Finanztransaktionssteuer jetzt!
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 55, Heft 6, S. 13-16
ISSN: 0006-4416
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In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 55, Heft 6, S. 13-16
ISSN: 0006-4416
A financial transaction tax (FTT) compares to a value-added tax on financial transactions and financial services. This differs from the financial activity tax (FAT) that is raised on profits of financial companies or on profit-related remuneration of financial managers. An FTT is neither necessarily related to a certain kind of financial transaction or service, nor does it have a clear assessment base or a certain tax rate. These are decisions to be made during political discourse. Taxes, also an FTT, have the potential to reduce trading volumes. This can even lead to a closing down of markets that operated on small margins that can be devoured by an FTT. If such markets fulfill the economic assumptions of perfect competition, an FTT should be rejected by economic reasons. The fiscal aspect of an FTT depends on the participating countries, the assessment base and the tax rate. The European Union hasn't been able to design an EU-wide FTT; not even the complete Eurozone has agreed on an FTT so that ten countries are currently negotiating the project in an in-depth cooperation. The assessment base has already eroded, starting with shares, bonds and derivative products right after the world financial crisis, reaching a minimum compromise with only shares as an assessment base for the FTT. Negotiations are still ongoing so that even some exceptions from this assessment might be possible. Experience has shown that an FTT leads to evasive reactions. Sweden and France know very well about that, and that might be a reason why Sweden does not participate in the in-depth cooperation. The cooperation still lacks a decision about the tax rate, they still have to negotiate about the distribution of the tax revenues, as the smaller countries within the in-depth cooperation fear that the bureaucratic cost of an FTT might exceed their proceeds from this project. The successful implementation of an FTT - even only within the ten countries of the in-depth cooperation - seems doubtful.
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In: Zukunft: die Diskussionszeitschrift für Politik, Gesellschaft und Kultur, Heft 11, S. 50-50
ISSN: 0044-5452
In: Global view: unabhängiges Magazin des Akademischen Forums für Außenpolitik, Heft 3, S. 12-13
ISSN: 1992-9889
In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 30, Heft 58, S. 53-64
ISSN: 1420-0945
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 62, Heft 13, S. 41-48
ISSN: 0479-611X
World Affairs Online
In: List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 38, Heft 1-2, S. 1-15
ISSN: 2364-3943
Die Europäische Kommission hat 2013 einen Richtlinienentwurf vorgestellt, der die Einführung der Finanztransaktionssteuer für elf Mitgliedsstaaten vorsieht. Die Steuer zielt auf Finanzinstitute, zwischen denen 85 Prozent des Handels mit Finanzinstrumenten stattfindet. Privathaushalte sind nur insofern direkt von der Steuer betroffen, als sie steuerrelevante Wertpapiere besitzen (Aktien, Anleihen und Fondsanteile) und diese handeln. Um die Steuerlast für die Privathaushalte der unterschiedlichen Vermögens- und Einkommensklassen exakt bestimmen zu können, sind Daten zu deren Partizipationsraten an den steuerrelevanten Wertpapieren sowie zur jeweiligen Umschlagshäufigkeiten notwendig. Solche Daten existieren nicht. Geeignete Indikatoren erlauben es jedoch, die Betroffenheit der Haushalte in den einzelnen Einkommens- und Vermögensklassen durch die Finanztransaktionssteuer abzuschätzen. Die Befunde lassen auf einen überproportional hohen steuerrelevanten Wertpapierbesitz in den oberen Einkommens- und Vermögensschichten schließen. Die Steuer wirkt somit progressiv insofern, als sie die oberen Einkommens- und Vermögensklassen überdurchschnittlich belastet. Damit trägt sie zur sozialen Nachhaltigkeit im Sinne einer fairen und verteilungsgerechten Gesellschaft bei. ; In 2013 the European Commission presented a draft for a directive to introduce the financial transaction tax among eleven member states. The tax targets financial institutes among which 85 percent of the trading occurs. However, households owning stocks, bonds and shares of funds are also directly affected if they deal with these instruments. Accurate data on the participation rates of households of different wealth classes on tax-relevant securities and turnover rates are necessary to determine the class-specific tax burden. Because of the lack of such data the affection of households belonging to different wealth classes can only be estimated. The estimations suggest that the more wealthy households own disproportionally often tax-relevant securities. A progressive impact insofar as the tax affects the upper wealth classes far more than the lower classes can be infered from this evidence. Therefore the tax could contribute to social sustainability.
