Die strukturelle Analyse des regionalen Energieverbrauchs gewinnt mit Blick auf die Herausforderungen der Energiewende deutlich an Bedeutung. Innerhalb der vorliegenden Studie wird gezeigt, dass zwei wichtige regionale Datenquellen detaillierte Analysen zum Energieverbrauch der Industrie und des Bergbaus erlauben. Damit ergeben sich auch Möglichkeiten für eine Projektion des Energieverbrauchs in den Bundesländern. Notwendig ist jedoch eine Verknüpfung mit nationalen Projektionen und politischen Szenarien, um das Verständnis über diverse Einflüsse zu verbessern und Handlungsoptionen für mehr Energieeffizienz zu generieren.
Mit der Energiestrategie 2050 hat sich der Bundesrat zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch der Schweiz bis 2050 zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen. Damit die Umsetzung der Energiestrategie 2050 vorangetrieben werden kann, braucht es eine fundierte Datengrundlage zum heutigen Energieverbrauch. Solche Daten sind mit der Gesamtenergiestatistik auf nationaler Ebene verfügbar. Die Mehrzahl der Kantone, welche eine grosse Verantwortung bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050 tragen, verfügt bis heute allerdings nicht über verlässliche Energieverbrauchsdaten. Ziel der vorliegenden Studie ist es daher, die kantonalen Energieverbräuche aus den nationalen Daten abzuleiten und darauf basierend zu bestimmen, welche finanziellen Beträge durch den Import von Energie jährlich ins Ausland fliessen. Die Aufteilung des gesamtschweizerischen Energieverbrauchs auf die Kantone erfolgte nach Möglichkeiten nach dem Territorialprinzip. Die Energieverbräuche werden damit denjenigen Kantonen angerechnet, in denen die Energie bezogen wird. Der Mittelabfluss wurde anhand des Produkts von Importpreis und Importmenge bestimmt. Der berechnete Pro‐Kopf‐Energiebedarf pro Jahr liegt bei den Kantonen zwischen 24.8 MWh (Kanton Waadt) und 53.5 MWh (Kanton Basel‐Stadt), wobei sich der Pro‐Kopf‐Energiebedarf des Kantons Basel‐Stadt auf 43.2 MWh/Einwohner reduziert, wenn der Tanktourismus und der Flugverkehr ausgeklammert werden. Dass der Energiebedarf des Kantons Basel‐Stadt auch in diesem Fall noch überdurchschnittlich hoch ist, liegt hauptsächlich am hohen Energiebedarf der Branchengruppe "Chemie/ Pharma". Ein Grossteil des Energiebedarfs der Kantone wird durch importierte Energieträger gedeckt (Heizöl, Benzin, Diesel, Erdgas etc.). Dadurch fliessen gesamtschweizerisch jährlich knapp 13 Milliarden Franken ins Ausland. Absolut betrachtet ist der Mittelabfluss in den Kantonen Zürich und Bern am grössten, während der Mittelabfluss pro Einwohner in den Kantonen Basel‐Stadt und Genf überdurchschnittlich hoch ist. Werden die Flugtreibstoffe und der Tanktourismus vernachlässigt, so liegt der jährliche Mittelabfluss pro Einwohner in allen Kantonen bei 1'405 ± 232 Franken. Rund 30% bis 50% des Mittelabflusses der Kantone sind auf den Import von Benzin und Diesel zurückzuführen, während Heizöl zwischen 15% und 40% des Mittelabflusses der Kantone ausmacht. Bei einer Weiterführung der heutigen Energiepolitik wird der Mittelabfluss auch zukünftig hoch bleiben. Zwar wird für die Zukunft ein sinkender Energieverbrauch prognostiziert, wegen der steigenden Importpreise nimmt aber der Mittelabfluss je nach Preisszenario nur leicht ab oder sogar stark zu. Dies bedeutet, dass die heutigen Massnahmen nicht ausreichen, um den Mittelabfluss längerfristig substanziell zu reduzieren. Damit die Energiebereitstellung zukünftig vermehrt zur lokalen Wertschöpfung beitragen kann, sind zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz und eine stärkere Förderung lokaler, erneuerbarer Energien nötig. In diesem Zusammenhang spielen die Kantone insbesondere in den beiden Bereichen Gebäude und Raumplanung eine Schlüsselrolle. Durch die Umsetzung von kantonalen Energiestrategien können sie massgeblich zur Energiewende beitragen.
Die Steigerung der Energieeffizienz und dadurch realisierte Einsparung bleiben seit Langem hinter den Erwartungen zurück. Woran liegt das? Wie können Politikinstrumente zu einer Kurswende in diesem Feld beitragen?
