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The Europeanisation of Everyday Life: Cross-Border Practices and Transnational Identifications among EU and Third-Country Citizens - Final Report
This report presents the findings of a three-year research project titled The Europeanisation of Everyday Life: Cross-Border Practices and Transnational Identities among EU and Third-Country Citizens (EUCROSS) funded by the European Commission as part of the 7th Framework Programme. Between 2011 and 2014, the project has carried out an extensive collection of sociological data in six EU member states: Denmark, Germany, Italy, Romania, Spain, and the UK. These data have two main sources. First, a large-scale, systematic and independent CATI survey (the EUCROSS survey) of 8500 interviews to nationals of these six countries and immigrants from Romania and Turkey. Second, a set of follow-up in-depth face-to-face interviews with 160 respondents (the EUMEAN survey).
These datasets advance existing studies on sociological Europeanisation by going beyond conventional data, such as Eurobarometer, and by taking its findings deep into a detailed breakdown of the changing everyday life and social practices of Europeans. Moreover, the project extends the realm of research on the internationalisation of European societies that has mostly been charted in social theoretical speculation rather than empirically established findings.
At a very general level, we address the theme of the sociological foundations of European integration. We tackle an argument that resonates strongly in the public discourse but is also echoed in much social science on the subject: namely, that European integration is 'an elite process' (Haller 2008). This argument has two strands. The first one, less problematic, holds that the EU (and its former institutional incarnations from the 1950s onwards) has been designed and advanced by a very small slice of the European population. By itself this should not be surprising: all new political regimes tend to be elite creations (Higley and Burton 2006). However, the second strand is much more contentious, even dangerous, and affects the chances of future European unity. It maintains that 'Europe' has become part of the life of the upper classes and a privileged segment of those classes who most directly benefit from European integration, while the rest of the populace is increasingly alienated from it. 'Elites and citizens live in different worlds', insists Haller (2008) – and only elites have a Europe-wide horizon. With some nuances, Fligstein reaches a similar conclusion in his book Euroclash (2008) – the EU population is split between a minority of Europeanized citizens and a majority of non-Europeanized ones, with national middle classes wavering in between.
The EUCROSS project sets out to test this argument: that is, discover more about the degree of 'horizontal Europeanisation' (Mau and Verwiebe 2010) of EU citizens, as well as an indicative sample of third country nationals, the Turkish. The project assumes that cross-border practices of all kinds, both physical and virtual, are the crucial aspect of the Europe in the making. Their spread or not across social categories – classes, cohorts, gender and nationalities – defines the degree of 'social exclusivity', so to speak, of sociological Europeanness. If low, the elite argument holds; if not, it doesn't. As committed empirical scholars, members of the EUCROSS team (from six different research institutions across Europe), endeavour to test to what extent such a cleavage divides Europeans in their everyday life.
The project focuses on practices (i.e., behaviour) but does not downplay the relevance of subjective dimensions of Europeanisation – a European 'identification' or, in a broader meaning preferred by EUCROSS researchers, 'sense of belonging' (Savage et al. 2005), as well as values, whether national or cosmopolitan. Indeed, broadly speaking, we expect that cross-border practices do indeed diffuse a sense of transnational belonging, in line with the 'transactional thesis' put forward initially by Karl Deutsch (Deutsch et al. 1957). But, again, this is submitted to empirical testing. Moreover, European belonging is unpacked into three different facets: a sense of cultural-territorial belonging to 'Europe', support and participation to the political project embodied by the EU, and solidarity with fellow Europeans.
Agencies between two worlds: information asymmetry in multilevel policy-making
In: Journal of European public policy, Band 22, Heft 8, S. 1109-1126
ISSN: 1350-1763
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Foreign ministries and limits to organisational learning in Central Eastern Europe
In: East European politics, Band 31, Heft 1, S. 56-70
ISSN: 2159-9165
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Europeanization of state capacity and the foreign policy: Turkey in the Middle East
In: Mediterranean politics, Band 19, Heft 2, S. 220-237
ISSN: 1354-2982, 1362-9395
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Putins Geschichtspolitik und polnisch-russische Kontroversen um den Beginn des Zweiten Weltkriegs
Blog: DPI-Blog
Die polnische Stadt Wieluń nach der Bombardierung der deutschen Luftwaffe am 1. September 1939 Am 1. September 1939, vor 81 Jahren, begann der Zweite Weltkrieg mit dem deutschen Überfall auf Polen. Dass der Beginn des Zweiten Weltkriegs sich nicht aus der Geschichte eines Tages heraus verstehen lässt und dass der Hinweis auf dieses historische Ereignis nur ein bescheidener Anfang sein kann, um sich mit der komplexen Geschichte dieses Krieges zu beschäftigen, ist eine Binsenweisheit. Doch dass es an der ursächlichen Täter-Opfer-Konstellation als solche, bei aller Sensibilität des Themas, Zweifel geben könne, mögen viele für ausgeschlossen halten. Doch seit einiger Zeit erreichen Beiträge die öffentliche Debatte, die anzeigen, dass über den Krieg ein Krieg tobt, ein in Kreisen von Fachhistoriker*innen länger bekannter sogenannter memory war. Der 1. September 2020 kann also Anlass bieten, in aller Kürze und mit Konzentration auf Polen zu erklären, wie sich dieser Streit seit dem Begehen des letzten Jahrestages entwickelt hat.Als Highlight im kurzen Wahlkampf, den er schlussendlich knapp für sich entscheiden sollte, reiste der polnische Präsident Andrzej Duda am 24. Juni 2020, wenige Tage vor der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen, nach Washington zu einem Treffen mit dem US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump. Die gemeinsame Erklärung beginnt wahltaktisch nachvollziehbar mit einem Bekenntnis zu erweiterter wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Doch noch bevor die ebenfalls im nationalen Interesse äußerst hoch gehandelten Themen militärische Verbundenheit und Energiesicherheit angesprochen werden, heißt es unvermittelt am Ende des ersten Absatzes: "Ebenso werden wir uns im Kampf gegen Desinformation zusammenschließen, insbesondere im Hinblick auf historische Fakten über den Zweiten Weltkrieg."[1] Diese Betonung der Geschichte in den außenpolitischen Beziehungen ist in der polnischen Öffentlichkeit durchaus üblich. Seit Jahren wächst etwa in den Befragungen des Deutsch-Polnischen Barometers der Anteil derjenigen Pol*innen, die der Ansicht sind, man müsse sich vornehmlich der Vergangenheit widmen, weil man sich ohne deren Aufarbeitung gar nicht Gegenwarts- und Zukunftsthemen zuwenden könne.[2] Putin sucht die SchuldigenHintergrund für die Äußerung konkret an diesem Tag war die Nachholung der Militärparade zum 75jährigen Ende des Zweiten Weltkriegs in Moskau auf dem Roten Platz, die pandemiebedingt vom 9. Mai verlegt worden war. Kurz zuvor hatte ein Artikel des russischen Präsidenten Wladimir Putin höchstselbst umfangreich die russische Sicht auf die historische Kriegskonstellation erhellt, erschienen am 18. Juni online im konservativen US-Magazin "The National Interest" und am 19. Juni auf der Regierungsplattform kremlin.ru sowie im Amtsblatt "Rossijskaja gazeta".Der Beitrag Putins greift einige bereits länger kursierende Argumente im Streit um die Deutung der Schuld für den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs auf. Insgesamt verfestigt sich in der bereits bekannten Argumentation eine "Europäisierung" der Schuld und eine Relativierung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts. Dazu kommt aber als neue, besondere "Zutat" eine deutliche Konzentration auf Polen als Schuldigen nicht nur für das eigene Schicksal, sondern auch für den politischen Weg in den Krieg insgesamt. Der Artikel weist die zentrale Bedeutung des Nichtangriffspakts vom 23. August 1939 und seines geheimen Zusatzprotokolls zurück, in dem die Aufteilung Polens, Litauens, Finnlands, Estland, Lettlands und Bessarabiens unter dem Deutschen Reich und der Sowjetunion vereinbart worden war. Dabei ist es unstrittig, dass dies eine unmittelbare Bedeutung für den Kriegsausbruch und langfristige Folgen für Ostmitteleuropa hatte – ohne den Pakt hätte Hitler sich zumindest auf einen Zwei-Fronten-Krieg vorbereiten müssen.