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293 Ergebnisse
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In: Gefahrgut einfach 2012
In: Serviceheft 2012 zu "Der Gefahrgutbeauftragte" bzw. "Gefährliche Ladung"
In: Gefährliche Ladung 2015, Special
In: kma-Reader
In: Lehrbuch Gefahrgut
Die Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter beruhen großteils auf internationalen Vorschriften, um die Rechtslage auf globaler Ebene größtmöglich zu vereinheitlichen. Auch die EU ist bestrebt durch Verordnungen und Richtlinien, insbesondere die RL 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, zu einer maximalen Harmonisierung der Rechtslage beim grenzüberschreitenden Transport zwischen den Mitgliedstaaten aber auch über ihre Grenzen hinaus, beizutragen. Allerdings überlässt auch die EU die konkrete Regelung internationalen Organisationen wie der UN-Economic Commission for Europe. Die EU erklärt durch die RL 2008/68/EG, dass die internationalen Übereinkommen ADR, RID und ADN von ihren Mitgliedstaaten innerstaatlich umgesetzt werden müssen, sieht aber auch Ausnahmen vom Geltungsbereich der RL vor und erlaubt in bestimmten Bereichen den nationalen Gesetzgebern abweichende Regelungen zu treffen. Grundlagen für die Übereinkommen ARD/RID/ADN stellen die von der UNO erlassenen Empfehlungen dar. Es besteht eine gesonderte Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die für die Harmonisierung der UN-Empfehlungen und der Übereinkommen ADR/RID/ADN verantwortlich ist. Strafbestimmungen sind in den internationalen Übereinkommen nicht normiert. Die außervertragliche Haftung betreffend ist bislang noch keine Harmonisierung erreicht worden und es muss eine Vielzahl von Kollisionsnormen beachtet werden. ; eingereicht von Anna Klara Nigischer ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2020 ; (VLID)5120948
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