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Die Wahrheit ist das erste Opfer des Krieges. Auch im 21. Jahrhundert hat sich an dieser Erkenntnis nichts geändert. Immer dann, wenn den Medien der direkte Zugang zu Krisengebieten verwehrt bleibt, hängen sie am Informations-Tropf der Regierungen. Unter dem Druck, die Öffentlichkeit aktuell zu informieren, schreiben Journalisten eifrig offizielle Verlautbarungen in ihre Notizblöcke. Doch dabei laufen sie Gefahr, sich als Propagandainstrument missbrauchen zu lassen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Verhältnis von Kriegsberichterstattung und militärischer Öffentlichkeitsarbeit auseinander. Dabei wird besonders auf aktuelle Phänomene wie den Embedded Journalism und dem Konzept vom Internet als Gegenöffentlichkeit eingegangen. ; Truth is the first victim of war. Although we live in the 21st century, this perception has not changed. Whenever the medias admittance to trouble spots is refused, they depend on information released by the government. Under the pressure of reporting on current affairs, journalists tend to make notes of official announcements. As a result they run the risk of being misused as a propaganda medium. This issue deals with the relation between war correspondence and military public relations. Special emphasis is placed on current phenomenons like Embedded Journalism and the concept of the internet as a public countertendency.
BASE
In: UN-Basis-Informationen 39
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 16/17, S. 32-38
ISSN: 2194-3621
"Friedensmissionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beendigung von bewaffneten Konflikten, aber sie sind weniger erfolgreich bei der langfristigen Sicherung des Friedens in Nachkriegsgesellschaften. Die Konzepte der häufig kostenintensiven Friedensmissionen müssen deshalb überdacht und verändert werden." (Autorenreferat)
In: Zeitschrift für Konfliktmanagement: Konfliktmanagement, Mediation, Verhandeln ; ZKM, Band 10, Heft 2
ISSN: 2194-4210
In: Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht Band/Volume 8
In: Nomos eLibrary
In: Strafrecht
Umfassende Analyse des völkerrechtlichen Straftatbestands "Angriff auf Friedensmissionen". Ausgehend von der historischen Entstehung und bisherigen Rechtsprechung entwickelt die Autorin ein systematisch wie praktisch überzeugendes Verständnis des Straftatbestandes. Sie zeigt auf, dass die bislang zur Definition der Friedensmission herangezogenen "fundamental principles of peacekeeping" auch wegen ihrer politischen Dimension strafrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen nicht genügen und plädiert für eine weite, spezifisch völkerstrafrechtliche Definition, die die politische Fortentwicklung der Friedensmission unberührt lässt. Grundgedanken der "fundamental principles" prägen danach aber u.a. den Anspruch der Mission auf den Schutz von Zivilisten und zivilen Objekten nach dem humanitären Völkerrecht. Nach der weiten Eröffnung des Tatbestands kann gerade durch dieses neue Tatbestandsmerkmal der Schutz des internationalen Friedenssicherungssystems wertungsmäßig gut abgerundet gelingen.
