In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 27, Heft 3, S. 176-185
Der Autor geht zunächst auf die Frage nach dem Erfordernis einer "Verfassung für Europa" ein, da dies eng mit der Frage nach dem "Neuen" am Verfassungsvertrag verbunden ist. Es folgt ein knapper Überblick über den Verfassungsvertrag in der gebotenen Kürze, denn die endgültige Fassung enthält 448 Artikel einschließlich zahlreicher Anhänge, Protokolle und Erklärungen. Dies führt den Autor auch zu der Frage, ob ein solchermaßen komplexer Gesetzestext (mit einer gewöhnungsbedürftigen Durchnummerierung unter jeweiliger Voranstellung der römischen Ziffern der jeweiligen Teile, so dass die Grundrechtecharta mit Art. II-61 VV beginnt) dem Auftrag gerecht wird, Transparenz für den einfachen Bürger herzustellen und ihm die Europäische Union näher zu bringen. Auf der anderen Seite setzt die Natur rechtlich verbindlicher Texte, vor allem eines Organisationsstatuts mit Befugnisnormen, die dem Prinzip der "begrenzten Ermächtigung" (Art. I-11 Abs. 1 Satz 1 VV) genügen müssen und oftmals durch politische Kompromisse bestimmt sind, hier gewisse Grenzen. Der Autor setzt sich im weiteren mit der Frage der integrativen Kraft einer Europäischen Verfassung auseinander und erörtert die Chancen einer Realisierung des Verfassungsvertrags sowie die Risiken seines Scheiterns in der politischen Wirklichkeit. (ICI2)
Der Beitrag zur Verfassung für die Europäische Union erörtert zehn diesbezügliche Fragen zu folgenden Aspekten: (1) Entstehung des Verfassungskonvents, (2) die Zusammensetzung des Verfassungskonvents und (3) die Gründe dafür, (4) die Hauptziele des Verfassungskonvents, (5) die intergouvernementale versus supranationale Ausrichtung der Verfassung, (6) die Arbeitsphasen bzw. (7) die Ergebnisse des Verfassungskonvents, (8) die Aufnahme des Vertragsentwurfs und die Probleme nach der Verabschiedung, (9) der Reformprozess 2004/05 sowie (10) die Notwendigkeit einer europäischen Verfassung. Trotz einer kritischen Einstellung vertritt der Autor die Ansicht, dass die EU eine Verfassung braucht. Die EU ist nicht mehr der lose Wirtschaftsverbund der Gründerjahre, sie hat sich weiterentwickelt. Die meisten EU-Länder haben eine gemeinsame Währung (Euroland), die meisten haben gegenseitig offene Grenzen (Schengenland) und die intensive Kooperation im Bereich der Wirtschaft und des Handels tun ein Übriges. (ICG2)
In: Jahrbuch der europäischen Integration, Heft Jahrbuch der Europäischen Integration 2002/2003 / hrsg. von Werner Weidenfeld ... Institut für Europäische Politik. - Berlin, S. 2003, S. 61-70
The problem of a European Constitution is discussed at a fundamental level. In which way, can we speak about such a Constitution? The article argues against the "postnational souveranism", legitimating state against citizens. A new kind of citizenship is favoured based on extended social rights. The constitution now proposed contrarily makes the European Central Bank and its neoliberal policy to central and nearly unchangeable institution. (Prokla / FUB)