Ronald Dworkin
In: Contemporary philosophy in focus
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In: Contemporary philosophy in focus
Part I The Unity of Value -- A hedgehog's unity of value / Joseph Raz -- Part II Political Values : Legitimacy, Authority, and Collective Responsibility -- Political resistance for hedgehogs / Candice Delmas -- Ronald Dworkin, state consent, and progressive cosmopolitanism / Thomas Christiano -- To fill or not to fill individual responsibility gaps? / Franðcois Tanguay-Renaud -- Inheritance and hypothetical insurance / Daniel Halliday -- Part III General Jurisprudence : Contesting the Unity of Law and Value -- Putting law in its place / Lawrence G. Sager -- Dworkin and unjust law / David Dyzenhaus -- The grounds of law / Luâis Duarte d'Almeida -- Immodesty in Dworkin's theory : the lines dividing different kinds of conceptual theory of law / Kenneth Einar Himma -- Imperialism and importance in Dworkin's jurisprudence / Michael Giudice -- A theory of legal obligation / Christopher Essert -- Part IV Value in Law -- Originalism and constructive interpretation / David O. Brink -- Was Dworkin an originalist? / Lawrence A. Alexander -- The moral reading of constitutions / Connie S. Rosati -- Authority, intention, and interpretation / Aditi Bagchi -- Concern and respect in procedural law / Hamish Stewart
In: Anuario de Derechos Humanos, Band 0, Heft 1
ISSN: 0718-2058
In: Anuario de Derechos Humanos, Band 0, Heft 1
ISSN: 0718-2279
In: Liberaal reveil, Band 54, Heft 2, S. 130-135
ISSN: 0167-0883
In: Schriften zur Rechtstheorie 255
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Ronald Dworkin ist bekannt geworden für seine Kritik an der Rechtstheorie von Hart. Kernaussage war, dass neben den durch den Hartschen Positivismus beschreibbaren Regeln auch Prinzipien Bestandteile der Rechtsordnung sind, deren Anwendung sich letztendlich nur moralisch bestimmen lässt. Alexy hat diesen Prinzipienbegriff diskutiert, für das deutsche Recht modifiziert und übernommen. -- Alexy beschreibt Prinzipien v. a. als Grundrechte und hält damit an einem normentheoretischen Prinzipienbegriff fest. Dworkin hingegen rekonstruiert das Recht im Anschluss an die Hart-Dworkin-Debatte: im Integritätsmodell sind Prinzipien die Zentralbausteine einer interpretativen Praxis der moralischen Rechtfertigung rechtlicher Fragestellungen. -- Beiden Autoren ist gemeinsam, dass sie von einem einheitlich auf den Aspekt der Wertung im Einzelfall ausgerichteten Prinzipienbegriff ausgehen, der zu Unsicherheit in der Rechtsanwendung führt. Während Dworkin betont, dass es auf jede Rechtsfrage nur eine richtige Antwort geben kann, die in einem insgesamt stimmigen System moralisch zu rechtfertigen ist, arbeitet Alexy Parameter für die Verlässlichkeit der Prinzipienanwendung heraus. -- Alexy vermeidet so den juristischen Holismus Dworkins. Im Ergebnis lässt aber auch Alexy strukturelle Einfalltore für die Prinzipienanwendung zu: formelle Prinzipien rekonstruieren Zuständigkeit und Normenbindung in der Rechtsordnung, so dass der Rechtsanwender die argumentative Letztentscheidung über die Normenanwendung anhand der Prinzipien hat.
In: Philosophers and their critics 11
In: Revue française de science politique, Band 65, Heft 4, S. XV-XV
ISSN: 1950-6686
In: Schriften zur Rechtstheorie - Band 255 v.255
Hauptbeschreibung Ronald Dworkin ist bekannt geworden für seine Kritik an der Rechtstheorie von Hart. Kernaussage war, dass neben den durch den Hartschen Positivismus beschreibbaren Regeln auch Prinzipien Bestandteile der Rechtsordnung sind, deren Anwendung sich letztendlich nur moralisch bestimmen lässt. Alexy hat diesen Prinzipienbegriff diskutiert, für das deutsche Recht modifiziert und übernommen. Alexy beschreibt Prinzipien v. a. als Grundrechte und hält damit an einem normentheoretischen Prinzipienbegriff fest. Dworkin hingegen rekonstruiert das Recht im Anschluss an die Hart-Dworkin-Debatte: im Integritätsmodell sind Prinzipien die Zentralbausteine einer interpretativen Praxis der moralischen Rechtfertigung rechtlicher Fragestellungen. Beiden Autoren ist gemeinsam, dass sie von einem einheitlich auf den Aspekt der Wertung im Einzelfall ausgerichteten Prinzipienbegriff ausgehen, der zu Unsicherheit in der Rechtsanwendung führt. Während Dworkin betont, dass es auf jede Rechtsfrage nur eine richtige Antwort geben kann, die in einem insgesamt stimmigen System moralisch zu rechtfertigen ist, arbeitet Alexy Parameter für die Verlässlichkeit der Prinzipienanwendung heraus. Alexy vermeidet so den juristischen Holismus Dworkins. Im Ergebnis lässt aber auch Alexy strukturelle Einfalltore für die Prinzipienanwendung zu: formelle Prinzipien rekonstruieren Zuständigkeit und Normenbindung in der Rechtsordnung, so dass der Rechtsanwender die argumentative Letztentscheidung über die Normenanwendung anhand der Prinzipien hat. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: Einleitung - A. Die Grundlagen des Vergleichs: Rechtsprinzipien: Bedeutung und Einordnung eines weitgehend unbekannten Faktors der Rechtsordnung - Interkulturelle Vergleichsperspektive: Zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der angloamerikanischen und der deutschen Rechtsordnung -
In: Rechtsphilosophische Schriften 12