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In: Jus internationale et Europaeum 192
Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets.InhaltsübersichtEinführung1. Teil: Die Kündigung völkerrechtlicher VerträgeA. Völkerrechtliche Regeln zur VertragskündigungB. Verfassungsrechtliche Regeln zur Vertragskündigung2. Teil: Treaty OverrideA. Völkerrechtliche Regeln zum Treaty OverrideB. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Treaty Overrides3. Teil: Die Lösung von bestimmten Arten von völkerrechtlichen VerträgenA. Gründungsverträge kollektiver SicherheitssystemeB. Menschenrechtliche VerträgeC. Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets (insb. der Zwei-plus-Vier-Vertrag)Zusammenfassung und Schlussbetrachtungen
In: Jus internationale et Europaeum 192
Die Kündigung völkerrechtlicher Verträge ist in vielen Fällen völkerrechtlich zulässig. Anstatt einen Vertrag im Einklang mit dem Völkerrecht zu kündigen, werden jedoch gelegentlich innerstaatliche Gesetze erlassen, durch die das Parlament bewusst vom Völkervertragsrecht abweicht (sog. Treaty Override). Maria Schlönvoigt untersucht Kündigung und Treaty Override zunächst getrennt voneinander, wobei der Schwerpunkt auf der verfassungsrechtlichen Betrachtung liegt. Sie erörtert, ob die Kündigung eines Vertrags der Zustimmung der Legislative bedarf und ob ein Treaty Override verfassungsrechtlich zulässig ist. Anschließend geht sie der Frage nach, ob das Grundgesetz der Lösung von völkerrechtlichen Verträgen mit bestimmten inhaltlichen Schwerpunkten entgegensteht. Dabei betrachtet sie exemplarisch drei Arten von Verträgen: Verträge, die die Basis eines kollektiven Sicherheitssystems bilden, menschenrechtliche Verträge und Verträge zum Umfang des deutschen Staatsgebiets
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel - Band 156
Hauptbeschreibung: In dieser Dissertation wird erstmals eine umfassende Definition des Begriffs "einseitige Interpretationserklärung" entwickelt und darauf aufbauend untersucht, welchen rechtlichen Regelungen solche Erklärungen unterliegen. Da das geltende Völkerrecht keine Regelungen vorsieht, ist die Definition der "einseitigen Interpretationserklärung" in der völkerrechtlichen Praxis und Lehre umstritten. Daher stehen Interpretationserklärungen derzeit auf der Tagesordnung der International Law Commission. Im ersten Teil wird der Begriff "Interpretationserklärung" in Abgrenzung zu Vertragsv
In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel Bd. 156
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 13, Heft 1, S. 96-97
ISSN: 0506-7286
In: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht 16
In: http://hdl.handle.net/2027/uc1.b2648335
Thesis, Zürich. ; Bibliography: p. [7]-8 ; Mode of access: Internet.
BASE
In: http://hdl.handle.net/2027/chi.72021179
Erlangen, Jur. Diss. v. 5. Febr. 1916, Ref. Allfeld. ; Mode of access: Internet.
BASE
In: Verfassung und Recht in Übersee: VRÜ = World comparative law : WCL, Band 22, Heft 2, S. 228-230
ISSN: 0506-7286
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 19, Heft 6, S. 15-15
ISSN: 2197-621X
Zum Artikel "Immer mehr Offenbachs", kma April 2014
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht 207
Die Arbeit untersucht die Anwendung völkerrechtlicher Verträge in der Volksrepublik China. Es ist die erste grundlegende Studie dieser Art in einer westlichen Sprache. Bei der Analyse der innerstaatlichen Umsetzung völkervertragsrechtlicher Verpflichtungen findet das Recht der Welthandelsorganisation genauso Berücksichtigung wie die dem Menschenrechtsschutz dienenden Verträge. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der komplexe Mechanismus, der die innerstaatliche Anwendung von Völkervertragsrecht in China steuert, den Rechtsanwendungsorganen viele Möglichkeiten eröffnet, die Effektivität des