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[Fazit] Die Finanztransaktionssteuer ist klar abzulehnen. Sowohl auf Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene wären zunächst die Haushalte zu konsolidieren und auf ein normales wirtschaftliches Risiko zurückzuführen. Häufig wird übersehen, dass sich die Finanzkrisen ablösen, was bedeutet, dass die nächste Finanzkrise unmittelbar bevorsteht. Wann diese eintreten wird, ist derzeit nicht vorhersehbar; dass sie kommen wird, ist vorhersehbar. Dies lässt sich nur durch starke saubere Haushalte und eine korrekte Ausgabepolitik halbwegs eindämmen und abfedern. Verhindern kann man den Lauf der Märkte nicht. Wird die Transaktionssteuer eingeführt, wäre ein zusätzlicher Ausgleich für Privatunternehmer bzw. Unternehmen vorzunehmen. Dieser Ausgleich könnte darin zu sehen sein, dass die Unternehmenssteuer recht stark vereinfacht wird. Anzusetzen wäre beispielsweise in der Organschaft, was im Rahmen der Vereinfachung des Gewinnabführungsvertrages zurzeit bereits diskutiert wird. Damit wäre auch die Konzernbesteuerung in Deutschland einfacher und würde sich den nationalen und internationalen Gegebenheiten anpassen. Betriebswirtschaftliche Fehlanreize würden dadurch ebenfalls minimiert werden. Die von der Legislative beschlossene Erhöhung des Verlustvortrages, also die Erhöhung auf 1 Million €, ist zu begrüßen, reicht jedoch nicht weit genug. Gleichwohl der Verlustrücktrag verfassungsrechtlich als schwierig einzustufen ist, da er gegen die Abschnittsbesteuerung verstößt, wäre es für die mittelständischen Unternehmen sinnvoll, die Wahl zwischen Verlustrücktrag und Verlustvortrag dem jeweiligen Unternehmen offen zu lassen. Die hybride Kapitalbeschaffung im Rahmen der Kapitaleinkünfte muss vereinfacht werden. Die Abzugsfähigkeit im Rahmen des Sparerpauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG) ist abzuschaffen. Zum einen ist unklar, wie der Betrag im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Höhe von 801 € zustande gekommen ist. Zum anderen ist außerhalb dieser legislativen Willkür eine erhebliche Bürokratisierung eingetreten, die mit Wegfall dieses Pauschbetrages vereinfacht werden könnte. Die Wertpapierleihe (Verlagerung steuerpflichtiger Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften auf andere Steuerpflichtige mit steuerfreier Vereinnahmung) ist nicht wie vorgesehen auf Personengesellschaften auszuweiten, sondern im Gegenteil abzuschaffen. Dies führt zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des Steuerrechts.
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In: Widerspruch: Beiträge zu sozialistischer Politik, Band 31, Heft 61, S. 117-124
ISSN: 1420-0945
In: Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft 356
In: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung
World Affairs Online
Kritisch untersucht werden die europarechtlichen Grundlagen für die Einführung einer neuen Steuer auf Finanztransaktionen (Tobin-Steuer) durch einige Mitgliedstaaten der EU
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In: Studien zur Rechtswissenschaft Band 356
In: Zukunft: die Diskussionszeitschrift für Politik, Gesellschaft und Kultur, Heft 11, S. 44-47
ISSN: 0044-5452