[3]Stattdessen rückt Putin in seinem Beitrag[4] das Münchener Abkommen vom 29./30. September 1938 in den Mittelpunkt. Dies ist zwar in Teilen der Geschichtswissenschaft schon länger als Grund für die Isolierung der Sowjetunion und damit als Motor zum Abschließen des Hitler-Stalin-Pakts gesehen worden. Polen aber hier eine derart zentrale Rolle zu unterstellen, wie Putin es insinuiert, ist neuartig und entbehrt belegbarer Grundlagen (zumal gar keine polnische Delegation zugegen war). Die tatsächliche Okkupation des Teschener Olsagebietes durch Polen direkt nach der deutschen Besetzung des Sudetenlandes im Oktober 1938 (und die Besetzung weiterer Gebiete durch Ungarn) und deren Bedeutung kann nicht über die hauptsächliche Verantwortung Deutschlands für die Zerstörung des tschechoslowakischen Staates hinwegtäuschen. Putins Versuch als solcher, die facettenreiche und keinesfalls schwarz-weiße Geschichte der Diplomatie der 1930er Jahre und ihrer gefährlichen appeasement-Politik gegenüber Nazideutschland von britischer, französischer, aber auch polnischer Seite argumentativ auszunutzen, ist nicht neu, sondern entspricht in großen Teilen durchaus sowjetischer Lesart. Dabei war die Sowjetunion eben keineswegs, wie dargestellt, der letzte Staat, der sich schließlich, mangels Alternativen, in defensiver Absicht auf einen "Deal" mit dem Deutschen Reich einließ, sondern sie war vielmehr recht schnell dabei und mit weitreichenden eigenen Vorstellungen. Doch die Konzentration auf Polen, das der Sowjetunion die Zusammenarbeit verweigert und damit viele Möglichkeiten genommen habe, sollte hellhörig machen. Die Behauptung, die baltischen Länder hätten sich freiwillig als Sowjetrepubliken der Sowjetunion angeschlossen, ist ebenso ein neues Element,[5] wie Wacław Radziwinowicz, ehemaliger Russland-Korrespondent der polnischen Gazeta Wyborcza, betont.Putins Aufsatz ist lang und enthält noch eine ganze Reihe an Argumenten, die weitere komplexe Zusammenhänge berühren, aber von der Schlussfolgerung her in eine ähnliche Richtung gehen. Sie sind bereits gründlich von einschlägigen Osteuropahistoriker*innen seziert worden.[6] Ein Grund, warum auf diese Einlassung bereits mit so viel Expertise reagiert worden ist, ist dabei besonders kurios: Die Forscher*innen und Hochschullehrer*innen bekamen den Aufsatz in ihr Email-Postfach geliefert, begleitet von einen Schreiben der Russischen Botschaft, sie würden dort viel Neues erfahren, auch im Hinblick auf neu erschlossene historische Quellen: "Mit Blick darauf schlagen wir Ihnen vor, den Artikel von Wladimir Putin künftig bei der Vorbereitung von historischen Beiträgen zu nutzen. In jedem Fall ist ein Link auf die ursprüngliche Quelle – Webseite des Präsidenten der Russischen Föderation – obligatorisch." Einer solchen Forderung würde keine ernstzunehmende Historiker*in nachkommen, eher bietet sich der Text als Quelle zum Thema Geschichtspolitik an. Dennoch stimmt diese Grenzüberschreitung von Politik Richtung Wissenschaft, nicht die erste in dem hier skizzierten Streit um die Erinnerung, bedenklich.[7] Indes lässt das Begleitschreiben nicht im Unklaren, worum es eigentlich geht: "Der Beitrag befasst sich mit der internationalen Nachkriegsordnung und den Vorschlägen für eine weitere Kooperation zwischen führenden Ländern der Welt." Diese Nachkriegsordnung wird – ungeachtet des Kalten Kriegs – von Putin als mehr oder minder harmonisches Miteinander der Alliierten beschrieben und dessen Wiederbelebung in veränderter Form vorgeschlagen: als Wirken der fünf Vetomächte des UN-Sicherheitsrates im Sinne von prägenden Großmächten zum Wohl der Weltgemeinschaft. Geteilte europäische Erinnerung und GeschichtspolitikInsgesamt reiht sich der Artikel in die Erzählung der russischen Regierung ein, die baltischen Länder, die Ukraine und vor allem Polen "als reaktionär, nationalistisch und zum großen Teil auch antisemitisch hinzustellen", so der Historiker Karl Schlögel.[8] Erinnert sei hier nur an Putins drastische Äußerungen aus dem Dezember 2019 zum Antisemitismus des polnischen Botschafters in Berlin 1933–1939, Józef Lipski – ebenfalls im Zusammenhang mit einer Relativierung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts.[9] Der Konflikt eskalierte wenige Wochen später, nachdem Putin erneut den Polen eine tragende Schuld am Kriegsausbruch und an der Deportation der Juden zugewiesen hatte. Nachdem der polnische Präsident Duda auf dem offiziellen Welt-Holocaust-Forum in Yad Vashem im Januar 2020 keine Redezeit bekam und befürchtete, dass Putin selbst die Vorwürfe in seiner Rede prominent wiederholen würde, sagte Duda seine Teilnahme ab.[10]Putins geschichtspolitischer Beitrag steht aber auch in einem größeren Zusammenhang als Reaktion auf die Geschichtspolitik der Europäischen Union. Am 19. September 2019 hat das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag zur Bedeutung der Erinnerung an die europäische Vergangenheit für die Zukunft Europas angenommen, der eine Neuorientierung der kollektiven Erinnerung in Europa an den Zweiten Weltkrieg fordert. Polen, Estland, Lettland und Litauen haben diese Entschließung entscheidend vorangebracht. Seit ihrem Beitritt 2004 haben die neuen Mitglieder daran gearbeitet, dass ihre Sicht auf die Geschichtspolitik gehört wird. Zentral dabei war und ist die Bedeutung des Hitler-Stalin-Pakts. Im Jahr 2011 schließlich wurde der europäische Gedenktag für die Opfer der beiden durch "Staatsterror und Massenmord geprägten totalitären Systeme" am 23. August eingerichtet. Der Jahrestag findet in Westeuropa kaum Beachtung (wie auch bisher die Entschließung von 2019). Die Historikerin Anke Hilbrenner ordnet dies in den Bedeutungszusammenhang ein, der sich aus der Kluft der Erinnerung in Westeuropa und Ostmitteleuropa ergibt hinsichtlich der Frage, inwieweit es überhaupt legitim sei, die Folgen von Nationalsozialismus und Stalinismus zu vergleichen. Das ostmitteleuropäische Gedächtnis aber, für das diese Frage zentral sei, werde durch dieses Tabu marginalisiert. Indem die ostmitteleuropäischen Diskussionen dergestalt ausgeblendet werden, ergebe sich eine unlautere "hermetische Abschottung des westlichen Geschichtsbildes gegen die ostmitteleuropäische Erfahrung mit den Massenverbrechen von Nationalsozialismus und Stalinismus zur selben Zeit"[11]. Die europäische Entschließung wurde zwei Tage nach dem 80. Jahrestag des sowjetischen Einmarschs in Polen angenommen. Aus gutem Grund steht in Deutschland weiterhin der 1. September und nicht der 17. September ganz vorn unter den für die gemeinsame Erinnerung wichtigen Daten. Vorwürfen von "Desinformation" sollte weiterhin mit fachlicher Expertise entgegengetreten, der Geschichtspolitik der aktuellen polnischen Regierung mit Umsicht begegnet werden. Aber eine kritische Auseinandersetzung mit den langfristigen Koordinaten des Gedächtnisses, die in Polen – und auch in den anderen Staaten Ostmitteleuropas – verhandelt werden, ist ein notwendiges und zukunftsweisendes Projekt.
[1] https://tvn24.pl/polska/andrzej-duda-w-usa-wspolna-deklaracja-donalda-trumpa-i-prezydenta-polski-4619480; https://www.whitehouse.gov/briefings-statements/joint-statement-president-donald-j-trump-president-andrzej-duda/.
[2] Jacek Kucharczyk, Agnieszka Łada, Nachbarschaft mit Geschichte: Blicke über Grenzen, Deutsch-Polnisches Barometer 2020, Institut für Öffentliche Angelegenheiten/Konrad-Adenauer-Stiftung/Deutsches Polen-Institut, Warschau/Darmstadt 2020.
[3] S. Claudia Weber, Der Pakt. Stalin, Hitler und die Geschichte einer mörderischen Allianz 1939-1941, München 2019. Zur historischen Analyse des Putin-Artikels, auch zum folgenden s. dies. in der Berliner Zeitung vom 7. Juli 2020: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/putins-sicht-auf-den-zweiten-weltkrieg-ist-es-geschichtspolitik-li.91708 sowie Martin Aust, Anke Hilbrenner und Julia Obertreis, Geschichtspolitik braucht Entspannungspolitik, in L.I.S.A. vom 2. Juli 2020: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/geschichtspolitik_entspannungspolitik.
[4] https://russische-botschaft.ru/de/2020/06/19/75-jahrestag-des-grossen-sieges-gemeinsame-verantwortung-vor-geschichte-und-zukunft/; http://en.kremlin.ru/events/president/news/63527.
[5] https://www.dw.com/de/hitler-stalin-pakt-putins-geschichtsklitterung/a-53878252.
[6] Neben den erwähnten Artikeln s. etwa Interviews mit Joachim von Puttkamer und Stefan Rohdewald, 24.06.2020: https://www.mdr.de/zeitreise/putin-aufsatz-zweiter-weltkrieg-wissenschaft-experten-100.html; Interview mit Martin Aust, 25.6.2020: https://www.rferl.org/a/russia-baffles-german-historians-with-request-they-supplement-lectures-with-an-article-by-putin/30690752.html; Beitrag von Joachim von Puttkamer in der FAZ, 03.07.2020: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/was-die-rhetorik-putins-ueber-russlands-machthaber-verraet-16843131.html; außerdem Beitrag von Michael Brettin, 04.07.2020:https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/putin-stalin-und-die-kriegsschuldfrage-li.91141.
[7] S. dazu Aust, Hilbrenner und Obertreis, Geschichtspolitik braucht Entspannungspolitik.
[8] https://www.dw.com/de/hitler-stalin-pakt-putins-geschichtsklitterung/a-53878252.
[9] https://www.zeit.de/politik/ausland/2019-12/wladimir-putin-polen-russland-botschafter-antisemitismus-hitler; https://www.juedische-allgemeine.de/politik/ein-drecksack-ein-antisemitisches-schwein/; https://www.polityka.pl/tygodnikpolityka/swiat/1936818,1,putin-odgrzewa-propagandowa-wojne-z-polska.read.
[10] https://www.faz.net/aktuell/politik/auschwitz-erinnerung-in-israel-eine-buehne-fuer-putin-16595114.html; https://szostkiewicz.blog.polityka.pl/2020/01/07/polemika-putin-duda-w-jerozolimie-poprosze/.
[11] "Eine gemeinsame europäische Erinnerungsarbeit an den Zweiten Weltkrieg ist überfällig." Interview mit Anke Hilbrenner über die Resolution zur Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, in L.I.S.A. vom 5. November 2019: https://lisa.gerda-henkel-stiftung.de/hitlerstalinpakt_ankehilbrenner.
