Vorschläge zur Belebung des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, S. 47
406 Ergebnisse
Sortierung:
In: Europa-Archiv / Beiträge und Berichte, S. 47
World Affairs Online
In: Europa-Archiv, Band 36, Heft 2, S. 47-56
In: SWP-Studie, Band S 6
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Reform des EU-Ratssystems. Zunächst beschreibt der Autor die Struktur des Rates der EU, der neben dem Europäischen Parlament das zentrale gesetzgebende Entscheidungsorgan darstellt, als Legislative und Exekutive. Der Fokus liegt dabei auf der Zusammensetzung, den Arbeitsmethoden und den Problemen. Im nächsten Abschnitt wird der Stand der Ratsreformen und das damit verbundene größere Aufgabenspektrum des Rates vorgestellt. Danach beleuchtet der Autor die Reformvorschläge im Konvent, wie etwa die Schaffung eines ständigen Europäischen Rates und eines einheitlichen EU-Rates. Im nächsten Abschnitt werden die Vorschläge zur Rolle und Funktion der Präsidentschaft erörtert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wahl eines EU-Präsidenten, die Gruppen- oder Teampräsidentschaft des Rates und die Funktion des Europäischen Außenministers. Abschließend werden einige Optionen zur Vereinfachung der Entscheidungsmodi im Rat sowie ein kurzer Ausblick präsentiert. (ICD)
In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 21, Heft 1, S. 46-52
ISSN: 0932-3244
In: MPIfG Discussion Paper, Band 02/7
"Ziel dieses Papers ist die empirische Prüfung einer Theorie des Zugangs, in der untersucht wird, welche Logik hinter dem anscheinenden Ad-hoc-Lobbying-Verhalten bei Vertretern von Wirtschaftsinteressen im Mehrebenensystem der EU steckt. Auf der Basis des zugrunde gelegten theoretischen Rahmens wird erläutert, wie verschiedene Organisationsformen der Vertretung von Wirtschaftsinteressen (Unternehmen, Verbände, Beratungsfirmen) Zugang zur Europäischen Kommission, zum Europäischen Parlament und zum Ministerrat finden. Anhand einer Theorie von Angebot und Nachfrage von Zugangsgütern ('access goods') wird herausgearbeitet, inwieweit diese Interessensvertreter Zugang zu den genannten Institutionen erhalten. Zugangsgüter betreffen Informationen, die für den Entscheidungsprozess der EU wesentlich sind. Um Zugang zu einer EU-Institution zu erhalten, müssen die Interessensvertreter die von der jeweiligen Institution nachgefragten Zugangsgüter liefern. Den Abschluß des Discussion Papers bildet eine Reihe von Hypothesen darüber, wie der Zugang der genannten Organisationsformen erfolgt. Die Hypothesen werden im Rahmen einer umfassenden empirischen Untersuchung des EU-Finanzdienstleistungssektors analysiert und auf der Grundlage von 126 explorativen und halbstrukturierten Interviews für die drei EU-Institutionen überprüft." (Autorenreferat)
In: Campus-Forschung 895
World Affairs Online
In: Austrian journal of political science: OZP, Band 36, Heft 2, S. 125-138
ISSN: 2313-5433
'Dieser Beitrag untersucht den Begriff der 'dualen Repräsentation' und den darin enthaltenen Anspruch, dass einzelne Mitglieder des Rats der Europäischen Union von ihren nationalen Parlamenten politisch zur Rechenschaft gezogen werden können, während der Rat als Ganzes im Rahmen eines Systems der 'checks & balances' dem Europäischen Parlament verantwortlich ist. Der Beitrag evaluiert eine Reihe möglicher Beschränkungen der Kapazität nationaler Parlamente, das Verhalten ihre eigenen Regierungen im EU-Rat zu kontrollieren, einschließlich der Entscheidungsregeln der Union, der Intransparenz des Rates, von Informationsasymmetrien und der Struktur der nationalen politischen Systeme. Was das Europäische Parlament anlangt, argumentiert der Beitrag, dass dessen Macht schon dadurch beschränkt ist, dass es den Rat nicht kontrollieren, sondern nur über ein System der 'checks & balances' beaufsichtigen soll. In dem Ausmaß, in dem diese Beschränkungen ihrerseits die Politisierung der ParlamentarierInnen und deren Wahl auf der Grundlage von Wettbewerb und einer für das Funktionieren der Union relevanten Auswahl verhindern, stellt die 'duale Repräsentation' selbst ein Hindernis für die Entwicklung 'direkter' Repräsentation in der EU-Arena dar.' (Autorenreferat)
