Die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers bei Alkohol- und Drogenmissbrauch bzw. strafbaren Handlungen am Arbeitsplatz
Ein Arbeitgeber hat nicht nur Interesse an einer optimalen Leistungserbringung durch die bei ihm beschäftigten Personen, sondern auch an einem vertrauenswürdigen und guten Betriebsklima. Durch den Konsum von Alkohol bzw anderer berauschender Substanzen, kann es jedoch zu einer sowohl quantitativen als auch qualitativen Verschlechterung der Arbeitsverrichtung kommen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Grenzen der Gesetzgeber bezüglich der Einnahme von Alkohol bzw anderer berauschender Substanzen vorgezeichnet hat und welche Möglichkeiten dem Arbeitgeber eingeräumt werden, diese weitergehend auszugestalten bzw zu konkretisieren. Ebenso sollen einige, für das Arbeitsverhältnis besonders relevante Straftatbestände erörtert werden, wozu zB der Diebstahl oder die Veruntreuung gehören. Zumal jegliche Verbote und Beschränkungen nur dann erfolgsversprechend sein können, wenn der Arbeitgeber auch in der Lage ist, deren Einhaltung zu kontrollieren, wird in einem Kapitel dieser Arbeit auf die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers eingegangen. Behandelt wird, was es zur Durchführung bedarf und ab wann diese in derart intensiver Form durchgeführt werden, dass deren Legitimation unter keinen Umständen möglich ist. Im vorletzten Teil der vorliegenden Arbeit sollen die Möglichkeiten des Arbeitnehmers, und diese sind in einem Vertragsverhältnis wie dem Arbeitsverhältnis von besonderer Bedeutung, sich gegen zu intensive Kontrollmaßnahmen des Arbeitgebers zur Wehr zu setzen, ausgeführt werden. Ebenso werden die dem AG zustehenden Reaktionsmöglichkeiten, sollten die bei ihm beschäftigten Personen seinen Verboten nicht Folge leisten bzw ein Verhalten an den Tag legen, welches seinen Interessen zuwiderläuft, kurz erläutert. ; An employer is not only interested in optimal performance by the persons employed by him, but also in a trusted and good working atmosphere. Through the use of alcohol or other intoxicating substances, but it can be a benefit both quantitative and qualitative deterioration in the performance of work. The present work deals with the question of what restrictions the legislature has prescribed with respect to the use of alcohol or other intoxicating substances, and what options are granted to the employer, they continue going to design or substantiate. Likewise, some will be discussed for the employment relationship are particularly relevant offenses, which include for example the theft or embezzlement. Especially since any prohibitions and restrictions can only be successful if the employer is also able to monitor their observance, will be discussed in a chapter of this work to the level of control of the employer. Treated, what it needs to implement and when those are carried out in such intense form, that their legitimacy is not possible under any circumstances. In the penultimate part of this work, the possibilities of the employee, and they are in a contractual relationship such as the employment of particular importance, to oppose to intensive control measures of the employer to defend, run. Similarly, the AG are entitled to the response options, should the persons employed by him, its prohibitions do not obey a code or create the tag, which is contrary to its interests, briefly explained. ; von Claudia Strohmeyer ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)216605