Die Gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil im staatlichen Umverteilungssystem. Dennoch wurde ihren Umverteilungswirkungen sowohl in der politischen Diskussion als auch in der wissenschaftlichen Forschung bisher wenig Beachtung geschenkt. In dieser Arbeit soll daher untersucht werden, wie die GKV-Finanzierung stärker an ihren Distributionszielen ausgerichtet und somit ihre Verteilungseffizienz erhöht werden kann. Es werden zunächst adäquate Kriterien zur Bewertung und ein Konzept zur Messung der Umverteilungen entwickelt. Damit werden die Wirkungen im heutigen System und von ausgewählten Reformen untersucht. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden abschließend Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte Finanzierungsreform abgeleitet.
Mindestlohn zielt nicht primär auf Armutsbekämpfung, kann die Armutsquote aber auf dreierlei Weise beeinflussen: Erstens über die Beschäftigungswirkungen. Hierzu gibt der Beitrag einen Überblick über den Stand der empirischen Mindestlohn-Forschung in Deutschland und im internationalen Raum und geht dabei auch auf mögliche Risiken (insbesondere in Ostdeutschland) ein. Zweitens kann der Mindestlohn direkte Einkommenswirkungen erzielen, Stichwort: Aufstocker und drittens über seine Sekundärwirkungen, die sich aus der Verknüpfung mit den Tarifverträgen ergeben, wobei die deutsche Forschung bisher die Folgewirkungen auf die Löhne oberhalb des Mindestlohns fast völlig ausgeblendet hat. (IAB)
Zusammenfassung Die langfristige Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Anhebung der Altersgrenzen wirken sich auch auf die Erwerbsminderungsrenten aus. Dies stellt ein sozialpolitisches Problem dar, weil erwerbsgeminderte Personen Leistungseinschränkungen weder durch eine Verlängerung der Erwerbsphase noch - insbesondere bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen jähren - durch verstärkte private Vorsorge kompensieren können. Dieser Beitrag vergleicht vor diesem Hintergrund verschiedene Möglichkeiten zur Anhebung der Leistungen bei Erwerbsminderung im Hinblick auf ihre Einkommenswirkungen. Dabei zeigt sich, dass die Höherbewertung der so genannten Zurechnungszeit eine effiziente Maßnahme darstellt, weil auf diese Weise mit einem relativ geringen Kostenaufwand die Armutsgefährdung des betroffenen Personenkreises wirksam reduziert werden könnte.
"Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit den Einkommenswirkungen, die die Umsetzung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt auf die Bezieher von Arbeitslosenhilfe hatte. Datengrundlage ist die Querschnittsbefragung "Lebenssituation und soziale Sicherung 2005", die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung durchgeführt wurde. Anhand dieser Daten kann festgestellt werden, dass nach dem Systemwechsel ca. 15 % aller Arbeitslosenhilfebezieher keinen Anspruch auf weitere Leistungen hatten. Bei 11 % lässt sich dies mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Wechsel des Leistungssystems zurückführen. Anschließend wird die Zusammensetzung dieser Gruppe und die Wahrscheinlichkeit aus dem Leistungsbezug auszuscheiden anhand einer Logit- Schätzung untersucht. Die Befragungsdaten ermöglichen zusätzlich eine Gegenüberstellung der Haushaltseinkommenssituation: November 2005 zu Dezember 2004. Während sich die durchschnittlichen Haushaltseinkommen zwischen diesen beiden Zeitpunkten nur geringfügig ändern, zeigen differenziertere Auswertungen nach dem Verbleib in Bedürftigkeit und dem Erwerbsstatus des Arbeitslosenhilfeempfängers eine unterschiedliche Entwicklung. Erwartungsgemäß tritt eine positive Einkommensentwicklung bei den Haushalten auf, in denen der ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger eine Beschäftigung aufgenommen hat und der Haushalt nun keine Leistungen mehr bezieht. Es zeigt sich aber auch, dass Erwerbstätigkeit nicht zwingend zu einem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug führt. So kann nachgewiesen werden, dass 28 % aller teilzeit- bzw. vollzeiterwerbstätigen ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfängern in Haushalten mit Leistungsbezug verbleiben." [Autorenreferat]
