Demokratisches Denken in den Englischen Bürgerkriegen
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 49, Heft 3, S. 426-448
ISSN: 1861-8588
In den englischen Bürgerkriegen wurde zum ersten Mal ein verfassungsrechtlicher Rahmen diskutiert, der nicht nur Legislative, Exekutive und Judikative trennte, sondern sie auch einer öffentlichen Kontrolle unterstellten sollte. Regelmäßige Volksabstimmungen, die Rechenschaftspflicht der Repräsentanten, öffentliche Freiheitsrechte, die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung und die Wahl aller öffentlichen Beamten sind nur einige der Forderungen, die mit den Ansprüchen nach Umsetzung der Volkssouveränität einhergingen. In Abgrenzung von direktdemokratischen und elitär-repräsentativen Politikvorstellungen entwickelten die Levellers, so unsere These, ein drittes Demokratiemodell, das mit einer erheblichen Erweiterung politischer Teilhaberechte und Kontrollfunktionen verbunden war. Es unterschied sich damit nicht nur deutlich vom republikanischen Diskurs der Zeit, sondern erweitert auch die heute vorherrschende Auffassung von Demokratie, die demokratische Teilhabe vorwiegend in periodisch stattfindenden Wahlen abbildet, die aber eine über den Wahlmechanismus hinausgehende institutionelle Einbindung der Bürger und stetige Kontrolle der Repräsentanten und Exekutivvertreter jenseits von (verfassungs)rechtlichen Beschränkungen nicht kennt.