Obwohl in fiskalföderalen Systemen Konsens über die Vorteilhaftigkeit der dezentralen Bereitstellung öffentlicher Güter besteht, zeigen sich große Unterschiede bei der Ausgestaltung von Finanzausgleichssystemen. Diese Unterschiede werden hier aus dem Blickwinkel der Anreizwirkungen analysiert. Dabei zeigt sich, dass die Anreizwirkungen wesentlich von der Informationsverteilung zwischen den Akteuren abhängen. Das Buch diskutiert sowohl die «Theorien der ersten Generation» ohne Informationsasymmetrien und unter Annahme eines wohlmeinenden Sozialplaners, als auch die «Theorien der zweiten Generation» mit Informationsasymmetrien und eigennützig handelnden Akteuren. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird abschließend ein anreizeffizienter Finanzausgleich bei Informationsasymmetrie entworfen.
Die Finanzierung von Agglomerationen in Deutschland über die Einwohnerwertung ist Ausgangspunkt zahlreicher wissenschaftlicher und politischer Kontroversen. Diese Arbeit erhebt den Anspruch, sich einem der kritischsten Instrumente in den deutschen Finanzausgleichssystemen sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene zu nähern und dieses intensiv zu hinterfragen. Dabei wird angestrebt, den gegenwärtigen Stand der Diskussion zusammenfassend abzubilden, kritisch zu bewerten und substantiell zu erweitern, um so einen relevanten Beitrag zur Klärung dieser chronisch strittigen Frage zu leisten. Die Untersuchung fokussiert sich dabei auf drei zentrale Fragen «Warum wird eine besondere Berücksichtigung von Agglomerationen im Finanzausgleich gefordert? (Theorie)», «Wie wird diese besondere Stellung im Finanzausgleichssystem berücksichtigt? (Praxis)» und «Wie viel ist als Ausgleich der agglomerationsbedingten Sondersituation der Stadtstaaten angemessen? (Empirie)». Gerade vor dem Hintergrund der durch die Föderalismusreform II beschlossenen Vorgabe, die Länderhaushalte bis spätestens 2020 ohne Kreditaufnahme auszugleichen, erfährt das Thema für die Stadtstaaten und vor allem für Bremen eine hohe Aktualität und Brisanz.
Die Finanzierung von Agglomerationen in Deutschland über die Einwohnerwertung ist Ausgangspunkt zahlreicher wissenschaftlicher und politischer Kontroversen. Diese Arbeit erhebt den Anspruch, sich einem der kritischsten Instrumente in den deutschen Finanzausgleichssystemen sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene zu nähern und dieses intensiv zu hinterfragen. Dabei wird angestrebt, den gegenwärtigen Stand der Diskussion zusammenfassend abzubilden, kritisch zu bewerten und substantiell zu erweitern, um so einen relevanten Beitrag zur Klärung dieser chronisch strittigen Frage zu leisten. Die Untersuchung fokussiert sich dabei auf drei zentrale Fragen «Warum wird eine besondere Berücksichtigung von Agglomerationen im Finanzausgleich gefordert? (Theorie)», «Wie wird diese besondere Stellung im Finanzausgleichssystem berücksichtigt? (Praxis)» und «Wie viel ist als Ausgleich der agglomerationsbedingten Sondersituation der Stadtstaaten angemessen? (Empirie)». Gerade vor dem Hintergrund der durch die Föderalismusreform II beschlossenen Vorgabe, die Länderhaushalte bis spätestens 2020 ohne Kreditaufnahme auszugleichen, erfährt das Thema für die Stadtstaaten und vor allem für Bremen eine hohe Aktualität und Brisanz.
Föderalismus und Finanzausgleich sind Dauerbrenner in der politischen Debatte in der Schweiz. Weniger bekannt ist, dass die Kantone gegenüber ihren Gemeinden ebenfalls Finanzausgleichssysteme kennen. Je nach Kanton sind die Systeme sehr unterschiedlich ausgestaltet. Im Folgenden werden die finanzpolitischen Wirkungen des Finanzausgleichs im Kanton Basel-Landschaft untersucht und mit dem Finanzausgleich auf Bundesebene verglichen.