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Explaining policy change in the European Union's Eastern neighbourhood
In: Europe Asia studies, Band 65, Heft 4, S. 571-681
ISSN: 0966-8136
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Les politiques de l'Union européenne
In: Institutions et politique - Réflexe Europe
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Österreichs Aufgabe in Südosteuropa
In: Europäische Rundschau: Vierteljahreszeitschrift für Politik, Wirtschaft und Zeitgeschichte, Band 40, Heft 3, S. 9-21
ISSN: 0304-2782
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Euroskeptizismus in der Türkei: die Republikanische Volkspartei (CHP) und die Nationalistische Bewegungspartei (MHP) im Vergleich
In: MA-Thesis/Master
Inhaltsangabe: Auf dem EU-Gipfel in Helsinki am 11. Dezember 1999 wurde die Türkei als Beitrittskandidat anerkannt. Diese Anerkennung war ein Wendepunkt in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei. Obwohl die Türkei mit der EU eine lange Geschichte bis hin zu der Unterzeichnung des Ankara-Vertrags im Jahr 1963 hat, hat sich der Einfluss der Europäisierung in der türkischen Politik erst nach dem Entscheid der EU in Helsinki gezeigt. Im Rahmen der Kopenhagener Kriterien begann ein tiefgreifender Wandel in der türkischen Politik und der Druck, die Türkei den EU-Normen anzupassen, verursachte eine Transformation im türkischen wirtschaftlichen und politischen Leben. Nach dem Entscheid auf dem Helsinki-Gipfel im Jahr 1999 stimmte die Türkei ihre Binnenmarkt- und Zollpolitik mit den EU-Regelungen ab und begann die politischen und rechtlichen Reformen für den EU-Beitritt zu verwirklichen. Ein nationales Programm für die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand wurde von der türkischen Regierung im März 2001 lanciert. Dies war ein sehr breit gefächertes Programm zur Erfüllung der institutionellen, finanziellen und politischen Kriterien, und enthält 89 neue Gesetze und sah die Änderung der bestehenden 94 Gesetze vor, die in den 'Harmonisierungspaketen' erlassen worden waren. Im Dezember 2002 kündigte die EU an, dass die Entwicklung der Türkei zur Erfüllung der Kriterien bewertet und eine Richtung der Beitrittsgespräche im Dezember 2004 schriftlich festgelegt werden würde. Nachdem die EU-Kommission im Jahr 2004 entschied, dass die Türkei die politischen Kopenhagener Kriterien hinreichend erfüllt hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei im Oktober 2005 eröffnet. Die Anerkennung der Türkei als Beitrittskandidat auf dem Helsinki-Gipfel im Jahr 1999 hat im türkischen politischen System sowohl die Reformprozesse im Rahmen der Kopenhagener Kriterien beschleunigt, als auch euroskeptische Haltungen bei den politischen Akteuren entstehen lassen. Obwohl die türkischen Eliten behaupten, heute grundsätzlich eine pro-europäische Haltung zu haben, die nach dem Verständnis des Staatsgründers Mustafa Kemal Atatürk als Verwestlichung verstanden werden könnte, verschleiert diese grundlegende pro-europäische Haltung nicht die Tatsache, dass die türkischen Eliten aus verschiedenen Gründen eine Skepsis gegenüber der Europäischen Union entwickelt haben. Infolgedessen kann festgestellt werden, dass der Europäisierungsprozess der Türkei nach der 'Post-Helsinki-Ära' auch im türkischen Parteiensystem nicht nur Enthusiasmus, sondern ebenso viel Skepsis auslöste. So trug der Helsinki-Gipfel zu einer Neuordnung des türkischen Parteiensystems bei. Das türkische Parteiensystem wird durch eine neue Konfliktlinie geteilt: Neben dem klassischen Rechts-Links-Schema unterscheiden sich die Parteien jetzt noch zusätzlich durch pro-europäische beziehungsweise euroskeptische Positionen. Die vorliegende Arbeit wird auf die linke sozialdemokratische Republikanische Volkspartei (CHP) und die rechte Nationalistische Bewegungspartei (MHP) begrenzt, die dem europäischen Integrationsprojekt entweder grundsätzlich oder in seiner gegenwärtigen Form skeptisch gegenüber stehen und sich infolgedessen mit ideologischen, institutionellen und strategischen Herausforderungen konfrontiert sehen. Es muss auch geklärt werden, warum eine Fokussierung auf die politischen Parteien in der Türkei notwendig ist: Die Wahrscheinlichkeit einer EU-Mitgliedschaft dient als ein starker Motor der Demokratisierung und des wirtschaftlichen Wandels in den Beitrittsländern. Obwohl die EU ein starker externer Faktor ist, der zum innenpolitischen Wandel führt, müssen zuerst die innenpolitischen Akteure den Anstoß für den Wandel geben. Zudem ist die Analyse des innenpolitischen Prozesses in der Türkei wichtig, denn die institutionellen, politischen und normativen Rahmenbedingungen, die den Euroskeptizismus bei den politischen Parteien in der Türkei beeinflussen, unterscheiden sich von denen der europäischen politischen Parteien in erheblichem Masse. Obwohl in den letzten Jahren in der politikwissenschaftlichen Forschung den Parteipositionen gegenüber der europäischer Integration und der Europäischen Union immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde, bleibt der türkische Fall weitgehend unbeachtet. Die Positionen der türkischen politischen Parteien gegenüber der europäischen Integration und der Europäischen Union müssen detailliert betrachtet werden, denn sie sind die wichtigsten Akteure des Beitrittsprozesses der Türkei, da sie ihn direkt negativ oder positiv beeinflussen. In dieser Arbeit wird deswegen versucht, den bis jetzt wenig untersuchten parteibasierten Euroskeptizismus in der Türkei bei der MHP und der CHP im Zeitabschnitt 2004-2007 zu analysieren und die Gründe für die euroskeptische Haltung bei diesen Parteien festzustellen. Die Fragestellung dieser Arbeit lautet: Welche Ausformungen des Euroskeptizismus haben die CHP und MHP und welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind bei diesen Parteien hinsichtlich des Euroskeptizismus festzustellen? Was sind die Ursachen der Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei den Haltungen der beiden Parteien? Die vorliegende Arbeit ist wie folgt gegliedert: In einem ersten Schritt werden beim theoretischen Teil der parteibasierte Euroskeptizismus und dessen Gründe vorgestellt. Dabei wird auf die wichtigsten Typologien des parteibasierten Euroskeptizismus zurückgegriffen. Im zweiten Schritt wird die qualitative Analyse nach Mayring und die Differenz- und Konkordanzmethode erläutert, die dazu dienen, eine systematische Analyse der Dokumenten zu ermöglichen und einen wissenschaftlichen Vergleich zwischen der CHP und der MHP zu ziehen. Danach werden die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei und die Geschichte der entsprechenden Parteien beleuchtet. Zudem werden die Positionen der Parteien nach dem Helsinki-Gipfel bis zu den untersuchten Zeitraum vorgestellt, damit eine Grundlage für deren Europarhetorik geschaffen werden kann. Im fünften Kapital wird in Anlehnung an die vierfache Typologie von Kopecky und Mudde ein Kategoriensystem erstellt und die Analyse der Parteiprogramme und der verschiedenen Dokumente, die zur Feststellung der Ausformungen des Euroskeptizismus und dem Vergleich beider Parteien dienen sollen, durchgeführt. Die Analyse gliedert sich in die Themenbereiche, die die Parteien in ihrem Europadiskurs am meisten thematisiert haben. Im sechsten Kapitel folgen der kontrollierte Vergleich des Euroskeptizismus beider Parteien mit der Differenzmethode von John Stuart Mill und die Review der Forschungshypothesen. Schließlich folgt das Fazit.Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung3 2.Theorie6 2.1Weicher und harter Euroskeptizismus10 2.2Euroskeptizismus nach Kopecky und Mudde12 2.3Die Klassifizierung des Euroskeptizismus nach Flood und Usherwood15 2.4Die Frage der Kausalität: Gründe des Euroskeptizismus18 3.Methodisches Vorgehen22 3.1Qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring22 3.2Differenz- und Konkordanzmethode25 4.Türkei- EU-Beziehungen und die Geschichte der CHP und der MHP27 4.1Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei27 4.2Die Nationalistische Bewegungspartei (MHP)29 4.3Die Republikanische Volkspartei (CHP)32 5.Analyse des Euroskeptizismus bei der MHP und der CHP (2004-2007)35 5.1Das Material und die Durchführung der qualitativen Inhaltsanalyse36 5.2Analyse des Parteiprogramms der MHP42 5.3Der Euroskeptizismus bei der MHP zwischen 2004 und 200743 5.3.1Die Zypernfrage46 5.3.2Menschenrechte und Minderheiten48 5.3.3Minderheitsstiftungen, Religions- und Gebetsfreiheit52 5.3.4Armenien54 5.3.5Artikel 30154 5.4Auswertung und Kategorisierung des Euroskeptizismus bei der MHP57 5.5Analyse des Parteiprogramms der CHP62 5.6Der Euroskeptizismus bei der CHP zwischen 2004 und 200764 5.6.1Die Zypernfrage65 5.6.2Menschenrechte und Minderheiten68 5.6.3Minderheitsstiftungen, Religions- und Gebetsfreiheit70 5.6.4Armenien71 5.6.5Artikel 30172 5.6.6Glaube an den doppelten Maßstab bei der EU74 5.6.7Vertrauensproblem mit der Regierungspartei AKP82 5.7Auswertung und Kategorisierung des Euroskeptizismus bei der CHP83 6.Vergleich des Euroskeptizismus bei der MHP und CHP und Review der Hypothese88 6.1Vergleich des Euroskeptizismus bei der CHP und bei der MHP89 6.2Review der Hypothesen95 7.Fazit96 Quellen- und Literaturverzeichnis98 Tabellen Tabelle 1Das vierfache Modell des parteibasierten Euroskeptizismus13 Tabelle 2Die Differenz- und Konkordanzmethode26 Tabelle 3Der Kodierleitfaden39 Tabelle 4Kritikpunkte der CHP hinsichtlich der zwei Dokumente75 Tabelle 5Vergleich des Euroskeptizismus bei der CHP und bei der MHP93 Anhänge Anhang 1Zeittafel106 Anhang 2Wahlresultate und Parlamentssitze108Textprobe:Textprobe: Kapitel 4, Türkei-Beziehungen und die Geschichte der CHP und der MHP: In diesem Kapitel werden zuerst kurz die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei dargestellt. Danach werden die Merkmale und die Geschichte der Parteien beleuchtet und es wird versucht, ihre generelle Haltung gegenüber der EU und der europäischen Integration nach dem Entscheid in Helsinki im Jahr 1999, wonach die Türkei als Beitrittskandidat nominiert wurde, aufzuzeigen. Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei: Seit der Gründung der Republik der Türkei im Jahr 1923 ist es Staatspolitik, dass sich die Türkei politisch, ideologisch und institutionell zum Westen hin ausrichtet. Die Verwestlichung der Türkei hat sich unter dem Modernisierungsprojekt des Kemalismus beschleunigt. Der Staatsgründer Atatürk verordnete mit einer Revolution von oben den Türken eine europäische Identität und verwirklichte zahlreiche Reformen nach der Gründung der türkischen Republik, die dazu dienten, die Türkei an Europa anzunähern. Diese Reformen führten dazu, dass das soziale, wirtschaftliche und politische Leben in der Türkei nachhaltig verändert wurde. Für Atatürk bestand das Ziel der türkischen Nation darin, den Stand der westlichen, modernen Zivilisation zu erreichen. Nach dem Zweiten Weltkrieg integrierte sich die Türkei im Rahmen der Staatsideologie, des 'Kemalismus', in dem Westen, indem sie 1952 der NATO beitrat. Die Beziehungen der Türkei mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begannen im Jahr 1959, als sich die Türkei um eine Mitgliedschaft bewarb. Dieser Antrag führte im Jahr 1963 zu einem Assoziierungsabkommen, dem so genannten Ankara-Abkommen. Der Vertrag sieht einen schrittweise funktionierenden Prozess der wirtschaftlichen Integration der Türkei in die EWG vor, der auf einer dreistufigen Übergangsperiode (Vorbereitungsstufe, Übergangsstufe, Endstufe) basierte. Der Artikel 28 stellte auch eine Mitgliedschaft der Türkei in der EWG in Aussicht. In Anlehnung an Steinbach (2004) kann argumentiert werden, dass der Abschluss des Assoziierungsvertrages im Jahr 1963 die formelle Aufnahme der Türkei in den Kreis der europäischen Staaten bedeutete. Das Ankara-Abkommen wurde 1970 durch ein Zusatzprotokoll ergänzt, das am 1. Januar 1973 in Kraft trat. In den sechziger und siebziger Jahren kam es in der Türkei zu einer ideologischen Polarisierung, was die Gesellschaft in einen radikalen linken und einen rechten Flügel spaltete. Die radikalen linke Gruppierungen wurden von der