Am Donnerstag, dem 26.01.17, beschloss der Deutsche Bundestag, wie schon im letzten Jahr, eine Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der UN-Mission MINUSMA in Mali. Die maximale Anzahl der in und um Gao im Norden Malis eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wird von bisher 650 auf 1000 erhöht, da Deutschland zukünftig auch die Bereitstellung von Kampf- und Rettungshubschraubern für MINUSMA übernimmt. Damit wird der Einsatz in Mali zum Größten der Bundeswehr. Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos hat das Gefährdungspotenzial schon im vergangenen Jahr mit der ISAF-Mission in Afghanistan verglichen und in keinem anderen UN-Einsatz sind im letzten Jahr mehr Soldaten getötet worden. Die Entsendung weiterer Soldatinnen und Soldaten vom Deutschen Bundestag in einen Einsatz, in dem sie erheblichen Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, erfordert eine umfangreiche Begründung durch die politisch Verantwortlichen und eine kritische Würdigung durch die Zivilgesellschaft.
herausgegeben von Käte Meyer-Drawe und Kristin Platt ; Inhaltstext ; Inhaltsverzeichnis ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- PVA 2007.4007
Die Dynamik der Umwelt läßt die Komplexität unternehmenspolitischer Entscheidungen weiterhin ansteigen. Die Unternehmen sehen sich deshalb zunehmend vor die Alternative gestellt, ob sie zur Lösung komplexer Probleme Berater hinzuziehen sollen. Diese Entscheidung ist mit einer hohen Unsicherheit verbunden, denn Berater werden gerade bei schlechtstrukturierten Problemen erwogen. Eine "rationale" Lösung wird zusätzlich erschwert durch stark ausgeprägte persönliche Motive, die für oder gegen eine Konsultation von Beratern sprechen. Deshalb sind quantitative Modelle, wie sie üblicherweise für den Fremdbezug von Leistungen empfohlen werden, wenig geeignet. Der Beitrag möchte vielmehr die strukturierende Kraft systematischer Heuristiken aufzeigen, die auch dem hohen Konsensbedarf der Entscheidung besser gerecht werden.
Die vorgelegte Diplomarbeit beschäftigt sich mit dem Disziplinarrecht innerhalb des Österreichischen Bundesheeres. Disziplin ist eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von militärischen Aufgaben und auch in der Ausbildung ist es unerlässlich einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, um Unfälle zu vermeiden. Das Bundesheer ist in Übungen und Einsätzen auf die Interaktion mit der Bevölkerung angewiesen. Dies erfordert ein hohes Maß an Integrität und Vertrauen in die Institution Bundesheer. Disziplinäre Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Soldaten und Beamten an ihre Pflichten zu erinnern. Keineswegs sollen sie ein Mittel der Vergeltung oder gar der Rache sein. Das Disziplinarrecht ist somit ein Präventions- und Sanktionsrecht.Bisherige Arbeiten zu diesem Thema befassten sich vorrangig ausschließlich mit den Normen des HDG 2014, ließen dabei allerdings die weitreichenden Einwirkungen anderer Normen auf das Disziplinarverfahren und die Judikatur zu diesen Normen außer Betracht. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Blick auf das Kommandantenverfahren dahingehend zu vertiefen und aufzuzeigen, welche sonstigen Gesetze und Rechtsprechungen das Disziplinarverfahren maßgeblich beeinflussen, um so einen vollständigen Überblick über das militärische Disziplinarverfahren zu erhalten. Das Kommissionsverfahren soll hierbei allerdings nur durch einen Exkurs gestreift werden. ; The thesis presented deals with the disciplinary law within the Austrian Armed Forces. Discipline is an essential prerequisite for the successful performance of military tasks and it is also essential to ensure an orderly process in training in order to avoid accidents. The armed forces rely on interaction with the population for exercises and operations. This requires a high degree of integrity and trust in the army as an institution. Disciplinary measures aim to remind soldiers and officials of their duties. In no way should they be a means of retaliation or even of vengeance. Disciplinary law is therefore a law of