Gerechter Krieg?
In: Erlanger Philosophie-Kolloquium Orient und Okzident Band 3
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In: Erlanger Philosophie-Kolloquium Orient und Okzident Band 3
In: Erlanger Philosophie-Kolloquium Orient und Okzident 3
In: Orient und Okzident 3
Die Frage nach dem "Gerechten Krieg" webt ein komplexes historisches und systematisches Netz zwischen Orient und Okzident ebenso wie zwischen Antike und Gegenwart. Christentum und Islam, Dichtung und Philosophie stehen vor der gemeinsamen Herausforderung, unter Vorgabe divergierender dogmatischer oder methodischer Prämissen Gerechtigkeit in einem Phänomen zu verorten, das seinem Wesen nach das Stigma der Grausamkeit trägt. Die Perspektiven dieses Bandes reichen von der griechischen Tragödie über Platon, Aristoteles und die Philosophie in Rom (Cicero) über die spätantike christliche Diskussion (Augustinus) bis zur Frage humanitärer Interventionen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die islamische Debatte vom Mittelalter bis in die Gegenwart hinein.
In: Reclams Universal-Bibliothek Nr. 14055
In: (Was bedeutet das alles?)
Die Formulierung der Idee eines "gerechten Friedens", wie sie die christliche Friedensethik in Deutschland in den letzten Jahrzehnten geleistet hat, wurde als Gegenvorschlag zur (katholischen) Tradition des "gerechten Krieges" entwickelt, ohne in seiner Konsequenz einem strikten Pazifismus zu unterliegen. Gleichwohl würde es zu erheblichen Missverständnissen führen, den "gerechten Frieden" als Kompromiss oder Mittelweg zwischen bellum iustum und absoluter Gewaltfreiheit verstehen zu wollen. Stattdessen will der vorliegende Beitrag demonstrieren, dass der "gerechte Frieden" seine normative Überzeugungskraft erst zu entfalten vermag, wenn sein unabdingbarer Gegensatz zum Prinzip des "gerechten Krieges" hypostasiert wird. In seiner Argumentation nimmt der Aufsatz vor allem Anleihen bei Immanuel Kant, um jene spezifische theoretische Frontstellung zu verdeutlichen. ; The theoretical framework of "just peace", as developed by the Christian peace ethicsduring the last decades, obviously presents an alternative to the Catholic tradition of"just war" without demanding a strict pacifism in return. However, it would be completelymisleading if we understood "just peace" as a sort of compromise, balance or mediumbetween the classical concept of bellum iustum and the absolute claim for non-violence.In contrast, this contribution attempts to demonstrate that "just peace" is able to unfoldits normative persuasiveness only by hypostatizing its indispensable oppositionto the principle of "just war". In order to provide a consistent line of argumentation,the article predominantly refers on Immanuel Kant to illustrate this specific theoreticaland conceptual implication.
BASE
In: Humanitäre Intervention, S. 113-142
World Affairs Online
In: Friedensanalysen: Vierteljahresschrift für Erziehung, Politik und Wissenschaft, Heft 12, S. 13-71
ISSN: 0344-3132
World Affairs Online
In: Handbuch Politische Gewalt, S. 261-291
In: Jahrbuch Politisches Denken, Band 2003, S. 244-247
ISSN: 0942-2307
In: Den Krieg überdenken: Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse, S. 179-200
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit einer der traditionsreichsten Kriegstheorien, die aufgrund ihrer hohen Normativität und politischen Instrumentalisierbarkeit zahlreiche Kontroversen ausgelöst hat: die Theorie des gerechten Krieges. Der Streit zwischen den Befürwortern und Kritikern dieser Theorie ist seiner Ansicht nach deshalb kaum lösbar, weil die Theorie des (un)gerechten Krieges selbst eine paradoxale Struktur aufweist. Es sind vor allem drei Paradoxien, die der Autor im einzelnen näher erläutert: die Paradoxie der notwendigen Ungerechtigkeit, der willkürlichen Anwendung und der Entgrenzung des "gerechten" Krieges. Er skizziert zuvor die moralphilosophischen Aspekte der Theorie und argumentiert, dass eine moralische und juristische Perspektive nicht in einen abstrakten Gegensatz zueinander gerückt werden sollten und dass insofern eine Theorie des "(un)gerechtfertigten Krieges" auch zur Fortschreibung des Völkerrechts beitragen kann. Angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen durch den transnationalen Terrorismus seit den Anschlägen vom 11. September 2001 stellt sich jedoch die Frage, ob die mit einem methodologischen Nationalismus verbundene Theorie des "(un)gerechtfertigten Krieges" noch angemessene Antworten auf zukünftige Sicherheitsprobleme bieten kann oder ob nicht vielmehr eine umfassendere Theorie (il)legitimer Gewalt zu entwickeln ist. (ICI2)
