Privates Eigentum - öffentliches Eigentum
In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte: Economic history yearbook, Band 40, Heft 1
ISSN: 2196-6842
2645 Ergebnisse
Sortierung:
In: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte: Economic history yearbook, Band 40, Heft 1
ISSN: 2196-6842
In: Osteuropa, Band 40, Heft 2, S. 170-177
ISSN: 0030-6428
Als Antwort auf soziale Spannungen begann die ungarische Führung 1968 mit der Durchführung der Wirtschaftsreform, in der den Eigentumsproblemen wenig Bedeutung beigemessen worden war. Die Reform hat die Eigentumsstrukturen nicht verändert. Die Arbeiterklasse blieb abstrakt als Eigentümer der hauptsächlichen Produktionsmittel, in der Praxis wurde das Eigentum von der Staatsmacht verwaltet. Die Widersprüche des Staatseigentums offenbarten sich vor allem darin, daß der Bürger zwar als Arbeitnehmer und Eigentümer zugleich auftrat, jedoch sich nie als Eigentümer sah. In der Praxis machte er kaum Gebrauch von seinen Eigentumsrechten. Der Staat als Repräsentant von Eigentümern trat in der Tat und Wahrheit als Eigentümer der Produktionsmittel auf. Der Autor kommt zur Schlußfolgerung, daß nur reale Eigentumsrechte und politische Garantien zu neuen Einstellungen von Unternehmern und somit zu wirtschaftlicherer und rentabler Produktion führen können. (BIOst-Ldg)
World Affairs Online
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 8, Heft 4, S. 578-589
ISSN: 0340-0425, 0340-0425
Der Autor untersucht ausgehend von G. Dietze die Bedeutung des Eigentums und die widersprüchlichen Entwicklungen, die sich zu der Auffassung ergeben, Eigentum sei als naturgegeben zu akzeptieren. Die Widersprüche zeigen sich in der Umverteilung von Eigentum im Sozialstaat sowie in der Reaktion der Empfänger mit umstürzlerischen Aktionen. Das Privileg Eigentum bewirkte auf der einen Seite die Proletarisierung großer Bevölkerungskreise im Industrialisierungsprozeß und die Entwicklung vom Kapitalismus zum Großkapitalismus auf der anderen Seite, so daß die Masse der industriellen Lohnarbeiter als Gefährdungspotential für das System zu sehen ist und sich die Grundrechte Freiheit und Gleichheit nur durch Manipulation ideell aufrechterhalten lassen, wie z.B. durch Konsumfetischismus. (HD)
In: Die politische Meinung, Band 51, Heft 11, S. 63-67
"Privateigentum hat durch staatliche Eingriffe und unter Vorwand des vermeintlichen Allgemeinwohles eine erhebliche Deklassierung erfahren. Dabei fördert es als Motor effizienten Wirtschaftens nicht nur innovativen Wettbewerb, sondern auch Verantwortlichkeit." (Autorenreferat)
In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft ; (NPL), Band 44, Heft 1, S. 176
ISSN: 0028-3320
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 20/21, S. 22-27
ISSN: 2194-3621
"Die Frage, ob wir Eigentum an unserem Körper haben, würden viele intuitiv bejahen. Doch der Körper ist keine Sache wie alle anderen. Wie sollen wir mit Körpermaterialien umgehen, die aus dem menschlichen Körper entfernt werden?" (Autorenreferat)
In: Osteuropa, Band 40, S. 170-177
ISSN: 0030-6428
Based on address. Emphasis is on enterprise ownership.
In: Gesellschaft, Wirtschaft, Politik: GWP ; Sozialwissenschaften für politische Bildung, Band 68, Heft 3-2019, S. 423-431
ISSN: 2196-1654
Ein wichtiger Teil der Rechtsordnung ist die Eigentumsordnung. Eigentum ist kein Naturereignis. Eigentum ist eine Rechtskonstruktion. Im Eigentums-Artikel GG14 heißt es, dass Inhalt und Schranken des Eigentums durch die Gesetze bestimmt werden. Große Aufmerksamkeit hat der Vorsitzende der Jugendorganisation der SPD, Kevin Kühnert erregt. Es gab Empörungswogen wegen einiger kritischer Gedanken zum Eigentum. Dabei ging es eigentlich nur um eine zentrale Forderung und um zwei Begriffe im Grundrechtsteil des Grundgesetzes. Es waren die Forderung "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen" und die Wörter "Enteignung" und "Vergesellschaftung" in den Art. 14 bzw. 15.