Türkischen Arbeiterpartei (Türk Isçi Partisi/TIP) vertreten, der rechte Flügel wurde durch die Nationalistische Bewegungspartei (MHP) und die islamitische Nationale Heilspartei (Milli Selamet Partisi/MSP) repräsentiert. Die radikalen linken und rechten Flügel lehnten einen Beitritt der Türkei zur EWG ab. Die Linken sahen die EWG als ein imperialistisches Projekt, während die Islamisten sie als einen christlichen Club bewerteten, in dem die muslimische Türkei keinen Platz hatte. Die Nationalisten betonten, dass die EWG den europäischen Staaten ermöglichen würde, das Land zu spalten. Diese Parteien übten erheblichen Einfluss auf die mitte-rechts Gerechtigkeitspartei (Adalet Partisi/AP) und die Republikanische Volkspartei (CHP) aus und blockierten die Annäherung der Türkei an die EWG. Der antiimperialistische Diskurs der Linken gewann unter der Führung der CHP-Regierung an Bedeutung, wobei die Türkei im Oktober 1978 mit der EWG ihre Beziehungen einfror und ihre Verpflichtungen gegenüber der EWG einseitig suspendierte. So kamen die Beziehungen zum Stillstand. Im Jahr 1980 führte der dritte Militärputsch in der Türkei nach 1960 und 1971 dazu, dass die Beziehungen noch mehr geschädigt wurden. Das Militär schuf durch die Generäle ein militärisches Übergangsregime und errichtete den Nationalen Sicherheitsrat (NSR) als oberstes politisches Gremium. Nachdem der NSR ankündigte, alle politischen Parteien aufzulösen, beschloss die Europäische Gemeinschaft das Ankara-Abkommen ganzheitlich auszusetzen. Während der ersten Hälfte der 80er Jahre wurden die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft auf Eis gelegt. Unter Berücksichtigung dieser problematischen Rahmenbedingungen setzte sich der europäisch-türkische Assoziationsrat im September 1986 erneut zusammen. Im Jahr 1987 beantragte die Türkei die Mitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (EG), der im Dezember 1989 bei der EG-Kommission abgelehnt wurde, weil der politische und wirtschaftliche Entwicklungsstand der Türkei als nicht weit genug fortgeschritten für eine Mitgliedschaft angesehen wurde. Am 1. Januar 1996 wurde zum ersten Mal zwischen der EU und einem Nichtmitglied der EU eine Zollunion eingeführt. Im Jahr 1997 lehnten es die Regierungschefs der EU auf dem Gipfel von Luxemburg ab, die Türkei als ein offizielles Beitrittskandidatenland anzuerkennen. Erst auf dem Helsinki-Gipfel im Jahr 1999 wurde die Türkei offizieller Beitrittskandidat. Zwei Jahre später, im Jahr 2001, bestimmte der EU-Ministerrat Ziele und Prioritäten für die Erfüllung der Beitrittskriterien, worauf die türkische Regierung mit der Verabschiedung eines 'Nationalen Programms' antwortete. Im Dezember 2002 wurde auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen der Fahrplan zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen beschlossen, über die auf der Basis einer Empfehlung der Europäischen Kommission entschieden werden sollte. Im Oktober 2004 empfiehlt die EU-Kommission im Fortschrittsbericht die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, worauf der EU-Gipfel von Brüssel bestätigte, dass die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 beginnen sollten. Der Verhandlungsrahmen wurde nach den Vorgaben des EU-Gipfels beschlossen und die Türkei aufgefordert, das Ankara-Abkommen auf die neuen Mitgliedstaaten auszuweiten. Am 3. Oktober 2005 werden die Beitrittsverhandlungen symbolisch eröffnet. Es wurde von den Außenministern der EU beschlossen, dass die Beitrittsverhandlungen mindestens 10 bis 15 Jahre dauern werden und danach geprüft werden wird, ob die Türkei die Beitrittskriterien erfülle. Dabei soll auch die Aufnahmefähigkeit der EU berücksichtigt werden. Am 12. Juni 2006 begann die EU konkrete Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Dr. Angelos Giannakopoulos, der Projektleiter des Forschungsprojekts 'Europäische Integration und kulturelle Denk- und Wahrnehmungsmuster. Kulturelle Aspekte des EU-Erweiterungsprozesses anhand der Beziehungen Europäische Union-Türkei', betont dass die Einführung einer Zollunion mit der Türkei im Januar 1996, die Anerkennung ihres Kandidatenstatus auf dem EU-Gipfel von Helsinki 1999 und die Entscheidung zur Aufnahme der Beitrittsverhandlungen auf dem EU-Gipfel von Brüssel 2004 einen qualitativen Wendepunkt für die EU- Türkei-Beziehungen darstellen. Infolgedessen wird der Prozess von 3 Oktober 2005 an, an dem die Beitrittsverhandlungen offiziell begannen, von größter Bedeutung für die EU und die Türkei sein. Die Nationalistische Bewegungspartei (MHP): In diesem Teil wird die MHP vorgestellt und ein kurzer Blick auf die Position der MHP zur EU in der post Helsinki-Periode geworfen. Die Gründung der MHP geht auf das Jahr 1969 zurück. Von der Gründung 1969 bis zu ihrem Wahlerfolg 1999 stand sie unter dem Einfluss des Ideologen Alpaslan Türkes. Katy Schröder stellt in ihrem Buch fest, dass 'mehrmalige Regierungsbeteiligungen, die Infiltration der staatlichen Institutionen durch Anhänger der MHP und die Aktivitäten der parteieigenen paramilitärischen Untergrundorganisation, der 'Grauen Wölfe' die Rolle bestimmten, die die Partei in den siebziger Jahren, als bürgerkriegsähnliche Zustände in der Türkei herrschten, spielte.' Beim Militärputsch von 1980 wurde die Partei wie alle anderen politischen Parteien aufgelöst. Obwohl der Parteigründer Alpaslan Türkes politisches Betätigungsverbot hatte, gelang der Partei im Jahr 1985 unter dem Namen 'Nationalistische Arbeitspartei' Milliyetçi Çalisma Partisi (MÇP) und dann wieder unter dem Namen MHP die Reorganisation. Die wichtigsten Wendepunkte in der Parteigeschichte waren der Führungswechsel nach dem Tode von Alpaslan Türkes und der Wahlsieg 1999, nach dem als zweitstärkster Koalitionspartner an der 57. Regierung teilnahm. Ihr Vorsitzender ist seit 1997 der an Gazi Universität promovierter Finanzwissenschaftler Devlet Bahçeli. Önis behauptet, dass im historischen Rückblick Devlet Bahçelis Führung eine wichtige Rolle beim Kurswechsel der Partei in eine gemäßigt zentristische Richtung spielte. Seine Führung hat nach Önis dazu beigetragen, eine bestimmte Art von Gleichgewicht zu halten, unter schwierigen Umständen, zwischen den Anforderungen einer Massenpartei von nationaler Bedeutung auf der einen Seite und Erfüllung der Erwartungen der traditionellen Basis der Partei auf der anderen Seite. Nach seiner Ansicht verliess Bahçeli die archaische Rhetorik, die gegen jede Art der Integration mit dem Westen stand. Zudem war es Bahçeli gelungen, das Image der MHP von einer peripheren und extremistischen Gewalt im türkischen Parteiensystem zu einer modareten rechtsgerichteten Massenpartei umzuwandeln, die ihren ultranationalistischen Charakter verloren hatte. Die rechts positionierte MHP hat einen staatszentrierten Blick auf die nationale Sicherheit und verfolgt eine Politik der Nulltoleranz gegenüber ethnischem Separatismus. Sie war in den Jahren 1999-2002 in der Koalitionsregierung, in der Legislaturperiode 2002-2007 war sie nicht im Parlament vertreten und zwischen 2007-2009 war sie die zweitgrößte Oppositionspartei im Parlament. Von 1999 bis 2002 regierte das Land eine Koalition der Demokratischen Linkspartei (DSP), der MHP und der Mutterlandspartei (ANAP). Obwohl die DSP und die ANAP die Demokratisierungsreformen verwirklichen wollten, haben die Vorbehalte der MHP diesen Prozess verzögert. Trotzdem musste die Partei in der Dreiparteienkoalition viele Reformen akzeptieren. Die Koalitionsregierung verabschiedete wichtige Verfassungsänderungen und Gesetze im Rahmen der Kopenhagener Kriterien. Dies führte dazu, dass die MHP ein passiver Koalitionspartner war. Die Strategie der MHP in der Koalitionsregierung war ein ungeschriebenes Einverständnis, wobei die MHP eine stark opponierende Position zeigte, während sich die übrigen Koalitionspartner zusammenschlossen und die Reformgesetze verabschiedeten. Das Frühjahr 2002 war gekennzeichnet durch eine sehr erhitzte und kontroverse Debatte über die EU-Mitgliedschaft. Die Koalitionsregierung verabschiedete ein drittes Harmonisierungspaket im Juli 2002, um den Entscheid der EU auf dem Kopenhagener Gipfel über die Kandidatur der Türkei positiv zu beeinflussen, obwohl die MHP dieses Paket blockiert hatte. Diese Änderungen beinhalteten die Abschaffung der Todesstrafe, Rundfunksendungen für die ethnischen Gruppen in ihrer Muttersprache, die Einführung rechtlicher und administrativer Massnahmen, um den Einfluss des Militärs in der türkischen Politik zu begrenzen und die Schaffung von Sprachkursen für Minoritäten. Die Reformen infolge des 3. Harmonisierungspakets das politische System in Frage gestellt haben. Diese Reformen waren unvereinbar mit der staatszentristischen Ideologie der MHP und wurden vehement abgelehnt. Als die Reformen verabschiedet worden waren, gab es immer noch Bemühungen seitens der MHP ihre Umsetzung zu behindern. Während der Krankheit des Regierungschefs Ecevit im Jahr 2002 wurde eine vorgezogene Wahl für den 2. November 2002 festgesetzt. Die MHP habe nach Avci ihren Standpunkt gegen die EU verstärkt, um ihre nationalistischen Stimmen zurückzugewinnen; so blockierte sie die EU-Reformen. Gleichzeitig, am 3.August 2002, stimmte das Parlament über ein Gesetzespaket ab, um die Reformen bezüglich der Menschenrechte zu genehmigen, mit der Hoffnung, den Weg zur EU zu ebnen. Die MHP stimmte gegen alle Artikel des Reformpakets. Sie war sicher, dass die Regierungskoalition die Neuwahlen im November nicht überstehen würde und konnte deshalb eine kompromisslose Haltung annehmen und sich wie eine echte Oppositionspartei verhalten. Man kann also sagen, dass am Ende des Jahres 2002 die Haltung der MHP gegenüber der EU mehr zu einer Oppositionspartei als zu einer Regierungspartei in einer Koalitionsregierung passen würde. Die MHP war nicht mehr durch die Aufgaben der Koalitionsregierung begrenzt und konnte nun ihr gemäßigtes Bild in den Augen der Wähler wieder verändern. Während dieser Zeit nutzte die MHP jede Gelegenheit, um ihren Wählern zu beweisen, dass sie ihre Haltung zu kritischen nationalen Fragen nicht geändert habe. Die alten Vorwürfe traten wieder in Vordergrund; die EU sei ein christlicher Klub, der die Türkei niemals akzeptieren würde. Die Parlamentswahlen im Jahr 2002 führten dazu, dass die MHP wegen der Zehnprozenthürde nicht ins Parlament einzog. So wurde ihre Position noch euroskeptischer als sie während der Zeit als Koalitionspartner in der Regierung zwischen den Jahren 1999-2002 ohnehin schon war. Die Parlamentswahlen im November 2002 verursachten in der politischen Sphäre einen tiefen Wandel, indem die Dreiparteienkoalitionsregierung durch die AKP Recep Tayyip Erdogans abgelöst wurde. Zudem gelangte Baykals CHP als Oppositionspartei ins Parlament. Die AKP gewann 363 Sitze und formierte eine Einparteienregierung. Das wichtigste Ergebnis dieser Wahlen hinsichtlich der europäischen Integration war, dass sie mit der Einparteienregierung die Fragmentierung des türkischen politischen Systems beendete. Die pro-europäische AKP konnte nun ungehindert Reformen durchsetzen. Die euroskeptische MHP war nicht mehr im Parlament vertreten. Nachdem die AKP an der Regierung war, war ihre erste Priorität die europäische Integration. Sie verabschiedete zwei Demokratisierungspakete und Ministerpräsident Erdogan besuchte die Hauptstädte von vierzehn EU-Ländern und versuchte die Unterstützung der Vereinigten Staaten zu gewinnen. Devlet Bahçeli kritisierte die Harmonisierungsgesetze, die von der AKP-Regierung eingeführt wurden und bezeichnete sie als die Wiederbelebung des Sévres-Vertrags und die Verletzung des Vertrags von Lausanne. Die MHP blieb nicht nur außerhalb der Regierung sondern auch außerhalb des Parlaments. Da sie sich nicht mehr im Parlament befand, hatte die Partei Schwierigkeiten beim Erreichen der Öffentlichkeit und der Medien. Sie versuchte die Öffentlichkeit in Freiluftversammlungen zu erreichen und auf diese Weise dieser Benachteiligung entgegenzuwirken. Es ist auch wichtig zu betonen, dass bei einer Studie festgestellt wurde, dass 68 Prozent der Wählerschaft der MHP im Jahr 2003 für eine EU-Mitgliedschaft waren.
