In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Heft Dr. 14/1669, S. 1-5
"Die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung des Winterausfallgeldes und auf ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit in Bauberufen verständigt. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und der gleichzeitigen Änderung des Bundesrahmentarifvertrages-Bau wird diese Vereinbarung umgesetzt; die bestehenden tariflichen und gesetzlichen Winterbau-Regelungen sollen mit dem Ziel der Sicherung der Beschäftigung im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit fortentwickelt werden." (Autorenreferat)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 14, S. 1-5
ISSN: 0722-8333
"Die Tarifvertragsparteien im Bauhauptgewerbe und die Bundesregierung haben sich auf eine Neuregelung des Winterausfallgeldes und auf ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit in Bauberufen verständigt. Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und der gleichzeitigen Änderung des Bundesrahmentarifvertrages-Bau wird diese Vereinbarung umgesetzt; die bestehenden tariflichen und gesetzlichen Winterbau-Regelungen sollen mit dem Ziel der Sicherung der Beschäftigung im Baugewerbe in der Schlechtwetterzeit fortentwickelt werden." (Autorenreferat, IAB-Doku)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 14, S. 1-23
ISSN: 0722-8333
Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung und den Kosten der Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. "Der bisherige Verlauf der Inanspruchnahme deutet darauf hin, dass die Neuregelungen der Winterbauförderung sowohl in West- als auch in Ostdeutschland einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit geleistet haben, auch wenn die Aussichten auf den wichtigsten Faktor für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft, nämlich eine verbesserte Auftragslage, derzeit getrübt sind. Die von der Bundesregierung mit der Neuregelung der Winterbauförderung verfolgten Ziele, die Vermeidung bzw. Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit, wurden unter Berücksichtigung dieser schwierigen Rahmenbedingungen erreicht. Zukünftig gilt es, das Verantwortungsbewusstsein aller am Baugeschehen Beteiligten weiter zu schärfen, um den Beitrag der Winterbauförderung zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit zu erhöhen." (IAB2)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Heft Dr. 14/8477, S. 1-23
ISSN: 0722-8333
Der Bericht befasst sich mit der Umsetzung und den Kosten der Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft. "Der bisherige Verlauf der Inanspruchnahme deutet darauf hin, dass die Neuregelungen der Winterbauförderung sowohl in West- als auch in Ostdeutschland einen aktiven Beitrag zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit geleistet haben, auch wenn die Aussichten auf den wichtigsten Faktor für stabile Beschäftigungsverhältnisse in der Bauwirtschaft, nämlich eine verbesserte Auftragslage, derzeit getrübt sind. Die von der Bundesregierung mit der Neuregelung der Winterbauförderung verfolgten Ziele, die Vermeidung bzw. Eindämmung der Winterarbeitslosigkeit, wurden unter Berücksichtigung dieser schwierigen Rahmenbedingungen erreicht. Zukünftig gilt es, das Verantwortungsbewusstsein aller am Baugeschehen Beteiligten weiter zu schärfen, um den Beitrag der Winterbauförderung zur Vermeidung der Winterarbeitslosigkeit zu erhöhen." (IAB2)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 16, S. 20
ISSN: 0722-8333
Das Gesetz soll in der Bauwirtschaft und in anderen Wirtschaftszweigen mit hohen saisonbedingten Arbeitsausfällen zu einer Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse beitragen und damit dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegenwirken. Das bisher auf die Bauwirtschaft beschränkte Sondersystem der Winterbauförderung wird weiterentwickelt und in das System des Kurzarbeitergeldes integriert. In der Schlechtwetterzeit, von Dezember bis März, wird künftig das Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt. Neben Beschäftigten und Betrieben des Baubereichs können auch andere Wirtschaftsbranchen wie die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk von dem Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ergänzende Leistungen an Arbeitnehmer bei Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Überbrückung von Ausfallstunden und an Arbeitgeber zur Entlastung von den Kosten der Kurzarbeit setzen weitere Anreize zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit. Die Finanzierung dieser ergänzenden Leistungen erfolgt durch eine branchenspezifische Umlage, deren Einführung eine Mitwirkung der Tarifpartner erfordert und diese damit aktiv an der Beschäftigungssicherung in ihrer Branche beteiligt. Die Neuausrichtung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung führt auch zu einer Verfahrenserleichterung auf Arbeitgeberseite und auf Seiten der Bundesagentur für Arbeit. (IAB)
