Im Rahmen der Diskussion um die finanzielle Förderung von Familien in Deutschland spielen zurzeit auch Vorschläge zur Reform der Familienbesteuerung eine Rolle. Dabei zeigt sich thematisch ein breites Spektrum. Es reicht von Erhöhungen des Kindergelds und Anpassungen des Kinderfreibetrags in der Einkommensteuer, über eine Zusammenlegung des Kinderzuschlags mit dem Kindergeld, bis hin zu erheblichen Einschränkungen beim Ehegattensplitting. Die Parteien haben im Bundestagswahlkampf teils weitreichende Reformen in diese Richtungen ins Feld geworfen und genießen dabei breite Unterstützung relevanter wirtschaftspolitischer Interessensvertreter. Wissenschaftler und Fachleute hingegen stehen den Vorhaben angesichts hoher Kosten und geringem Nutzen für wesentliche familienpolitische Ziele zumeist kritisch gegenüber.
In der Politik wird als Instrument der Familienförderung gegenwärtig ein Familiensplitting diskutiert. Ist ein Familiensplitting geeignet, familienpolitische Ziele zu erreichen? Besteht bei der gegenwärtigen Familienbesteuerung Handlungsbedarf?
Angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung in Deutschland hat das Interesse der Politik an der wirtschaftlichen und sozialen Situation von Haushalten mit Kindern in den letzten Jahren stark zugenommen. Das gilt nicht zuletzt auch für den Bereich der Steuerpolitik. Im vorliegenden Beitrag soll im Rahmen einer Mikrosimulationsstudie empirisch untersucht werden, wie sich die Einführung verschiedener familienpolitischer Reformmaßnahmen im Steuerrecht auf die finanzielle Situation von Familien mit Kindern im Vergleich zu Kinderlosen auswirken würden, wie unterschiedliche Einkommensschichten betroffen wären und welche Folgen sich für das gesamtstaatliche Steueraufkommen ergeben würden. Darüber hinaus befassen wir uns mit den Auswirkungen dieser Reformvorschläge auf das Arbeitsangebot. Im Mittelpunkt stehen dabei Realsplittingvarianten, deren Umsetzung bislang in der Literatur nicht systematisch diskutiert wurde. Unsere Analyse zeigt, dass Realsplittingmodelle verglichen mit Tarifsplittingmodellen insgesamt sowohl moderatere vertikale Umverteilungswirkungen als auch positivere Arbeitsangebotseffekte mit sich bringen. Darüber hinaus sprechen auch die fiskalischen Auswirkungen dafür, bei einer Reform der Familienbesteuerung das Familienrealsplitting gegenüber dem Tarifsplitting zu favorisieren.
Der Autor entwickelt ein in sich konsistentes System der Einkommensbesteuerung von Transferzahlungen, das vor allem an der Forderung nach Gleichmäßigkeit der Besteuerung orientiert ist. Zunächst werden allgemeine Grundsätze zur Steuerpflicht empfangener und geleisteter Transfers erarbeitet. Anschließend erfolgt eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen der Besteuerung ausgewählter direkter staatlicher Transfers, der Alterssicherung und der Sicherung im Krankheitsfall sowie mit dem Gesamtkomplex der Familienbesteuerung. Das erarbeitete Reformkonzept beinhaltet zum Teil auch parallele Reformvorschläge für das Steuerrecht einerseits, das Sozial(versicherungs)recht und Zivilrecht andererseits.
