Erste Philosophie (1923/24): Erster Teil: Kritische Ideengeschichte
In: Husserliana: Edmund Husserl Gesammelte Werke 7
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In: Husserliana: Edmund Husserl Gesammelte Werke 7
In: Werke, Schriften, Briefe 4
In: Ökonomische Schriften 1
In: Ideengeschichte der Agrarwirtschaft und Agrarpolitik im deutschen Sprachgebiet 1
In: Archiv für Kulturgeschichte, Band 43, Heft jg, S. 62-99
ISSN: 2194-3958
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 5, Heft 2/3, S. 144-165
ISSN: 0023-2653
Der Verfasser gibt zunächst einen Überblick über die "soziologische Kontinuität des Berufsphänomens im Verlaufe der geschichtlichen Entwicklung" und behandelt die Beziehung von Berufstätigkeit und Arbeitsplatz. Vor diesem Hintergrund wendet er sich der Frage der Berufswahl zu und fragt nach dem "Wunschkomplex, aus dem heraus der Berufssuchende einen Beruf ergreift". In diesem Zusammenhang werden soziologische, psychologische, anthropologische und ökonomische Faktoren unterschieden. Im folgenden werden Probleme des Berufsverlaufs und Berufswechsels analysiert. Hierbei geht der Verfasser von einem Bild des Betriebes als "selbständiges Lebewesen höherer Stufe" aus, das sich "nach eigentümlichen Stilausprägungen ständig selbst regeneriert". In einem dritten Schritt wird der Arbeitsplatz "im Hinblick auf die Dispositionen des Berufstätigen" betrachtet. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorteile von Berufsberatung und Eignungstests hingewiesen und eine möglichst breite Erstausbildung empfohlen. (ICE)
In: Reparationen, Sozialprodukt, Lebensstandard Anl. 2
In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie: KZfSS, Band 3, Heft 2, S. 179-195
ISSN: 0023-2653
Der Verfasser setzt sich zunächst mit der Verwendung und Bedeutung des Begriffs Bürokratisierung auseinander. Als Grundtatbestand der Beziehung zwischen Bürger und Bürokrat werden im folgenden vier "Simplifikationen" herausgearbeitet, die die Perspektive des Bürokraten, die "Simplifikation durch Identifizierung", die Simplifikation durch eine "Art von Gleichschaltung" und die "Simplifikation durch den Bestimmungsträger" betreffen. Vor diesem Hintergrund werden "Symptome des Formalismus und der Verknöcherung" als Indikatoren für Bürokratisierung identifiziert. Als weitere Elemente im Umfeld von Bürokratisierung werden Vermassung, Berechenbarkeit, logischer Schematismus, ein mißverstandener Ordnungsbegriff, das "Gefühl sinnlosen Leerlaufs" sowie eine eigentümliche Beziehung zur Zeit behandelt. Als Instrument gegen die Bürokratisierung wird die "Hebung des Bewußtseins auf eine höhere Lage" empfohlen, "wo die wegdemonstrierten Füllen und Unendlichkeiten wieder sichtbar werden". (ICE)
In: Kleine Militärgeschichte Kriege
In: Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft
Das hier vorgelegte Buch soll nicht bloß eine Darstellung dessen sein, was die heutige Völkerrechtswissenschaft zu ihrem Gegenstand zu sagen hat, versehen etwa mit Zusätzen über die persönliche Auffassung des Autors zu Streitfragen. Hauptanliegen des Verfassers war es vielmehr, die einzelnen Sätze des geltenden Völkerrechts in ihrer Eigenschaft als Rechtsnormen und in ihrem Zusammenhang in einer Rechtsordnung verständlich zu machen, d. h. das Funktionieren des Völkerrechts in den einzelnen Phasen der Bildung des Norminhalts, der Normbefolgung, der Normverletzung, der Realisierung der Unrechtsfolgen und der Fest stellung der unter den Normen relevanten Sachverhalte aufzuzeigen. Erst dies macht es dem Lernenden möglich, den überquellenden Stoff des positiven Rechts zu bewältigen; erst dies ermöglicht es aber auch demjenigen, der praktisch mit dem Völkerrecht zu tun hat - und für diese Benutzer ist das Buch ebenfalls bestimmt -, Möglichkeiten, Grenzen und Technik der Beeinflussung menschlichen Verhaltens durch Völkerrecht richtig zu verstehen. Diese besondere Zielsetzung nötigte zunächst einmal dazu, die rechts theoretischen und rechtssoziologischen Voraussetzungen gründlich zu überprüfen. Begriffe wie Interesse und Zwang, Rechtszwang und Norm adressat, Zurechnung und Rechtssubjekt, Rechtsordnung und Staats interesse usw. , mußten daher neu durchdacht und in ihrer Bedeutung für das Völkerrecht untersucht werden. Soweit hierbei soziologische Ausführungen gemacht werden mußten, hat sich der Verfasser bemüht, mit Rücksicht auf den juristischen Leser die Fachsprache der Soziologie dort zu vermeiden, wo dies möglich erschien.