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Max von Schenkendorf hat 1813 bei der Verfassung dieses Textes, der versehen mit einer Melodie zu einem der bekanntesten Volkslieder wurde, den Traum von der Befreiung von der Napoleonischen Herrschaft vor Augen gehabt. Für die Menschen in der untergegangenen DDR war der Begriff der Freiheit sehr abstrakt. Gemeint war dort vor allem damit, die Freiheit... The post Freiheit, die ich meine…. first appeared on Blog der Republik.
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Das Gedicht von Max von Schenkendorf aus dem Jahr 1815 hatte ursprünglich nur einen klaren Bezug zu den Freiheitskriegen dieser […] The post "Freiheit, die ich meine" first appeared on Blog der Republik.
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Freiheit und Sicherheit sind Grundbedürfnisse des Menschen, beide bedingen sich gegenseitig. Gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten scheint die Balance zwischen beiden Werten jedoch gestört.
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Zu den zentralen Fragen in der Debatte um Klimaschutz zählt die Frage nach dem Verhältnis von Klimaschutz ("Verbotspolitik") und Freiheit ("Selbstverwirklichung ohne Einschränkung durch Verbote und ohne Rücksicht auf künftige Generationen oder den globalen Süden"). Zu den wichtigsten deutschen Stimmen in der Debatte zählt Felix Ekardt, Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig. Er hat (erneut) einen lesenswerten Gastbeitrag mit dem Titel "Erst mehr Klimaschutz ermöglicht Freiheit" für die ZEIT verfasst, der den Kern der unterschiedlichen Freiheitsverständnisse herausarbeitet und in den folgenden beiden Sätzen gipfelt:"Letztlich werden Freiheit und Klimaschutz nur gemeinsam bestehen. Wer sie gegeneinander ausspielt, zeigt, dass er es mit beiden nicht ernst meint."
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Kürzlich bin ich bei einer Recherche auf die «Farewell Address to the Nation» von Ronald Reagan gestossen, die er am 11. Januar 1989 gehalten hatte. … "Freiheit, Ordnung und Macht" weiterlesen Der Beitrag Freiheit, Ordnung und Macht erschien zuerst auf Wirtschaftliche Freiheit.
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Von Benjamin Scherp. Zwei Tage voller Input von liberalen Überzeugungstätern aus Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Journalismus liegen nach der zweiten Auflage des Open Summit am 29. und 30. September hinter uns. Rund 170 begeisterte junge Menschen ließen sich von dem vielfältigen Geist der Freiheit durch die Berliner Humboldt-Universität treiben. Der Beitrag Raum für den Geist der Freiheit erschien zuerst auf Prometheus.
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Sozialismus und Totalitarismus sind Freunde im Geiste. Willkür und Zentralismus sind ihre Instrumente. Die Freundinnen der Freiheit sind dezentrale Strukturen und die Gleichheit vor dem Recht. Der Beitrag Freiheit statt Willkür erschien zuerst auf Prometheus.
