Die völkerrechtlichen Wirkungen einseitiger Erklärungen der UN-Generalversammlung
In: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht 16
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In: Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht 16
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Volume 26, Issue 4, p. 111-117
ISSN: 0042-384X
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In: Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel - Band 156
Hauptbeschreibung: In dieser Dissertation wird erstmals eine umfassende Definition des Begriffs "einseitige Interpretationserklärung" entwickelt und darauf aufbauend untersucht, welchen rechtlichen Regelungen solche Erklärungen unterliegen. Da das geltende Völkerrecht keine Regelungen vorsieht, ist die Definition der "einseitigen Interpretationserklärung" in der völkerrechtlichen Praxis und Lehre umstritten. Daher stehen Interpretationserklärungen derzeit auf der Tagesordnung der International Law Commission. Im ersten Teil wird der Begriff "Interpretationserklärung" in Abgrenzung zu Vertragsv
In: International legal materials: current documents, Volume 15, Issue 6, p. 1435-1436
ISSN: 0020-7829
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In: Berichte des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien 1977,12
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In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Volume 94, Issue 26, p. 1028-1028
ISSN: 1424-4004
In: American journal of international law, Volume 71, Issue 1, p. 1-30
ISSN: 0002-9300
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In: Internationale Politik: das Magazin für globales Denken, Volume 52, Issue 4, p. 7-12
ISSN: 1430-175X
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An neuer Sprache entflammen sich Debatten. Das ist in Ordnung. Absurd ist, wenn Gegner des Genderns von Bevormundung reden und selbst Verbote verhängen wollen.
Bild: Gerd Altmann /
Pixabay.
ICH GEBE ZU, ich gendere nicht durchgängig, sondern mehr so nach Gefühl. Manche meiner Leser:innen regt das auf, weil sie finden, dass ich nicht konsequent genug bin. Andere erregen sich, dass
ich überhaupt mitmache "bei so einem Quatsch". Mir zeigen beide Reaktionen, dass wir uns noch mitten in einem gesellschaftlichen und kulturellen Aushandlungsprozess befinden. Was völlig normal
und in Ordnung ist.
Was mich irritiert: wenn Gegner des Genderns sich als die vermeintlichen Bewahrer des wahren, guten und offenbar unveränderbaren Deutschen gerieren. Und wenn sie, um ihrer heiligen Empörung Stoff
zu geben, von Repressionen und Bestrafungen per Noten-Herabsetzung berichten, die Schülern und Studierenden angeblich drohen, wenn sie die Benutzung von Binnen-I & Co verweigern. Dann ist von
Bevormundung die Rede, von der Diktatur der Wokeness. Bittet man freilich um faktische Belege für die Verbote, fällt die konkrete Auflistung meist recht kurz aus.
Eine Volksinitiative in Hamburg, die 16.000 Unterschriften gesammelt hat, verlangt nun, dass in Verwaltung und
Bildungseinrichtungen nicht gegendert wird, konkret soll "die amtliche schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichung" unter Einhaltung der Regeln des Rats für deutsche
Rechtschreibung geschehen. Die Verwendung des generischen Maskulinums sei die wirklich diskriminierungsfreie Kommunikation.
Geradezu absurd ist indes folgende Argumentationslinie in den Eckpunkten, auf die sich CDU und SPD in Hessen als Grundlage ihrer
Koalitionsverhandlungen geeinigt haben: "Wir bekennen uns zum Leitbild des mündigen Bürgers. Das bedeutet für uns: Anreize statt Verbote, Beteiligung statt Bevormundung", und weiter:
"Gleichzeitig werden wir festschreiben, dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und
eine Orientierung am Rat der deutschen Sprache erfolgt."
Ob die Parteispitzen selbst die Widersprüchlichkeit erkennen? Ob ihnen klar ist, dass die rechtliche Umsetzung dieses Eckpunkts mehr wäre als Bevormundung, nämlich eine Einschränkung mindestens
von Wissenschafts- und Pressefreiheit? Doch es scheint so, als hätten manche Gender-Gegner mit Verboten gar kein Problem, solange sie der Durchsetzung ihrer eigenen Position dienen. Und der
großen Geste in Zeiten des Rechtspopulismus.
Dieser Kommentar erschien zuerst in meiner Kolumne "Wiarda will's wissen" im Tagesspiegel.
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In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Volume 94, Issue 41, p. 1541-1541
ISSN: 1424-4004
In: Schweizerische Ärztezeitung: SÄZ ; offizielles Organ der FMH und der FMH Services = Bulletin des médecins suisses : BMS = Bollettino dei medici svizzeri, Volume 93, Issue 5152, p. 1904-1905
ISSN: 1424-4004
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Volume 35, Issue 3, p. 317-330
ISSN: 0016-5875
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In: Lateinamerika-Nachrichten: die Monatszeitschrift, Issue 481/482, p. 6-7
ISSN: 0174-6324
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In: Return: Magazin für Transformation und Turnaround, Volume 3, Issue 3, p. 13-13
ISSN: 2520-8187
In: Horizont: sozialistische Wochenzeitung für internationale Politik und Wirtschaft, Volume 13, Issue 24, p. 26
ISSN: 0863-4521
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