Der Geistliche Vertrauensrat: geistliche Leitung für die Deutsche Evangelische Kirche im Zweiten Weltkrieg?
In: Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte
In: Reihe B, Darstellungen 17
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In: Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte
In: Reihe B, Darstellungen 17
In: Otto Dibelius, S. 265-312
In: Germanistische Arbeiten zu Sprache und Kulturgeschichte 12
In: Caritas: Zeitschrift für Caritaswissenschaft und Caritasarbeit, Band 1988, S. 19-24
ISSN: 0008-6614
Christen in Gemeinden und Kirchen haben Anspruch auf Rat und Hilfe durch Priester und Mitarbeiter im pastoralen Dienst. Letztere haben die Aufgabe, Verkündigung und konkrete Lebenssituation zu verbinden. Den diakonischen Auftrag der Kirche sieht der Autor in der Hilfe für Arme, Kranke und Verzweifelte in der nächsten Nähe, über die aber die weltweiten Probleme (Arbeit und Arbeitslosigkeit, Frieden und Entwicklung, Ausländer und Asylbewerber) nicht ausgeklammert werden sollen. Das gemeinsame der beiden Kirchen komme in ihrer jeweiligen sozialen Arbeit bereits zum Tragen. (HÜP)
In: Forum Theologie und Psychologie 6
In: Friedens-Forum: Zeitschrift der Friedensbewegung, Band 17, Heft 4, S. 33
ISSN: 0939-8058
Die schwedischen Landschaftsrechte sind kein altgermanisches Recht, sondern in ihrer überlieferten Gestalt, erheblich vom Christentum beeinflusst, denn das Christentum hatte Schweden gegen Ende des 11 und zu Beginn des 12. Jahrhunderts, endgültig aber im 13. Jahrhundert christianisiert. Das zeigt sich nicht nur in den Kirchenprivilegien schwedischer Könige, sondern auch in den Landschaftsrechten, die nicht nur Kirchenabschnitte erhielten, sondern christliche Einflüsse auf das Ehe- und Erbrecht, aber auch auf das Strafrecht verzeichnen. Auch Birger Jarl verstand es, den friedestiftenden Einfluss des Christentums zu nutzen. Verstärkt wurde dieser durch die Legation Wilhelms von Sabina, der das schwedische Kirchenrecht kanonisierte, das Gastungsrecht neu regelte, Domkapitel errichtete und versuchte, den Zölibat einzuführen. Bischof Brynolf von Skara stärkte das Kirchenrecht durch seine Statuten für Västergötland. Auch wenn die Vormundschaftsregierung für Birger Magnusson, wenig kirchenfreundlich war, erneuerte der König – nachdem er seit 1305 selbst regierte – ihre alten Privilegien.
BASE
World Affairs Online
In: Sozialwissenschaftliche Informationen: Sowi, Band 20, Heft 2, S. 118-124
ISSN: 0932-3244
"Die Rechtsprechung der bereits im März 1933 für jeden Oberlandesgerichtsbezirk eingerichteten Sondergerichte diente besonders in den Jahren 1933 - 1939 dem NS-Regime als Machtmittel zur Durchsetzung der Gleichschaltung der Gesinnung. Rechtsgrundlage der ergangenen Urteile war das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 ein typisches Maulkorbgesetz. Die Arbeitsweise der Sondergerichte soll hier zunächst allgemein und dann konkret anhand ihres Vorgehens gegen katholische Geistliche und Laien aufgezeigt werden. Diese Prozesse machen nur einen Bruchteil der Spruchtätigkeit dieser Gerichte in Heimtückesachen aus, sind aber ein markantes Beispiel für die juristische Bekämpfung der von der nationalsozialistischen Ideologie abweichenden Auffassungen." (Autorenreferat)
In: Anpassung - Selbstbehauptung - Widerstand 23
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abteilung, Band 90, Heft 1, S. 192-206
ISSN: 2304-4896
In: Orient-Journal, Band 2, Heft 2, S. 11
ISSN: 1617-4488
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