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Für das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgerufene Wissenschaftsjahr 2024 schreibt Wissenschaft im Dialog (WiD) abermals einen Hochschulwettbewerb zur Wissenschaftskommunikation aus, an dem sich die Hochschulrektorenkonferenz wie in den Vorjahren als Partnerin beteiligt. Studierende, Promovierende und junge Forschende aller Fachrichtungen sind herzlich eingeladen, kreative und interaktive Kommunikationsideen rund um das Thema "Freiheit " einzureichen. Gesucht werden Vorschläge, die Bürgerinnen und Bürger mit Forschenden ins Gespräch bringen.Freiheiten müssen oft erstritten, verteidigt oder neu verhandelt werden. Im Jahr des 75. Jubiläums des Grundgesetzes und 35 Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer können unterschiedlichste Dimensionen von Freiheit im Mittelpunkt der Einreichungen für den Hochschulwettbewerb stehen: beispielsweise im Kontext von Inklusion und Barrierefreiheit, Demokratiebildung, Kunstfreiheit, Klimaprotest und der Freiheit zukünftiger Generationen, der Umgang mit Künstlicher Intelligenz etc.Die 12 besten Vorschläge werden mit je 10.000 Euro zur Umsetzung der Ideen und mit Workshops und Schulungen zur Wissenschaftskommunikation sowie der Aufnahme in das Alumni-Netzwerk des Hochschulwettbewerbs belohnt. Die Bewerbungsphase endet am 30. November 2023. Alle Informationen zur Ausschreibung und zum Wettbewerb findet man unter www.hochschulwettbewerb.net/2024. Am 1. und 20. November wird WiD allen Interessierten zudem via Zoom Beratungs-Sprechstunden anbieten. Ansprechpartner für Nachfragen ist das Team Hochschulwettbewerb bei Wissenschaft im Dialog (hochschulwettbewerb@w-i-d.de): Martin Gora (Projektleitung), +49 30 2062295-61, und Gesa Hengerer (Projektmanagement), +49 30 2062295-62.
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Die Vergangenheit erinnert uns, dass Freiheit nicht selbstverständlich ist. Auf dem 2008 stillgelegten Berliner Flughafen Tempelhof steht ein "Rosinenbomber“. Diese versorgten in der sogenanten Berlin-Blockade … "Ökonomie in Bildern Rosinenbomber für die Freiheit" weiterlesen Der Beitrag <b>Ökonomie in Bildern</b><br> Rosinenbomber für die Freiheit erschien zuerst auf Wirtschaftliche Freiheit.
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Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.
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Welchen Begriff von Wissenschaftsfreiheit unser Netzwerk wirklich hat, warum wir Kritik jeglicher Art und Richtung unterstützen, aber zugleich die akademische Verbannung von Kritikern wie Kritisierten entschieden ablehnen. Eine Replik von Dieter Schönecker.
Dieter Schönecker ist Professor für Praktische Philosophie an der Universität Siegen und Gründungsmitglied des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit. Foto: privat.
IN SEINEM BEITRAG für den Wiarda-Blog versteigt Karsten Schubert sich zu der These, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit (NW) vertrete einen negativen Freiheitsbegriff als "die Freiheit von der Kritik durch andere wissenschaftliche Ansätze"; Freiheit bestehe für das NW darin, "frei zu sein von der Einmischung durch kritische Forschung", sie sei die "Freiheit von politischer Einmischung".
Das ist eine geradezu irrwitzige Unterstellung, die nicht dadurch besser wird, dass man sie schon oft genug gelesen hat. Denn Kritik ist für die Wissenschaft eine conditio sine qua non. In jeder Wissenschaft werden Hypothesen, Thesen und Theorien entwickelt, um Dinge zu erklären oder zu verstehen. Sie werden nicht nur ständig kritisiert, sie müssen auch kritisiert werden dürfen; niemand bestreitet das, selbstverständlich auch nicht das NW.
Kritik ist aber etwas anderes als akademische Verbannung (etwa durch Niederbrüllen, Deplatforming und so weiter), die Karsten Schubert in seinem Beitrag zu Recht ablehnt. Wer kritisiert, lässt sich auf die wissenschaftliche Position des anderen ein, nimmt sie ernst und versucht, ihre Fehler aufzuweisen. Wer cancelt, lässt die Position des anderen von vorneherein nicht zu, verbannt sie aus dem Diskurs und verletzt damit nicht nur wissenschaftliche Standards, sondern das Menschenrecht freier Menschen auf freie Erkenntnis.
Nun haben das NW und auch einzelne Akteure aus seinem Kreis sich kritisch etwa gegenüber den Gender Studies und dem Postkolonialismus geäußert. Aus der grundsätzlichen Notwendigkeit zur und dem Recht auf Kritik folgt, dass Kritik an diesen Disziplinen legitim ist, und zwar auch dann, wenn sie falsch ist, solange sie nur wissenschaftlich ist und an der Sache orientiert. Aber das steht natürlich nicht im Widerspruch dazu, das Recht etwa der Gender Studies auf Wissenschaftsfreiheit zugleich zu verteidigen, wie etwa hier.