Herrschaft des (europäischen) Volkes? Das (vermeintliche) Demokratiedefizit der Europäischen Union
Blog: Schnabeltier EU
Quo vadis, EU? Das Projekt, das zu Anfang für Frieden sorgen sollte, hat inzwischen so manches umgesetzt, was in der Gründungszeit, im Mai 1951, für visionär gehalten wurde. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die zu Beginn aus sechs Staaten (Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Italien) bestand, entwickelte sich schnell weiter: Von einem Gemeinsamen Markt über weitere Mitgliedsländer bis hin zu einer gemeinsamen Währung transformierte sich die einstige Gemeinschaft zur heutigen Europäischen Union."Spill over"-Effekte sorgten dafür, dass ausgehend vom Gemeinsamen Markt auch gemeinsame Arbeitsbereiche außerhalb der Ökonomie entstanden: Das Wirtschaftsprojekt wurde zunehmend politisch und steht heute zwischen Supranationalismus und Intergouvernementalismus. Die EU, so wird gerne gesagt, ist ein System sui generis, weder ganz internationale Organisation noch ganz Staat. Doch gerade weil die EU in machen Belangen staatliche Züge angenommen hat, stellt sich die Frage, ob ihre demokratische Legitimation ausreicht. Angela Merkel drückte das in einer Regierungserklärung von 2006 folgendermaßen aus:"Kurz gesagt muss man feststellen: Europa steht bei den Europäerinnen und Europäern nicht so hoch im Kurs […]. Wir müssen […] den Stand des Projekts Europa kritisch überprüfen. Wir müssen den Bürger in den Mittelpunkt stellen" (Bundesregierung 2006, S. 3f.).Doch worunter leidet die demokratische Legitimation der EU? Und wie könnte man der Union zu mehr Demokratie verhelfen? Diesen Fragen geht der folgende Beitrag nach. Ausgehend vom Aufbau der EU wird das sogenannte Demokratiedefizit in institutioneller und struktureller Hinsicht erläutert. Abschließend werden mögliche Lösungsvorschläge vorgestellt und Kritikpunkte geäußert.Aufbau der EU und DemokratiedefizitDie Aufbau der Union wird häufig als abstrakt und kompliziert erachtet. Auch die ZDF-Satiresendung Die Anstalt greift den komplexen Aufbau der EU zusammen mit dem Demokratiedefizit in der Sendung vom 06.09.2015 auf. Um auf das Demokratiedefizit aufmerksam zu machen, beginnen die Satiriker Claus von Wagner und Max Uthoff so: Claus von Wagner (C.v.W.): "Die meisten Nutzer [gemeint sind hier die Bürger*innen der Europäischen Union] beschweren sich, dass unser Haus [gemeint ist die Europäische Union] nicht den demokratischen Anforderungen entspricht."Max Uthoff (M.U.): "Diese Leute sind doch gar nicht in der Lage, ein so komplexes Haus wie unseres zu verstehen."C. v. W.: "Aber sie sollen drin wohnen ... wie soll denn das gehen?! Vielleicht können Sie's mir erklären, schau'n Sie mal, wir haben da hinten doch den Grundriss von unserem Hotel [gemeint ist hier abermals die Europäische Union]."M. U.: "Ja ... ja, was suchen Sie denn?"C. v. W.: "Na, die Demokratie!"M. U.: "Ach Demokratie ... Demokratie ... was heißt schon Demokratie?"C. v. W.: "Na, das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk." (von Wagner/Uthoff 2016, 00:00:00 – 00:01:00). Wie Markus Preiß, Leiter des ARD-Studios in Brüssel, in seinem #kurzerklärt-Video erläutert, ist die Europäische Union "demokratisch mit Schönheitsfehlern" (Preiß 2019, 00:02:07-00:02:10) und sicherlich weit weg davon, undemokratisch zu sein. Doch über ihr Demokratiedefizit lässt sich schlecht hinwegsehen. Es fußt im Wesentlichen auf zwei Gründen: "zu wenig Bürgerbeteiligung infolge mangelnder Transparenz und eine[r] unzureichende[n] Legitimation der Institutionen der Europäischen Union" (Bollmohr 2018, S. 73). Doch politische Systeme sind auf Legitimation angewiesen, "um Herrschaft dauerhaft zu sichern" (Abels 2019, S. 2). Um dieses Demokratiedefizit besser verstehen zu können, ist eine Beschreibung des Aufbaus der Europäischen Union und ihrer Institutionen unerlässlich. Autor*innen, die die Europäische Union für demokratisierbar halten, begreifen die EU als als ein politisches System, das durch institutionelle und strukturelle Reformen verändert werden kann (vgl. Schäfer 2006, S. 354). Sie gehen hierbei von einem Demokratieverständnis gemäß der Übersetzung des Wortes Demokratie (= Volksherrschaft) aus. Wie in der Inszenierung der Anstalt angeklungen, wird von einer Auslegung des Wortes ausgegangen, das das Regieren des Volkes durch das Volk für das Volk als Grundlage nimmt und auf eine Aussage von Abraham Lincoln zurückgeht ("government of the people, by the people, for the people"). Die EU hat sieben Organe (vgl. Weidenfeld 2013, S. 116). Den Kern bildet dabei das "institutionelle Dreieck" bzw. nach der Inklusion des Europäischen Rates durch den Vertrag von Lissabon das "institutionelle Viereck", bestehend aus dem Europäischen Rat, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Zu den Organen gehört darüber hinaus der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Beginnend mit dem Europäischen Parlament werden nachfolgend alle Institutionen nach der Reihenfolge aufgelistet, wie sie im Vertrag von Lissabon stehen, und ihr Demokratie- bzw. Legitimationsdefizit erläutert. Europäisches Parlament In das Bewusstsein der europäischen Bevölkerung kam das Europäische Parlament (EP) erst mit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 (vgl.: ebd.). Damit war "[d]er Schritt hin zu einem von den Bürgern legitimierten europäischen Einigungswerk […] getan" (ebd.). Seither gewann das EP an Befugnissen. So wurde beispielsweise mit dem Vertrag von Maastricht (1992) das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, "welches das Parlament dem Rat im Gesetzgebungsprozess gleichstellt" (ebd.). Wahlen für das Europäische Parlament finden alle fünf Jahre statt (vgl.: Weidenfeld 2006, S. 65). Insbesondere hinsichtlich des Demokratiedefizits ist es wichtig festzuhalten, dass das EP die einzig direkt gewählte Institution der Europäischen Union darstellt. Als solche stellt sie "die unmittelbare Vertretung der Unionsbürger auf der europäischen Ebene dar" (Weidenfeld 2013, S. 116). Dabei werden die Sitze "degressiv-proportional" verteilt (ebd., S. 117). Dies führt allerdings dazu, dass "ein deutscher Abgeordneter mehr als 13 Mal so viele Bürger vertritt wie ein Parlamentsmitglied aus Luxemburg oder Malta" (ebd.). Von einer gleichen Wahl, wie es das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland für die Bundestagswahlen vorgibt, kann nicht gesprochen werden. Die Funktionen und Aufgaben des EP sind vielfältig. Es "fungiert zusammen mit dem Ministerrat der Union als Gesetzgeber" (ebd.) und stellt mit ihm die Haushaltsbehörde dar (vgl. ebd.). Gleichzeitig "kontrolliert [es] die Arbeit der Kommission" (ebd.). Generell kann von fünf Funktionen des EP gesprochen werden: Systemgestaltungsfunktion, Politikgestaltungsfunktion, Wahlfunktion, Kontrollfunktion und Repräsentations- bzw. Artikulationsfunktion (vgl.: ebd., S. 121ff.). Mit der Systemgestaltungsfunktion hat das Europäische Parlament einen, wenn auch geringen, Spielraum zur "konstitutionellen Weiterentwicklung des EU-Systems" (ebd., S. 121). Beispielsweise darf das Parlament "Entwürfe zur Änderung der Verträge [vorlegen]" (ebd.). Außerdem kann eine Erweiterung der Europäischen Union nur mit Zustimmung der Parlaments durchgeführt werden. Die Politikgestaltungsfunktion bezeichnet die Möglichkeit des EP, die Kommission auffordern zu können, eine Gesetzesinitiative zu starten (= indirektes Initiativrecht). Die Kommission muss dieser Bitte innerhalb von drei Monaten nachkommen oder andernfalls ihr Verhalten wohlbegründet erläutern. Das indirekte Initiativrecht teilt sich das EP mit dem Rat. Ebenso teilen sich beide Organe das Haushaltsrecht, wobei das EP in diesem Belang, zumindest auf Ausgabenseite, das letzte Wort behält (vgl.: ebd., S. 122). Die Wahlfunktion wird durch die Wahl des Kommissionpräsidenten erfüllt, der vom Europäischen Rat vorgeschlagen wird. Das EP ist auch an der Bestellung der Kommission beteiligt und muss der Zusammensetzung zustimmen. Die Repräsentations- und Artikulationsfunktion des Europäischen Parlaments wird kritisch gesehen. Aufgrund einer fehlenden europäischen Öffentlichkeit kann eine Repräsentation der europäischen Bürger*innen nicht in dem Maße stattfinden, wie es in nationalstaatlichen Parlamenten der Fall ist. Das Europäische Parlament arbeitet in Fraktionen, die sich nach der politischen Ausrichtung organisieren und sich aus den Mitgliedern des EP aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammensetzen. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten gibt es kein "Regierungs-Oppositions-Schema" (vgl.: ebd., S. 124) und es wird mit Ad-hoc-Mehrheiten gearbeitet. Wie Weidenfeld (2013) klarstellt, bietet diese Herangehensweise "immer wieder neue Möglichkeiten zur persönlichen Einflussnahme […]; [allerdings wird es] für die Öffentlichkeit […] dadurch schwierig, politische Verantwortung zuzuordnen" (ebd.). Auch wenn sich das EP durch verschiedene Vertragsreformen immer weiter an die "Rolle nationaler Parlamente angenähert" (ebd., S. 121) hat, besitzt es nicht alle Funktionen der Parlamente der Mitgliedsstaaten. Bezogen auf das EP werden "drei wesentliche Legitimationsmängel" (Bollmohr 2018, S. 99) aufgezeigt. Einer der Mängel ist der Wahlmodus, denn statt eines "kodifizierten Wahlrechts […] gelten nationale Wahlgesetze mit zum Teil erheblichen Unterschieden" (ebd., S. 86). Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach der degressiven Proportionalität verstärkt die Ungleichheit der Wähler*innenstimmen bei der Europawahl. Zu erwähnen ist hierbei auch, dass es zur Europawahl, anders als bei nationalen Wahlen, kaum einen erkennbaren Wahlkampf gibt. