarze' (nach ihren Geburtsorten und Familiennamen definiert) eine ungefähr zwei Mal so hohe Inhaftierungsquote wie bei den Angeklagten der Gruppe 'Europäer' zu finden ist, sie längere Haftstrafen ohne Bewährung bekommen und ein größeres Risiko tragen, dass ein Polizist als Nebenkläger auftritt. Multivariate Analysen weisen jedoch darauf hin, dass dieses auf verfahrenstechnische Faktoren der Gerichtsmaschinerie zurückzuführen ist, was dazu führt, dass es zu einer Überbestrafung der 'angestammten Klientel' kommt, innerhalb dessen die beiden erwähnten Gruppen überrepräsentiert sind. Dahingegen scheinen bei der Entscheidung der Polizisten, als Nebenkläger aufzutreten, Diskriminierungseffekte relevant zu sein." (Autorenreferat)
In: Psychologie & Gesellschaftskritik, Band 38/39, Heft 4/1, S. 79-93
Der auf eine Bachelorarbeit beruhende Beitrag beschäftigt sich mit dem Prozess gegen Anders Behring Breivik, der im Juli 2011 zwei Anschläge in Norwegen bei denen 77 Menschen ums Leben kamen. Der Beitrag zeichnet den Prozessverlauf in den für den Begutachtungsprozess relevanten Teilen nach, beschäftigt sich mit den forensischen Gutachten sowie der Kritik an Ihnen. Letztlich wird ihre Bedeutung für das Urteil kritisch gewürdigt.
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 70, Heft 3, S. 567-583
ISSN: 0044-2348
World Affairs Online
In: Psychologie & Gesellschaftskritik, Band 38/39, Heft 4/1, S. 25-51
Im aktuellen Diskurs über "Psychopathie", Neuro-Biologie und bildgebende Verfahren spiegeln sich Machtverhältnisse. Schon lange existiert zwischen Forensischer Psychiatrie und Strafjustiz ein funktionales Einverständnis: die meisten schweren Gewalt- und Sexualdelikte werden zwar als Symptom schwerwiegender Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Gleichwohl wird Schuldfähigkeit attestiert. Gefährlichkeitsdiagnostik und -prognostik sollen nun mit Hilfe der Neurobiologie bzw. bildgebender Verfahren effektiviert werden. Unter Einbeziehung der Erkenntnis, dass auch hochgradig sozial-schädliche, jedoch systemkonforme Verhaltensweisen von Manageinnen und Politikern in diesem Sinne symptomatisch sein können ("successful psychopaths"), wird diese Tendenz kritisiert. Mit schlichten Anlage-Umwelt-Theorien, auf denen solche Verfahren beruhen, können Persönlichkeitsstörungen nicht hinreichend erklärt werden. Die komplexen neuro-biologischen Funktionszusammenhänge interagieren im Lebenslängsschnitt prozesshaft mit sozialen Variablen, wie auch durch Erkenntnisse über Neuroplastizität, Gen-Expression und Epigenetik belegt wird. Auch auf frühkindliche Traumatisierung abstellende psychoanalytische Theorien sind zu ätiologisch begrenzt. In jedem Einzelfall ist eine komplexe, interaktionistische, sozio-psychodynamische Prozessanalyse der konkreten Borderline-Störung erforderlich, welche die Dimensionen Individuum - Situation - Gesellschaft umfasst. Es ist schon rein theoretisch und erst recht ermittlungspraktisch sowie forensisch unmöglich, die entsprechende Komplexität durch bildgebende Verfahren der neueren Hirnforschung zu erfassen, daraus Schlüsse für die Schuldfähigkeit zu ziehen oder sie gar prognostisch und präventiv zu wenden.
In: Journal für Generationengerechtigkeit, Band 11, Heft 1, S. 11-20
"Intergenerationelle Gerechtigkeit verlangt nicht nur bestmögliche Politik und Praxis, sondern auch die Vorbeugung und Unterbindung schädlicher und moralisch verwerflicher menschlicher Verhaltensweisen, welche schwerwiegende Auswirkungen auf die langfristige Gesundheit, die Sicherheit und die Überlebensgrundlagen von Gruppen von Individuen haben. Während viele internationale Straftaten indirekte Folgen für das Wohlergehen gegenwärtiger und zukünftiger Generationen haben, kann man nicht sagen, dass das derzeit bestehende Strafrecht geeignet ist, intergenerationelle Rechte direkt und eindeutig zu schützen. Die Entwicklung eines neuen Typs von internationalen Straftaten, des Verbrechens gegenüber künftigen Generationen, könnte ein vielversprechender Weg sein, intergenerationelle Gerechtigkeit herzustellen. Mit solch einem Verbrechen wären Handlungen oder Verhaltensweisen strafbar, durch die bestehendes internationales
Recht in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie in Bezug auf die Umwelt ernsthaft verletzt wird." (Autorenreferat)
In: Soziale Probleme, Band 20, Heft 1/2, S. 182-206
'Drogenkonsum entwickelte sich in Deutschland als Massenphänomen in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre. In den meisten Fällen handelte es sich um Cannabis. Seit dieser Zeit ist der epidemiologische Verlauf durch Auf- und Abwärtsbewegungen gekennzeichnet gewesen, mit Anzeichen eines Rückgangs in den letzten Jahren. Der Gebrauch harter Drogen und die Drogenmortalität sind dem Trend des Cannabisgebrauchs in der Regel zeitverzögert gefolgt. Unterschiede in der Kriminalpolitik innerhalb der Bundesrepublik auf Länderebene haben weder Unterschiede in der Cannabisprävalenz noch in den Einstellungen zum Cannabisgebrauch zur Folge gehabt: Ob das Vorgehen gegenüber Cannabis eher repressiv oder eher liberal war, blieb ohne Auswirkungen. Ein Zusammenhang lässt sich auch im internationalen Vergleich nicht belegen.' (Autorenreferat)
