Správní uvážení: základní charakteristika o souvislosti pojmu
In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity v Brně 277
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In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity v Brně 277
In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity 150
In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 12, Heft 63, S. 59-76
ISSN: 0862-691X
Der Verfasser zieht zuerst eine Reihe diplomatischer Akte zugunsten des Nachweises heran, daß vor dem Kriegsende keiner der beiden westlichen Alliierten irgendwelchen Vertreibungsplänen zugestimmt hat. Ebensowennig wurde die Vertreibung der Deutschen aus Mittel- und Osteuropa von der Potsdamer Konferenz angeordnet. In dem gesamten - in der Studie Schritt für Schritt untersuchten - Konferenzverlauf ist das Streben der Westalliierten spürbar, die bereits laufendee Aussiedlung aufs Minimum zu reduzieren und ihren Verlauf zu verzögern, sowie und insbesondere den Transfer unter internationaler Kontrolle aufgrund entsprechender Abkommen geordnet und human zu gestalten. Daher ist es völkerrechtlich unstatthaft, den Artikel XIII der Postupium-Deklaration als die Rechtfertigung der Vertreibung anzusehen. Der Umstand, daß dies in Polen und Tschechien nach wie vor geschieht, zeuge von schweren mentalen Folgen, die die ethische Grundlage neu entstandener Rechtsordnungen gefährden und die Perspektiven von Ost- und Mitteleuropa verdüstern. (BIOst-Hrs)
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