Die Europäische Staatsanwaltschaft
Seit der Umstellung der Europäischen Union von Fremd- auf Eigenmittelfinanzierung im Jahr 1976 belasten strafbare Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union direkt und im beträchtlichen Ausmaß den Finanzhaushalt der Union. Bereits Ende der 1990er Jahre wurde daher die Idee einer supranationalen europäischen Strafverfolgungsbehörde zur Bekämpfung dieser Delikte geboren. Bis zur Verwirklichung dieses Vorhabens sollten 20 Jahre vergehen, welche durch harte Verhandlungen und kontroverse Standpunkte geprägt waren. Viele Mitgliedstaaten fürchteten durch eine supranationale europäische Anklagebehörde einen beträchtlichen Souveränitätsverlust in ihrer nationalen Strafgewalt zu erleiden. Trotzdem gelang es schließlich einen Kompromissvorschlag in 22 der 27 Mitgliedstaaten in Form einer verstärkten Zusammenarbeit durchzusetzen. Voraussichtlich im November 2020 wird die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Finanzermittlungen aufnehmen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Entstehungsprozess, sowie der aktuellen Ausgestaltung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Dabei werden zunächst die Gründe, die zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft führten, die geschichtliche Entwicklung, Struktur, Aufgabenbereich, die Vor- und Nachteile, sowie die Kritikpunkte der aktuellen Verordnungsregelung näher betrachtet. Noch bevor die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufgenommen hat, wird bereits über eine Kompetenzerweiterung im Bereich Terrorismus und organisierter Kriminalität nachgedacht. Dieser Thematik widmet sich das abschließende Kapitel. ; eingereicht von Lang Reinhard ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)5270557