G. Einwirkungen des EU-Rechts auf den Fernbusmarkt
In: Die Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs, S. 195-250
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In: Die Liberalisierung des Fernlinienbusverkehrs, S. 195-250
In: Der Politikzyklus zwischen Bonn und Brüssel, S. 39-51
In: Sondergutachten 72: Strafrechtliche Sanktionen bei Kartellverstößen, S. 52-58
In: Verfassung und Verwaltung in Europa, S. 141-170
In: Der Europäische Abfallkatalog, S. 9-23
In: Völkerrecht, S. 100-116
In: Vertikale Mindestpreisbindungen im US- und EU-Recht, S. 191-226
In: EU-Binnenmarkt ohne Unternehmenstypenvielfalt?, S. 17-22
In: Nachhaltigkeit, Energiewende, Klimawandel, Welternährung, S. 532-584
In: Verfassung und Politik im Prozess der europäischen Integration, S. 9-25
Die Studie ist der Rolle des Rechts im politischen Prozess der europäischen Integration gewidmet. Bezug nehmend auf Kants These von der Politik als ausübende Rechtslehre wird argumentiert, dass es sich um eine Politik handelt, die sich nicht anhand des Staates und seiner Organe, auch nicht anhand des geltenden Rechts erfassen lässt. Sie bedeutet Arbeit am immer unvollkommenen Freiheitsgehalt der Gesellschaft, in der sie wirken will. Seit der europäischen Aufklärung hat es keine Theorie gegeben, die das Recht für Staaten und Bürger anhand übereinstimmender Kategorien als notwendigen Teil der Weltgesellschaft begründet, wie es Kant getan hat. Die politische Theorie schließt für die durch die EU und die von ihr geschaffenen neuen Macht- und Interessenlagen Freund/Feind-Verhältnisse und den Krieg als Mittel der staatlichen Selbstbehauptung von vornherein aus; anhand dieser Ansätze lässt sich der Staat als Organisation selbstbestimmter und selbstständiger Bürger verstehen, der sich für die Teilhabe europäischer Bürger im Anwendungsbereich des EG-Vertrages öffnet. Der Staat wird zum Adressaten der ihn selbst legitimierenden Rechte seiner Bürger, ferner aber auch der Rechte, welche das Gemeinschaftsrecht den Bürgern anderer Mitgliedstaaten gewährleistet. Schließlich sind es die Regeln der Selbstgesetzgebung in der Moral und die des äußeren Mein und Dein in der Rechtslehre, die einer doppelten Einsicht folgen: der Universalität des subjektiven Strebens nach Glück, das gerade deshalb keine Regeln kennt, und der Ungewissheit der Zukunft, insbesondere der Ungewissheit über die ferneren Folgen des menschlichen Handelns, die trotz aller gebotenen Anstrengungen letztlich verschlossen bleiben. (ICF2)
In: Europäische Prüfsteine der Herrschaft und des Rechts, S. 95-116
In: Europa auf dem Weg nach rechts?, S. 169-181
In: Migration und Illegalität, S. 29-40
"Der erste Beitrag gilt Kernfragen von 'Migration und Recht'. Eberhard Eichenhofer schildert am Beispiel der deutschen Rechtsentwicklung die maßgeblichen Grundlagen im Völker-, EU- und deutschen Recht, die Einreise, das Bleibe-, Wohn- und Niederlassungsrecht sowie die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland regeln. Im Zusammenhang mit der Einreise werden der Begriff der deutschen Staatsangehörigkeit (als Rechtsgrundlage für die Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland), die Personenfreiheiten des EU-Rechts sowie das Asylrecht umrissen. Unterschieden werden ferner die drei Dimensionen des Aufenthaltsstatus von Ausländern: der politische, der sozioökonomische und der Zivilstatus. Menschenrechte gelten, sofern sie als 'Jedermanns-Rechte' im Grundgesetz verankert sind, für alle Menschen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, also auch für Illegale. Auf der Ebene des Völkerrechts wird ein Abstimmungsmangel zwischen der grundsätzlich unbeschränkt garantierten Ausreisefreiheit und einer nur begrenzt gewährleisteten Einreisefreiheit dargelegt. Weiter wird aufgezeigt, daß der sozialökonomische Status für EU-Bürger in einem Mitgliedstaat der EU schon jetzt umfassend durch das EU-Recht geregelt wird. Für das Internationale Personenrecht wird vorgeschlagen, das Prinzip der Staatsangehörigkeit nach britischem und skandinavischem Vorbild durch das Wohnsitzprinzip abzulösen." (Autorenreferat)
In: Was die EU im Innersten zusammenhält: Debatten zur Legitimität und Effektivität supranationalen Regierens, S. 181-223
Fragen bei der Um- und Durchsetzung von Recht jenseits des Nationalstaats sind in den letzten Jahren verstärkt zum Gegenstand politikwissenschaftlicher Forschung geworden. In diesem Rahmen wurden insbesondere die Schwierigkeiten "positiven" Regierens (marktkorrigierende Steuerung) in Mehrebenensystemen diskutiert. Der Beitrag greift das von Michael Zürn vertretene Argument auf, dass marktkorrigierende Regelungen besonders anfällig für Implementationsprobleme sind, und überprüft es anhand der Verstöße gegen Europäisches Recht. Auf der Basis statistischer Analysen wird gezeigt, dass der positive oder negative Charakter einer Regelung keinen entscheidenden Einfluss auf ihre Um- und Durchsetzungschancen hat. Es erweist sich allerdings, dass andere Politikbeschaffenheiten für das Auftreten von Implementationsprobleme bedeutsam sind. Neben Eigenschaften der Politikfelder hängt die effektive Um- und Durchsetzung von Recht jenseits des Nationalstaats insbesondere von systembezogenen Faktoren wie der Kapazität von Staaten ab. Dies wird durch die Daten zu Verstößen gegen Europäisches Recht bestätigt. (ICE2)
In: Zertifizierung als Erfolgsfaktor, S. 497-508