prevention and sanction.Previous work on this topic has primarily dealt exclusively with the legal norms of the HDG 2014, but ignored the far-reaching effects of other legal norms on the disciplinary procedure and the judicature on these legal norms. The aim of the present work is to deepen the view of the commander's procedure and to show which other laws and jurisdictions significantly influence the disciplinary procedure in order to obtain a complete overview of the military disciplinary procedure. The commission procedure is only to be touched upon here by way of an excursus. ; vorgelegt von Gerald Rasinger ; Enthält Zusammenfassungen auf Deutsch und Englisch ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)5815709
Das verstärkte Auftreten von Seeräubern vor der Küste Somalias stellte die Weltgemeinschaft im Jahre 2007 vor lange nicht mehr gekannte Herausforderungen. Das Thema beherrschte lange Zeit die Nachrichten und führte schließlich dazu, dass die erste maritime Militärmission der EU ins Leben gerufen wurde. Auch Deutschland beteiligte sich von Anfang an dieser Mission. Mittlerweile ist das Phänomen der Seeräuberei wieder aus dem Blickfeld der Allgemeinheit verschwunden. Dennoch hoffe ich, mit der vorliegenden Arbeit einen Beitrag zur Einordnung der rechtlichen Fragen rund um Militäroperationen der EU und die Beteiligung Deutschlands hieran geleistet zu haben. Die gewonnenen Erkenntnisse sind in Ihren Grundstrukturen auch auf Fälle dieser Art übertragbar, die nichts mit der Bekämpfung von Seeräubern zu tun haben.
Stefan Aufenanger war Professor für Erziehungswissenschaft und Medienpädagogik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, derzeit im Ruhestand. Er forscht momentan an fünf Schulen zum Zusammenhang von Digitalisierung, Persönlichkeitsentwicklung und Spiritualität. Seine letzten Publikationen befassten sich mit dem Einfluss digitaler Medien auf Kleinstkinder. Jasmin Bastian ist Juniorprofessorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Medienpädagogik an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Aktuell forscht sie zu digitalen Medien in der Schule, in der Hochschule und im Kindesalter. Sie arbeitet derzeit an Publikationen zum händischen vs. digitalen Mitschreiben in der Vorlesung, Tablets in der Schule und Anforderungen an die Lehrerbildung sowie dem Umgang mit digitalen Medien im Kindesalter.
Die Einsätze, die unter den weiten Begriff von Friedensoperationen der Vereinten Nationen (VN) fallen, unterscheiden sich sowohl im Mandat als auch in der personellen Ausstattung. Doch auf deklaratorischer Ebene halten die VN an den drei klassischen Grundprinzipien des Peacekeeping fest, nämlich Zustimmung der Konfliktparteien, Unparteilichkeit und Anwendung militärischer Gewalt nur zum Zwecke der Selbstverteidigung und, wie es heißt, zur Verteidigung des Mandats. Das bedeutet: Militärische Gewalt soll nur dann angewendet werden, wenn dies zum Schutz von Zivilisten und zur Abwehr von "Störern" eines Friedensprozesses unvermeidlich ist. Nirgendwo ist die Kluft zwischen tradierten, aber umgedeuteten Prinzipien und der Einsatzrealität größer als in einigen Stabilisierungsmissionen in Afrika. Im Rahmen dieser Missionen werden staatliche Kräfte auch mit offensiven militärischen Operationen gegen nicht-staatliche Kräfte unterstützt. In Anbetracht dieser Entwicklung wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob an den alten Prinzipien des Peacekeeping festgehalten werden soll oder ob diese an die veränderten Herausforderungen angepasst werden sollten. Im Zentrum der Debatte steht die Frage nach der Rolle militärischer Gewalt, nach den Bedingungen und Grenzen eines Gewalteinsatzes. In der vorliegenden Studie wird diese Debatte rekonstruiert. Zunächst werden die Probleme und Implikationen analysiert, die mit dem Einsatz militärischer Gewalt in VN-Friedenseinsätzen einhergehen, dann die Optionen diskutiert, die es für den Umgang mit der Diskrepanz zwischen Rhetorik und Realität in dieser Frage gibt, und abschließend in einer normativen Zuspitzung Argumente wider die Militarisierung und Überdehnung des Peacekeeping angeführt