Seit geraumer Zeit besitzt die Reform des Arbeitmarktes in Deutschland eine hohe wirtschaftspolitische Priorität. Neben finanziellen Einsparungen erhofft man sich eine höhere Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt bei gesteigerter Effizienz der Sozialsysteme. Auf längere Sicht sollen hierdurch mehr Wachstum und Beschäftigung entstehen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage, inwieweit institutionelle Gegebenheiten Rigiditäten und Ineffizienzen auf dem Arbeitsmarkt begründen. Im vorliegenden Bericht werden mit Blick auf Deutschland fünf neuere empirische Studien vorgestellt, die sich dieser Frage gewidmet haben. Es zeigt sich, dass makroökonomische Schocks den Anstieg der Arbeitslosigkeit in Deutschland von Mitte der 70er bis Mitte der 90er Jahre zu einem wesentlichen Teil erklären. Arbeitsmarktinstitutionen haben nach diesen Ergebnissen nur insofern einen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit, als sie auf die Lohnbildung wirken und das Niveau der Lohnersatzleistung bestimmen. Simulationen mit diesen Modellen für Deutschland zeigen, dass weder die stärkere Regulierung des Arbeitsmarktes bis in die 70er Jahre noch die Deregulierung seither einen nennenswerten Einfluss auf den Pfad der Arbeitslosigkeitsentwicklung hatten.
Der Familienförderung wird derzeit in Deutschland ein hohes Augenmerk geschenkt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen dafür gesorgt, dass Familienförderung auch künftig im Mittelpunkt der sozialpolitischen Diskussion stehen wird. Der Gesetzgeber soll bis spätestens Ende des Jahres 2004 die Beiträge zur Gesetzlichen Pflegeversicherung nach der Kinderzahl staffeln und prüfen, ob auch in den anderen Zweigen der Sozialversicherung so verfahren werden sollte. Obgleich in der Literatur über Familienpolitik und -theorie meist die These vertreten wird, Familien seien benachteiligt und müssten verstärkt gefördert werden, liegen kaum Daten vor, aus denen das Ausmaß finanzpolitischer Begünstigungen für Familien und eventuelle Förderdefizite hervorgehen. Die vorliegende Bestandsaufnahme versucht, die empirische Basis zu liefern und trägt die familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland und ihre fiskalischen Kosten zusammen. Die Aufwendungen für die zahlreichen familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland summieren sich auf 328,1 Mrd. DM im Jahr 2001 und auf 321,1 Mrd. DM im Jahr 2000. Bezieht man die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und für Hochschulausbildung mit ein, erhöht sich der Betrag auf 353,4 Mrd. DM. Reichlich ein Drittel des Finanzvolumens entfällt auf steuerpolitische Maßnahmen und knapp zwei Drittel auf Transfers der Sozialversicherungen und der Gebietskörperschaften. Die genannten Beträge sind eine Untergrenze, weil nicht alle familienpolitischen Aktivitäten quantifiziert werden können. Diese sind vor allem auf kommunaler Ebene unzureichend dokumentiert. Es gibt keine Zahlen über Gebühren- und Preisnachlässe bei verschiedenen Dienstleistungen. Die Kosten, die Kinder verursachen, werden auf rund 700 Mrd. DM im Jahr 2000 geschätzt, wobei in diesem Betrag die staatlichen Bildungsausgaben enthalten sind. Auf dieses Volumen bezogen ergibt sich eine Förderquote von mehr als 45 Prozent. Eliminiert man die Eigenfinanzierungsanteile, ergibt sich eine Nettoförderung von Familien in Höhe von etwa einem Drittel der Kinderkosten. Die Zahlen lassen die häufig vorgebrachte These, in Deutschland gebe es zu wenig Familienförderung, zweifelhaft erscheinen. Letztlich muss aber die Politik entscheiden, wie hoch die finanzpolitische Begünstigung von Familien sein soll.