Kritik verliert nicht ihre Legitimität, weil die AfD sie instrumentalisiert
Dass Kritik an den Gender Studies von bestimmten politischen Akteuren instrumentalisiert werden kann, trifft zu, ändert aber natürlich nichts an deren Legitimität. Das Recht darauf, die Gender Studies zu kritisieren, und gegebenenfalls die sachliche Richtigkeit solcher Kritik gehen ja nicht dadurch verloren, dass die AfD die gleiche Kritik äußert oder sie instrumentalisiert.
Schubert hat ganz Recht, dass die Abwehr von staatlichen Angriffen zentral ist für die Wissenschaftsfreiheit, und mehr noch: Diese Abwehr ist der eigentliche Sinn und Zweck von Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes. So ist etwa der Versuch, den Begriff "Antisemitismus" für die Hochschulen verbindlich zu definieren, ein klarer Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit (eine dagegen gerichtete Petition habe ich, obwohl die israelfeindliche Haltung ihrer Initiatoren mir zuwider ist, unterschrieben).
Es gibt nicht den geringsten Grund zu denken, das NW unterstütze in irgendeiner Form staatliche Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit. Und man kann, ohne dazu im Widerspruch zu geraten, wie Susanne Schröter das Genderverbot Bayerns begrüßen, und zwar dann, wenn man umgekehrt den mehr oder weniger indirekten Zwang zum Gendern an Universitäten, in Zeitschriften oder DFG-Anträgen für einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit hält (ganz abgesehen davon, dass die zugrundeliegenden linguistischen Annahmen für das Gendern höchst fragwürdig sind).
Man kann übrigens auch die Vorgehensweise des Kölner Rektors gegen Nancy Fraser für legitim und jedenfalls nicht für einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit halten. Die Frage ist hier wie immer, wann bzw. ob ein solcher Eingriff überhaupt vorliegt, und im Fall Fraser lag er meines Erachtens nicht vor, da der Rektor selbst der Einladende war und er zugleich betont hat, dass Fraser trotz der Rücknahme der Ehrung Vorträge in Köln halten dürfe.
Das Netzwerk tut weder unpolitisch noch hat es einen unpolitischen Wissenschaftsbegriff
Dass NW vertritt zudem, anders als von Karsten Schubert behauptet, keinen unpolitischen Begriff von Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit, ganz im Gegenteil. Abgesehen davon, dass der vom NW stark gemachte juristische Begriff von Wissenschaftsfreiheit sogar nach Schuberts eigener Definition ein politischer Begriff ist, steht doch völlig außer Frage, dass zumindest sehr viele Wissenschaften politisch sind; wie sollten die Jurisprudenz, die Politische Philosophie, die Sozialwissenschaften usw. denn unpolitisch sein?
Das NW kritisiert aber Versuche, einzelne politische oder politisch relevante Positionen, die aus bestimmten Wissenschaften erwachsen und die verfassungs- und strafrechtlich unbedenklich sind (und oft genug sogar die Standardmeinung einer Wissenschaft darstellen, wie etwa die Position, dass es biologisch gesehen nur zwei Geschlechter gibt), rechtswidrig und gewalttätig aus dem Diskurs zu verdrängen und eine Orthodoxie an den Universitäten zu etablieren. Und dass das NW selbst nicht als unpolitischer Akteur auftritt, sondern im Gegenteil dafür gegründet wurde, sich politisch zu engagieren, ist doch völlig klar (das NW ist im Lobbyregister des Bundestags eingetragen).