In der bundesdeutschen Debatte über ein wünschenswertes Finanzausgleichssystem werden Effizienzaspekte weitgehend vernachlässigt. Es läßt sich jedoch zeigen, daß Finanzausgleichsregelungen Allokationsstörungen hervorrufen. Dies wird in dieser Arbeit anhand einer theoretischen Analyse demonstriert. In einer Second-best-Welt können First-best-Betrachtungen jedoch zu Fehleinschätzungen führen. Deshalb werden die Wohlfahrtseffekte des bundesdeutschen Finanzausgleichssystems und einiger Reformvorschläge mit Hilfe einer Empirischen Allgemeinen Gleichgewichtsanalyse ermittelt. Unter anderem wird dabei der Einbezug der Neuen Bundesländer in den Finanzausgleich und der Vorschlag eines Einkommensteuerzuschlages der Bundesländer untersucht.
Die deutsche Vereinigung hat die Finanzpolitik vor große Herausforderungen gestellt. Die Modernisierung der Infrastruktur und des privatwirtschaftlichen Kapitalstocks mussten unterstützt werden. Hier hat es große Fortschritte gegeben, wenn auch bei der Infrastruktur weiterhin erheblicher Nachholbedarf besteht. Ferner musste der Einbruch bei Produktion und Beschäftigung sozialpolitisch abgefedert werden. All dies hat erhebliche finanzielle Belastungen für den Bund und für die westdeutschen Länder mit sich gebracht. Doch ist die Integration der neuen Länder in die allgemeinen Finanzausgleichssysteme grundsätzlich gelungen. Die nach wie vor geringe Wirtschaftskraft schwächt die Finanzkraft der Gebietskörperschaften in den neuen Ländern, die auch künftig auf Transfers aus dem Westen angewiesen sind. Ein gewichtiger Fehler war die weitgehende Kreditfinanzierung der Vereinigungskosten. Dies hat die Staatsverschuldung sehr stark ausgeweitet und die Handlungsspielräume der Finanzpolitik erheblich einschränkt.
Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist wieder einmal in die Kritik geraten. Derzeit ist die Debatte – soweit sie in der Öffentlichkeit geführt wird – jedoch durch ein hohes Maß an Unverständnis über die Mechanismen des geltenden Regelwerks geprägt. In diesem Beitrag wird deshalb grundlegend dargestellt,wie der bundesstaatliche Finanz- ausleich in seinen unterschiedlichen Stufen funktioniert. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Frage gewidmet, über welche Mechanismen die empirisch feststellbaren hohen Abschöpfungsquoten zustande kommen. Die heutigen Ungereimtheiten des Finanzausgleichssystems resultieren vor allem daraus, dass bei der zugrunde liegenden Beschlussfassung eher verteilungspolitische Überlegungen eine Rolle gespielt haben. Dies hat dazu geführt, dass allokative Aspekte – insbesondere die Auswirkungen des Finanzausgleichs auf den Anreiz zur Generierung zusätzlicher Steuereinnahmen – vernachlässigt wurden. Da sich bei isolierter Anpassung nur einzelner instrumenteller Eigenheiten die grundlegende Problematik unzureichender Anreizkompatibilität nicht ändern würde, müssen bei der anstehenden Reform des Finanzausgleichs sämtliche Ausgleichsmechanismen – Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich im engeren Sinne sowie Bundesergänzungszuweisungen – einbezogen werden.