In: Kundendienst der Landesbanken/Girozentralen und Sparkassen für den Aussenhandel 15
Mit dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union im Mai 2004 wird sich die bestehende Machtverteilung zwischen den EU-Staaten verändern. Die Erweiterung wird sich auf die Effizienz der Entscheidungsfindung auswirken und deshalb sind weitere institutionelle Reformen innerhalb der EU notwendig. Der Vertrag von Nizza, welcher dieses Problem behandelte und auf der Regierungskonferenz im Dezember 2000 in Nizza beschlossen wurde, hat die EU nicht ausreichend auf die Erweiterung vorbereitet. Der Europäische Konvent, welcher einen ersten Entwurf einer Europäischen Verfassung erarbeitet hat, empfiehlt unter anderem weiterreichende Änderungen im institutionellem Bereich, vor allem bei den Entscheidungsverfahren im Ministerrat. Die vom Konvent vorgeschlagene neue qualifizierte Mehrheit (einfache Mehrheit der Staaten und 60 Prozent der EUBevölkerung ab 2009) würde die komplizierte dreifache Mehrheit (1. 72,27 Prozent der Stimmen im Rat der EU-25, 2. einfache Mehrheit der Staaten und 3. 62 Prozent der EU-Bevölkerung) für Beschlussfassungen im Ministerrat ersetzen, welche in Nizza vereinbart wurde und am 1. Januar 2005 in Kraft treten wird. Der Konventsvorschlag würde zwar die Entscheidungsprozedur vereinfachen, aber auch die Macht im Ministerrat zugunsten der vier größten Staaten, insbesondere Deutschlands, verlagern. Für die Analyse der Machtverteilung im Ministerrat nach der Erweiterung wurden Machtindizes angewandt. Diese ermöglichen eine Messung der Abstimmungsstärke eines Spielers/ Landes in einem Gremium mit Mehrheitsentscheidungsverfahren. Qualitative Aspekte der Macht, wie z.B. Präferenzen der Staaten, werden von diesen Maßen nicht berücksichtigt. Machtindizes dienen in dieser Analyse dazu, Veränderungen in der Abstimmungsstärke der Staaten in einer erweiterten EU zu quantifizieren sowie einige der Auswirkungen der institutionellen Reformen, die in Nizza bzw. durch den Konvent beschlossen bzw. vorgeschlagen wurden, darzustellen. ; With the accession of ten new member states to the EU in May 2004, the existing power distribution between the EU states will change. The enlargement will have an impact upon the efficiency of decision-making and thus requires constitutional improvements of decision procedures. The Treaty of Nice, which dealt with this problem and was agreed on in Nice in December 2000, has not satisfactorily prepared the Union for the enlargement. The European Convention, which worked out the first European Constitution, suggests, among other things, some modifications in the institutional area and decision-making within the Council of Ministers. If the proposed new qualified majority (a majority of Member States and 60 per cent of the EU population after 2009) replaces the complicated triple-qualified majority (72.27 per cent of votes in the Council representing a majority of states and 62 per cent of the EUpopulation) coming into force after January 2005, power in favour of the four biggest states (especially Germany) will be redistributed. In this analysis of power distribution in the Council of Ministers after enlargement power indices are used. This mathematical method measures the voting power of a member state in a Council with majority decision-making. It can only be used when preferences of the voters/states are not considered. Thus, power indices are very helpful for demonstrating the voting power of the member states in the Council of Ministers in the enlarged European Union and analyzing institutional reforms by the Treaty of Nice and the European Convention.