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass es keine europäischen Parteien und deshalb kein parteienspezifisches Wahl- bzw. Parteiprogramm und kaum europäische Themen gibt (vgl.: ebd., S. 86f.). Auswirkungen hat das auf die Arbeitsweise des Europäischen Parlaments. Ohne Parteiprogramm können Mitglieder der Fraktionen lediglich fallbezogen "über Vorgänge beraten und abstimmen, die von der Europäischen Kommission vorgegeben werden", was den Prozess "unvorhersehbar" macht (ebd., S: 87). Ein weiterer Mangel ist die eingeschränkte Gesetzgebungsfunktion. Die Rechtsetzungsverfahren werden, trotz Aufwertung des EP, von den Räten dominiert (vgl.: ebd.). Wie Bollmohr (2018) auf Seite 99 feststellt, ist die Beteiligung an der Gesetzgebung mit unter zehn Prozent noch "zu gering". Zusätzlich wird der fehlende Austausch zwischen Unionsbürger*innen und den Abgeordneten des EP als Mangel gesehen. Das einzige von den Unionsbürgern direkt gewählte Organ hat zwar in den letzten Jahrzehnten an Kompetenzen gewonnen, ist aber in wichtigen Bereichen (Außenpolitik, Steuerpolitik) nach wie vor nicht gleichberechtigt mit den nationalen Regierungen im Rat. Europäischer Rat Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der EU und entscheidet im Konsens. Er nimmt formal nicht am Gesetzgebungsprozess teil, sondern hat eine gewichtige Rolle bei der "Systemgestaltung und bei der Besetzung von Schlüsselpositionen" (Weidenfeld 2013, S. 127). Der Europäische Rat hat drei zentrale Funktionen: Lenkungsfunktion, Wahlfunktion und Systemgestaltungsfunktion. Die Lenkungsfunktion erlaubt es dem Europäischen Rat, allgemeine Leitlinien für die Politik der EU, vornehmlich für die Außenpolitik, zu erlassen. Er wählt mit dem Präsidenten des Europäischen Rats und dem Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die zwei wichtigsten "Vertreter der EU-Außenpolitik" (ebd.). Darüber hinaus nimmt er eine "Schlüsselstellung" in der Systemgestaltung ein (ebd.). Schließlich sind die Mitgliedsstaaten die Herren der Verträge und sie entscheiden, welche Kompetenzen sie an die europäische Ebene abgeben. Rat der EU/Ministerrat"Der Rat [der EU] besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats auf Ministerebene, der befugt ist, verbindlich für die Regierung zu handeln" (ebd., S. 129). Er ist nach Fachgebiet in Fachministerräte unterteilt. Zunehmend entscheidet der Rat mit Mehrheit. Halbjährlich wechselt die Präsidentschaft des Rates (vom 01.01.2023-30.06.2023 hat beispielsweise Schweden die Ratspräsidentschaft inne). Der Rat besitzt zentrale Befugnisse in der EU-Außen- und Sicherheitspolitik. Daneben ist seine Legislativ- und Exekutivfunktion entscheidend. Inzwischen teilt sich der Rat die Legislativfunktion, genauso wie das Haushaltsrecht, mit dem Europäischen Parlament. Beide Organe besitzen überdies das Recht, auf die Kommission zuzugehen und einen Gesetzentwurf vorzuschlagen. Die Exekutivfunktion nimmt der Rat wahr, "indem er Vorschriften zur Durchführung von Rechtsakten erlässt, die Durchführung selbst ausführt oder sie an die Kommission delegiert" (ebd., S. 132). Der Rat übernimmt gegenüber der Kommission darüber hinaus eine Kontrollfunktion.Die Räte, also der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union, beziehen ihre Legitimation durch die Nationalstaaten. Daraus entsteht dennoch ein Legitimationsmangel bzw. ein Demokratiedefizit, weil der Ministerrat maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren in der EU beteiligt, aber nicht auf EU-Ebene legitimiert ist (vgl.: Bollmohr 2018, S. 99). Zusätzlich hält Bollmohr (2018) fest, dass der Rat (der EU) "zwar von den nationalen Parlamenten beeinflusst wird, aber da die qualitative Mehrheit im Rat auch Abstimmungsniederlagen für einzelne Länder nach sich ziehen kann, sind die Möglichkeiten der Parlamente begrenzt" (ebd.). KommissionWie Weidenfeld (2013) auf Seite 135 schreibt, ist die Kommission "vertragsrechtlich auf das allgemeine EU-Interesse verpflichtet und soll unabhängig von den nationalen Regierungen handeln". Während der Europäische Rat das prototypische intergouvernementale Organ darstellt, ist die Kommission die klassische supranationale Institution in der Europäischen Union. Das Kollegium, aus dem sich die Kommission zusammensetzt, besteht aus einem Kommissar pro Mitgliedsland. Es wird "in einem Zusammenspiel zwischen den Staats- und Regierungschefs und dem EP [bestimmt]" (ebd., S. 137). Der/die Kommissionspräsident*in und der Verwaltungsapparat ergänzen die Kommission. Der Europäische Rat schlägt ein*e Kandidat*in für das Amt der/des Kommissionpräsident*in vor, welche*r sich dann einer Wahl im EP unterziehen muss. Bei Ablehnung unterbreitet der Rat einen neuen Vorschlag, bei Annahme schlagen die Staats- und Regierungschefs mit dem/der Präsident*in die weiteren Kommissionsmitglieder vor, die ebenso der Zustimmung des Parlaments bedürfen. Eine Amtsperiode der/des Präsident*in dauert fünf Jahre. Außerdem hat das EP die Befugnis, die Kommission durch ein Misstrauensvotum ihres Amtes zu entheben. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Kommission hat vier wichtige Funktionen: Sie fungiert sowohl als Exekutive als auch als Außenvertretung und hat die Legislativ- und Kontrollfunktion inne. Als Exekutive ist die Kommission für die Durchführung von Rechtsakten und die "Umsetzung und Verwaltung der Unionspolitiken verantwortlich, die vom Parlament und vom Rat verabschiedet wurden" (ebd., S. 138). Die Ausführung des vom Europäischen Parlament beschlossenen Haushalts gehört ebenso zu den exekutiven Aufgaben der Kommission. Die Legislativfunktion umfasst das Initiativmonopol. Die Kommission darf als einzige EU-Institution Gesetzesvorschläge einbringen. Sie ist "agenda-setter" (ebd., S. 139) und kann die EU-Integration vorantreiben. Als Hüterin der Verträge ist die Kommission für die Einhaltung des Unionsrechts verantwortlich und kann, bei Verletzung des Unionsrechts, ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnen. Sie vertritt überdies die vergemeinschaftete Handels- und Entwicklungspolitik nach außen und nimmt "im Namen der EU an den Verhandlungen im Rahmen der WTO teil" (vgl.: ebd., S. 140). Die Mängel der Legitimation der Europäischen Kommission zeigen sich bei der Wahl der Mitglieder und der/des Präsident*in. Kandidat*innen werden von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament bestätigt. Dies ist in den Verträgen zwar so festgehalten, "aber der Legitimationsglaube in die wichtigste Institution der EU ist gering" (Bollmohr 2018, S. 99). Schließlich ist "das EP durch das bestehende Wahlverfahren nur bedingt als legitimiert [anzusehen] […] und der Europäische Rat durch die Nationalparlamente nicht im Eigentlichen für EU-Fragen legitimiert" (ebd., S. 80). Zudem stellt die Kommission eine Art Exekutive, also Regierung dar. Diese ist momentan weder wähl- noch abwählbar. Doch genau das, eine wähl- und abwählbare Regierung, zeichnet eine Demokratie aus, weswegen das Demokratiedefizit der EU an dieser Stelle besonders zum Vorschein kommt. EuGH, Europäische Zentralbank und RechnungshofDer Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist verantwortlich für die Wahrung und die Einheitlichkeit des Unionsrechts. Er wird dann aktiv, wenn eine Klage oder eine Anfrage vorliegt und agiert deshalb reaktiv. Gleichzeitig stellt er – wie die Kommission – ein supranationales Organ dar. Der Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat, die von "den nationalen Regierungen im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt [werden]" (Weidenfeld 2013, S. 143). Das Europäische Parlament spielt bei der Ernennung der Richter keine Rolle, was den Gerichtshof von anderen obersten Gerichten, wie dem Supreme Court oder dem Bundesverfassungsgericht, unterscheidet. Zusätzlich unterscheidet ihn vom höchsten Gericht der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Wiederwahl der Richter möglich ist. Der Europäische Gerichtshof hat die Befugnis, gegenüber den Mitgliedsstaaten "bindende Urteile [zu] sprechen" (ebd., S. 143). Das hat zur Folge, dass seine Entscheidungen die Bevölkerung der EU direkt betreffen. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden seine Kompetenzen von der supranationalen Säule zudem auf die Innen- und Justizpolitik erweitert (vgl.: ebd.). Entscheidungen fallen meist einvernehmlich oder per einfacher Mehrheit. Der Gerichtshof hat "in der Geschichte der Integration immer wieder eine Motorrolle übernommen" (ebd., S. 145). Seine Urteile fallen überwiegend integrationsfreundlich aus (in dubio pro communitate – (ugf.) im Zweifel für die Europäische Union). Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 mit der Einführung der gemeinsamen Währung eingerichtet. Sie ist für die Geldpolitik der EU verantwortlich und hat als Organ einen supranationalen Charakter. In ihrer Arbeitsweise ist sie von anderen EU-Organen und von den Mitgliedsstaaten unabhängig. Bei der Währungspolitik arbeitet die EZB mit nationalen Zentralbanken zusammen. Ihr vorrangiges Ziel ist es, Preisstabilität zu sichern. Darüber hinaus unterstützt sie die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union. Der Vertrag von Maastricht (1992) hob den Rechnungshof zu einem Organ an. Seine Aufgabe ist die Rechnungsprüfung der EU, was alle Einnahmen und Ausgaben betrifft. Er besteht aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedsstaat, welche vom Rat ernannt werden. Hierbei verfügt das Europäische Parlament über ein Anhörungsrecht. Alle drei Organe, der EuGH, die Zentralbank und der Rechnungshof, werden nicht gewählt, sind aber dennoch in besonderem Maße am Integrationsprozess beteiligt. Dieser Umstand ist keine Besonderheit der EU, sondern auch in Nationalstaaten üblich. Dennoch gibt es Kritik und Reformvorschläge. Die Wiederwahl der Richter am EuGH gilt als besonders problematisch. Ebenso gibt es Forderungen nach mehr Transparenz in allen drei Organen.Die bisher genannten Defizite beziehen sich auf die Institutionen der Europäischen Union und werden deswegen institutionelle Defizite genannt. Daneben gibt es das strukturelle Demokratiedefizit, das die nach wie vor fehlende Kommunikations-, Erfahrungs- und Erinnerungsgemeinschaft beschreibt, in der sich eine kollektive Identität herausbildet, etabliert und tradiert (vgl. Graf Kielmannsegg 2003, S. 57ff.). Oder einfacher ausgedrückt: Es mangelt an einer "Wir-Identität", denn es fehlt eine gemeinsame Sprache, es gibt kein gemeinsames Politikverständnis und kein einheitliches Rechtssystem (vgl. Bollmohr 2018, S. 74). Schließlich schafft ein auf Effizienz ausgelegter Gemeinsamer Markt noch keine