In: Hamburger Informationen zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik 33
In: OSCE Insights, S. 57-68
World Affairs Online
In: Jus internationale et Europaeum 139
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- 1. Kapitel: Anspruch und Wirklichkeit der Vereinten Nationen -- 2. Kapitel: Die Friedensmissionen der Vereinten Nationen -- A. Die Multidimensionalität der Friedensmissionen -- I. Herausforderungen für die Friedensmissionen -- II. Konsequenzen für die Friedensmissionen -- 1. Aufgabenerweiterung -- 2. Robustes peacekeeping -- 3. Rechtsgrundlage -- 4. Weitergehender Reformbedarf -- B. Die Friedensmissionen und ihr rechtlicher Rahmen -- I. Missionsmandat -- II. Beziehungen zu den Entsendestaaten -- III. Beziehungen zum Empfangsstaat -- C. Die Bedingtheit von Friedensmissionen -- 3. Kapitel: Die Begründung der Verantwortlichkeit -- A. Theoretische Einordnung der Verantwortlichkeit -- I. Verantwortlichkeit und Verantwortung -- II. Die Reichweite des Verantwortlichkeitsbegriffs -- III. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit -- B. Rechtspersönlichkeit der Vereinten Nationen -- C. Grundlage der Verantwortlichkeit -- I. Normen des Internationalen Menschen- und Kriegsvölkerrechts -- II. Responsibility to Protect -- III. Einrichtung von Schutzzonen durch die Vereinten Nationen -- 1. Inhalt der Schutzzonenkonzeption -- 2. Verantwortlichkeitsbegründung durch die Errichtung von Schutzzonen -- D. Zurechnung des Rechtsverstoßes -- I. Die Grundlagen der Zurechnungslehre im Völkerrecht -- II. Zurechnung von Fehlverhalten im Rahmen von Friedensmissionen -- 1. Organqualität der Friedensmission -- 2. Effektive Kontrolle nachgewiesen durch die Kommandostruktur -- 3. Reaktion auf doppelte Verantwortungsstrukturen -- III. Zwischenergebnis -- E. Ergebnis -- 4. Kapitel: Die Durchsetzung der Verantwortlichkeit -- A. Wesenselemente des effektiven Rechtsschutzes im Völkerrecht -- I. Bindung der Vereinten Nationen an Menschenrechtsstandards -- II. Inhalt eines völkerrechtlichen Mindeststandards
In: Jus Internationale et Europaeum v.139
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- 1. Kapitel: Anspruch und Wirklichkeit der Vereinten Nationen -- 2. Kapitel: Die Friedensmissionen der Vereinten Nationen -- A. Die Multidimensionalität der Friedensmissionen -- I. Herausforderungen für die Friedensmissionen -- II. Konsequenzen für die Friedensmissionen -- 1. Aufgabenerweiterung -- 2. Robustes peacekeeping -- 3. Rechtsgrundlage -- 4. Weitergehender Reformbedarf -- B. Die Friedensmissionen und ihr rechtlicher Rahmen -- I. Missionsmandat -- II. Beziehungen zu den Entsendestaaten -- III. Beziehungen zum Empfangsstaat -- C. Die Bedingtheit von Friedensmissionen -- 3. Kapitel: Die Begründung der Verantwortlichkeit -- A. Theoretische Einordnung der Verantwortlichkeit -- I. Verantwortlichkeit und Verantwortung -- II. Die Reichweite des Verantwortlichkeitsbegriffs -- III. Voraussetzungen der Verantwortlichkeit -- B. Rechtspersönlichkeit der Vereinten Nationen -- C. Grundlage der Verantwortlichkeit -- I. Normen des Internationalen Menschen- und Kriegsvölkerrechts -- II. Responsibility to Protect -- III. Einrichtung von Schutzzonen durch die Vereinten Nationen -- 1. Inhalt der Schutzzonenkonzeption -- 2. Verantwortlichkeitsbegründung durch die Errichtung von Schutzzonen -- D. Zurechnung des Rechtsverstoßes -- I. Die Grundlagen der Zurechnungslehre im Völkerrecht -- II. Zurechnung von Fehlverhalten im Rahmen von Friedensmissionen -- 1. Organqualität der Friedensmission -- 2. Effektive Kontrolle nachgewiesen durch die Kommandostruktur -- 3. Reaktion auf doppelte Verantwortungsstrukturen -- III. Zwischenergebnis -- E. Ergebnis -- 4. Kapitel: Die Durchsetzung der Verantwortlichkeit -- A. Wesenselemente des effektiven Rechtsschutzes im Völkerrecht -- I. Bindung der Vereinten Nationen an Menschenrechtsstandards -- II. Inhalt eines völkerrechtlichen Mindeststandards
