Grundstrukturen und Finanzierungsformen kennen – Finanzierung in Strategie umsetzen Das Wissen, welche Finanzierungsvarianten es gibt, welche Gestaltungsräume genutzt werden können und wie man gelungene Leistungs- und Entgeltverhandlungen durchführt, ist elementarer Bestandteil der wirtschaftlichen Führung von Sozialunternehmen. Dieses Handbuch bietet einen guten Überblick über dieses Wissen: Grundfragen der finanzwirtschaftlichen Planungsaufgaben Grundlagen der betriebswirtschaftlichen bzw. sozialwirtschaftlichen Finanzierung Indirekte Finanzierung: Leistungsentgelte und Pflegesätze im SGB VIII (Kinder-und Jugendhilfe), SGB IX (Eingliederungshilfe), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), SGB XII (Sozialhilfe) Öffentliche Fördermittel: Direkte Finanzierung, Zuwendungen, Subventionen Fördermittel aus der Soziallotterie Private Mittel für die Finanzierung: Fundraising, Sponsoring, Spenden, Crowdfunding Vergaberecht für soziale Organisationen Darüber hinaus wird gezeigt, wie man bei Gesprächen über Leistung, Qualität und Vergütung erfolgreich ist: Gute Vorbereitung ist alles – was alles zu bedenken ist Gekonnt verhandeln mit dem Leistungsträger Die häufigsten Verhandlungstricks Tipps für eine gute Leistungs- und Vergütungsverhandlung Die wirtschaftliche Nachhaltigkeit und die Mittelreserven für zukünftige Investitionen können nur garantiert werden, wenn die Akteure die Vielfalt der Finanzierungsvarianten und deren Rechtsgrundlagen kennen. Eine wichtige Hilfestellung hierfür gibt dieses Buch; es ist daher auch ein Beitrag zur Sicherung von qualifizierter Sozialer Arbeit. Peter Schimpf, Vorstand für Wirtschaft und Finanzen, Paritätischer in Bayern
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In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 17, S. 28
ISSN: 0722-8333
Die Bundesregierung antwortet auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE nach Zahl und Anteil von Frauen und Männern in der Arbeitnehmerüberlassung seit dem Jahr 2000, der Entwicklung des durchschnittlichen Entgeltes von Leiharbeitskräften seit dem Jahr 2000, nach Berufsgruppen, in denen die meisten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer tätig sind, nach Leiharbeit in der Dienstleistungsbranche und nach dem Anteil von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern, die aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. (IAB)
Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen der Kostendisparitäten im Bereich der stationären Erziehungshilfe in Deutschland. Es wird anfangs im Rahmen einer Voruntersuchung der Frage nachgegangen, ob bei einem Vergleich der Bundesländer bedeutsame Unterschiede bei den durchschnittlichen Kosten für stationäre Heimerziehung je Fall nachweisbar sind. Diese Frage ist bedeutsam, da ausgehend von den Regelungen im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) die anspruchsberechtigten Kinder, Jugendlichen und deren Familien, unabhängig von dem Bundesland, in dem sie leben, einen gleichwertigen Anspruch auf Erziehungshilfen haben. Eingebettet wird die Forschungsfrage nach der Nachweisbarkeit sowie nachfolgend nach den Ursachen für Kostendisparitäten in eine anfängliche Analyse der bedeutsamsten Theorien zum Dritten Sektor, wobei insbesondere die aktuellen Rahmenbedingungen und Paradigmenwechsel im Untersuchungsfeld der stationären Erziehungshilfe als Teil des Dritten Sektors analysiert werden. Es geht insbesondere darum, die vorhandenen Ordnungsstrukturen im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu entschlüsseln. Die Ursachenanalyse zu den Kostendisparitäten erfolgt dann im Rahmen eines Ländervergleichs zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Thüringen. Insbesondere die landesspezifischen, institutionellen Rahmenbedingungen und korporatistischen Strukturen werden, bezogen auf das Untersuchungsfeld der stationären Hilfen zur Erziehung, miteinander verglichen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung zu den Verhandlungen von Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach §§ 78 a - g SGB VIII in die Ursachenforschung mit einbezogen. Im Ergebnis wird deutlich, dass ein Mehr an Wettbewerb wie etwa durch privatgewerbliche Träger sowie durch eine kleinteilige und heterogene Einrichtungslandschaft, zu niedrigeren Heimunterbringungskosten führen kann. Niedrige Preise bedingen in der Regel niedrigere Gehälter. Anhaltende Rationalisierungsbestrebungen der Öffentlichen Hand können aufgrund nachweisbarer Macht-Asymmetrien auf kommunaler Ebene zu einem niedrigeren Gehaltsniveau bei den Beschäftigten inden Hilfen zur Erziehung führen. Qualitätseinbußen könnten hier die Folge sein. In diesem Zusammenhang haben freie, private und kommunale Verbände eine gemeinsame Chance, durch eine kontinuierliche und vor allem durch eine gemeinsame und vor allem verbandsübergreifende Interessenvertretung, einer solchen, für den Hilfeadressaten negativen, Tendenz entgegenzuwirken. Den Landesrahmenverträgen nach § 78 f SGB VIII kommt dabei bezogen auf ihre vom Gesetzgeber gewollte Befriedungsfunktion eine besondere Bedeutung zu.
"Die Bundesregierung will nach eigenem Bekunden den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik eine 'Leistungssteigerung' verordnen: mit einem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Ein Entwurf dazu wurde am 25. Mai 2011 vom Kabinett verabschiedet. Worum geht es dabei? Hier werden die geplanten Änderungen vorgestellt und bewertet." (Textauszug, IAB-Doku)