Der Verbrauch von fossiler Energie verursacht sowohl lokale externe Kosten wie Luftverschmutzung als auch globale Probleme durch die Klimaveränderung. Während die lokalen externen Kosten mittels einer Abgabepolitik, deren Abgabesatz je nach Verwendung der fossilen Energie unterschiedlich sein kann, internalisiert werden können, sollte für eine kosteneffektive Reduktion der CO2-Emissionen der Preis pro Emission für alle Verwendungen gleich hoch sein. Im vorliegenden Artikel wird der implizite Preis von CO2-Emissionen der schweizerischen Energie- und Klimapolitik als Differenz der bestehenden Abgaben und der lokalen externen Kosten bestimmt. Es zeigt sich, dass dieser Preis je nach Verwendung der fossilen Energie sehr unterschiedlich ist und damit die Reduktion der CO2-Emissionen nicht so kostengünstig wie möglich erfolgt. Beim Luftverkehr und beim Personenverkehr auf der Strasse ist der implizite CO2-Preis sogar negativ. In diesen Bereichen würde sich daher eine Verbrauchsreduktion auch ohne Berücksichtigung der Klimafolgen lohnen.
Im Dezember 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft an der Klimakonferenz in Paris geeinigt, den Anstieg der Erdtemperatur zu begrenzen. Die Staaten wurden aufgefordert, national festgelegte Reduktionsziele und Strategien für Treibhausgasemissionen einzureichen und regelmässig Bericht zu erstatten, ob und wie die Ziele erreicht werden. In der Schweiz werden knapp zwei Drittel des Endenergieverbrauchs aus fossilen Energieträgern bezogen (Bundesamt für Energie 2018). Gleichzeitig machen die energiebedingten CO2-Emissionen knapp 80% der gesamten Treibhausgasemissionen aus (Bundesamt für Umwelt 2018). Deshalb ist die Zielvorgabe der Schweiz, die Treibhausgasemissionen im Rahmen des Pariser Abkommens bis ins Jahr 2030 um 50% gegenüber 1990 zu vermindern, auch energiepolitisch von grosser Bedeutung. Um das Ziel zu erreichen, soll das CO2-Gesetz totalrevidiert werden. Das vorliegende White Paper analysiert die Massnahmen der bundesrätlichen Revisionsvorlage zusammen mit anderen Regelungen zur Bepreisung des fossilen Energieverbrauchs aus ökonomischer Sicht. Das soll nicht heissen, dass naturwissenschaftliche, technische und juristische Fragen unbedeutend sind. Die Massnahmen werden speziell im Hinblick auf ihre Effektivität und Effizienz untersucht. Effektivität bezeichnet dabei die tatsächliche Minderungsleistung und Effizienz die Minderung zu möglichst geringen Kosten. Folgende Punkte werden als besonders wichtig erachtet und in diesem White Paper näher diskutiert: 1. Die Emissionsminderung im Inland wird durch das schweizerische Treibhausgasinventar genau überprüft und kann bei Bedarf über eine Verstärkung der Massnahmen beeinflusst werden. Die ausländische Emissionsminderung lässt sich dagegen nur viel schwieriger kontrollieren. Sie hängt unter anderem davon ab, ob die im Ausland erworbenen Minderungsbescheinigungen das Kriterium der Zusätzlichkeit (Additionalität) erfüllen und ob es dabei nicht zu Doppelzählungen der Minderungen kommt. 2. Die CO2-Abgabe hat sich als zentrales und effizientes Instrument der schweizerischen Klimapolitik bewährt. Sie wird allerdings nur auf rund einem Drittel der CO2-Emissionen erhoben. Diese Einschränkung beeinträchtigt eine noch effizientere Emissionsminderung im Inland. 3. Zur Effizienzbeurteilung reicht es nicht aus, alleine die expliziten CO2-Abgabesätze zu betrachten. Dabei werden weder andere bestehende Abgaben auf fossilen Energieträgern – wie beispielsweise die Mineralölsteuer oder die Mehrwertsteuer – noch der lokale Zusatznutzen einer Emissionsminderung – wie etwa geringere Gesundheitskosten durch die Reduktion von Luftverschmutzung – berücksichtigt. Das Konzept des impliziten CO2-Preises kann diese Mängel beheben. Die Ergebnisse zeigen, dass auch die impliziten CO2-Preise je nach Verwendung der fossilen Energie unterschiedlich und teilweise sogar negativ sind. Weil negative implizite CO2-Preise bedeuten, dass die Verbraucherpreise nicht einmal die inländisch anfallenden Kosten decken, liesse sich in diesen Fällen schon wegen des lokalen Zusatznutzens eine Preisanhebung rechtfertigen. 4. Durch eine fahrleistungsabhängige Personenwagenabgabe, wie sie schon beim Schwerverkehr mit der LSVA besteht, sowie durch einen Zuschlag auf den Zertifikatspreis im Rahmen des Emissionshandelssystems könnten die impliziten Preise angeglichen und eine effizientere Emissionsvermeidung im Inland erreicht werden. Ausserdem würde ein stabiler Zertifikatspreis die Planungssicherheit für Investitionen erhöhen.