BASE
[Einleitung] Mit dem Vertrag von Lissabon und den damit verbundenen Änderungen im institutionellen Gefüge der Europäischen Union wurden auch die Abstimmungsregeln im Ministerrat erneut geändert. Diesen Änderungen vorausgegangen waren langwierige Diskussionen und Änderungsvorschläge, die sich insbesondere in den Verfassungsentwürfen des Europäischen Konvents und der Intergovernmental Conference (IGC) zum Entwurf des Verfassungsvertrages manifestierten. Nachdem der IGC-Entwurf eines Verfassungsvertrages in Frankreich und in den Niederlanden in Referenden abgelehnt worden war, wurde die weitere Ratifizierung in einigen EU-Ländern, die den Vertrag noch ratifizieren mussten, ausgesetzt und erst im Juni 2006 beschloss der Europäische Rat eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über einen neuen EU-Vertrag, indem die Ratspräsidentschaft beauftragt wurde, bis zum ersten Halbjahr 2007 einen Bericht zu Möglichkeiten der Fortführung des Verfassungsvertrages vorzulegen. Die Verhandlungen wurden insbesondere unter der deutschen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 vorangetrieben und mündeten im Beschluss auf dem Europäischen Gipfel im Juni 2007, eine Regierungskonferenz einzusetzen, die einen neuen Vertrag aushandeln soll. Unter der portugiesischen Präsidentschaft wurden diese Verhandlungen fortgeführt und mündeten im Vertrag von Lissabon, der auf der Sitzung des Europäischen Rates am 12 und 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet wurde. Im Zuge des Verhandlungsprozesses erwiesen sich gerade die institutionellen Fragen als sehr kontrovers. Dennoch gelang es einige grundlegende institutionelle Änderungen vorzunehmen, die auch die Abstimmungsregeln im Ministerrat betreffen. Der folgende Beitrag untersucht die Macht der einzelnen Mitgliedstaaten im Ministerrat nach den alten Regeln des Nizza-Vertrages und nach den neuen Regeln des Lissabon-Vertrages. Nach einem Literaturüberblick über bestehende Machtanalysen im Ministerrat nach dem Vertrag von Lissabon und einer kurzen Beschreibung des verwendeten Banzhaf-Machtindex wird in Abschnitt vier das neue Abstimmungsverfahren im Ministerrat nach dem EUV und dem AEUV beschrieben. Der fünfte Abschnitt bildet den Hauptteil der Untersuchung und analysiert die Machtverschiebung nach den Abstimmungsverfahren des Vertrages von Lissabon im Vergleich zu den aktuellen Bestimmungen aus dem Vertrag von Nizza. Erstens wird untersucht, welchen Effekt die geforderten Abstimmungsquoren haben, zweitens wird zwischen den beiden unterschiedlichen Machtarten (Gestaltungsmacht und Blockademacht) unterschieden und drittens wird in diesem Arbeitspapier ausführlich analysiert, wie sich die neuen Bestimmungen in Fällen, wo nicht alle Mitgliedstaaten abstimmungsberechtigt sind, also insbesondere im Fall der Währungsunion, auswirken.
BASE
In: Europäische Union und mediale Öffentlichkeit: theoretische Perspektiven und empirische Befunde zur Rolle der Medien im europäischen Einigungsprozess, S. 129-145
Der Beitrag greift die unterschiedlichen intersdisziplinären Theoriestränge der Politiktheorie und der Kommunikationstheorie zur öffentlichen Kommunikation auf und bündelt sie auf die Fragestellung nach den Anforderungen an wirksame öffentliche Kontrolle von Regierungshandeln durch die Europäische Union. Am Beispiel der Politikvermittlung durch den Ministerrat der Europäischen Union wird gezeigt, dass sich gerade in der öffentlichen Wahrnehmung und Kontrolle des Rates der Europäischen Union (Ministerrat) die Mängel der europapolitischen Kommunikation am deutlichsten offenbaren. Die Ursachen dieser Mängel werden erläutert und Verbesserungsansätze aufgezeigt. In diesem Fall fällt es den Medien schwer, ihrer Kritik- und Kontrollfunktion nachzukommen. Auf Seiten der Politik wird die gewollt intransparente Arbeit des Ministerrats als eine zentrale Ursache ausgemacht. Auf Seiten der Medien wird festgestellt, dass vor allem zwei Faktoren entscheidend sind: mangelnde Ressourcen für die europapolitische Berichterstattung durch das Brüsseler Pressecorps und eine unzureichende Vernetzung des Journalismus über Ländergrenzen hinweg. In Bezug auf die Diskussion über die zukünftige Gestalt der EU und ihrer verfassungsrechtlichen Grundlage stechen drei Punkte heraus: Die Arbeit des Ministerrats soll transparenter gestaltet, die Stellung der Präsidentschaft gestärkt und die halbjährliche Rotation abgeschafft werden. Zum zweiten besteht erheblicher Reformbedarf bezüglich der Kontrolle von Europapolitik durch die Parlamente. Drittens bedarf es einer neuen Balance zwischen der Bewahrung von europäischer Toleranz und Verständnis einerseits und dem Mut, politischen Konflikt, der zwischen nationalen Politikern im Rat verhandelt wird, auch öffentlich auszutragen. Für die Medien stellt sich die Herausforderung in der Verbesserung der internen und externen Vernetzung journalistischer Recherche, transnationaler Hilfestellung und koordinierter Berichterstattung. (RG)