Die Geschäftsstelle für die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim beauftragt, die Wirkung von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen mit einer Lebensverlaufsperspektive zu evaluieren. Die Studie untersucht, wie lange und in welcher Höhe die Leistungen die Familien im Zeitablauf begleiten und wie die Leistungen an den Übergängen zwischen unterschiedlichen Lebensphasen, etwa nach einer Geburt oder einer Trennung, wirken. Weiterhin wird analysiert, inwieweit die Leistungen über langfristige Verhaltenswirkungen die wirtschaftliche Stabilität der Familien beeinflussen. Die Studie berücksichtigt also die indirekten dynamischen Einkommenswirkungen, die sich aus dem Einfluss ehe- und familienpolitischer Leistungen auf die Erwerbsentscheidungen und damit die langfristigen Karriereverläufe von Eltern ergeben können. Diese Evaluation mit Lebensverlaufsperspektive umfasst monetäre Leistungen (Elterngeld, kindbezogene Anteile am Arbeitslosengeld II und am Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende), steuerliche Leistungen (Kindergeld und Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Absetzbarkeit von Kosten der Kinderbetreuung), Leistungen in den gesetzlichen Sozialversicherungen (beitragsfreie Mitversicherung von Eheleuten in der Gesetzlichen Krankenversicherung, reduzierter Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung für Eltern) sowie Realleistungen (nicht kostendeckende öffentliche Bereitstellung von Kinderbetreuung). Die Studie schließt an die Evaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leistungen in Deutschland an. Beide Berichte ergänzen die Erkenntnisse aus weiteren Studien der Gesamtevaluation, die sich mit den Wirkungen der ehe- und familienbezogenen Leistungen in Deutschland auf die Förderung und das Wohlergehen von Kindern, die Realisierung von Kinderwünschen und den Ausgleich zwischen den Generationen befassen.
Makroökonomisch orientierte Lohnpolitik war weitgehend aus der Mode gekommen. Vorherrschend war vielmehr die Ansicht, dass die Lohnfindung ein Marktprozess wie jeder andere sei. Diese theoretischen Vorstellungen vernachlässigen jedoch wesentliche Aspekte der Lohnbildung. So wird ihre gesamtwirtschaftliche Dimension völlig übersehen. Die Lohnbildung hat aber über ihre Einkommenswirkung und über ihre Verteilungswirkung direkten Einfluss auf die Binnennachfrage. Seit Beginn der Europäischen Währungsunion (EWU) ist ein weiterer wesentlicher, gesamtwirtschaftlicher Aspekt hinzugekommen. Mit der Abschaffung der Wechselkurse stellt sich das Problem struktureller Leistungsbilanzungleichgewichte als Folge unterschiedlicher Wettbewerbsbedungen in den Volkswirtschaften der einzelnen Mitgliedsstaaten. Die Löhne sind hierfür ein wesentlicher Faktor. Im Folgenden wird ein lohnpolitisches Konzept entwickelt, das all diesen Anforderungen Rechnung trägt. ; Macro-economically oriented wage policies have largely been out of fashion. The predominant view has been that wage bargaining is a market process like any other. Consequently, these theoretical considerations neglect essential aspects of the wage formation process. For example, the macroeconomic dimension is completely overlooked. Wages, however, by influencing the level of income and its distribution, have direct effects on domestic demand. Furthermore, the European Monetary Union (EMU) adds another important macroeconomic component: the abolition of exchange rates poses the problem of structural current-account imbalances in the economies of the member states resulting from differences in competitiveness. Wages are thus a major factor contributing to the imbalances. In the following, we present a wage policy concept that accounts for all these macroeconomic aspects.
