Der Föderalismus
In: Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 366-403
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In: Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland, S. 366-403
In: Jahrbuch des Föderalismus: Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Band 9, S. 488-501
ISSN: 1616-6558
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In: Schriften des Forschungsinstituts für Föderalismus und Regionalstrukturen, Riehen/Basel, ...
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In: Handwörterbuch zur politischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland, S. 161-164
In: Jahrbuch des Föderalismus: Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Band 10, S. 236-250
ISSN: 1616-6558
In: Auf dem Weg zu asymmetrischem Föderalismus?, S. 22-28
Föderalismus ist nicht nur ein außerordentlich vielfältiges und variantenreiches Organisationsprinzip, sondern auch unglaublich anpassungsfähig und krisenresistent. Nach Meinung des Autors ist der Ruf nach mehr Differenzierung und Asymmetrie nichts dem Föderalismus Wesensfremdes. Der Beitrag erläutert die Grundstrukturen des Föderalismus und geht seinen Entwicklungen zwischen Differenzierung und Integration nach. Außerdem skizziert der Beitrag die Institutionen des differenzierten Föderalismus (neue Kompetenzverteilung, differenzierende Finanzordnung sowie Differenzierung der auswärtigen Beziehungen). (ICB2)
In: Schweiz - Bundesrepublik Deutschland: wirtschaftliche, politische und militärische Aspekte im Vergleich, S. 95-111
Grundlegende Aspekte und Funktionen des bundesstaatlichen Systems der Schweiz werden erläutert. Dazu werden auch Vergleiche mit dem Föderalismus der Bundesrepublik angestellt. Es wird gezeigt, daß Föderalismus für die Schweizer nicht nur eine Staatsform ist, sondern eine Lebensweise und Lebensphilosophie, die das politische System durchdringt. Die geringere Intensität des Föderalismus in der Bundesrepublik wird verdeutlicht. Der historische Weg zur Entwicklung des Schweizer Bundesstaates wird beschrieben; die erste Bundesverfassung von 1848 brachte die Lösung der Wirtschaftsprobleme, politische Vereinheitlichung und Demokratie. Föderalismus wird als positives staatliches Gestaltungsprinzip betrachtet. (HA)
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 57
Die Europäische Union steht vor der Aufgabe der Erweiterung, Vertiefung und Demokratisierung. Verbunden mit der Notwendigkeit, sich in einem komplexer gewordenen internationalen Umfeld zu behaupten, bietet diese dreifache Herausforderung für unseren Kontinent zugleich die Chance, die gewachsene Vielfalt seiner politischen Kulturen und regionalen Identitäten zu einem integrationspolitischen Quantensprung zu nutzen. Im modernen Europa, in dem multiethnisch, -kulturell und -religiös geprägte Staaten die Normalität darstellen, kann die föderale Ordnungsform diese Einigungsaufgabe - mit dem Fernziel einer Europäischen Föderation - am ehesten bewältigen. -- In ihren Beiträgen analysieren die Autoren die Möglichkeiten und Grenzen der spezifisch europäischen, überstaatlichen Ausprägung des föderalen Gestaltungsprinzips. Vor dem Hintergrund von zwei Jahrhunderten US-amerikanischer Bundesstaats-Erfahrungen untersucht Wolfram Hertel die Erfolgsbedingungen des Europäischen Föderalismus. Jörn Axel Kämmerer erforscht das dynamische Mehrebenen-Gefüge geteilter Verantwortung in EU/EG, zumal dessen Konfliktpotential beim Grundrechtsschutz. Integrationsbedingte Probleme besonders der gliedstaatlichen Ebene behandelt Volker Markus Hackel. Anschließend untersuchen Wolfgang Graf Vitzthum und Marcus Mack den dreistufigen Föderalismus des konfliktgeladenen Vielvölkerstaats Bosnien-Herzegowina, auch hinsichtlich etwaiger Hinweise auf Risiken für eine EU, die dereinst weit über Kerneuropa hinausgreifen soll. Das Spannungsverhältnis zwischen beabsichtigter geografischer Ausdehnung einerseits und innerer Verfasstheit der EU andererseits legt den Lösungsweg "Europa der zwei Geschwindigkeiten" nahe. Dass die EU als präföderaler Staatenverbund und werdende Bürgerunion die Bindungswirkung der Kultur für die Zwecke dieser differenzierten Integration stärker nutzen möge, ist ein weiteres Petitum des Bandes.
Aus dem Vorwort: Der Zweck dieser Veröffentlichung ist es, eine weitere Öffentlichkeit mit einigen grundsätzlichen Ausführungen, die der Verfasser als bayerischer Minsterpräsident auf der am 30. August 1947 in Eichstätt abgehaltenen Landesversammlung der CSU gemacht hat, bekanntzumachen und auf diese Weise einen Beitrag zur Diskussion über das Problem des Föderalismus zu leisten.
In: Theorien der europäischen Integration, S. 35-53
In: Theorien der Europäischen Integration, S. 41-63
In: Jahrbuch des Föderalismus: Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Band 8, S. 497-513
ISSN: 1616-6558
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In: An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und Soziologie der Mehrheitsregel, S. 132-148
Die Geltung des Mehrheitsprinzips lebt von der Bereitschaft der Minderheit, sich der Mehrheit zu fügen. Fehlt diese Bereitschaft, steht mit der Legitimität und Pazifierungsfunktion des Mehrheitsprinzips dieses selbst in Frage. Das bloße Insistieren auf der Mehrheit bringt dann eben keine Lösung, sondern nur die Verschärfung des Konflikts. Das Gegenstück zum Mehrheitsprinzip ist das Konsensprinzip, das alle Systeme, die auf Einstimmigkeit aus sind - Tausch-, Konkordanz- oder föderalistische Systeme - anstreben. Im Unterschied zum Mehrheitsprinzip erzeugen diese Systeme Konsens, setzen ihn also nicht bereits voraus. Die Autorin untersucht nun, ob föderale Entscheidungsmodi realiter eine Alternative und legitimatorische Entlastung bieten. Am Beispiel des Föderalismus der Bundesrepublik, seiner Funktion und Praxis erläutert die Autorin, daß die im Regierungssystem der Bundesrepublik vorliegende Mischung von konkurrenzdemokratischem und föderalistischem Entscheidungssystem weder der Konkurrenzdemokratie noch dem Föderalismus gutgetan hat. So verhindert der vom gesamtstaatlichen Parteienwettbewerb ausgehende Sog die Erfüllung wesentlicher Föderalismus-Funktionen. So kann man die Bundesrepublik kennzeichnen als ein asymmetrisches Konkordanzsystem ohne plebiszitäres Ventil: Im Falle einer SPD-geführten Regierung sind alle relevanten Parteien und die in ihnen vertretenen Interessen am staatlichen Entscheidungsprozeß beteiligt, im Falle von Unions-geführten Regierungen nicht unbedingt. (UH)
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 41, Heft 4, S. 210-214
ISSN: 0344-7871