In: Journal of institutional and theoretical economics, Band 109, S. 326-350
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 59, Heft 3, S. 397-420
ISSN: 1865-5203
,Eigentum' im Sinne der Verfassung ist bekanntermaßen nicht deckungsgleich mit ,Eigentum' im Sinne des Privatrechts. Beide stehen nicht bloß in einem Verhältnis von Mehr und Weniger, sondern sind durch einen fundamentalen Unterschied getrennt: Das privatrechtliche Eigentum ist anders als sein verfassungsrechtliches Pendant untrennbar mit dem Erbrecht verbunden und verdankt ihm sogar seine Entstehung. Den absoluten Geltungsanspruch, der es charakterisiert, kann es nur haben, wenn es auch über den Tod seines Inhabers hinaus wirkt. Das verfassungsrechtliche Eigentum knüpft dagegen allein an das Vertrauen an, das der Gesetzgeber durch eine Regelung beim Einzelnen geweckt hat. Es ist dementsprechend auch ohne Erbrecht denkbar und hat sich von diesem im Zuge der Konstitutionalisierung in einem Prozess geschieden, der die Etablierung des privatrechtlichen Eigentumsbegriffs umkehrte. Soweit der Gesetzgeber aber Eigentum im Sinne des bürgerlichen Rechts als solches anerkannt hat, setzt es dem staatlichen Umgang mit der Erbfolge Grenzen.
As is well known, "property" as a constitutional right is not congruent with "property" in the sense of private law. The two are not merely in a relationship of more and less, but separated by a fundamental difference: Unlike its constitutional counterpart, property under private law is inseparably connected with the right of succession and even owes its origin to it. It can only have its characteristic absolute power, if it continues to have an effect beyond the death of its owner. Property as a constitutional right, on the other hand, is based solely on the trust that legislature has aroused in an individual through regulation. Accordingly, it is also conceivable without right to inheritance, and in the course of constitutionalization it has been separated from the latter in a process that reversed the emergence of the private law concept of property. However, insofar as legislature has recognized property in the sense of private law, it sets limits on the regulation of succession.
In: Marxistische Studien: Jahrbuch d. IMSF ; Polit. Ökonomie d. BRD ; Profitratendiskussion ; Soziale Lage d. Arbeiterklasse ; Krise, Arbeitskämpfe, Klassenbewußtsein, Band 14, S. 491-510
ISSN: 0171-3698
"Der Beitrag entwickelt die These, daß der revolutionäre Block der Französischen Revolution auf dem Privateigentumsinteresse beruht und daß die Vertiefung der Revolution und ihr bürgerlich-demokratischer Charakter 1792/94 mit der Radikalisierung dieses Interesses begründet werden kann. Dabei wird vor allem die Agrar- und die Lebensmittelfrage eingegangen. In einem kursorischen Überblick wird diese Fragestellung bis zur Gegenwart 'verlängert'. In den Epochenwechsel ist auch der Wechsel des grundlegenden Hegemonietyps vom Standpunkt des sozialen Fortschritts eingeschlossen. Die Triebkraft des Privateigentumsinteresses wird aufgebraucht; an seine Stelle tritt das individuelle Interesse nach Existenzsicherung und Individualitätsentfaltung auf Grundlage zunehmend vergesellschafteter Arbeits- und Reproduktionsverhältnisse." (Autorenreferat)
In: Merkur: deutsche Zeitschrift für europäisches Denken, Band 54, Heft 5, S. 406-414
ISSN: 2510-4179
Eine der Grundideen der bürgerlichen Gesellschaft ist die Annahme, dass Freiheit ohne Privateigentum nicht zu haben ist. Gesellschaft ist hier die gegenseitige Verpflichtung, etwas für andere zu produzieren und zu teilen, das zu verantworten ist, und zwar im Prinzip vor allen Bürgern. Der Beitrag diskutiert die Folgen einer Entwicklung, die für den "Betrieb des Kapitalismus" auf die sittliche Antriebskraft des "Besitzindividualismus" glaubt verzichten zu können. Der Autor zeigt, dass diese Gefahr nicht mit der Globalisierung eingetreten ist, sondern dass dies die Globalisierung überhaupt erst konstituiert. Der Turbokapitalismus ist heute in einem Zustand der Autonomie und Selbstreflexivität angelangt, in dem er den Fortschritt in Schwung halten kann, ohne der Zivilität zu bedürfen, die den Besitzindividualismus umschloß. (ICA)
In: JuristenZeitung, Band 75, Heft 12, S. 602
In: Politikum: Analysen, Kontroversen, Bildung ; Vierteljahreszeitschrift, Band 7, Heft 3, S. 32-39
ISSN: 2701-1267