Inhaltsübersicht I. Einleitung – Fragestellung II. Exterritoriale Staatenpflichten III. Zurechnung grund- und menschenrechtsrelevanten Verhaltens bei internationaler Kooperation im Rahmen von Militär- oder Polizeieinsätzen deutscher Staatsgewalt IV. Rules of Engagement V. Fazit
BASE
In: Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht Band 8
Im Dienst der UNO wurden 75 Beamte des Bundesgrenzschutzes von Mai 1992 bis August 1993 in Kambodscha eingesetzt. Sie waren dort Teil der aus 32 Nationen gebildeten zivilen Polizeikomponente der United Nations Transitional Authority in Cambodia, UNTAC, die den Friedens- und Demokratisierungsprozeß in dem südostasiatischen Land einleiten und stützen sollte. Stabschef von UNTAC-CIVPOL war der Deutsche Detlef Buwitt, Leitender Polizeidirektor beim Bundesgrenzschutz. Buwitt hatte 1989/90 das erste uniformierte deutsche Kontingent, das im Rahmen einer UN-Friedensmission eingesetzt worden ist, nach Namibia geführt und war auch aufgrund dieser Erfahrung bereits im November 1991 zur UNO nach New York abgeordnet worden, wo er mit der Vorbereitung des Polizeieinsatzes in Kambodscha beauftragt wurde. Im Rahmen dieser Tätigkeit gehörte Buwitt einer 12-köpfigen UN-Delegation an, der United Nations Surveyor Mission to Cambodia, die Ende 1991 erste Aufklärungsarbeit im Land leistete. Er war dabei für die Strukturen der Inneren Sicherheit (Polizei, Sicherheitsdienste und -Organisationen sowohl der Zentralregierung als auch der drei Guerillaorganisationen) zuständig. Auszüge aus dem Interview:
BASE
In: GIGA Focus Global, Band 10
Vom 9.-25. September 2010 fand in Kasachstan unter großem chinesischem Medienecho das jüngste Militärmanöver im Rahmen der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ) - kurz "Friedensmission 2010" – statt. Die als Friedensmissionen betitelten Militärmanöver werden von der chinesischen Regierung
stark gefördert und stellen für sie ein Zeichen der wachsenden militärischen Kooperation zwischen China, seinen zentralasiatischen Nachbarstaaten und Russland dar. Dagegen wird Chinas verstärktes Engagement in Zentralasien überwiegend mit großem Misstrauen betrachtet, woran auch die Gründung der SOZ im Jahr 2001 (als Nachfolger von "Shanghai 5"), in dessen Rahmen China mit Kasachstan, Tadschikistan, Kirgisistan, der Russischen Föderation und Usbekistan in verschiedenen Bereichen zusammenarbeitet, bislang nur wenig ändern konnte. Im Gegensatz zu Russland sehen die zentralasiatischen Staaten China weiterhin als extra-regionalen Akteur an. Die Förderung der regionalen Integration in der Wirtschaft und der Politik wird vorrangig von Russland oder Kasachstan – kaum aber
von China – erwartet. Aus der Perspektive zentralasiatischer Experten fördert die SOZ zwar die Kooperation, aber nicht die politische Integration der beteiligten Staaten. Die SOZ wird vielmehr als eine Möglichkeit betrachtet, die Interessen der beiden Großmächte Russland und China in Zentralasien auszubalancieren. Unter der Bevölkerung sowohl Kasachstans als auch Kirgisistans ist eine unverkennbare, wenn auch teilweise irrationale Skepsis gegenüber China weit verbreitet. Die Zukunft der SOZ als einer Regionalen Organisation Zentralasiens hängt davon ab, ob es ihr gelingen wird, nicht nur die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten zu regulieren, sondern China dabei helfen kann, seine Interessen und Ziele für und in der Region gegenüber seinen Partnern klarer zu formulieren und sich so deren Anerkennung als auf lange Sicht zuverlässiger regionaler Akteur zu verschaffen.