England, mein England: Britische Begegnungen
In: Insel-Taschenbücher 3180
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In: Insel-Taschenbücher 3180
Zum Werk: Der Praxisleitfaden (Quick Guide) zeigt deutschen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, ihren Inhouse-Juristinnen und -Juristen und der Wirtschaftsanwaltschaft, worauf sie sich einlassen, wenn sie in Vertragsbeziehungen englisches Recht und UK-Gerichtsstand akzeptieren.Für diejenigen, die sich bereits in einem englischen Zivilprozess befinden, gibt der Leitfaden wertvolle Tipps aus der Sicht eines deutschen Prozessanwalts:Was ist in UK anders?Welche Überraschungen und Stolperfallen lauern?Warum braucht man neben dem Solicitor auch noch einen sündteuren Barrister (Prozessanwaltschaft mit Perücke)?Wie dreht man an als deutsche Prozesspartei den Spieß um (disruptive litigation tactics)?Vorteile auf einen BlickHinweise auf Stolperfallen rund um den "Gerichtsstand UK"Praxistipps für deutsche Anwälte, die in UK für Ihre deutschen Mandanten Prozesse führenUnterschiede deutsches und englisches ProzessrechtZielgruppeFür deutsche Firmen, deren Juristinnen und Juristen in England Prozesse führen müssen, sowie für international agierende Anwaltskanzleien
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht v.393
Cover -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Eine andere Rationalität? Max Webers Sicht auf das englische Recht -- 2. Die rechtsvergleichende Orthodoxie: common law und civil law als Methodendualismus -- 3. Das zeitgenössische englische Privatrechtsdenken: Transformation in Differenz -- 4. Wie vergleichen? -- Kapitel 1: Rechtsdogmatik in Deutschland -- 1. Ein produktives System des Rechts -- 2. Beständigkeit und Wandel der dogmatischen Tradition -- 3. Dogmatische Denkformen -- a) Arrangement von Normen zu Rechtsgebieten -- b) Gewinnung von Prinzipien -- c) Bildung von Grundbegriffen -- d) Systematisierung -- aa) Begriffssystem -- bb) Prinzipiensystem -- e) Konstruktion -- Kapitel 2: Elemente dogmatischen Denkens in England - eine brüchige Tradition -- 1. Francis Bacon -- 2. Henry Finch -- 3. Matthew Hale -- 4. William Blackstone -- 5. Frederick Pollock -- Kapitel 3: Auf der Suche nach der englischen Rechtsmentalität -- 1. Wandlungen des englischen Nationalcharakters -- 2. Besteht ein Zusammenhang zwischen Volkscharakter und Rechtsdenken? -- 3. Die Mentalität der Juristen -- 4. Die englische Rechtsmentalität - eine Skizze -- Kapitel 4: Institutionelle Hindernisse für die Verbreitung dogmatischen Denkens -- 1. Die angebliche Verwandtschaft zwischen englischem und römischem Recht -- 2. Systematische Tendenzen im Rechtsdenken der Römer -- 3. Die Rechtsarmut des common law -- a) Der Mangel an Rechtsnormen -- b) Fiktionen als Mittel der Rechtsfortbildung -- c) Die Abwesenheit materiellen Rechts -- d) Der späte Aufstieg der Rechtswissenschaft -- Kapitel 5: Dem Fallrecht eine Ordnung geben -- 1. Peter Birks und die englische Rechtswissenschaft der Gegenwart -- 2. Die Systematisierung des Bereicherungsrechts -- a) Der Zustand des Bereicherungsrechts zu Beginn der Achtzigerjahre.
In: Schriftenreihe Bd. 1065
In: Geist und Wissen 1
Am Beispiel Englands rekonstruiert das Buch den Jahrhunderte überspannenden Prozess der Kommerzialisierung, der die moderne Marktgesellschaft hervorbrachte. Es wird gezeigt, unter welchen Umständen seit dem späten Mittelalter bestimmte Typen von Märkten – für Boden, Kapital und Arbeit, aber auch z. B. für Nutzungsrechte – entstanden und wie die über Märkte vermittelten sozialen Beziehungen im Verlauf der Frühen Neuzeit ausgestaltet wurden. In diesem Zusammenhang untersucht das Buch die Entstehung von Regulierungs- und Steuerungsinstanzen des Marktes, so der Börse, der Bank of England und Lloyd's Versicherung. Auch die Kommunikation der Akteure untereinander sowie ihr Umgang mit der Ungewissheit und den Risiken des Marktes werden behandelt. Im Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass der Prozess der Kommerzialisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in England nicht direkt in die Industriegesellschaft führte, wie in der Forschung bislang angenommen wurde, sondern in die Dienstleistungsgesellschaft.
In: Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 79
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 393
In: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 393
Lässt sich die Präsenz dogmatischen Denkens als Beleg für den europäischen Charakter des englischen Rechts anführen? Martin Flohr erhellt den geistesgeschichtlichen Hintergrund des englischen Rechtsdenkens, zeichnet ein Bild der englischen Rechtsmentalität und deckt die institutionellen Hindernisse auf, die der Verbreitung dogmatischer Methoden entgegenstanden. Seit einigen Jahren ist ein tiefgreifender Wandel des Selbstverständnisses englischer Universitätsjuristen zu beobachten. In der lebhaften Debatte darüber, ob und gegebenenfalls wie das Fallrecht systematisiert werden kann, ohne es zu verfälschen und seiner Anpassungsfähigkeit zu berauben, wird der Mentalitätsbruch besonders deutlich. Während die ältere Generation der Rechtslehrer sich mit einer akkuraten Darstellung der Kasuistik begnügt hatte, sucht der wissenschaftliche Nachwuchs nach der inneren Struktur des Rechts sowie den bestmöglichen Erklärungen für dessen Regeln. Martin Flohr stellt verschiedene Forschungsansätze vor, die eine Rationalisierung des Privatrechts versprechen, und eröffnet damit auch eine neue Perspektive auf die Grundlagen der kontinentaleuropäischen Jurisprudenz.
In: Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht Band 2
In: Studien zum vergleichenden Öffentlichen Recht - Studies in Comparative Public Law 2
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaften
Fast so alt wie die Bundesrepublik ist die fortdauernde Debatte um die Frage, wem in der rechtsstaatlich verfassten Demokratie des Grundgesetzes die Verwaltung der Gerichte zustehen sollte. Angesichts eines zunehmenden Ökonomisierungsdrucks an den Gerichten stellt sich heute mehr denn je die Frage, ob es sich empfiehlt, an der traditionellen Dominanz der Exekutive in der Gerichtsverwaltung festzuhalten. Zur Beantwortung dieser Frage blickt die vorliegende Arbeit nach England und illustriert die dortigen Entwicklungen auf dem Gebiet der Gerichtsverwaltung. Die englische Gerichtsverwaltung wurde ab dem Jahr 2005 umfassend reformiert, wobei die Einflussmöglichkeiten der Richterschaft erheblich erweitert wurden. Vor dem Hintergrund dieser Reform untersucht die Arbeit, inwieweit die englische Gerichtsverwaltung als Vorbild für die deutsche dienen kann. / »Court Administration in Germany and England« -- In light of the increasing economization of the German judicial system the question arises as to whether the traditionally dominant role of the executive in the German court administration should be retained. To answer this question this thesis takes a look at the English court administration and analyses whether parts of the English court administration can serve as an example for the German court administration.