Auch Schuberts These, es ginge dem NW um die "Wissenschaftsfreiheit für konservative Professor_innen", ist mehrfach widerlegt (abgesehen davon, dass das NW sich auch für Mittelbau-Menschen einsetzt und als Mitglieder hat). Im deutschsprachigen Raum, auf den sich das NW beschränkt, geht die akademische Cancel Culture zwar de facto ganz überwiegend von links aus – aber das liegt einfach daran, dass die Linke im akademischen Milieu dominiert. Es ist daher kein Zufall, dass die vom NW kritisierten Fälle überwiegend in linker Cancel Culture gegründet sind.
Keineswegs "blind gegenüber Machtstrukturen"
Aber nicht nur wurde etwa auch Orbans illiberale Politik kritisiert, es wurde betont (was Schubert ebenfalls weiß), dass von rechten Akteuren eine Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit ausgeht oder ausgehen würde, wenn sie denn nur parlamentarisch oder universitär hinreichend viel Macht hätten; das NW hat auch Maisha-Maureen Auma, Professorin für Diversity Studies, gegen AfD-Angriffe verteidigt.
Schließlich ist das NW keineswegs "blind gegenüber Machtstrukturen". Die Kritik an sexistischen, rassistischen oder transfeindlichen Akteuren und Strukturen ist von großer Wichtigkeit. Aber erstens schlägt solche Kritik oft um in Cancel Culture, und das ist wiederum kritikwürdig. Und zweitens ist es eben eine zentrale Frage in der Debatte, wann genau eine Position oder Handlung überhaupt rassistisch usw. ist, und es ist wiederum legitim, bestimmte Theorien und ihre Vertreter dafür zu kritisieren, einen überzogenen oder auch unhaltbaren Begriff etwa von "Rassismus" zu propagieren.
Um noch einmal die vorherigen Beispiele zu bemühen: Wer schon die Kritik an Israel für antisemitisch hält oder die These, dass es biologisch gesehen nur zwei Geschlechter gibt, für transfeindlich, muss akzeptieren, dass andere die dafür zugrunde gelegten Definitionen ablehnen; und jedenfalls folgt aus solchen tatsächlich umstrittenen Definitionen nicht das Recht, andere Menschen zu canceln.
Schubert sagt selbst, dass "disruptive Mittel", wie er das nennt, also die diversen Formen akademischer Verbannung, im Rahmen seines Ansatzes nicht legitimiert werden können (dass Protest, der nicht disruptiv ist, legitim ist und auch fruchtbar sein kann, bestreitet ja niemand). Da wäre es doch schön, wenn Schubert über seinen linken Schatten springen könnte und sich auch einmal für die Wissenschaftsfreiheit von Menschen einsetzte, die er für rechts hält.
Eine ausführlichere Erwiderung Dieter Schöneckers auf Karsten Schubert findet sich in seinem Beitrag für den Philosophie-Blog praefaktisch. Dabei bezieht sich Schönecker auf einen Artikel Schuberts für die Zeitschrift für Praktische Philosophie, in dem dieser seine Überlegungen zu "Zwei Begriffen der Wissenschaftsfreiheit" bereits in längerer Form dargestellt hatte.
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Aus deutscher Perspektive ist es immer wieder erstaunlich, wie weitreichend der französische Gesetzgeber oder die Verwaltung als religiös empfundene Verhaltensweisen im Alltag regulieren. Dies betrifft neben der Ernährung in Kindergärten und Schulen vor allem auch die Kleidung von Privatpersonen. Derart weitreichende Vorschriften und Debatten erscheinen aus deutscher Sicht schwer vorstellbar, trotz auch hier bekannter Diskussionen im Arbeits-, Schul- und Beamten- und Richterdienstrecht. Der vorliegende Beitrag rückt eine Entwicklung im französischen anwaltlichen Berufsrecht in den Fokus und ordnet diese vergleichend deutsch-französisch ein.
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Gary Tyler wurde Ende April aus der berüchtigten Strafanstalt "Angola State Prison" entlassen, wo er den überwiegenden Teil seines Lebens verbringen musste.