Die folgenden Links führen aus den jeweiligen lokalen Bibliotheken zum Volltext:
Alternativ können Sie versuchen, selbst über Ihren lokalen Bibliothekskatalog auf das gewünschte Dokument zuzugreifen.
Bei Zugriffsproblemen kontaktieren Sie uns gern.
38 Ergebnisse
Sortierung:
In: Finanzwissenschaftliche Schriften
Die Bedeutung von Ausgaben für öffentliche Zwischenprodukte wird in Modellen zum zwischenstaatlichen Wettbewerb um Kapital kaum berücksichtigt. In diesem Buch wird daher der Schwerpunkt der Betrachtung auf den Ausgabenwettbewerb gelegt. Insbesondere wird gezeigt, dass die fiskalpolitischen Instrumente – Steuern und Ausgaben für öffentliche Zwischenprodukte – als strategische Variablen zur Attrahierung von Kapital substituierbar sind. Aus dieser Analyse wird ein Wert ermittelt, der das Niveau beider fiskalpolitischer Instrumente zusammengefasst beschreibt. Des Weiteren wird untersucht, inwiefern Ausgabenwettbewerb durch Steuerharmonisierungsvorschriften beeinflusst wird. Darüber hinaus werden grundlegende, modelltheoretische Fragen zum zwischenstaatlichen Wettbewerb um Kapital thematisiert.
In: Finanzwissenschaftliche Schriften 109
In: Finanzwissenschaftliche Schriften Band 109
Die Bedeutung von Ausgaben für öffentliche Zwischenprodukte wird in Modellen zum zwischenstaatlichen Wettbewerb um Kapital kaum berücksichtigt. In diesem Buch wird daher der Schwerpunkt der Betrachtung auf den Ausgabenwettbewerb gelegt. Insbesondere wird gezeigt, dass die fiskalpolitischen Instrumente – Steuern und Ausgaben für öffentliche Zwischenprodukte – als strategische Variablen zur Attrahierung von Kapital substituierbar sind. Aus dieser Analyse wird ein Wert ermittelt, der das Niveau beider fiskalpolitischer Instrumente zusammengefasst beschreibt. Des Weiteren wird untersucht, inwiefern Ausgabenwettbewerb durch Steuerharmonisierungsvorschriften beeinflusst wird. Darüber hinaus werden grundlegende, modelltheoretische Fragen zum zwischenstaatlichen Wettbewerb um Kapital thematisiert.
In: Zürcher Beiträge zur Rechtswissenschaft N.F., 74
In: Beiträge zur Politischen Wissenschaft, 181
Jörg Brettschneider geht der Frage nach, ob die rechtlichen Anforderungen an Parteien im Hinblick auf das Gebot innerparteilicher Demokratie in Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG angemessen sind. Er nähert sich dieser Frage aus Perspektive der ökonomischen Theorie der Politik und betrachtet die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Gebot innerparteilicher Demokratie als eine Wettbewerbsordnung für den innerparteilichen Wettbewerb. Der Autor zeigt, dass auf Basis der geltenden rechtlichen Anforderungen eine Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen nicht gegeben ist. Zudem betrachtet er die Wettbewerbsfunktionen innerparteilichen Wettbewerbs und leitet daraus ab, dass grundsätzlich ein intensiver innerparteilicher Wettbewerb wünschenswert ist. Brettschneider schlussfolgert, dass die bisherigen rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Gebot innerparteilicher Demokratie unzureichend sind. Political parties have a wide discretion in forming inner-party decision-making. The question is, whether the legal requirements towards the command of inner-party democracy in Art. 21 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) are appropriate. Brettschneider looks at this issue from the perspective of the Economic Theory of Democracy and models the behavior of politicians as a competition of self-interested politicians. He considers the legal requirements towards the command of inner-party democracy as a framework of competition (Wettbewerbsordnung) for the inner-party competition of politicians. He shows that equality of the conditions in this competition is not ensured on the basis of the existing legal requirements. In a second step he considers the static and dynamic functions of inner-party competition and infers from it that an intensive inner-party competition is desirable in principle. On the basis of these considerations he concludes that the hitherto existing legal requirements on inner-party democracy are inappropriate. Jörg Brettschneider betrachtet die rechtlichen Anforderungen an das Gebot innerparteilicher Demokratie als Wettbewerbsordnung für innerparteiliche Entscheidungsprozesse. Er zeigt, dass eine Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen auf Basis der geltenden rechtlichen Anforderungen nicht gegeben ist. Zudem leitet er aus einer Betrachtung der Wettbewerbsfunktionen innerparteilichen Wettbewerbs ab, dass grundsätzlich ein intensiver innerparteilicher Wettbewerb wünschenswert ist. Jörg Brettschneider ist Rechtsanwalt in Hamburg. Er studierte Jura an der Bucerius Law School in Hamburg und der University of Cambridge. Anschließend war er Referendar im Landgerichtsbezirk Flensburg. Im Jahr 2013 hat Brettschneider an der Bucerius Law School promoviert. Während seiner Doktorandenzeit war er zeitweise Gast am DFG-Graduiertenkolleg »Ökonomik der Internationalisierung des Rechts« (Universität Hamburg).
