Entwicklungsförderung im Völkerrecht
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 47, S. 22-29
ISSN: 0479-611X
"Die Entwicklungsförderung (hier Synonym für Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit) kommt innerhalb der internationalen Politik und im Völkerrecht eine besondere Bedeutung zu. Im Umgang mit diesem Thema wird sich zeigen, in welcher Weise soziale Aspekte in die sich zunehmend verdichtende internationale Rechtsordnung einbezogen werden. Gleichzeitig treten bei der Beurteilung und Durchführung von Entwicklungsförderungsmaßnahmen unterschiedliche Vorstellungen vom Menschen sowie weltanschauliche und gesellschaftspolitische Fragen unvermeidbar deutlich zutage. Nach einer überwiegend am Wirtschaftswachstum und einer Demokratisierung orientierten Phase ist in letzter Zeit bei den westlichen Staaten, christlichen Kirchen und privaten Einrichtungen das Bemühen um eine ganzheitliche Förderung der Menschen unter Einbeziehung wirtschaftlicher, sozialer, religiöser, kultureller und gesellschaftlicher Dimensionen in den Mittelpunkt getreten. Im Rahmen des liberalen Völkerrechts stellt sich damit die Frage, welche Strukturen und Institutionen für eine weltanschaulich und grenzüberschreitend orientierte Entwicklungsförderung geeignet erscheinen." (Autorenreferat)