Inhaltsübersicht I. Einführung und Problemstellung II. Zulässige Ziele des Einsatzes bewaffneter Gewalt durch Drohnen III. Einsatz bewaffneter Drohnen und humanitäres Völkerrecht IV. Einsatz bewaffneter Drohnen außerhalb bewaffneter Konflikte V. Stellungnahme und Ausblick
Seit dem 30. Juli 2006 wirkt Deutschland im Rahmen der Operation EUFOR RD Congo als Führungsnation daran mit, die Durchführung der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo zu sichern. Das Mandat ist auf vier Monate und den Raum Kinshasa beschränkt. Im ersten Wahlgang erhielt keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit. Der Bekanntgabe der Wahlergebnisse folgten mehrtägige Zusammenstöße zwischen den verschiedensten Akteuren mit Toten und Verletzten. Die Stichwahl hat am 29. Oktober 2006 stattgefunden und verlief weitgehend ruhig. Mit Ergebnissen wird Mitte November gerechnet. Das Mandat der EU-Truppe endet am 30. November 2006. Die Amtseinführung des Präsidenten wird für den 10. Dezember erwartet. Kann dieser Einsatz trotz der engen funktionalen, räumlichen und zeitlichen Beschränkungen das politische Ziel, die Stabilisierung des Kongo durch eine freie Präsidentenwahl, erreichen?n (SWP-aktuell / SWP)
Diese Arbeit zeigt, wie sich die Operationalisierung von Gleichstellung als multidimensionales Konstrukt mit Indikatoren umsetzen lässt.Gleichstellung an Universitäten ist inzwischen ein in Forschung und Hochschulpolitik gut verankertes Thema. Es gibt umfassende rechtliche Vorgaben, aber viele empirische Studien zeigen, dass Geschlechtergerechtigkeit dennoch nicht erreicht ist. Geschlechterdisparitäten finden sich von Studienwahl über Karrierechancen bis hin zu Habilitation oder Berufung. Zahlreiche Datenreports zeigen diese Situation bereits mit Hilfe vieler Indikatoren auf, die sich jedoch meist auf Daten zur Repräsentation von Frauen und Männern beschränken. Neben der Berichterstattung liegt ein weiteres Einsatzgebiet im Bereich der Steuerung: Gender Mainstreaming wie auch Instrumente der Hochschulsteuerung setzen voraus, dass Gleichstellungsziele formuliert werden und deren Erreichung mittels geeigneter Indikatoren überprüft wird. Diese Arbeit gibt einen Überblick über bereits bestehende Gleichstellungsindikatoren, die im Rahmen von Frauenförderung und Gender Mainstreaming an Universitäten eingesetzt werden.Dem Ansatz der Transdisziplinarität folgend werden theoretische Ansätze aus verschiedenen Disziplinen (Geschlechtersoziologie, Organisationsforschung, Educational Governance, Sozialindikatorenforschung) und gleichstellungspolitische Ansätze verknüpft und dabei die spezifische Situation an Universitäten (ExpertInnen-Organisation, unternehmerische Hochschule) berücksichtigt. Speziell die Norm- und Zielorientierung bei Gleichstellungsindikatoren sowie Anforderungen an den Entwicklungsprozess werden dargestellt. Diese theoretischen und praktischen Erkenntnisse werden in einem Modell zur umfassenden Messung von Gleichstellung an Universitäten zusammengeführt und mit Beispielindikatoren beschrieben. Zudem wird die Integration von Gleichstellungsindikatoren in das Hochschulmanagement an konkreten Beispielen aus der Praxis gezeigt. ; Gender equality is a well-established topic in research and university management. In the past decade, policies regarding gender equality have been implemented at universities but scientific studies show that the transfer from theory to practice is in need of improvement. From the choice of study programme when entering a university up to the appointment for professorship numbers still show great disparity between women and men. Many data reports point at gender gaps and the unequal share of power in higher education institutions. Many of these reports already include indicators, but most of these are limited to representation. Another domain at universities where gender indicators are implemented are steering instruments. Gender Mainstreaming requires targets as well as thorough considerations about what has to be measured and how it will