Das Buch befaßt sich mit einer Reihe von Problemen im Zusammenhang von Diskriminierung und untersucht Strategien der Antidiskriminierung. Die Beiträge sind aus dem 1. Symposium des Interdisziplinären Zentrums für Ethik an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) hervorgegangen. Besonders interessant ist der interdisziplinäre Ansatz mit Beiträgen u.a. aus den Gebieten Ethik, Philosophie, Geschichte, Politikwissenschaft, Zivilrecht, Strafrecht, Kriminologie, Verfassungsrecht, Völkerrecht, Soziobiologie und Gentechnologie
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Mit dem Begriff Diskriminierung wird der benachteiligende, herabsetzende oder abwertende Umgang mit Personen, die (imaginierten) gesellschaftlichen Gruppen zugeordnet werden, beschrieben. Diesem gehen psychologische Dynamiken der Stereotypisierung sowie historisch komplexe soziale Prozesse und Strukturen der Differenzierung und Hierarchisierung voran. Aufgrund sozialer, politischer und wissenschaftlicher Auseinandersetzungen ist Diskriminierung mittlerweile nicht nur als (Menschen-)Rechtsverletzung anerkannt, sondern permanent Gegenstand von Kontroversen über die (Il-)Legitimität von (Un-)Gleichbehandlung.
Erfahrungen mit und Einstellungen zu (struktureller) Diskriminierung
Die Studie hat im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen soll sie die Erfahrung von Menschen, die diskriminiert wurden, in den Fokus rücken und mögliche Strukturen und Mechanismen, die einer solchen Diskriminierungserfahrung zu Grunde liegen, identifizieren. Hier spielt auch der Umgang mit und die Reaktion auf die Benachteiligung eine zentrale Rolle. Zum anderen sollen Einstellungen und Ansichten zu Diskriminierung in Deutschland und daraus abzuleitende Forderungen im Vergleich zwischen Betroffenen und nicht Betroffenen vergleichend untersucht werden. Hierzu werden nicht selbst Betroffene noch einmal unterschieden zwischen Menschen, die eine Diskriminierung anderer beobachtet haben und Menschen die weder als Betroffene, noch als Beobachtende mit Diskriminierung konfrontiert wurden.
Themen: Erfahrungen mit Diskriminierung in den letzten 3 Jahren (selbst, Menschen im persönlichen Umfeld, unbekannte Dritte); Grund der persönlich erlebten Diskriminierung.
Formen und Häufigkeit erlebter Diskriminierung: Häufigkeit der persönlichen Diskriminierung in ausgewählten Bereichen; Art der erfahrenen Benachteiligung (materielle Benachteiligung, soziale Herabwürdigung, körperliche Übergriffe).
Umgang mit und Folgen von Diskriminierung: Reaktion auf die Diskriminierungserfahrung; Auswirkungen der Diskriminierungserfahrung auf den Befragten persönlich; Bekanntheit von öffentlichen Hilfsangeboten und Anlaufmöglichkeiten; Wunsch nach bislang nicht bestehenden Hilfsangeboten (offen); Kenntnis der eigenen Rechte im Falle von Diskriminierung; Beurteilung eines Gesetzes gegen Diskriminierung; Bekanntheit rechtlicher Grundlagen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Bewertung des AGG; Zeuge von Diskriminierung anderer; Gründe der Diskriminierung anderer; persönliche Reaktion bei Diskriminierung anderer; Gründe für die Unterstützung der benachteiligten Person.
Gesellschaftliche Dimension von Diskriminierung: geschätzte Verbreitung von Diskriminierung in Deutschland nach ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht und Geschlechtsidentität, religiöse Einstellung und Weltanschauung, sexuelle Identität, Behinderung oder chronische Krankheit; ; Vergleich der aktuellen Situation mit der vor fünf Jahren in Bezug auf die Verbreitung der vorgenannten Arten von Diskriminierung; wahrgenommene gruppenbezogene Diskriminierung aufgrund der Merkmale ethnische Herkunft (Migrationshintergrund), Alter, Geschlecht und Geschlechtsidentität, religiöse Einstellung und Weltanschauung, sexuelle Identität, Behinderung oder chronische Krankheit; mögliche Ursachen für Diskriminierung; Bewertung der Anstrengungen in Deutschland gegen Diskriminierung; Verantwortung für Handeln gegen Diskriminierung.
Politische Einstellungen und Erwartungen an Politik: Erwartungen an die Politik aufgrund verschiedener Aussagen zum Thema Diskriminierung; Politikinteresse; Institutionenvertrauen; Parteisympathie.
