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2004 Ergebnisse
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In: Europäische Sicherheit & Technik: ES & T ; europäische Sicherheit, Strategie & Technik, Band 66, Heft 2, S. 22-24
ISSN: 2193-746X
World Affairs Online
In: Kultur und soziale Praxis
Cover -- Inhalt -- Projekt -- Netzwerke -- Mapping Frontex -- Ethnographische Grenzregimeanalyse -- Genealogien -- Kollaboratives Forschen in Netzwerken -- Grenze -- Governing Europe -- Lästige Grenzen im Binnenmarkt -- Unsichere Innenminister -- Laboratorium Schengen -- Außengrenze und Ausgleichsmaßnahmen -- Die Grenze verwalten, Migration managen -- Territoriale Assemblagen -- Agentur -- Frontières Extérieures -- The Hypothesised Model -- Konstitution und Aufgaben -- Europäische Agenturen -- Stand der Forschung -- Netzwerk des Grenzschutz -- Technologische Zone -- Risiko -- Zone -- Infrastruktur -- Modell -- Operation -- Joint Operations -- Euro-griechisches Grenzregime -- Crossing the Border -- Forcierte Europäisierung -- RABIT -- Emergentes Netzwerk -- Hotspot -- Krise Schengens -- Hotspot Approach -- Intensive Zone -- Neue Agentur -- Europa -- Literatur.
In: Studien zum europäischen und deutschen öffentlichen Recht 36
Mit Gründung und Ausbau der Europäischen Grenz- und Küstenwache, in deren Zentrum die EU-Agentur Frontex steht, reagierte die EU auf zunehmende irreguläre Fluchtmigration nach Europa. Frontex erhielt dafür weitreichende Eingriffsbefugnisse im verbundverwalteten EU-Außengrenzschutzregime. Herbert Rosenfeldt nimmt den Bestand des reformierten EU-Außengrenzschutzes auf und analysiert dessen Vereinbarkeit mit dem unionalen Primärrecht als dem Grund und der Grenze der Tätigkeiten von Frontex. Hierbei konkretisiert er für den Außengrenzschutz zentrale unionale Verfassungsprinzipien wie das institutionelle Gleichgewicht, Rechtsstaatlichkeit, das Demokratieprinzip und den Grundsatz der Solidarität. Verantwortlichkeitsdefizite in diesem menschenrechtlich hoch sensiblen Bereich könnten mit den aufgezeigten Praxis- und Rechtsänderungen behoben werden, um der voranschreitenden Supranationalisierung effektive Kontrollmechanismen an die Seite zu stellen.
In: Res brevis - Wissenschaft im Fokus vol. 4
In: Studien zum europäischen und deutschen öffentlichen Recht 36
In: Schriften zum europäischen Recht Band 199
In: Schriftenreihe Studien zum Völker- und Europarecht Band 149
Blog: Verfassungsblog
Mit Urteil vom 6. September 2023 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster Instanz erstmalig über eine Schadensersatzklage geflüchteter Personen gegen die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) entschieden und die Klage abgewiesen. Politische und zivilgesellschaftliche Vereinigungen sowie die Wissenschaft weisen schon länger auf systemische Mängel bei der Geltendmachung von Rechtsverletzungen gegenüber Frontex hin. Die Entscheidung des EuG perpetuiert diese Mängel, weil sie Bewertungsmaßstäbe nicht berücksichtigt, die aus menschenrechtlicher Sicht geboten sind. Eine dogmatisch überzeugende Integration dieser Maßstäbe in das Unionsrecht würde die Rechte geflüchteter Personen wahren und so das unionale Recht auf effektiven Rechtsschutz stärken.
