Der Verfasser geht davon aus, dass die Art und Weise sowie der Umfang der finanziellen Ressourcen-Zuteilung der Mitgliedstaaten an die UNO auf realistische Weise die Wertschätzung der Arbeit anzeigen und dass auch in der Zukunft Konflikte bei der Finanzierung der UNO aufgrund unterschiedlicher politischer Prioritätensetzungen der Mitgliedstaaten zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund werden Regelungen hinsichtlich der Gestaltung des UN-Haushalts und die Struktur dieses Haushalts dargestellt. Eigene Schwerpunkte der Analyse stellen die Festlegung der Pflichtbeiträge und der Beitragsumlagen für UN-Friedensoperationen dar, wobei unterschiedliche Modelle thematisiert werden. Anhand statistischer Daten werden die Zahlungsmoral der Mitgliedstaaten und die Pflichtbeiträge an die Sonderorganisationen präsentiert. Abschließend setzt sich der Autor mit den freiwilligen Beiträgen auseinander. (ICG)
Dieser Beitrag geht der Frage nach, auf welche Weise investive und personelle Maßnahmen zum Schutz der Umwelt bzw. der Wiederherstellung besserer Umweltbedingungen zweckmäßigerweise finanziert werden sollen bzw. könnten. Zunächst werden Vorschläge geprüft, die den institutionellen Rahmen der umweltpolitischen Aktionen betreffen. Anschließend wird deutlich gemacht, daß nur bei der Kombination von Verursacherprinzip und Gemeinlastprinzip sowohl umwelt- als auch beschäftigungspolitische Ziele berücksichtigt werden können. Dann werden Finanzierungsmöglichkeiten von Umwelt- und Beschäftigungsinvestitionen auf der Ausgabenseite des öffentlichen Haushaltes erschlossen. Beträchtliche Selbstfinanzierungseffekte bei Umweltinvestitionen werden durch den präventiven Umweltschutz gesehen, weil dieser billiger kommt als das spätere Beseitigen von Umweltbedingungen. Abschließend werden die Effekte einer Finanzierung von Umweltinvestitionen über indirekte Steuern untersucht. (GF)
Die Ausführungen des Autors versuchen deutlich zu machen, warum die Politikfinanzierung ein sperriges und von vielen Parteienforschern eher gemiedenes Forschungsthema darstellt. Die mangelnde Transparenz ist von den Parteien in fast allen westlichen Demokratien gewollt, wobei die Gründe vom Unwillen, den politischen Konkurrenten Aufschluss über die eigenen Ressourcen zu geben, bis hin zu vielfältigen rechtlich oder politisch problematischen Finanzierungswegen reichen. Eine detaillierte Ausleuchtung der Parteienfinanzierung ist trotz des durch staatliche Subventionen mittlerweile geschaffenen Materialzugangs nach wie vor eine uneingelöste Aufgabe und umso schwieriger gestalten sich quantifizierende komparatistische Studien. Die vom Autor geforderte umfassende Betrachtung der Politikfinanzierung mag vordergründig betrachtet sogar die Probleme der Quantifizierung verstärken. Sie erleichtert andererseits aber das Verständnis funktionaler Zusammenhänge bzw. der Möglichkeiten der Umgehung rechtlicher Vorschriften. Sie schärft den Blick für die organisatorische Ausdifferenzierung moderner Großparteien und macht nachvollziehbar, in welchem Ausmaß es den Parteien gelungen ist, die Abdeckung der Kosten ihrer Tätigkeit auf staatliche Budgets abzuwälzen. Der Autor erläutert u.a. den Kostenfaktor von Parteiorganisationen und die Gründe für die unterschiedlichen Kostenniveaus moderner Parteiendemokratien. Er berichtet über die Haupteinnahmen von Parteiorganisationen im internationalen Vergleich und erörtert die demokratiepolitischen Probleme der Parteienfinanzierung. (ICI2)
Der Beitrag zur europäischen Sicherheit beleuchtet die Finanzierung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik, indem hier ein Einblick in die Rechtslage und die Kommissionsgliederung vor dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon geliefert wird. So beschreibt der erste Abschnitt das Krisenmanagement der Zweiten Säule mit seinem intergovernmentalen, also zwischenstaatlichen Charakter. Dabei werden vier Punkte berücksichtigt: (1) die Finanzierung von Maßnahmen der UNO und der NATO, (2) die Finanzierung von EU-Krisenmanagementoperationen (Budget der EU, vertragliche Grundlagen), (3) zivile Missionen (finanzieller Umfang, Struktur und Budgetlinien) und (4) militärische Missionen (Athena). Der zweite Abschnitt widmet sich sodann dem Krisenmanagement der Europäischen Kommission (EK), wobei sich die Ausführungen in folgende Aspekte gliedern: (1) Instrumente und Grundsätze der Außenwirksamkeit der Kommission, (2) Schnittstellen zwischen erster und zweiter Säule sowie (3) Möglichkeiten der EK zur raschen Reaktion auf Krisen. Die Darstellung der unterschiedlichen finanziellen Zuständigkeiten macht deutlich, dass ein hoher Koordinierungsaufwand notwendig ist, um die Vielfalt der zur Verfügung stehenden Instrumente zu einem kohärenten Ansatz zusammen zu führen. Aus finanzieller Sicht sollte es tunlichst das Ziel sein, in einem umfassenden Ansatz ein möglichst wirksames Außenhandeln zu ermöglichen. (ICG2)