In: Publikationen der Bayerischen Amerika-Akademie 6
Criminal justice is a salient and controversial political issue in both Germany and the United States. Public perception is often dominated by media sensationalism and dramatized images of popular culture, while experts tend to focus on institutions and procedures. This volume brings together contributions from German and American scholars representing various disciplines, including criminology, criminal law, political science, sociology, and history. The essays address both broader social issues, such as race, gender, and the death penalty, and specific problems of administering criminal justice, including sentencing, corrections, or electronic monitoring. Their unifying themes are the dynamics of legal and social change and the quest for reform to make the criminal justice system both fairer and more efficient. Some of the essays invoke a comparative perspective, while others focus on national case studies
In: Project "Strengthening judicial co-operation in combating trafficking of human beings in the European Union"
"Weil im neuen Jugendstrafrecht schuldhaftes Handeln als Rechtsfolge immer eine Strafe nach sich zieht, werden sich die Strafbehörden vermehrt mit der Schuldfähigkeit und
Fragen des Unrechtsbewusstseins der Täterschaft befassen müssen. Unrechtsbewusstsein
wird als Teilaspekt der Veränderungsmotivation beschrieben. Bisherige Evaluations- und
Wirksamkeitsstudien zu Interventionen der Jugendstrafrechtspflege weisen beides als
zentrale Wirkfaktoren aus. In der Studie wird der Frage nachgegangen, wie das Unrechtsbewusstsein definiert und erfasst werden kann und welche Bedeutung es in der
jugendstrafrechtlichen Praxis hat." (Autorenreferat)
Blog: TRAFO – Blog for Transregional Research
By Raphael Oidtmann. What legal principle – that may also be derived from its treaty framework – determined and guided EU support towards Ukraine? This contribution argues that at least certain streams of EU assistance for Ukraine in countering the Russian Federation's aggression – namely those aimed at ending impunity for international crimes – have been organized within a distinct rule of law context.
Nachdem mehrere schwarze Menschen in den USA unlängst von Polizeikräften getötet worden waren, kam es zu Unruhen und Massenprotesten. Das Buch schildert die daraus entstandene BlackLivesMatter-Bewegung und die Hintergründe von Rassismus und sozialer Benachteiligung von Schwarzen in den USA. Rezension: Das Buch bietet einen Abriss des US-amerikanischen Rassismusproblems und der Rassenkonflikte seit der Bürgerrechtsbewegung der 1950er-Jahre bis in die Gegenwart. Die Autorin, die an der Princeton University u.a. zu schwarzem Befreiungskampf und sozialen Bewegungen arbeitet, legt darin dar, dass Rassismus, "weisse Polizeigewalt" gegen Schwarze und deren massenhaftes Wegsperren in Gefängnissen Aspekte und Symptome eines systematischen Unterdrückungs- und Ausbeutungszusammenhangs sind. Sie entlarvt im Kontext der Beschreibung der BlackLivesMatter-Bewegung die Vorstellung einer postrassistischen USA (symbolisch: Präsidentschaft B. Obamas) als Illusion und konstatiert demgegenüber, dass wirkliche Befreiung und Emanzipation der schwarzen Bevölkerung nur in Form einer umfassenden Transformation der kapitalistischen Gesellschaftsordnung möglich sei. Auch wenn man die klassenkämpferischen Positionen nicht teilen mag, bleibt ein lesenswertes politisches Buch, das einen markanten Diskussionsbeitrag zum gegenwärtigen Stand des Rassenkonflikts in den USA liefert. (2-3)
"W maju 2020 roku Profesor Witold Kulesza obchodził 70. rocznicę urodzin. Z tej okazji postanowiliśmy skierować zaproszenie do wybitnych przedstawicieli najważniejszych ośrodków naukowych w Polsce i za granicą, by wspólnie uhonorować Jubilata. Efektem naszej współpracy jest prezentowana księga jubileuszowa, zawierająca pięćdziesiąt artykułów o szerokiej tematyce. Zostały one pogrupowane w obrębie czterech rozdziałów - O sprawiedliwości, O prawie karnym w ogólności, O prawie karnym w szczególności, O kryminologii i polityce kryminalnej - by nawiązać do najistotniejszych wątków dorobku naukowego Jubilata. Wśród nich znajdują się prace z pogranicza prawa karnego oraz filozofii państwa i prawa, a także dotyczące poszczególnych typów przestępstw. Autorzy artykułów zarówno sięgają wstecz, jak i odnoszą się do współcześnie wprowadzonych rozwiązań z zakresu prawa penalnego. Pro dignitate legis et maiestate iustitiae, żywiąc głęboki szacunek wysokie uznanie dla Profesora Witolda Kuleszy, składamy tę księgę Jubilatowi w hołdzie i darze."--
The normative limitations to the investigation of the truth in criminal trials represent the most complex and controversial subject matter in criminal procedural law. It concerns one of the oldest and most extensively discussed questions that remains ever current and of the utmost relevance to the practice of law
In: Schriften zum Internationalen und Europäischen Strafrecht Band 18