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World Affairs Online
In: Osteuropa Recht 58.2012,1, Beil.
Seit Mitte 2008 befindet sich die gesamte Szene für die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit in Aufruhr. Es häufen sich die Fälle, in denen unter Bezug auf ein angebliches "Recht auf Vergessen", die Lebach I-Entscheidung des BVerfG oder allgemein auf ein angebliches "Recht, anonym zu bleiben" seriöse Publikationen aller Art angegriffen und verboten werden, in denen Stasi-Täter beim Namen genannt werden.Die notwendige Diskussion dieses Themas in der Öffentlichkeit wird nur dann zu befriedigenden Ergebnissen führen, wenn sie besser fundiert und breiter als bisher geführt werden kann. Deshalb veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) am 17.3.2009 zusammen mit dem Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin an der Freien Universität Berlin das Symposium äVerantwortliche beim Namen nennen Täter haben ein Gesicht. Namensnennung von Tätern zwischen Aufarbeitungsinteresse und Persönlichkeitsrecht. Auf dem Symposium wurde ausgehend vom politischen Willen des Gesetzgebers die Problematik und Notwendigkeit der Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts aus politischer, rechtswissenschaftlicher, historischer, politikwissenschaftlicher, rechtspolitischer, publizistischer und datenschutzrechtlicher Sicht vorgestellt und diskutiert. Die Publikation enthält die überarbeiteten und aktualisierten Vorträge der Referenten des Symposiums. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
World Affairs Online
In: Schriften zum Wirtschaftsrecht Band 354
Funktionierender Wettbewerb setzt voraus, dass Nachfrageentscheidungen durch Qualität, Innovation oder niedrige Preisen bestimmt werden. Psychologische Untersuchungen zeigen jedoch, dass reale Entscheidungsprozesse auch von anderen Faktoren abhängen: So lassen Menschen sich durch die Umgestaltung von Entscheidungsarchitekturen gezielt beeinflussen. Vor allem Plattformunternehmen setzen solche manipulativen Praktiken ein, um ausgewählten Produkten einen psychologisch begründeten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Die Arbeit zeigt anhand des Europäischen Wettbewerbsrechts, wo hierbei die Grenze zwischen erlaubten Plattformdesigns und wettbewerbswidriger Manipulation verläuft. Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Manipulationen mit Rankings und Defaults. Hierbei zeigt sich, dass das Unionsrecht einer psychologisch informierten Rechtsanwendung gut zugänglich ist und Instrumente bereithält, um die Manipulation von Nutzerentscheidungen zum Schutz des Wettbewerbs zu begrenzen. "Anti-competitive Manipulation of End-user Decisions on Digital Platforms": Psychology shows ways to manipulate or nudge human decisions. Such practices are used in particular on digital platforms to gain competitive advantages on downstream markets. The book explores where to draw the line between innovative platform designs and anti-competitive manipulation in European competition law and platform regulation
In: Schriften zum europäischen Recht Band 206
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Band 314
In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht volume 314
In: Nomos eLibrary
In: Open Access
Verlagsinfo: Friedensmediation findet nicht im rechtsfreien Raum statt, aber vielfach in einem normkritischen oder sogar normaversen Praxisumfeld. Dem wird in diesem Werk gegenübergestellt, dass Rechtskonformität einen Beitrag zu erfolgreicher und legitimer Mediation leistet und dass die Mediation dieser Legitimität auch bedarf, weil sie selbst nachhaltigen Einfluss ausübt. Diesem Legitimationsbedarf kann jedoch ohne die Berücksichtigung rechtlicher Normen nicht Genüge getan werden. Dieser Umstand wird ebenso dargelegt wie die Legitimationsfragen, denen sich rechtliche Normen selbst ausgesetzt sehen und die somit das legitimatorische Potential für die Friedensmediation begrenzen.
In: Schriften zum Europäischen Recht Band 206
Die Arbeit untersucht die Bedeutung der Rechtskraft im Kontext des Unionsrechts. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, wann es die einheitliche Durchsetzung des Unionsrecht gebietet, die Rechtskraft zu durchbrechen. Hierzu werden zunächst die Rolle der Rechtskraft im Unionsprozessrecht sowie die darin vorgesehenen Möglichkeiten ihrer Durchbrechung untersucht. Im Anschluss wird das Verhältnis des Unionsrechts zur Rechtskraft nationaler Gerichtsentscheidungen beleuchtet. Dabei wird die Judikatur der Unionsgerichte zu diesem Themenkomplex vollumfänglich ausgewertet. Die unionsrechtlich veranlasste Rechtskraftdurchbrechung wird anhand ihrer Erscheinungsformen kategorisiert und die Kriterien, deren Vorliegen eine Rechtskraftdurchbrechung nach sich ziehen, werden aufgezeigt. Im letzten Abschnitt werden Überlegungen anhand der herausgearbeiteten Kriterien angestellt, in welchen Rechtsgebieten die unionsrechtlich veranlasste Rechtskraftdurchbrechung gegebenenfalls zukünftig auftreten könnte. / »Breach of Res Judicata under Union Law«: Res judicata is necessary to give final effect to court decisions. For this reason, res judicata is also indispensable for Union law. Nevertheless, it can also be an obstacle to the uniform enforcement of Union law. Especially when Member State courts misapply Union law, the question arises whether the court decision can continue to stand. This thesis deals with the clarification of the question under which conditions the uniform enforcement of Union law is to be given priority over res judicata.
In: Viadrina-Schriftenreihe zu Mediation und Konfliktmanagement Band 18
In: Studies in International Law of the Sea and Maritime Law - Internationales Seerecht und Seehandelsrecht Band 10
In: Nomos eLibrary
In: Internationales Recht
Das seevölkerrechtliche Haftungsregime für den Tiefseebergbau gewinnt aufgrund des steigenden Interesses der Staatengemeinschaft an der Erschließung der Rohstoffe der Tiefsee rasant an Bedeutung. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Meeresumweltschutzes und des Status des Tiefseebodens und seiner Ressourcen als gemeinsames Erbe der Menschheit.Das Werk analysiert die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Besonderheiten einer Haftung von Staaten nach dem Seevölkerrecht und den völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Regeln der Staatenverantwortlichkeit. Ausgangspunkt sind hierbei die umfangreichen Pflichten der Staaten nach dem Tiefseebergbauregime des Seerechtsübereinkommens, die sich insbesondere aus einer Mitwirkung der Staaten am Lizenzierungsverfahren von Tiefseebergbauunternehmungen ergeben.Mit Blick auf die deutsche Gesetzgebung stellt das Werk außerdem das deutsche Meeresbodenbergbaugesetz dar und prüft dieses auf seine Völkerrechtskonformität