In allen politisch dezentralisierten oder föderalen Systemem benötigen die Regionen bzw. Gliedstaaten ein Mindestmaß an finanzieller Autonomie. Der Beitrag beschreibt die Entwicklung der Finanzierung der Autonomen Gemeinschaften in Spanien von 1980-1990. Er liefert einen systematischen Überblick über Einnahmen und Ausgaben der Autonomen Gemeinschaften und analysiert die Finanzverfassung des Autonomiestaates. Im Vergleich zu anderen Staaten, etwa der Bundesrepublik Deutschland, zeigt der spanische Fall ein vergleichsweise sehr hohes Maß an Zentrum-Peripherie- Konflikten über Finanzfragen. Die Gründe hierfür sind: 1. sehr flexible und unpräzise Bestimmungen in der spanischen Verfassung von 1978; 2. die fehlende Kalkulierbarkeit der Beteiligung der Autonomen Gemeinschaften an den Staatseinnahmen; 3. die im EG-Vergleich in Spanien besonders akuten regionalen Entwicklungsunterschiede und 4. der historisch bedingte Anspruch Kataloniens und des Baskenlandes auf Sonderbehandlung. Die Aufgabe der Zentralregierung, einen Ausgleich zwischen den weniger entwickelten Landesteilen und den wohlhabenden Regionen herbeizuführen, ist sehr schwierig. (pka)
Im Mittelpunkt dieses Beitrages stehen die kommunalen Einnahmequellen, nämlich die Gemeindesteuern, die Gebühren und Beiträge sowie die Kreditaufnahme, die durch den kommunalen Finanzausgleich ergänzt werden. An eine ausführliche Behandlung der Ziele, Systematik und Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs auf die gemeindliche Aufgabenerfüllung schließt sich eine Darstellung der Umlagen an. Als Konsequenz aus der gegenwärtigen Finanzsituation der Kommunen wird die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des kommunalen Finanzsystems abgeleitet. Dabei werden sowohl eine Neuordnung des Gemeindesteuersystems als auch eine Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs diskutiert. (GF2)
Kommunen sind Teil der Länder und haben das Recht, alle lokalen Belange zu regeln, obwohl sie finanziell von der Ländern abhängen. Sie haben einen Anspruch auf einen Teil der Einkommen-, Unternehmens- und Umsatzsteuer. Einnahmen stammen ferner aus den Grundabgaben, der Gewerbesteuer und lokalen Steuern und Abgaben. Die Länder müssen für einen vernünftigen Finanzausgleich sorgen. Kommunale Einnahmen hängen zu einem Großteil von Bundes- und Ländergesetzgebung ab. Kommunen haben auf ihre Einnahmen nur einen begrenzten Einfluss. Ihre Ausgaben - vor allem Sozialausgaben - werden großteils von Bundes- und Ländergesetzen bestimmt. Der Bund darf keine Aufgaben mehr auf die Kommunen übertragen. Die Länder haben dieses Recht, müssen aber im Gegenzug für eine angemessene Finanzausstattung sorgen (Konnexitätsprinzip). Die Höhe solcher Zahlungen ist schwierig zu bestimmen und oft Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kommunale Steuereinnahmen stiegen 2006 auf 158 Milliarden Euro, die Ausgaben auf 156 Milliarden Euro. Erstmals seit vielen Jahren kam es zu einem Überschuss. Die kommunalen Schulden sind von 2 Milliarden im Jahr 1992 auf 28 Milliarden im Jahr 2006 angestiegen. (ICEÜbers). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1992 bis 2006.;;;"Communes are part of the Länder, with the right to regulate all the affairs of the local community, though they are fiscally dependent on the Länder. Communes have a claim to part of the revenue of the federal income, corporation and turnover tax. Revenue from taxes on real property and business accrue to the communities as well as revenue from local excise taxes. The state has the power to legislate on these taxes, and each of the Länder has to ensure a reasonable communal equalization. Communal revenue is, in large part, dependent on federal and Länder law. The power of communes to influence their revenues is limited, a restriction on their constitutional right to regulate all the affairs of the local community on their own. Communes' expenditures are largely determined by federation and Länder laws, especially welfare expenditures. The federation is no longer allowed to transfer tasks to communes. The Länder may transfer tasks to their communes, but have to compensate them financially according to the Länder constitutions ('Konnexitätsprinzip'). Financial compensation to communes for fulfilling Länder tasks are difficult to assess and often cause legal proceedings. In 2006, communal tax revenues have risen to 158 billion, while communal expenditure has risen to 156 billion, largely due to welfare expenditures. This has resulted in a surplus for the first time in many years. Du-ring this time, the communal debt is increasingly financed by current credits, which have risen from 2 billion in 1992 to nearly 28 billion in 2006." (author's abstract).