Die Bedeutung der Ertragsprognose für Tatbestand und Rechtsfolge privater Versorgungsleistungen
In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4466
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In: Europäische Hochschulschriften
In: Reihe 2, Rechtswissenschaft 4466
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 42, Heft 47, S. 2003-2004
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: Deutsches Steuerrecht: DStR ; Wochenschrift & umfassende Datenbank für Steuerberater ; Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Beruf ; Organ der Bundessteuerberaterkammer, Band 42, Heft 46, S. 1956-1960
ISSN: 0949-7676, 0012-1347, 0949-7676, 0012-1347
In: kma: das Gesundheitswirtschaftsmagazin, Band 12, Heft 9, S. 47-48
ISSN: 2197-621X
Rhön versetzt den Kapitalmarkt in Verzückung: In den nächsten Jahren wird sich die Ertragskraft des Unternehmens deutlich erhöhen, unter anderem durch die Steuerreform. Schon jetzt hat die Börse die bewertungsbedingte Erhöhung der Ertragsprognose 2007 honoriert.
In: Schriften zur Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den quantitativen Auswirkungen des demographischen Wandels auf die zukünftige Ertragslage der deutschen Sparkassen. Hierzu wird ein mikroökonometrisch fundiertes Simulationsmodell genutzt, in das neben offiziellen Bevölkerungsprognosen ein neuartiger, detaillierter Datensatz von knapp 2,5 Millionen Kunden elf deutscher Sparkassen einfließt. Für verschiedene Szenarien werden aus dem Modell Prognosen der Kunden- und Ertragsentwicklung für den deutschen Sparkassensektor bis 2025 auf NUTS II-Ebene abgeleitet. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass für den Sparkassensektor insgesamt eine recht stabile Ertragssituation zu erwarten ist. Für einige Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, ergibt sich dagegen eine existenzgefährdende Ertragserosion.
Schweizer Kantone sind massgeblich an Energieversorgungsunternehmen (EVU) beteiligt. So befinden sich beispielsweise Unternehmen wie Axpo, Alpiq, BKW oder Repower AG mehrheitlich im Besitz eines oder mehrerer Kantone. Im Rahmen des ersten Working Papers wurde untersucht, wie eine modernere Finanzberichterstattung wie HRM2 oder IPSAS, Chancen und Risiken aus öffentlich-rechtlichen Beteiligungsportfolios an EVUs transparenter darstellen kann und somit einen breiteren politischen Diskurs über strategische Beteiligungsentscheide ermöglicht. Das zweite Working Paper dieser Serie knüpft an die Ergebnisse des ersten Papers an, indem die betriebswirt-schaftlichen, finanzrechtlichen und finanzpolitischen Implikationen der Einführung von HRM2 in Sinne einer modernen und transparenten Finanzberichterstattung dargelegt werden. Die Ergebnisse beruhen auf einer Fallstudie des Kantons Graubünden und seiner namhaften Beteiligung an der Repower AG. Als Datengrundlage dienen 4 Experteninterviews mit Vertretern des Kantons Graubünden sowie die Jahresrechnungen der Jahre 2011 bis 2015. Zudem wurde die neu erarbeitete Eignerstrategie, welche der Kanton Graubünden für seine Beteiligung an der Repower AG ausgearbeitet hat, mitberücksichtigt. Die Resultate zeigen, dass im Rahmen der HRM2-Einführung eine neue Zuteilung der Repower-Beteiligung vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen stattgefunden hat, was Implikationen in mehreren Bereichen zur Folge hatte. Die HRM2 Empfehlungen werden im neuen Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in Graubünden umgesetzt, wodurch sie Gesetzescharakter erhielten und somit finanzrechtlich relevant sind. Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive wurde eine Marktbewertung der Beteiligungen vorgenommen, was insbesondere im Kontext tiefer Strommarktpreise und tieferen Ertragsprognosen der Repower AG zu substantiellen Wertkorrekturen in der Bilanz, bzw. der Erfolgsrechnung und den daraus folgenden Erfolgsbelastungen führte. Aus finanzpolitischer Perspektive ergibt sich dadurch die Fragestellung, wie mit (veräusserbaren) Beteiligungen ohne Renditepotential umzugehen ist. Aus dieser Fragestellung lässt sich ein Zielkonflikt ableiten, da Beteiligungen im Finanzvermögen primär zur Renditeabsicht gehalten werden, und weniger deshalb, weil damit eine öffentliche Aufgabe sowie regional- und volkswirtschaftliche Ziele verfolgt werden. Konkret stellt sich die Frage, ob die Zuordnung der Beteiligungen am EVU Repower AG zum Finanzvermögen, allenfalls zu überprüfen ist.
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