Demokratie, geschweige denn einen gemeinsamen Demos. Darauf ist der Markt auch gar nicht angewiesen. Das strukturelle Demokratiedefizit macht sich beispielsweise bei den Europawahlen durch eine geringe Wahlbeteiligung bemerkbar (im Jahr 2009 lag die Wahlbeteiligung bei gerade mal 43%, vgl.: Decker 2017, S. 166). Diese Defizite sind nicht neu und seit der zunehmenden Politisierung der Europäischen Union bekannt. Seit Ende der 1980er Jahre ist man auf EU-Ebene bemüht, sie zu beheben (vgl.: Bollmohr 2018, S. 71). Doch wie könnten weitere Schritte in Richtung weniger Demokratiedefizit in einem "Mehrebenensystem ohne einheitlichen Demos […], ohne einheitliche Regierung […] und ohne nennenswerte intermediäre Strukturen" (ebd., S. 73) aussehen? Nachfolgend werden exemplarisch Lösungsvorschläge für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit vorgestellt. Sie erheben nicht den Anspruch, die Gesamtheit aller Lösungsvorschläge abzudecken. Potenzielle Lösungsansätze für das institutionelle und strukturelle Demokratiedefizit der EUInstitutionelles DemokratiedefizitIn ihrem Beitrag "Neue Governance-Formen als Erweiterung der europäischen Demokratie" (2017) nennt Gesine Schwan eine bessere Zusammenarbeit von europäischen und nationalen Parlamentariern als Stellschraube für mehr demokratische Teilhabe. Die Überwindung des Gegensatzes zwischen "renationalisierender" und "supranationaler" europäischer Integration hätte einige Vorteile. Beispielsweise bewirke diese "verschränkte Parlamentarisierung" (S. 158), wie sie diese Form der Zusammenarbeit nennt, eine bessere Verständigung über die Perspektiven von nationalen und europäischen Abgeordneten. Außerdem führe der intensivere Austausch zu einer früheren Information der nationalen Parlamentarier über Debatten und Entscheidungen im Europäischen Parlament. Dies hat folgende, demokratiefördernde Konsequenzen: Einerseits gebe es dadurch eine breitere öffentliche Diskussion und eine daraus resultierende Legitimation. Andererseits eine verstärkte parlamentarische Kontrolle. Einen Einbezug von Wissenschaft und Medien hält Schwan für geboten. Zusätzlich fördere dies die grenzüberschreitende Kommunikation und Kooperation. Nach wie vor, bemängelt Schwan, existiere ein Mangel an intermediären Vermittlerstrukturen in der Europäischen Union, was beispielsweise Medien, Parteien und Verbände betrifft. Etwas konkreter wird Frank Decker in seinem Beitrag "Weniger Konsens, mehr Wettbewerb: Ansatzpunkte einer institutionellen Reform" (2017). Er benennt die seiner Meinung nach drei wichtigsten "demokratischen Stellschrauben" (S. 167), um das institutionelle Demokratiedefizit zu beheben. Er sieht im einheitlichen Wahlrecht, in der Wahl des Kommissionspräsidenten und der Bestellung der Gesamtkommission Potenziale, um die Europäische Union institutionell zu legitimieren.Decker moniert, dass gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, Art. 223 Abs. 1) ein einheitliches Wahlrecht längst hätte erfüllt sein müssen (vgl. Decker 2017, S. 168). Nun gebe es die "paradoxe Situation" (ebd.), dass europäische Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, bei den Europawahlen aber nach wie vor nur die nationalen Parteien kandidieren (vgl.: ebd.). Eine Aufhebung dieser Tatsache sieht Decker in einer "Einführung eines europaweiten Verhältniswahlsystems mit moderater Sperrklausel" (ebd.). Diese wäre ein starker Anreiz dafür, sich als Parteien zusammenzuschließen, was einerseits der Fragmentierung im Europäischen Parlament entgegenwirken würde und andererseits förderlich für die Arbeitsfähigkeit des EP wäre. Diese Regelung würde zudem zu einer Vereinheitlichung des Wahlsystems innerhalb der Europäischen Union beitragen. Die Mitgliedsstaaten dürften weiterhin selbst entscheiden, wie das Wahlrecht genau geregelt ist und wie die Wahl durchgeführt wird. Unbedingt geboten sei hingegen eine Wahlpflicht oder alternativ eine Verteilung der Sitze nach der Wahlbeteiligung. So würde ein Anreiz für eine hohe Teilnahme geschaffen werden und die Wahlen für das EP könnten ihre Bewertung als Nebenwahl ein wenig verlieren. Jede*r EU-Bürger*in hätte nach wie vor eine Stimme, die er/sie bei der Verhältniswahl mit "starren Listen" vergeben darf (ebd., S. 170). Auf diese Weise, schlussfolgert Decker, könnte mit der heutigen Diskrepanz zwischen Parteiensystem auf der parlamentarischen und elektoralen Ebene gebrochen werden (vgl.: ebd.). Die Wahl der/des Kommissionspräsident*in ist eine weitere Stellschraube, mit der man Decker zufolge das institutionelle Demokratiedefizit der EU schmälern kann. Für zentral hält er die Frage nach dem Verhältnis zwischen Parlament und Regierung. Decker schlägt an dieser Stelle das präsidentielle System vor, mit der Begründung, dass die Bürger*innen selbst die Chance hätten, ihre*n Präsident*in direkt zu wählen. Ob der/die Kommissionspräsident*in mit relativer oder absoluter Mehrheit gewählt wird, müsste geklärt werden. Die Wahl des/der Kommissionspräsident*in auf diese Art zu verändern, würde zum einen dafür sorgen, dass "[d]ie europäische Politik […] endlich ein Gesicht [bekäme]" (ebd., S. 174). Zum anderen würde diese Änderung dazu führen, dass die EU eine wählbare Exekutive hätte, was einer Regierung im nationalstaatlichen Sinn gleichkäme. Ebenso sieht Decker die Bestellung der Kommissare kritisch. Momentan ist das Gremium durch den gleichberechtigten Vertretungsanspruch aller Mitgliedsstaaten zu groß, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsweise hat (vgl.: ebd., S. 175). Daneben kann der/die Kommissionspräsident*in kaum Einfluss auf die Auswahl der Kommissare nehmen, was zur Folge hat, dass "[d]ie Zusammensetzung der Kommission […] insofern eher die nationalen Wahlergebnisse [reflektiert] als das Ergebnis der Europawahlen" (ebd.). Deswegen schlägt Decker vor, dem/der direkt gewählten Kommissionspräsident*in das Recht zu erteilen, die Kommissare selbst zu ernennen. Alternativ könnten die Wähler*innen befugt werden, neben dem/der Präsident*in noch die Kommissar*innen zu wählen (vgl.: ebd., S. 176). Dies, so Decker, würde die Kommission nicht nur weiter demokratisch aufwerten, sondern wäre auch ein Beitrag zur Europäisierung der Europawahlen. Antoine Vauchez geht in seinem Beitrag "Die Regierung der 'Unabhängigen': Überlegungen zur Demokratisierung der EU" (2017) auf die mangelnde Transparenz mancher Institutionen der Europäischen Union ein. Er merkt bezüglich der Demokratisierung an:"Um die Stellung dieser Institutionen [gemeint sind hier Kommission, Zentralbank und EuGH, Anm. A.B.] im politischen Prozess neu zu justieren, muss man an den drei Säulen rütteln, auf denen ihre Autorität in der europäischen Politik bislang beruhte: der vollständigen Souveränität in der Auslegung ihres Mandats, dem Anspruch auf wissenschaftliche Objektivität in ihren Diagnosen und Urteilen und einem bestimmten Verständnis von Unabhängigkeit als Abgrenzung von den vorhandenen politischen und sozialen Interessen. Diese Trias bildet eine Blockade, die zu durchbrechen jede Demokratisierungsstrategie bemüht sein muss" (Vauchez 2017, S. 187f.). Vauchez prangert Kommission, EuGH und EZB als "Mysterien des Staates" (ebd., S. 188) an. Beispielsweise mische sich die EZB inzwischen in Bereiche wie "das Rentensystem, die Lohnpolitik, das Arbeitsrecht und die Organisation des Staatswesens" ein (ebd.). Ähnliches gilt für den Europäischen Gerichtshof. In diesen Institutionen liege damit auch Regierungsgewalt. Deren Mandate sollten politisch erweitert werden, um dem Demokratiedefizit entgegenzuwirken. Antoine Vauchez vertritt deswegen die Ansicht, dass Themen, die in diesen Institutionen behandelt werden, "das Produkt öffentlicher Debatten und Auseinandersetzungen […] in einer Vielzahl nationaler und transnationaler Arenen [sein sollten]" (ebd.). Er nennt als Beispiel das Europäische Parlament, schließt aber andere politische Mittel, um EuGH und EZB zu überprüfen, wie beispielsweise das Frühwarnsystem, das mit dem Lissabonner Vertrag eingeführt wurde, nicht aus. Hierbei können "[e]ine Mindestzahl von einem Drittel der nationalen Parlamente […] den Entwurf eines Gesetzgebungsaktes vor die Kommission bringen, wenn er die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit missachtet" (ebd., S. 189). Die Kommission sollte die Möglichkeit haben, Entscheidungen von EZB und EuGH für nichtig erklären zu können, sollten "diese den von der Union zu vertretenden 'Werten, Zielen und Interessen' [entgegenstehen]" (ebd.).Um der Intransparenz der Arbeitsweise dieser EU-Institutionen entgegenzuwirken, schlägt Vauchez zudem vor, der Öffentlichkeit Zugang zu Archiven, Daten, vorbereitenden Dokumenten und Beratungsprotokollen zu verschaffen. Auch hier hält er die Schaffung eines öffentlichen Forums für Dissens und Diskussion für notwendig (vgl.: ebd., S. 190). Abschließend hält es Vauchez für geboten, den repräsentativen Charakter der 'unabhängigen' Institutionen zu stärken. Damit meint er nicht nur die Repräsentanz aller Mitgliedsstaaten, sondern auch die Abbildung der Komplexität und Vielfalt der Bürger*innen der Europäischen Union in den Gremien und Ausschüssen der Institutionen. So, schlussfolgert Vauchez, stelle "man letztlich die Fähigkeit unter Beweis, ein europäisches Allgemeininteresse zu verkörpern" (ebd., S. 191). Institutionelle Reformen, wie sie hier gefordert werden, sind prinzipiell möglich. Doch kann mit ihnen allein das strukturelle Demokratiedefizit nicht behoben werden (vgl. Bartolini 2000, S. 156, zitiert nach: Schäfer 2006, S. 356). Strukturelles Demokratiedefizit Das strukturelle Demokratiedefizit beruht darauf, dass es kein europäisches Wir-Gefühl bzw. kein europäisches Volk im Sinne eines Staatsvolkes gibt. Dabei verfolgt die EU bereits seit geraumer Zeit eine Politik, die identitätsstiftend sein soll (vgl.: Thalmaier 2006, S. 4). Seit den 1970er Jahren haben Parlament und Kommission versucht, die EU-Bürgerschaft voranzutreiben und die europäischen Bürger*innen an europäische Themen heranzuführen (vgl.: Wiener 2006, S. 8). Diese Politik hat bisher jedoch nicht zu einem 'Wir-Gefühl' geführt (vgl.: ebd.). Doch möchte die EU ihr strukturelles