Die Finanzausstattung der Kommunen ist ein bundespolitisches Thema geworden. Am 27. März beschloss das Bundeskabinett, eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen einzusetzen. Hintergrund der aktuell kritischen Lage ist, dass im Zuge der Steuerreform die Gewerbesteuer als eine Haupteinnahmequelle der Gemeinden deutlich eingebrochen ist. Die zentrale Frage einer Gemeindefinanzreform wird daher eine Reform der Gewerbesteuer sein. Hierzu gibt es derzeit verschiedenste Vorschläge, die von einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bis hin zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer (und Ersatz durch einen kommunalen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer) reichen. In diesem Beitrag analysiert Dr. Christian Baretti, ehemaliger Mitarbeiter des ifo Instituts, die Effizienzwirkungen des bestehenden kommunalen Finanzsystems auf die Kommunalpolitik. Ausgangspunkt der Analyse ist die Annahme, dass die Gewerbesteuer Anreize für die Kommunen setzen sollte, ihre Wirtschaftskraft zu pflegen. Je wirtschaftsfreundlicher eine Gemeinde sich verhält - so der Hintergedanke - desto mehr Einnahmen erzielt sie aus der Gewerbesteuer. Diese These wird überprüft, wobei die empirische Analyse das Saarland betrachtet, mit dessen kommunalen Finanzausgleichssystem sich das ifo Institut erst kürzlich in einer Studie befasst hat. Parallele Schlussfolgerungen sind jedoch auch für die übrigen Bundesländer zu ziehen, da die kommunalen Finanzausgleichssysteme relativ ähnlich sind.
Anfang Juni 2017 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems beschlossen. Mit diesem Gesetz haben die Bundesländer wichtige Bestandteile ihrer föderalen Selbstbestimmung aufgegeben und den solidarischen Finanzausgleich aufgekündigt. Darüber hinaus weist das Gesetz erhebliche handwerkliche Mängel auf – insbesondere bezogen auf die Verfassungskonformität. ; The federal legislature has adopted a new system of intergovernmental fiscal relations from 2020 onwards which will change the federal structure of Germany considerably. In particular, the abolition of the horizontal equalisation among the Länder (Länderfinanzausgleich) and its replacement by an equalisation of fiscal power (Finanzkraftausgleich) within the distribution of the revenues of sales taxes changes the underlying structure of the German federal state fundamentally. The new legislation indicates this shift of the federal balance: the federation will take over the construction of motorways completely. Federal authorities also gain new powers in controlling the use of federal funds by the Länder. Instead of a balance of the federation and the Länder we will get a dominance of the federation.
Vorwort: Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist ein Dauerthema. Auch gerade die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, wie existentiell wichtig dieses Thema ist und vor allem, wie es von politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene beeinflusst wird. Im vorliegenden Arbeitsheft "Kommunalfinanzen" finden Sie Beiträge zur derzeitigen Debatte. In einem einleitenden Aufsatz wird der verfassungsrechtliche Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung diskutiert. Dieser Anspruch ist zwar im Artikel 28 Abs. 2 Satz 3 GG verankert, bedarf aber der landesgesetzlichen Konkretisierung, die in allen Bundesländern unterschiedlich gestaltet ist. Helmut Seitz verdeutlicht in seinen Ausführungen die Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Haushalte angesichts der demographischen Veränderungen stehen. Insbesondere die Kosten der sozialen Sicherung, wie sie derzeit gestaltet sind, werden die öffentlichen Haushalte in einem Maße belasten, dass bislang kaum abschätzbar noch schwieriger berechenbar ist. Thomas Lenk und Hans-Joachim Rudolph diskutieren – vor dem Hintergrund einer notwendigen Gemeindefinanzreform – die unterschiedlichen finanziellen Ausgleichssysteme der Bundesländer. Schwerpunkt sind dabei die Ausgleichsregelungen für kommunale Schlüsselzuweisungen bei mangelnder Deckung des Finanzbedarfs. Neben verallgemeinernden Überlegungen zu allkokativer und redistributiver Funktion der Finanzausgleichssysteme steht vor allem die praktische Ausgestaltung in den Bundesländern im Mittelpunkt. Oliver Klein stellt in seinem Beitrag die aktuellen Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen vor und unterzieht sie einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der meisten Vorschläge steht die Reform der Gewerbesteuer, die die Kommunen traditionell als "ihre" Steuer begreifen. Ob eine solche selektive Maßnahme ausreicht, um die Gemeindefinanzen zukunftssicher zu gestalten, darf allerdings bezweifelt werden.