Ökonomische Anreize in der Familienpolitik spielen eine wichtige Rolle für das Potenzialwachstum, vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und familienpolitischer Maßnahmen, die sich auf die Produktivität und das Erwerbsangebot auswirken können. Hierbei steht die Frage im Mittelpunkt, wie sich familienpolitische Leistungen auf die ökonomische Zielsetzung auswirken, das Erwerbsangebot von Zweitverdienenden - die oftmals Frauen sind - zuerhöhen. In diesem Beitrag werden vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung etwaige Fehlanreize im deutschen Steuer-, Abgaben- und Transfersystem sowie verschiedene Reformansätze diskutiert. Darunter fallen steuerliche Leistungen, wie das Ehegattensplitting, Leistungen der Sozialversicherungen, wie die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, monetäre Transfers, wie das Kindergeld und Realtransfers, etwa durch subventionierte Kinderbetreuungsangebote.Dabei identifizieren wir zentrale Bausteine beim Übergang zu einem integrierten und ganzheitlichen System aus Steuern, Transfers und Sozialabgaben, bei dem sich einzelne Maßnahmennicht konterkarieren, sondern gemeinsam in Richtung einer Ausweitung des Erwerbsangebots von Zweitverdienenden wirken.
Ein Vergleich der Umverteilungswirkungen der steuerlichen Familienförderung in Deutschland und Frankreich auf Basis von Mikrodaten zeigt, dass die Umverteilung in Deutschland eine größere Dimension hat als in Frankreich. Dies gilt sowohl für die Umverteilung zwischen Haushalten unterschiedlicher Größe als auch für die zwischen Haushalten unterschiedlichen Einkommens. Alleinstehende ohne Kinder werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Haushaltstypen im Durchschnitt stärker belastet als in Frankreich. Paare mit einem, zwei oder drei Kindern werden in Deutschland vergleichsweise weniger stark belastet als in Frankreich. Bei den Paaren mit vier oder mehr Kindern ist die relative Belastung durch die Einkommensteuer in beiden Ländern gleich. Insgesamt werden in Deutschland alle Haushalte mit Kindern durch die Einkommensteuer unterdurchschnittlich belastet, während dies in Frankreich nur auf Alleinerziehende und Paare mit drei oder mehr Kindern zutrifft. In Frankreich gibt es demnach eine stärkere Umverteilung von Paaren mit einem oder zwei Kindern zu Haushalten mit drei oder mehr Kindern als in Deutschland. Unterschiede sind auch bei den Umverteilungswirkungen nach der Höhe des Haushaltseinkommens festzustellen: Für alle Haushalte mit Kindern ist die Belastung in den unteren fünf Dezilen in Deutschland deutlich geringer (bzw. die Entlastung größer) als in Frankreich. Nur Paare mit Kindern in den obersten beiden Dezilen - bei den Paaren mit drei Kindern in den obersten drei Dezilen - werden durch das französische System stärker entlastet als in Deutschland.
Mit der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen »Gesamtevaluation ehe- und familienbezogener Leistungen« wurden erstmals zentrale Instrumente der deutschen Familienpolitik systematisch und umfassend evaluiert. Dabei wurden folgende familienpolitische Ziele vorgegeben: die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität der Familien, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die frühe Förderung von Kindern, die Erfüllung von Kinderwünschen und der Nachteilsausgleich zwischen den Familien. Die Gesamtschau der Ergebnisse der Evaluationsstudien des DIW Berlin, ifo und ZEW zeigt, dass primär eine Maßnahme heraussticht, mit der keine familienpolitischen Zielkonflikte verbunden sind. Dies ist die öffentliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung. In sie sollte weiter investiert werden – die bisherige Elternbeteiligung sollte zunächst beibehalten und für Verbesserungen der Qualität verwandt werden. Auch das Elterngeld verursacht kaum Zielkonflikte und sollte so weiterentwickelt werden, dass es mehr Anreize für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung setzt. Finanzieller Spielraum könnte durch eine Reform des Ehegattensplittings hin zu einem gedeckelten Realsplitting gewonnen werden. Aufgrund relativ schwacher Effekte des Kindergeldes auf die analysierten Ziele sollte von einer Erhöhung dieser Leistung abgesehen werden.