get measurable. Gender equality is a multidimensional construct which should be visible in the operationalisation. This thesis describes the status-quo of indicator usage at Austrian universities, explains why gender indicators are required and describes existing indicators (also from Germany and the European Commission) for reporting and controlling gender equality at universities. Following a transdisciplinary approach, different theories (sociology of gender, organisational research, educational governance) are analysed and merged with gender equality policy and methodological questions from social indicator research. The result is a comprehensive model for measuring gender equality at universities, accompanied by theoretical examples. Finally there will be given practical examples for integrating gender equality into steering instruments and controlling tools, based on experiences from the University of Graz. ; eingereicht von: Mag. Kirstin Eckstein ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Zusammenfassungen in deutscher und in englischer Sprache ; Karl-Franzens-Universität Graz, Dissertation, 2016 ; OeBB ; (VLID)1538446
In dieser Literaturstudie wird der Frage nachgegangen, welchen anwendungsorientierten Nutzen die Balanced Scorecard (BSC) leisten kann, um die Herausforderungen der betrieblichen Gesundheitspolitik und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) besser bewältigen zu können. Die Resultate der Untersuchung weisen dabei auf eine Reihe von Potenzialen einer Gesundheits-BSC für die verschiedenen Unternehmensakteure, aber auch für die überbetrieblichen Akteure hin (z. B. die stärkere Integration der betrieblichen Gesundheitspolitik in die Unternehmensstrategie, ein verbesserter Steuerungsprozess des BGM und ein höheres Maß an Partizipation in der betrieblichen Gesundheitspolitik). Den bisher noch nicht empirisch ableitbaren Plausibilitätsüberlegungen stehen allerdings Risiken gegenüber, z. B. die Umsetzung einer "falschen" Gesundheitsstrategie oder ein inadäquater Umgang mit Gesundheitsdaten. Momentan muss darüber hinaus konstatiert werden, dass es zwar mehrere konzeptionelle Ansätze einer BGM-BSC gibt, Berichte aus deren Umsetzungspraxis jedoch nur vereinzelt zu finden sind.
Research for this contribution was carried out in the context of the author's fellowship no. UMO2016/23/P/HS3/04141 of the National Science Centre, Poland. This project has received funding from the European Union's Horizon 2020 research and innovation programme under the Marie SkłodowskaCurie grant agreement No 665778.
Die Marineoperation im Golf von Aden hat auch im vergangenen Jahr das Ausmaß der Piraterie vor den Küsten Somalias nicht entscheidend verringern können. Neben einer sich extrem schwierig gestaltenden Strafverfolgung führt vor allem die Größe des betroffenen Seegebiets dazu, dass Piraten bei ihren Attacken oft ungestört bleiben und nur in seltenen Fällen verurteilt werden können. Zudem zeigt sich, dass durch die Präsenz der Marine im Golf von Aden das Problem lediglich auf die offene See verlagert wird. Dennoch erfüllt die Marineoperation einen wichtigen Zweck: Um einer Eskalation der Gewalt und einer Verwicklung in den Krieg gegen den Terror aus dem Weg zu gehen, meiden die Piratengruppen den Kontakt zu islamistischen Gruppen in Somalia. Eine Finanzierung des globalen Terrors über die erpressten Lösegelder konnte so bisher verhindert und so ein bedeutender Beitrag zur internationalen Sicherheit geleistet werden.
In der Ausgabe "Verantwortungsvoller Einsatz von KI? Mit menschlicher Kompetenz!" präsentieren die Mitglieder der Interdisziplinären Arbeitsgruppe "Verantwortung: Maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz" ihre Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Sie plädieren u. a. dafür, die menschlichen Kompetenzen im Umgang mit diesen neuen Technologien zu stärken. Die Empfehlungen werden durch Beiträge ergänzt, die sich mit der rechtlichen Dimension rund um KI-Anwendungen, mit Ansätzen von Ethics by Design sowie mit den Folgen für die Demokratie auseinandersetzen.