Lebensumstände und allgemeine Einstellungen: allgemeine Lebenszufriedenheit; Beurteilung der eigenen wirtschaftlichen Lage; Stereotype und Vorurteile gegenüber anderen Personen oder Gruppen (Behinderte, Homosexuelle, Person anderer ethnischer Herkunft, bzw. anderer Religion).
Demographie: Geschlecht; Alter (offen, gruppiert); Bildung; Bundesland; Erwerbstätigkeit; Ortsgröße; Haushaltsnettoeinkommen; feste Partnerin/ fester Partner; sexuelle Orientierung; Migrationshintergrund; Herkunftsland; Konfession bzw. Religionsgemeinschaft; Behinderung oder chronische Krankheit; Fremdzuweisung Gruppenzugehörigkeit.
Zusätzlich verkodet wurde: Befragten-ID; Gruppe Diskriminierungserfahrung (eigene, fremde, keine Diskriminierungserfahrung); Gewichtungsfaktor.
Main description: Vertragsfreiheit enthält auch Freiheit zur Diskriminierung. Sie entbindet legitime Willkür. Der Private entscheidet autonom, ob, mit wem und unter welchen Bedingungen er eine vertragliche Beziehung knüpft. Diese Freiheit kommt jedermann in gleichem rechtlichen Maße zu. Doch deren Ausübung erfolgt unter den Bedingungen einer ungleichen gesellschaftlichen Realität, so daß die gleiche rechtliche Freiheit sich in ungleiche soziale Macht verwandeln kann. Von jeher streben Moral und Recht danach, dem Mißbrauch der Vertragsfreiheit zu wehren. Insbesondere bemüht sich der Sozialstaat, ein soziales Machtgefälle durch rechtliche Vorkehrungen zu kompensieren und den sozial Schwächeren zu schützen durch Beschränkung der Vertragsfreiheit seines sozial überlegenen Partners.Die staatliche Regulierung der Vertragsfreiheit hat neuartige Intensität erlangt durch die Antidiskriminierungsgesetzgebung. Der Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung sowie der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr schaffen ein umfangreiches Repertoire an Beschwerde- und Klagebefugnissen, Denunziationsmöglichkeiten, Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen. Die Vertragsfreiheit steht nunmehr unter Sozialstaatskuratel. Unter der Geltung des Grundgesetzes hat bisher kein anderes Gesetz so umfassend den grundrechtlichen Freiraum beschränkt wie das vorliegende Antidiskriminierungsgesetz, keines so kräftig am Fundament der Privatrechtsgesellschaft und der Marktwirtschaft gerüttelt.Das vorliegende Gemeinschaftswerk widmet sich dem Problem der Diskriminierungsverbote, wie sie aufgrund des Gesetzes aus dem Jahre 2006 bestehen, aus mehreren rechtlichen Perspektiven: der des Zivilrechts und des Arbeitsrechts, des Staatskirchenrechts und des Verfassungsrechts, zumal der Grundrechte.
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Ursachen, Formen und Folgen von Diskriminierung -- Gesetzliche Bestimmungen des Anti-Diskriminierungsrechts -- Diskriminierung in gesellschaftlichen Teilsystemen -- Diskriminierung in Bezug auf soziale Gruppen- und Personenkategorien -- Anti-Diskriminierung: Konzepte, Institutionen und Praktiken.
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Das Thema Chancengleichheit verweist auch auf das Problem der Diskriminierung und des Diskriminierungsschutzes. Folgender Beitrag plädiert für eine intensivere inter- und transdisziplinäre Auseinandersetzung im Rahmen einer Austauschplattform. Ziel: Eine bessere Vernetzung von Forschung und Praxis.
Nach der politischen Wende in Bonn haben sich die Deregulierungsbestrebungen verstärkt und bereits im Beschäftigungsförderungsgesetz von 1985 ihren Niederschlag gefunden. Im vorliegenden Aufsatz wird thesenartig dargestellt "welche Auswirkungen die Deregulierung für Frauen und ihren Anspruch auf Gleichberechtigung im Erwerbsleben hat und haben würde". (IAB2)
In: Frauenrat: Informationen für die Frau ; Informationsdienst des Deutschen Frauenrates - Lobby der Frauen - Bundesvereinigung von Frauenverbänden und Frauengruppen Gemischter Verbände in Deutschland e.V, Band 50, Heft 4, S. 4-7