Die Agenturen der Europäischen Union bilden einen integralen Bestandteil des Europäischen Verwaltungsrechts. Im ersten Forschungsteil werden die Merkmale der Agenturen analysiert und eine Definition für die Agenturen vorgeschlagen. Darauf basierend wird eine Klassifikation der Agenturen vorgenommen. Der zweite Forschungsteil widmet sich der geeigneten Rechtsgrundlage und den weiteren Voraussetzungen für die Errichtung von Agenturen und die Befugnisdelegation an diese. Dabei erfolgt die Analyse anhand der einschlägigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofs. Im letzten Forschungsteil werden die Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel auf die Europäische Agentur für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung angewendet. ; The Agencies of the European Union form an integral part of European Administrative Law. The first scientific part analyses the characeristics of agencies and proposes a defintion of agencies. Based on these results, the variety of agencies is classified. The second scientific part adresses the appropriate legal basis and further requirements for the establishment of agencies and the delegation of powers to agencies. The analysis is based on the relevant jurisdiction of the European Court of Justice. In the last scientific part the results of the previous chapters are applied to the European Insurance and Occupational Pensions Authority. ; von Sebastian Lukic ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2015 ; (VLID)1255430
BASE
Die Stärkung des Außengrenzschutzes bleibt in der Migrationspolitik der kleinste gemeinsame Nenner der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Der Ausbau der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) ist Anfang November formell verabschiedet worden. Er wird jedoch nur wenig dazu beitragen können, die drängenden Herausforderungen in der europäischen Migrationspolitik zu meistern. Das Ziel, Frontex 10 000 Grenzschutzkräfte zu unterstellen, kann nur mittelfristig eingelöst werden. Während einige Außengrenzstaaten der EU zum Teil rechtswidrige Praktiken bei der nationalen Grenzsicherung anwenden, wird Frontex zunehmend rechtlich kontrolliert; operative Missionen sind nur mit einer Einladung der jeweiligen Einsatzstaaten möglich. Ohne rechtsstaatliche Prinzipien zu verletzen, werden sich durch Frontex allein die Rückführungen ausreisepflichtiger Personen nicht beschleunigen lassen. Dennoch bietet die kommende Frontex-Reform einen technischen Mehrwert für die Sicherung der EU-Außengrenzen. Unter geänderten politischen Umständen kann sie Vorreiter sein für eine echte operative Sicherheitszusammenarbeit in der EU. (Autorenreferat)
In: Schriften zum Europäischen Recht Band 199
Die Arbeit untersucht die Unionsgrundrechtsbindung operativer Einsätze im Rahmen der GASP und Frontex auf Basis einer strukturellen Analyse des Zusammenspiels von Mitgliedstaaten und Unionsebene. Während die unionsrechtliche Ebene gemäß Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GRCh an die Unionsgrundrechte gebunden ist, stellt sich hinsichtlich der Mitgliedstaaten die Frage, ob diese Unionsrecht im Sinne des Art. 51 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GRCh durchführen. Diesbezüglich wird die grundsätzliche Frage erörtert, wie der notwendige Zusammenhang zwischen Unionsrecht und mitgliedstaatlichem Handeln beschaffen sein muss, damit noch von einer Durchführung des Unionsrechts gesprochen werden kann. Auf Grundlage der diesbezüglich entwickelten Kriterien lehnt Conrad W. Fritz im Kontext des unionskoordinierten operativen Handelns im Rahmen der GASP und Frontex im Ergebnis eine Unionsgrundrechtsbindung der Mitgliedstaaten ab. Das gefundene Ergebnis wird abschließend in das grundrechtliche Mehrebenensystem eingeordnet. / »The Obligation to Respect the Charter of Fundamental Rights of the European Union in Operational Missions under the Common Foreign and Security Policy and the European Border and Coast Guard Agency Frontex – A Comparative Analysis of Union-coordinated Operational Action« -- Based on a structural analysis of the interaction between Member States and European Union within the framework of the CFSP and Frontex, the binding of both areas to the fundamental rights of the EU is examined. The author concludes that the European Union is bound by EU fundamental rights, while Member States do not implement Union law within the meaning of Article 51 (1) CFR due to the merely coordinating character of the EU. The finding is finally embedded in the multi-level system of fundamental rights.
In: Kultur und soziale Praxis