Der Artikel untersucht die Einkommenswirkungen von entkoppelten Zahlungen, die nach Betriebstypen oder einheitlich auf regionaler Ebene der Europäischen Union verteilt werden. Die Analyse wird durchgeführt basierend auf detaillierten Informationen über die Implementierung des Health-Check-Reform-Paketes pro landwirtschaftlicher Aktivität in jeder der 27 Mitgliedstaaten, die dann im CAPRI (Common Agricultural Policy Regionalized Impact)-Modell einfließen. In den Szenarien wird der Übergang von individuellen zu einheitlichen Hektarprämien auf der Ebene der Mitgliedsländer explizit modelliert. Ergebnisse zeigen signifikante Einkommensänderungen nur für einzelne Produkte wie Hartweizen. Außerdem wird Einkommen von den traditionellen Grandes Cultures zum Futterbau umverteilt, ein Effekt, der hauptsächlich durch die Kapitalisierung der entkoppelten Zahlungen von Land, welches vorher nicht subventioniert war, zustande kommt. Im tierischen Sektor sind besonders Rindfleisch, Schafe und Ziegenproduktion betroffen. Es wird erwartet, dass Landrenten deutlich steigen, insbesondere für Grünland ; This article investigates the income effects of decoupled payments distributed at the farm-type or uniformly at the regional level within the European Union. The analysis was conducted using detailed information on the implementation of the Health Check policy package for agricultural activities in each of the 27 member states, which is included in the Common Agricultural Policy Regionalised Impact (CAPRI) model. In the simulation experiments, the transition from individual to uniform per-hectare rates at the country level was explicitly modelled. The results show significant income shifts only for single products, such as durum wheat. Moreover, income was redistributed away from traditional "Grandes Cultures" crop production to fodder production, an effect primarily caused by the capitalisation of decoupled premiums on previously unsubsidised land. Cattle, sheep and goat production was primarily affected in the animal sector. Land values are expected to increase considerably, especially those of grasslands.
According to recital (68) of the preamble to regulation (EU) No. 1306 /2013, 'Each measure under the CAP should be subject to monitoring and evaluation in order to improve its quality and to demonstrate its achievements.' This policy brief investigates whether the officially-declared data set for policy evaluation, the Farm Accountancy Data Network (FADN), can be used to assess the impact that direct payments of the Common Agricultural Policy (CAP) actually have on official policy objectives. It is our opinion that FADN data are inadequate to be used in policy evaluation due to the specifics of selection of the sample. First, there is a mismatch between farms that are included in the sample and farms that are entitled to receive direct payments. Second, and possibly even more importantly, the information collected, so-called farm income, does not represent farmers' actual income. Third, the data are neither consistent in time nor between Member States. This policy brief reports on selected data problems for selected EU countries. The analysis leads to the final conclusion that the present setup of FADN data is inadequate for the data to be used to evaluate EU farm income policy. This conclusion is completely in line with the European Court of Auditors' Report (European Court of Auditors, 2016). ; Ziffer 68 der Präambel der Verordnung (EU) Nr. 1306 /2013 fordert: "Jede GAP-Maßnahme sollte überwacht und bewertet werden, um ihre Qualität zu verbessern und ihre Wirksamkeit aufzuzeigen". In diesem Policy Brief wird untersucht, ob das Informationsnetz Landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB), das laut offizieller Verlautbarung als Grundlage für Politikbewertungen genutzt werden soll, auch für die Quantifizierung der Wirkungen der Direktzahlungen auf die offiziellen agrarpolitischen Ziele verwendet werden kann. INLB-Daten sind wegen der Besonderheiten der Stichprobe nicht geeignet für die Bewertung von Direktzahlungen. Erstens, die Stichprobe für die Auswahl der Betriebe für das INLB erfolgt nicht aus der Population aller Betriebe, die Direktzahlungen erhalten. Folglich kann die Wirkung für eine Gruppe landwirtschaftlicher Betriebe mit Hilfe dieser Daten nicht ermittelt werden. Zweitens – und wahrscheinlich von größerer Bedeutung – wird mit Hilfe der Daten das sogenannte "landwirtschaftliche Einkommen" (das Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) und nicht das Einkommen der Landwirte erfasst. Drittens, die Datenerhebung hat sich im Zeitverlauf verändert und es gibt bei der Ermittlung erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Ländern. Dieser Policy Brief zeigt grundsätzliche Probleme auf und geht auf beispielhafte Datenprobleme ausgewählter Länder ein. Die Analyse führt zu der Schlussfolgerung, dass der gegenwärtige Datensatz des INLB nicht für die Bewertung der Einkommenswirkungen von Direktzahlungen geeignet ist. Das Ergebnis der Untersuchung stimmt mit der Analyse des Europäischen Rechnungshofs überein (European Court of Auditors, 2016).