In: Schriften zum Völkerrecht Band 255
Das Narrativ vom ›bellum legale‹, also des Ausschlusses »gerechter« Kriegsgründe aus dem kollektiven Sicherheitssystem, hat den ›bellum iustum‹-Begriff im Völkerrecht nicht unschädlich gemacht, noch könnte es das. Denn selbst wenn man glaubt, der Lesart einer positivistischen Adaption des ›bellum iustum‹-Begriffs rigoros eine Absage erteilen zu müssen, kommt man letztlich nicht umhin zuzugestehen, dass der Rekurs auf naturrechtliche Gedanken nicht ausgeschlossen werden kann, da Recht wertbezogen ist. Das Völkerrecht und seine Narrative können den ›bellum iustum‹-Begriff nicht »überwinden«. Sie können ihn allenfalls in ihrem Sinne prägen beziehungsweise zu prägen versuchen. Denn das Völkerrecht ist im Kern ein Recht des Krieges und des Friedens, ›de jure belli ac pacis‹. Das heißt, eine völkerrechtliche Kriegsrechtfertigung kann nicht wertfrei sein. Letztlich kann es hier lediglich um eine begriffliche, beziehungsweise narrative Distanzierung zu Gerechtigkeitsvorstellungen gehen. / »Narratives on Just War in International Law«: A large part of contemporary legal scholarship maintains the opinion that ›bellum iustum‹ doctrine was never part of international law. However, the subject remains controversial. The work in hand attempts to cast new light on the longstanding ›bellum iustum – bellum legale‹ controversy in correspondence with the more recent narrative turn in international law. It is shown that any categorical denial of the just war doctrine in international law is flawed from the outset since law is value related.
In: Nomos Universitätsschriften Recht 858
Die Darstellung verfolgt die Entwicklung der Lehre vom gerechten Krieg von ihren Ursprüngen in der Antike bis in die Gegenwart. Hierbei werden die Traditionslinien des gerechten Krieges nachgezogen und aus der Gesamtschau Konsequenzen für die Gegenwart gezogen. Bis in die Neuzeit hinein bildete die Lehre vom gerechten Krieg die Rechtsgrundlage für den Einsatz von Gewalt zwischen Völkern. In der späten Neuzeit durch den Positivismus verdrängt, kehrte sie im 20. Jahrhundert in das Völkerrecht und in die fächerübergreifende Diskussion über Krieg und Frieden zurück. Ihr Axiom, dass Krieg nur um des Friedens willen geführt werden dürfe, bestimmt die Ausgestaltung der traditionell in der Lehre behandelten Merkmale (causa iusta, intentio recta, auctoritas principis, ius in bello) ebenso wie das UN-Völkerrecht
In: Vorgänge 218 = 56. Jahrgang, Heft 2
World Affairs Online
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In: Schriften zum Völkerrecht Band 255
Das Narrativ vom 'bellum legale', also des Ausschlusses "gerechter" Kriegsgründe aus dem kollektiven Sicherheitssystem, hat den 'bellum iustum'-Begriff im Völkerrecht nicht unschädlich gemacht, noch könnte es das. Denn selbst wenn man glaubt, der Lesart einer positivistischen Adaption des 'bellum iustum'-Begriffs rigoros eine Absage erteilen zu müssen, kommt man letztlich nicht umhin zuzugestehen, dass der Rekurs auf naturrechtliche Gedanken nicht ausgeschlossen werden kann, da Recht wertbezogen ist. Das Völkerrecht und seine Narrative können den 'bellum iustum'-Begriff nicht "überwinden". Sie können ihn allenfalls in ihrem Sinne prägen beziehungsweise zu prägen versuchen. Denn das Völkerrecht ist im Kern ein Recht des Krieges und des Friedens, 'de jure belli ac pacis'. Das heißt, eine völkerrechtliche Kriegsrechtfertigung kann nicht wertfrei sein. Letztlich kann es hier lediglich um eine begriffliche respektive narrative Distanzierung zu Gerechtigkeitsvorstellungen gehen.
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