Demokratiedefizit schmälern, ist sie auf ebenjenes 'Wir-Gefühl' angewiesen, denn eine Unterstützung wird von den Bürger*innen für die Europäische Union unbedingt gebraucht. Thalmaier (2006) unterscheidet hierbei zwischen spezifischer und diffuser Unterstützung. Während Bürger*innen ein politisches System spezifisch unterstützen, wenn es Ergebnisse hervorbringt, die den Interessen der Bürger*innen entsprechen, beschreibt die diffuse Unterstützung ein Vertrauen und eine Identifikation mit einem System, auch wenn die eigenen Interessen nicht immer durchgesetzt werden (vgl.: ebd., S. 6). Auf dieses grundsätzliche Vertrauen in das Handeln der Institutionen ist die Europäische Union als politisches System angewiesen. Eine kollektive Identität, die jedoch nicht mit einer nationalen Identität vergleichbar sein soll, ist dabei unerlässlich. Die Behebung des Öffentlichkeitsdefizit ist bei der Herausbildung einer kollektiven Identität erforderlich. Thalmaier schreibt deswegen, dass die "Ausbildung einer europäischen Identität […] entscheidend von der Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit [abhängt]" (ebd., S. 10). Zu lange habe es eine mangelnde Dynamik in der europapolitischen Kommunikation gegeben. Eine "stärkere Politisierung europäischer Politik" ist geboten, um eine europäische Öffentlichkeit überhaupt herauszubilden (ebd., S. 12). Daneben soll die Identitätserweiterung für eine kollektive Identität sorgen. Sie soll nach Thalmaier über die Schließung von Wissensdefiziten und -lücken über die Europäische Union erreicht werden. Der Schule kommt hier eine tragende Rolle zu. Deren Lehrpläne sollen angepasst und europäisiert werden, sodass die Bildungsinhalte in Fremdsprachen oder auch in sozial- und geisteswissenschaftlichen Fächern die europäische Ebene beleuchten. Dadurch soll zusätzlich die Relevanz der Europäischen Union vermittelt werden. Das minimiere die Fremdheit der EU (vgl.: ebd., S. 10) und könne identitätsstiftend wirken. Schließlich, so Thalmaier, erreiche man eine Reduzierung des strukturellen Demokratiedefizits nicht ohne eine Schaffung von mehr Partizipationsmöglichkeiten für die Bürger*innen bei Themen, die die Politik der EU betreffen. Neben institutionellen Reformen, die in diesem Beitrag bereits thematisiert wurden, spricht sich Thalmaier für europaweite Referenden aus, beispielsweise bei Angelegenheiten, die das Primärrecht oder EU-Beitritte betreffen. Dazu gehöre ein intensiver Austausch mit den Bürger*innen der Europäischen Union. Bereits im Weißbuch der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 ist ein Austausch und Dialog in der Dienstleistungsrichtlinie festgeschrieben. Bisher wird sie jedoch wenig genutzt. Thalmaier schlägt deswegen vor, enger in den Austausch mit den EU-Bürger*innen zu gehen. Eine Begründung jedes Projekts in einem öffentlichen Interaktionsprozess sei geboten, genauso sollte um Zustimmung für jede politische Neuerung auf EU-Ebene gerungen werden. Neue Wege der Kommunikation und des Dialogs mit Bürger*innen seien dabei zentral. Mehr Interaktion und Kommunikation schlägt auch Antje Wiener in ihrem Artikel "Bürgerschaft jenseits des Staates" (2006) vor, um die EU-Identität zu stärken und das strukturelle Demokratiedefizit zu mindern. Insbesondere die "Kommunikation über europäische Rechte innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie intra- oder transeuropäisch in den entsprechenden institutionellen beziehungsweise medialen Kontexten, kurz jede Art von öffentlicher Diskussion zum Thema Rechte" (ebd., S. 11), trage dazu bei und mobilisiere auch das "Interesse am europäischen Projekt" (ebd.). Interaktion mit Institutionen, (EU-)Politiker*innen und Mitbürger*innen hätten das Potenzial, zu mehr "Staats- und Gemeinschaftsbildung" (ebd.) zu führen und die Bürger*innen enger an die EU zu binden. Durch Teilhabe und Teilnahme "im öffentlichen Diskurs soll eine zivile republikanische Identität geschaffen werden" (ebd.).Ähnliches fordert Ulrike Guérot, wenn es um die "Ausgestaltung einer europäischen Demokratie geht" (2018, S. 71). Damit "Europa" (ebd., S. 76) entstehe, brauche es Gemeinsames in der Europäischen Union über einheitliche bürgerliche und soziale Rechte. Sie argumentiert: "Es ist die Konvergenz von Recht, die Gemeinsamkeit entstehen lässt. In diesem Fall von Wahlrecht, Steuerrecht und sozialen Anspruchsrechten" (ebd.). Einigkeit und Einheitlichkeit seien auf dem europäischen Markt gegeben, bei den Bürger*innen sei Europa ihrer Ansicht nach aber noch zu fragmentiert. Solle sich daran etwas ändern, müsse mehr Gleichheit geschaffen werden, was am ehesten durch gemeinsame Rechte und Gesetze passiere. Guérot spricht hierbei von einem "Paradigmenwechsel" (ebd., S. 75) hin zu mehr Demokratie. Denn sollte einheitliches europäisches Recht eingeführt werden, wende man sich hin zu einer "Europäischen Republik, bei der die Souveränität bei den Bürger*innen Europas liegt […]" (ebd.). Kritik an diesen Ansätzen einer Demokratisierung der EU Kritiker*innen dieser Vorschläge sehen in einer "politisierte[n] EU eine Lähmung" der Europäischen Union (Schäfer 2006, S. 357). Für sie stellt die EU einen starren Verwaltungsapparat dar, "[e]ine Bürokratie, die sachlich und zielgerichtet arbeitet [und die] vom politischen Tagesgeschäft abgeschottet werden [muss]" (ebd.; Føllesdal/Hix, 2006, S. 538). Kritiker*innen sehen das Problem nicht in einem fehlenden Demos oder mangelnder Beteiligung der Bürger*innen, sondern in "vielfältigen Blockaden" (Schäfer 2006, S. 357) bei der Entscheidungsfindung und -durchsetzung. Ihrer Ansicht nach müsse die Europäische Union effizienter sein, um an Legitimität zu gewinnen, was nicht durch eine Demokratisierung erreicht werden könne (vgl.: ebd.). Schließlich müsse das Gemeinwohl über den Partikularinteressen der aktuellen Regierungen stehen. Für diejenigen, die einer Demokratisierung skeptisch gegenüberstehen, ist die Europäische Union bereits jetzt eine "aufgeklärte Bürokratie, die im Interesse der Bevölkerung entscheidet" (ebd./vgl.: Føllesdal/Hix, 2006, S. 546). Eine Demokratisierung bzw. "Politisierung der Europäischen Union liefe ihrem Aufgabenprofil zuwider" (Schäfer 2006, S. 357). Ebenso merken Kritiker*innen an, dass Macht in der EU geteilt werde und Entscheidungen durch Verhandlungen und nicht durch "Hierarchie" zustande kämen (vgl.: ebd., S. 360). Würde Macht in einem so fragmentierten Raum wie Europa zentralisiert, müsse das "für Minderheiten bedrohlich wirken" (ebd.). Zudem gründe der Erfolg des Konkordanzsystems der EU auf dem "Verzicht auf partizipatorische Entscheidungsverfahren" (ebd.). Gerade das Demokratiedefizit, so die Kritiker*innen, sei deshalb der wesentliche Faktor für den Zusammenhalt der Europäischen Union. Fazit und Ausblick Das sogenannte Demokratiedefizit existiert in institutioneller und struktureller Form. Das Problem ist dabei nicht unbekannt und es wird auf EU-Ebene durchaus versucht, es zu beheben. Reformvorschläge, beispielsweise von führenden Politikwissenschaftler*innen, gibt es zuhauf. Institutionell wird vorgeschlagen, dass sich verschiedene Organe der EU durch demokratische Wahlen legitimieren. Bei den Lösungsvorschlägen wird hierbei häufig auf die Kommission und die Wahl der/des Präsident*in und die Bestimmung der Beamten eingegangen. Eine (direkte) Wahl der/des Präsident*in und gegebenenfalls der Beamten würde das Interesse an der Europäischen Union stärken und das Demokratiedefizit schmälern. Andere Organe, wie beispielsweise der EuGH und die EZB sollten in ihrer Arbeitsweise transparenter werden, indem sie ihre Vorhaben/Gesetzesinitiativen vorab bekanntgeben, sodass sie in öffentlichen Debatten diskutiert werden können. Ein weniger auf konkrete Organe zugeschnittener Vorschlag ist ein engerer Austausch zwischen nationalen Parlamenten und dem EP. Um das strukturelle Demokratiedefizit zu beheben, ist eine europäische Öffentlichkeit, bzw. deren Herausbildung, von besonderer Bedeutung. Stellschrauben sind hier ein intensiver Austausch mit den EU-Bürger*innen und europaweite Referenden. Eine andere wäre die Europäisierung des Schulcurriculums. Damit könnte die Bedeutung der EU vermittelt und Wissenslücken über sie geschlossen werden. Tiefgreifender sind Forderungen nach gleichen Rechten und Pflichten für EU-Bürger*innen in allen Mitgliedsstaaten. Dies würde sicherlich zu einer höheren Identifikation mit der EU und den Mitbürger*innen führen – und somit zu einem Abbau des strukturellen Demokratiedefizits –, bräuchte jedoch weitreichende institutionelle Veränderungen und somit die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zu einer EU in supranationalem Gewand.Kritiker*innen einer Demokratisierung der EU stellen sich deswegen die Frage, ob die EU überhaupt einen Demokratisierungsprozess durchlaufen soll. Für sie ist die Union bereits jetzt eine demokratisch legitimierte Gemeinschaft, die effizient und zielgerichtet arbeitet. Eine Demokratisierung, so die Kritiker*innen, laufe dem Aufgabenprofil der "aufgeklärten Bürokratie" (Føllesdal/Hix, 2006, S. 546) zuwider und ist zwecks Effizienzmangel deshalb gar nicht wünschenswert. Die Europäische Union steht vor einem Dilemma: Einerseits fehlt ihr demokratische Legitimität, wie sie in Nationalstaaten vorhanden ist, beispielsweise durch eine wähl- und abwählbare Regierung, gleiche Wahlen mit bedeutendem, europäischem Wahlkampf und Transparenz. Andererseits ist sie, qua Ursprung, eine effiziente Bürokratie, die dem Ziel des Wohlstandserhalts verpflichtet ist. LiteraturverzeichnisAbels, Gabriele (2020): Legitimität, Legitimation und das Demokratiedefizit der Europäischen Union. In: Becker, Peter/Lippert, Barbara (Hrsg.): Handbuch Europäische Union, SpringerVS: Wiesbaden, S. 175-193.(AEUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2009): Sechster Teil: Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften, Titel I: Vorschriften über die Organe, Abschnitt 1: Das Europäische Parlament (Art. 223). Abrufbar unter: https://dejure.org/gesetze/AEUV/223.html [zuletzt abgerufen am 23.01.2023].Andersen, Uwe (Hrsg.) (2014): Das Europa der Bürger. 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