In: Beiträge zur politischen Wissenschaft, Bd. 181
Jörg Brettschneider geht der Frage nach, ob die rechtlichen Anforderungen an Parteien im Hinblick auf das Gebot innerparteilicher Demokratie in Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG angemessen sind. Er nähert sich dieser Frage aus Perspektive der ökonomischen Theorie der Politik und betrachtet die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf das Gebot innerparteilicher Demokratie als eine Wettbewerbsordnung für den innerparteilichen Wettbewerb. Der Autor zeigt, dass auf Basis der geltenden rechtlichen Anforderungen eine Gleichheit der Wettbewerbsbedingungen nicht gegeben ist.
In: Wirtschafts- und Sozialpolitik Bd. 1
Die Hartz IV-Reform brach mit der Bismarckschen Tradition der sozialen Sicherung bei Erwerbslosigkeit. Dieser Bruch löste eine Welle von Demonstrationen aus, womit die fehlende Akzeptanz dieser Reform unterstrichen wurde. Auf welche Verhaltensmotive kann dieses Akzeptanzproblem zurückgeführt werden? Um dieser Frage nachzugehen, wird in der vorliegenden Arbeit das Modell des Homo oeconomicus um sozialpsychologische Erkenntnisse erweitert. Das neue Modell zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es nach eigennützigem Verhalten, aber auch nach weiteren Verhaltensmotiven fragen kann. Was war der Auslöser für die fehlende Akzeptanz der Grundsicherungsreform? Welchen Einfluss haben hierbei eigennützige Präferenzen? Inwieweit brach Hartz IV mit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen? Welchen Einfluss haben unterschiedliches Gewinn- und Verlustempfinden? Inwieweit spielt die Vorstellung, ob der Mensch erst durch Arbeit oder durch materielle Absicherung Teil der Gesellschaft ist, eine Rolle? Der Erfolg einer Reform kann nicht nur auf der Basis objektiver Veränderungen bewertet werden, sondern muss gerade auch Individuen berücksichtigen, die sich mit ihrer subjektiven Einstellungen an das bisherige System angepasst haben
In: Göttinger Schriften zum Medizinrecht 18
In der Tätigkeit jedes forschenden Arztes treffen der Schutz des einzelnen Patienten und das Interesse des Arztes aufeinander, Erkenntnisse aus der Behandlung für künftige Patienten zu gewinnen. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des einzelnen Patienten und dem Forschungsinteresse. Bei Notfallpatienten muss die unverzügliche Behandlung stets im Vordergrund stehen. Nur klinische Prüfungen an Notfallpatienten können aber den medizinischen Fortschritt bei der Behandlung solcher Patienten ermöglichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit klinische Prüfungen an Notfallpatienten zulässig sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der für diese Prüfung zwingend notwendigen Abgrenzung zwischen individuellem Heilversuch, klinischen Prüfungen und nichtinterventionellen Prüfungen sowie zwischen eigennützigen und rein fremdnützigen Studien. Die Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eigennütziger Studien an Notfallpatienten in allen Bereichen der Medizin erfolgt dabei anhand der jeweils einschlägigen Normen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktegesetzes, der Strahlen- und Röntgenschutzverordnung. Diese Normen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit den maßgeblichen europäischen Regelungen überprüft. Schließlich geht die vorliegende Arbeit noch auf die Frage ein, ob rein fremdnützige Studien an Notfallpatienten mit geltendem Recht de lege lata vereinbar sind bzw. de lege ferenda vereinbar sein könnten.
In: Göttinger Schriften zum Medizinrecht 18
In der Tätigkeit jedes forschenden Arztes treffen der Schutz des einzelnen Patienten und das Interesse des Arztes aufeinander, Erkenntnisse aus der Behandlung für künftige Patienten zu gewinnen. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des einzelnen Patienten und dem Forschungsinteresse. Bei Notfallpatienten muss die unverzügliche Behandlung stets im Vordergrund stehen. Nur klinische Prüfungen an Notfallpatienten können aber den medizinischen Fortschritt bei der Behandlung solcher Patienten ermöglichen. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit klinische Prüfungen an Notfallpatienten zulässig sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der für diese Prüfung zwingend notwendigen Abgrenzung zwischen individuellem Heilversuch, klinischen Prüfungen und nichtinterventionellen Prüfungen sowie zwischen eigennützigen und rein fremdnützigen Studien. Die Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eigennütziger Studien an Notfallpatienten in allen Bereichen der Medizin erfolgt dabei anhand der jeweils einschlägigen Normen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktegesetzes, der Strahlen- und Röntgenschutzverordnung. Diese Normen werden auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und mit den maßgeblichen europäischen Regelungen überprüft. Schließlich geht die vorliegende Arbeit noch auf die Frage ein, ob rein fremdnützige Studien an Notfallpatienten mit geltendem Recht de lege lata vereinbar sind bzw. de lege ferenda vereinbar sein könnten.
In: SpringerLink
In: Bücher
Die weberianische Institutionentheorie baut eine Brücke zwischen einer ""normativen"" und einer ""rationalen"" Auffassung der Institutionen. Sie begreift Institutionen weder als Restriktionen des eigennützigen Handelns noch als normativ geforderte Handlungsregeln, sondern setzt diese in eine Wechselbeziehung zum Sinn des Handelns. In dieser Perspektive erscheinen Institutionen sowohl als wertbezogene Handlungsregeln als auch als Erzeugungsmechanismen des Handlungssinns. Dem Doppelcharakter der Institutionen als Regulative und Sinnstifter des Handelns widmen sich die in diesem Band gesammelten