Ziel des vom FiFo angefertigten Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern ist die Untersuchung der Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen sowie der Systematik des geltenden Verteilungsschlüssels. Neben einem Überblick über den bayerischen Finanzausgleich und einer Darstellung des Status quo des bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungssystems finden sich in dem Gutachten insbesondere eine Prüfung der gegenwärtigen Bedarfsermittlung und Steuerkraftberechnung sowie gangbare Weiterentwicklungsoptionen. Die zudem erfolgte Analyse der Abschöpfungsquote erlaubt darüber hinaus einen genaueren Blick auf die Funktionsweise und Anreizwirkungen des Finanzausgleichssystems. Konkret kommt der Gutachter dabei zu folgenden Ergebnissen: · Eine Anpassung bei der Bedarfsermittlung erscheint sinnvoll. Die derzeitige Hauptansatzstaffel ist am unteren Rand tendenziell zu differenziert und am oberen Rand nicht differenziert genug. · Eine verbesserte Bedarfsmessung würde auf die Ergänzungsansätze für strukturschwache Gemeinden und für Soziallasten verzichten bzw. sie modifizieren. Alternativ bietet sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an. Zentralitätsfunktionen könnten mithilfe eines Bedarfsindikators zur Zahl der Einpendler pro Einwohner und der Zahl der Studenten je Einwohner berücksichtigt werden. · Von einer Verwendung fiktiver Einkommensteuerbeteiligungsbeträge pro Kopf sowie einer abgestuften Anrechnung der Einkommensteuereinnahmen sollte abgesehen werden. Das Abstellen auf die tatsächlichen Einkommensteuereinnahmen erhöht die Transparenz und Konsistenz des Systems. · Bezüglich der Realsteuern empfiehlt der Gutachter eine Teilanrechnung zu 10% in Kombination mit einer Erhöhung des Nivellierungshebesatzes auf 330. · Die äußerst hohe Komplexität und Undurchsichtigkeit des Schlüsselzuweisungssystems überlagert die Anreizwirkungen auf Gemeinden. Dies dürfte in Verbindung mit einer hohen Abschöpfungsquote dafür sorgen, dass in vielen Gemeinden Bayerns die eigene Steuerpolitik nicht in einem Ausmaß fühlbar ist, wie es die gemeindliche Steuerautonomie verlangt.
[Hintergrund] Der Finanzausgleich wird durch das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz geregelt. Ersteres regelt die Maßstäbe für die vertikale Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern. Außerdem enthält es die Vorgaben für den Umsatzsteuervorwegausgleich, den Länderfinanzausgleich und für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen. Damit konkretisiert das Gesetz die Normen der Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes. Das daraus abgeleitete Finanzausgleichsgesetz bestimmt auf dieser Basis die jährlichen Zahlungen im Finanzausgleich. Beide Gesetze treten Ende 2019 außer Kraft. Folglich bedarf es entsprechender Nachfolgeregelungen. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und SPD deshalb beschlossen, eine Kommission zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen einzurichten. Sie soll sich zum Jahreswechsel 2014/2015 konstituieren. Bereits im Vorfeld zeigt sich, dass viele Vertreter der Länder vor allem den Länderanteil am Steueraufkommen erhöhen und den Bund zu Zugeständnissen bei der Steuerverteilung bewegen wollen. Damit würden aber die Unzulänglichkeiten des bestehenden Finanzausgleichssystems nicht beseitigt. In dieser Arbeit wird deshalb der Finanzausgleich mit seinen verschiedenen Komponenten erläutert und seine Folgen dargestellt. Zusätzlich wird untersucht, wie sich graduelle Reformen auswirken. [.] ; Germany's fiscal compensation system between the federal states provides a high degree of equalization. After the final stage all states have tax revenues per capita of at least 97.5 percent with respect to the nationwide average. At the same time the system is highly complicated. It consists of three steps which have different rules how to calculate payments. In consequence some states have to pay transfers in the first step and receive some in the second and third. However, the main shortcomings are the extremely high marginal withdrawal rates in case of increasing tax revenues. In particular, poor states loose more than 80 per-cent of each additional Euro of tax revenue by transfers foregone. This leads into a poverty trap. The Cologne Institute of Economic Research investigated whether this problem can be mitigated by gradual reforms without changing the basic principles of the system. The answer is clearly: No! Thus the author recommends a larger reform that provides a higher degree of fiscal autonomy to the federal states. Instead of sketching up a new reform model the reader is pointed towards already existing suggestions that satisfy the need of an efficient equalization system. In particular, the new proposal of the Board of Economic Advisors deserves policymaker's attention.