In: NVwZ: neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung. NVwZ-Rechtsprechungs-Report Verwaltungsrecht : NVwZ-RR ; neue Entscheidungen aus den Bereichen: Allg. Verwaltungsrecht, Bau- u. Planungsrecht, Umweltrecht u. Naturschutz, Band 26, Heft 5, S. 184-183
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Heft Dr. 16(11)77, S. 50
ISSN: 0722-8333
Durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung soll das bisher auf die Bauwirtschaft beschränkte Sondersystem der Winterbauförderung weiterentwickelt und in das System des Kurzarbeitergeldes integriert werden. In der Schlechtwetterzeit, von Dezember bis März, soll künftig Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt werden. Neben Beschäftigten und Betrieben des Baubereichs können auch andere Wirtschaftsbranchen wie die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk von dem Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Die Zusammenstellung enthält die schriftlichen Stellungnahmen folgender eingeladender Verbände und Einzelsachverständiger zum Gesetzesentwurf: 1. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), 2. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); 3. Bundesagentur für Arbeit; 4. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB): Das IAB äußert sich auf der Basis wissenschaftlicher Befunde vor allem zur Regelmäßigkeit und Erheblichkeit des Arbeitsausfalls, zu möglichen Beschäftigungseffekten, Budgeteffekten und Substitutionsrisiken sowie zu Änderungen der Meldungen zur Statistik der BA. 5. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.; 6. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.; 7. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt; 8. Prof. Dr. Gerhard Bosch, Gelsenkirchen; 9. Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine-Erden; 10. Sabine Graf, Berlin; 11. Prof. Dr. Gerhard Bosch, Institut Arbeit und Technik. Außerdem werden folgende schriftliche Stellungnahmen nicht eingeladener Verbände dokumentiert: 12. Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH; 13. Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (IAB)
In: Verhandlungen des Deutschen Bundestages. Drucksachen, Band 16, S. 50
ISSN: 0722-8333
Durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung soll das bisher auf die Bauwirtschaft beschränkte Sondersystem der Winterbauförderung weiterentwickelt und in das System des Kurzarbeitergeldes integriert werden. In der Schlechtwetterzeit, von Dezember bis März, soll künftig Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungs- oder auftragsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt werden. Neben Beschäftigten und Betrieben des Baubereichs können auch andere Wirtschaftsbranchen wie die Land- und Forstwirtschaft, die Baustoffindustrie, das Maler- und Lackiererhandwerk oder das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk von dem Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Die Zusammenstellung enthält die schriftlichen Stellungnahmen folgender eingeladender Verbände und Einzelsachverständiger zum Gesetzesentwurf: 1. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), 2. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); 3. Bundesagentur für Arbeit; 4. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufssforschung (IAB): Das IAB äußert sich auf der Basis wissenschaftlicher Befunde vor allem zur Regelmäßigkeit und Erheblichkeit des Arbeitsausfalls, zu möglichen Beschäftigungseffekten, Budgeteffekten und Substitutionsrisiken sowie zu Änderungen der Meldungen zur Statistik der BA. 5. Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.; 6. Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.; 7. Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt; 8. Prof. Dr. Gerhard Bosch, Gelsenkirchen; 9. Sozialpolitische Arbeitsgemeinschaft Steine-Erden; 10. Sabine Graf, Berlin; 11. Prof. Dr. Gerhard Bosch, Institut Arbeit und Technik. Außerdem werden folgende schriftliche Stellungnahmen nicht eingeladener Verbände dokumentiert: 12. Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH; 13. Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (IAB)