Das Ehegattensplitting gilt als Besteuerungsprinzip, das der Förderung von Ehe und Familie dient. Ernst Niemeier ist der Auffassung, dass es vor allem die horizontale Steuergerechtigkeit wahren soll. Er setzt sich auch mit dem Diskussionsbeitrag eines Autorenteams des DIW auseinander, das negative Anreizwirkungen für die Arbeitsaufnahme eines vorher nicht erwerbstätigen Ehepartners feststellt. Das DIW-Autorenteam nimmt dazu kritisch in einer Replik Stellung, auf die Ernst Niemeier in einer Erwiderung antwortet. ; These articles debate the pros and cons of the full income-splitting tax procedure. Ernst Niemeier defends this taxation scheme, because in his opinion it is not aimed at furthering families or children but making sure that a couple does not have to pay more taxes than two singles. He argues that there are constitutional reasons to treat equal incomes equally, which he refers to as 'horizontal justice'. Furthermore, he rejects evidence of a negative labour supply effect on the second earner. A team of authors at the DIW find his argumentation not at all convincing. First, they say, determining tax justice or ability to pay is ultimately a political question and cannot be determined by scientists or the courts. Thus, a constitutional determination of marriage taxation on the existing full income-splitting procedure is excessive. Second, the empirical evidence of negative labour supply effects of full income splitting for the second earner can simply not be denied. Niemeier argues why such supply effects cannot exist.
Dem Ehegattensplitting wird allgemein unterstellt, dass es der Förderung von Ehe und Familie diene. Diese Sicht folgt aus der Tatsache, dass es nach einer Verfassungsbeschwerde gemäß Artikel 6 GG eingeführt wurde, der neben dem Förderungsaspekt allerdings auch einen Nichtdiskriminierungsaspekt aufweist: Ehepaare sollen nicht höher besteuert werden als zwei Ledige. Aus der Sicht von Ernst Niemeier dient das Ehegattensplitting nur der Sicherstellung der horizontalen Gerechtigkeit. Er setzt sich auch mit dem Diskussionsbeitrag eines Autorenteams des DIW auseinander, das negative Anreizwirkungen für die Arbeitsaufnahme eines vorher nicht erwerbstätigen Ehepartners feststellt. Das DIW-Autorenteam nimmt dazu kritisch in einer Replik Stellung, auf die Ernst Niemeier in einer Erwiderung antwortet. ; These articles debate the pros and cons of the full income-splitting tax procedure. Ernst Niemeier defends this taxation scheme, because in his opinion it is not aimed at furthering families or children but making sure that a couple does not have to pay more taxes than two singles. He argues that there are constitutional reasons to treat equal incomes equally, which he refers to as 'horizontal justice'. Furthermore, he rejects evidence of a negative labour supply effect on the second earner. A team of authors at the DIW find his argumentation not at all convincing. First, they say, determining tax justice or ability to pay is ultimately a political question and cannot be determined by scientists or the courts. Thus, a constitutional determination of marriage taxation on the existing full income-splitting procedure is excessive. Second, the empirical evidence of negative labour supply effects of full income splitting for the second earner can simply not be denied. Niemeier argues why such supply effects cannot exist.
Das Ehegattensplitting gilt als Besteuerungsprinzip, das der Förderung von Ehe und Familie dient. Ernst Niemeier ist der Auffassung, dass es vor allem die horizontale Steuergerechtigkeit wahren soll. Er setzt sich auch mit dem Diskussionsbeitrag eines Autorenteams des DIW auseinander, das negative Anreizwirkungen für die Arbeitsaufnahme eines vorher nicht erwerbstätigen Ehepartners feststellt. Das DIW-Autorenteam nimmt dazu kritisch in einer Replik Stellung, auf die Ernst Niemeier in einer Erwiderung antwortet. ; These articles debate the pros and cons of the full income-splitting tax procedure. Ernst Niemeier defends this taxation scheme, because in his opinion it is not aimed at furthering families or children but making sure that a couple does not have to pay more taxes than two singles. He argues that there are constitutional reasons to treat equal incomes equally, which he refers to as 'horizontal justice'. Furthermore, he rejects evidence of a negative labour supply effect on the second earner. A team of authors at the DIW find his argumentation not at all convincing. First, they say, determining tax justice or ability to pay is ultimately a political question and cannot be determined by scientists or the courts. Thus, a constitutional determination of marriage taxation on the existing full income-splitting procedure is excessive. Second, the empirical evidence of negative labour supply effects of full income splitting for the second earner can simply not be denied. Niemeier argues why such supply effects cannot exist.