Ziel des vom FiFo angefertigten Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern ist die Untersuchung der Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen sowie der Systematik des geltenden Verteilungsschlüssels. Neben einem Überblick über den bayerischen Finanzausgleich und einer Darstellung des Status quo des bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungssystems finden sich in dem Gutachten insbesondere eine Prüfung der gegenwärtigen Bedarfsermittlung und Steuerkraftberechnung sowie gangbare Weiterentwicklungsoptionen. Die zudem erfolgte Analyse der Abschöpfungsquote erlaubt darüber hinaus einen genaueren Blick auf die Funktionsweise und Anreizwirkungen des Finanzausgleichssystems. Konkret kommt der Gutachter dabei zu folgenden Ergebnissen: · Eine Anpassung bei der Bedarfsermittlung erscheint sinnvoll. Die derzeitige Hauptansatzstaffel ist am unteren Rand tendenziell zu differenziert und am oberen Rand nicht differenziert genug. · Eine verbesserte Bedarfsmessung würde auf die Ergänzungsansätze für strukturschwache Gemeinden und für Soziallasten verzichten bzw. sie modifizieren. Alternativ bietet sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an. Zentralitätsfunktionen könnten mithilfe eines Bedarfsindikators zur Zahl der Einpendler pro Einwohner und der Zahl der Studenten je Einwohner berücksichtigt werden. · Von einer Verwendung fiktiver Einkommensteuerbeteiligungsbeträge pro Kopf sowie einer abgestuften Anrechnung der Einkommensteuereinnahmen sollte abgesehen werden. Das Abstellen auf die tatsächlichen Einkommensteuereinnahmen erhöht die Transparenz und Konsistenz des Systems. · Bezüglich der Realsteuern empfiehlt der Gutachter eine Teilanrechnung zu 10% in Kombination mit einer Erhöhung des Nivellierungshebesatzes auf 330. · Die äußerst hohe Komplexität und Undurchsichtigkeit des Schlüsselzuweisungssystems überlagert die Anreizwirkungen auf Gemeinden. Dies dürfte in Verbindung mit einer hohen Abschöpfungsquote dafür sorgen, dass in vielen Gemeinden Bayerns die eigene Steuerpolitik nicht in einem Ausmaß fühlbar ist, wie es die gemeindliche Steuerautonomie verlangt. ; Gutachten im Auftrag der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und des Innern, des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Bezirketags ; The goal of this review of the municipal fiscal equalization scheme in Bavaria is to analyze the distributive justice of current provisions concerning the calculation of municipal fiscal equalization transfers. The review gives an overview of the fiscal equalization scheme in Bavaria, depicts the status quo of municipal fiscal equalization transfers, examines how fiscal needs and capacities are derived and finally presents viable improvement options. Furthermore, the analysis of the marginal contribution rate allows for a closer examination of the functioning and the incentive effects of the fiscal equalization scheme. The following conclusions are drawn: · The calculation of fiscal needs should be adjusted. Regarding the weights assigned to population sizes, the weighting scheme currently exhibits too much differentiation at the bottom and too little differentiation at the top. · An improved identification of needs would modify the calculation of fiscal need for structurally weak municipalities and for social welfare costs. As an alternative to the current rules, the number of households eligible for social welfare benefits according to the SGB II could be used. Centrality-related tasks could be accounted for by using the number of inbound commuters per capita and the number of students per capita. · Fictive income tax contributions per capita as well as a stepwise imputation of income tax revenues should not be used. Rather, it would contribute to the transparency and efficiency of the system if real income tax revenues were used. · With regard to business and property taxes, a partial imputation of 10% in conjunction with an increase in the standard tax multiplier to a value of 330 is proposed. · The lack of transparency and the immense complexity of the fiscal equalization scheme undermine incentive effects. Together with the high marginal contribution rate, this makes it unlikely that Bavarian municipalities feel the impact of their tax policy choices, contrary to municipal tax autonomy.