Ziffer 68 der Präambel der Verordnung (EU) Nr. 1306 /2013 fordert: "Jede GAP-Maßnahme sollte überwacht und bewertet werden, um ihre Qualität zu verbessern und ihre Wirksamkeit aufzuzeigen". In diesem Policy Brief wird untersucht, ob das Informationsnetz Landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB), das laut offizieller Verlautbarung als Grundlage für Politikbewertungen genutzt werden soll, auch für die Quantifizierung der Wirkungen der Direktzahlungen auf die offiziellen agrarpolitischen Ziele verwendet werden kann. INLB-Daten sind wegen der Besonderheiten der Stichprobe nicht geeignet für die Bewertung von Direktzahlungen. Erstens, die Stichprobe für die Auswahl der Betriebe für das INLB erfolgt nicht aus der Population aller Betriebe, die Direktzahlungen erhalten. Folglich kann die Wirkung für eine Gruppe landwirtschaftlicher Betriebe mit Hilfe dieser Daten nicht ermittelt werden. Zweitens – und wahrscheinlich von größerer Bedeutung – wird mit Hilfe der Daten das sogenannte "landwirtschaftliche Einkommen" (das Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) und nicht das Einkommen der Landwirte erfasst. Drittens, die Datenerhebung hat sich im Zeitverlauf verändert und es gibt bei der Ermittlung erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Ländern. Dieser Policy Brief zeigt grundsätzliche Probleme auf und geht auf beispielhafte Datenprobleme ausgewählter Länder ein. Die Analyse führt zu der Schlussfolgerung, dass der gegenwärtige Datensatz des INLB nicht für die Bewertung der Einkommenswirkungen von Direktzahlungen geeignet ist. Das Ergebnis der Untersuchung stimmt mit der Analyse des Europäischen Rechnungshofs überein (European Court of Auditors, 2016). ; According to recital (68) of the preamble to regulation (EU) No. 1306 /2013, 'Each measure under the CAP should be subject to monitoring and evaluation in order to improve its quality and to demonstrate its achievements.' This policy brief investigates whether the officially-declared data set for policy evaluation, the Farm Accountancy Data Network (FADN), can be used to assess the impact that direct payments of the Common Agricultural Policy (CAP) actually have on official policy objectives. It is our opinion that FADN data are inadequate to be used in policy evaluation due to the specifics of selection of the sample. First, there is a mismatch between farms that are included in the sample and farms that are entitled to receive direct payments. Second, and possibly even more importantly, the information collected, so-called farm income, does not represent farmers' actual income. Third, the data are neither consistent in time nor between Member States. This policy brief reports on selected data problems for selected EU countries. The analysis leads to the final conclusion that the present setup of FADN data is inadequate for the data to be used to evaluate EU farm income policy. This conclusion is completely in line with the European Court of Auditors' Report (European Court of Auditors, 2016).