Dieser Beitrag enthält eine Bestandsaufnahme über öffentliche Transferleistungen zugunsten von Familien in Deutschland. Einbezogen werden sowohl familienspezifische Normen im Steuerrecht als auch Familien fördernde Geld- und Realtransfers aus den öffentlichen Haushalten. Letztere umfassen einerseits die Haushalte der Sozialversicherungen (Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung), andererseits diejenigen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden). Aufgenommen werden außerdem Arbeitgeberleistungen und Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit der Kirchen. Die so abgegrenzten finanzpolitischen Maßnahmen zugunsten von Familien belaufen sich in der Bruttobetrachtung, d.h. ohne eigene Zahlungen von Familienmitgliedern als Steuer- und Beitragszahler, derzeit auf rund 240 Mrd. €. Das sind 10,7 % des Bruttoinlandsprodukts. ; This paper takes stock of German public support measures in favour of families. The database comprises benefits from family-specific norms of tax law as well as cash and in-kind transfers both from public budgets (federal, states' and local layer) and from the social insurance system (unemployment insurance, statutory pension fund, health, long term care, and accident insurance). Employers' benefits and youth development schemes of the churches are included, too. Support measures defined that way actually amount to approximately 240 Bill. € in gross terms, i.e. without own contributions of families to tax and social security revenues. This sum equals 10.7 per cent of German gross domestic product.
Soll die Familienpolitik dazu beitragen, die Geburtenrate zu steigern, muss sie das Faktum berücksichtigen, dass viele Frauen eine Berufstätigkeit anstreben, und somit die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie gewährleisten. D.h. unter anderem sollte das Nettoeinkommen der Familien mit Kindern ausreichend hoch sein, um eine externe Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Zur Erhöhung des Nettoeinkommens werden in Deutschland Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer gewährt. Auch andere Länder fördern Familien mit Kindern, indem sie Kindergeld gewähren und die Familien steuerlich begünstigen. In dem Beitrag wird das Ausmaß der steuerlichen Förderung von Familien international verglichen.
The aggregate fiscal burden of all family-supporting fiscal programs in Germany amounts to 321.1 bill. DM in 2000 and to 328.1 bill. DM in 2001. These amounts increase to 345.0 bill. DM (353.4 bill. DM) if payments for educational support and expenditures to universities for educational purposes are considered. More than one third of the fiscal volume is allotted to tax policy measures and less than two thirds to transfer payments. In relation to aggregate costs of raising children, public support for families would result in a subsidy quota of more than 45 percent. Eliminating own contributions of families via taxes results in a net subsidy quota of approximately one third of aggregate costs of raising children. ; Die Aufwendungen für die zahlreichen familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland summieren sich auf 321,1 Mrd. DM im Jahr 2000 und auf 328,1 Mrd. DM im Jahr 2001. Die Beträge erhöhen sich auf 345,0 Mrd. DM (353,4 Mrd. DM), wenn man die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und die Ausgaben für Hochschulausbildung einbezieht. Reichlich ein Drittel des Finanzvolumens entfällt auf steuerpolitische Maßnahmen und knapp zwei Drittel auf Transfers der Sozialversicherungen und der Gebietskörperschaften. Bezogen auf die Kinderkosten liegt die Förderung bei mehr als 45 Prozent. Eliminiert man die Eigenfinanzierungsanteile, ergibt sich eine Nettoförderung von Familien in Höhe von etwa einem Drittel der Kinderkosten.