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3775 Ergebnisse
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In: Arbeitsmaterialien und Diskussionsbeiträge / Forschungsprojekt: Handlungsbedingungen und Handlungsspielräume für Entwicklungspolitik, 10
World Affairs Online
In: Zur Politik
In: Die Bundesrepublik in den siebziger Jahren, S. 286-300
In: Gesellschaftliche Probleme als Anstoß und Folge von Politik, S. 139-153
In: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, S. 144-147
In: Arbeitspapier der Seminarreihe Weltwirtschaft, Entwicklungspolitik und Arbeitsplatzsicherung, 4
World Affairs Online
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B48, S. 23-32
ISSN: 0479-611X
"Die politische Rhetorik hat seit langem eine Beziehung zwischen Entwicklungspolitik und Menschenrechten hergestellt, ohne daß in der Praxis eindeutig zu klären war, wie die Verwirklichung von Menschenrechten durch bevorzugte Vergabe bzw. Entzug z.B. von Entwicklungshilfe gefördert werden kann. Die ständige Diskussion über Begriff und Inhalt von 'Entwicklung' wird durch Argumente zugunsten der Verwirklichung von Menschenrechten positiv beeinflußt, weil dadurch neben herkömmlichen Entwicklungszielen wie etwa wirtschaftlichem Wachstum immaterielle Werte wie Stärkung des Selbstvertrauens, Solidarität, Partizipation und kulturelle Identität mehr Aufmerksamkeit erhalten. Die Betonung der Menschenrechtsgesichtspunkte in der Entwicklungspolitik gehört zum Bestand der Gemeinsamkeiten aller Fraktionen des Deutschen Bundestags, obwohl reale Beiträge der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der für die Sicherung von Menschenrechten unverzichtbaren inhaltlichen und organisatorischen rechtlichen Rahmenbedingungen bisher in Entwicklungsländern kaum sichtbar geworden sind. Der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Menschenrechten wird offen und lebhaft noch am ehesten zwischen Christen aller Erdteile erörtert und nicht ohne kritische Auseinandersetzung mit z.T. widersprüchlichen theologischen Stellungnahmen zu den Menschenrechten in der Kirchengeschichte. Bei den Verhandlungen der (demnächst drei) Lome-Verträge zwischen der EG und den AKP-Staaten ist es zu einer bis heute nicht abgeschlossenen Kontroverse darüber gekommen, ob Menschenrechtsklauseln zumindest in Präambeln von Handelsverträgen eingefügt werden sollten - ein Teil der Problematik von wirtschaftlichen Sanktionen zur Durchsetzung ethischer Ziele. Allgemeine Menschenrechtserklärungen sind besonders in den beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966 konkretisiert worden. Aus letzteren wird nach und nach ein 'Recht auf Entwicklung' abgeleitet, das eher ein Recht der Völker als eins der Regierungen sein soll und auf allgemeine politische Partizipation abzielt, also ein Stück 'Demokratie-Politik' ist. Eines Tages werden vielleicht die beiden großen Stränge in der Arbeit der Vereinten Nationen, Entwicklung und Menschenrechte, miteinander vereint sein und zu einer globalen Konzeption von Friede und Gerechtigkeit beitragen." (Autorenreferat)
In: Bochumer Schriften zur Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik 2
In: Entwicklungspolitik
In: Materialien 60
World Affairs Online
In: Bochumer Schriften zur Entwicklungsforschung und Entwicklungspolitik 21
World Affairs Online
In: Studienbücher zur Sozialwissenschaft 26
1. Kapitel: Die Situation der Entwicklungsländer -- 2. Kapitel: Die Zielsetzungen der Industrieländer -- 3. Kapitel: Unterschiedliche Formen der Entwicklungshilfe -- 4. Kapitel: Organisationen der Entwicklungshilfe -- 5. Kapitel: Die Strategie der Entwicklungspolitik -- 6. Kapitel: Kapital für den Entwicklungsprozeß -- 7. Kapitel: Ausländische Privatinvestitionen -- Schluß -- Anmerkungen -- Ausgewählte Literatur zu verschiedenen Bereichen der Entwicklungspolitik -- Register.
In: Die Neue Gesellschaft, Band 22, Heft 8
ISSN: 0028-3177
"Es ist Zeit zu überlegen, ob eine Güterabwägung zwischen Entwicklungshilfe und sozialer Sicherheit, zwischen Handelshilfe zugunsten der Dritten Welt und der einheimischen Arbeitsplätze, zwischen Sicherstellung der Rohstoffversorgung und Verteilung der Entwicklungshilfe nach Bedürftigkeit, zwischen politischer Opportunität und entwicklungspolitischem Nutzen immer auf Kosten der Entwicklungspolitik und der Entwicklungsländer gehen muß. Angesichts der heute schon unübersehbaren und rasch wachsenden wirtschaftlichen, politischen und sozialen weltweiten Interdependenz ist es fraglich, ob den Interessen der Menschen in der Bundesrepublik tatsächlich immer am besten entsprochen wird, wenn sie als Teil einer Minderheit der Menschheit sich auf Kosten der Mehrheit zumindest wirtschaftlich immer mehr konsolidieren." Die am 9.6.1975 verabschiedeten fünfundzwanzig "Thesen der Bundesregierung zur Politik der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern" könnten einen Schritt in die richtige Richtung bedeuten." (pol-dok ref. Nr. 75-08-095)
In: Edition Suhrkamp 856