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2839 Ergebnisse
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In: Recht im Kontext Band 7
In: Nomos eLibrary
In: Jura Grundlagen
Der Band beschäftigt sich mit Formen und Folgen außergerichtlicher Konfliktbearbeitung, die immer stärker in den Fokus kontextsensibler Rechtsforschung gerät. Analysen und Fallbeispiele zu Paralleljustiz in der Europäischen Union, in Japan und im Iran sowie zu Occupation Courts vermitteln ein theoretisch und empirisch reichhaltiges Bild von der Suche nach Gerechtigkeit und Interessensausgleich außerhalb des formalen Rechtssystems bzw. auf der Grundlage von religiösen oder kulturellen Werten, die sich vom liberalen Rechtstaat "westlicher" Prägung unterscheiden. Ein Schwerpunkt des Bandes liegt auf der Frage, welche Rolle die Europäische Union bei der Stärkung solcher Alternativen zum Recht spielt. Der Band dokumentiert ausgewählte Vorträge aus dem Berliner Seminar Recht im Kontext, die im Wissenschaftskolleg zu Berlin gehalten und diskutiert wurden. Er richtet sich gleichermaßen an Forschende aus den Rechts- und den Sozialwissenschaften, die das interdisziplinäre Gespräch suchen. Mit Beiträgen von Antoine Duval, Steffen Hintelang, Michael Stürner, Naoko Matsumoto, Sylvia Tellenbach, Alejandro Chhetman.
In: Geschichte und Gesellschaft 35.2009,4
Strategic Litigation entwickelt sich zurzeit auch unter deutschen Juristen zum Buzzword. Davon zeugen eine zunehmende Zahl von Gerichtsverfahren, die mit diesem Etikett versehen werden, neue zivilgesellschaftliche Organisationen, die solche Verfahren zu ihrem Tätigkeitsschwerpunkt erklären, akademische Tagungen, die dieses Phänomen reflektieren, und ein stetig anschwellendes Echo in Fachliteratur und Medien. Doch was genau ist unter Strategic Litigation zu verstehen? Und was davon zu halten? Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik der Universität Regensburg wird diesen Fragen seit einigen Jahren nachgegangen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Einblick in diesen Forschungsbereich. ; Currently, 'strategic litigation' is becoming a buzzword among German lawyers. This is evidenced by an increasing number of court cases bearing this label, new civil society organizations that focus on such procedures, academic meetings that reflect this phenomenon, and a steadily increasing echo in specialist literature and the media. But what exactly is meant by strategic litigation? And what to think about it? The chair of public law and politics of the University of Regensburg has been pursuing these questions for several years. This article gives an insight into this area of research.
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In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Band 292
In: Springer eBook Collection
§ 1 Einleitung -- Erster Teil. Die Wirkungen der Entscheidungen von EGMR und IAGMR aus völkerrechtlicher Perspektive: § 2 Die Wirkungen der Sachentscheidungen des EGMR -- § 3 Die Wirkungen der Sachentscheidungen des IAGMR -- § 4 Fazit des ersten Teils -- Zweiter Teil. Die von Gerichten gewährten Rechtsfolgen im nationalen Recht: § 5 Innerstaatliche Gerichte als "Erfüllungsgehilfen" der Menschenrechtsgerichte -- § 6 Innerstaatliche Gerichte als Hüter über die eigene Rechtsordnung -- § 7 Der ausgleichende Mittelweg -- § 8 Wachsende Spannungen zwischen den Rechtsordnungen? -- § 9 Fazit des zweiten Teils: Verstärkte Kontrolle als Begleiterscheinung intensivierter Interaktion -- Dritter Teil. Eine normative Betrachtung: § 10 Schluss: Welche Rolle für innerstaatliche Gerichte? -- Summary. .
In: Enzyklopädie Recht und Literatur G Gerichtsdrama/Gerichtstheater – Gericht und Drama in der Antike
Die Transformationsstaaten haben sich durch den EU-Beitritt zum Vollzug des Gemeinschaftsrechts- bzw. des Europarechts verpflichtet. Für ihre Gerichte folgt daraus die Pflicht zur Anwendung dieses Rechts, einschließlich der Ausübung ihrer Rechte und Pflichten, Vorlageverfahren zum EuGH einzuleiten. Auf diese Aufgaben wurden die Angehörigen der Judikative in einem langen Prozess vorbereitet. Im Gegensatz zur großen Begeisterung, mit welcher die ehemaligen kommunistischen Staaten einschließlich ihrer Gerichtsbarkeit den Beitritt zur Europäischen Union angestrebt hatten, ist nun der Ton etlicher Entscheidungen dieser Gerichte, vor allem der Verfassungsgerichte, eher skeptisch und in den Urteilen zeigen sich die bekannten ungelösten Probleme: Hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Verfassungsrecht? Sind die Verfassungsgerichte verpflichtet, Vorlageverfahren zum EuGH einzuleiten? Können die an die EU übertragenen Kompetenzen zurückgenommen werden? Diese Fragen bilden den Schwerpunkt des Bandes, der die Beiträge von siebzehn Autoren, Juristen aus den Transformationsstaaten, der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern, veröffentlicht. Untersucht wurden auch die Ursachen der gestiegenen richterlichen Skepsis gegenüber manchen Erscheinungen der Europäischen Integration, insbesondere im Zusammenhang mit den Diskussionen über den Reformvertrag und die weitere Erweiterung der Union
Blog: Blog der Republik
Am 13.Mai hat das OVG Münster verkündet, dass die AfD Bundespartei und die Jugendorganisation JA als Rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden […]
The post Die AfD verliert vor Gericht – und jetzt? first appeared on Blog der Republik.
Die alten Verhältnisse vor der französischen Revolution von änderten sich mit der französischen Eroberung des Rheinlandes 1792/94. Frankreich führte hier seine durch die Revolution geprägte neue Gerichtsverfassung ein, nämlich die Friedensgerichte, Zuchtpolizeigerichte und als obere Instanzen die Tribunaux du Département und die Cours d'appel. Sie sprachen Recht nach den neuen Verfahrensgrundsätzen, nämlich Verwaltung und Justiz waren getrennt, alle Bürger waren vor dem Gesetz gleich, die Gerichtssitzungen waren mündlich und öffentlich und die Urteile wurden öffentlich verkündet. Preußen übernahm 1813 diese französische Gerichtsverfassung, errichtete als Neuheiten Landgerichte, Schwurgerichte, Handels- und Gewerbegerichte, dazu den Rheinischen Appellationsgerichtshof in Köln. Als die Nationalsozialisten die Macht gewonnen hatten, degradierten sie die bisherigen Länder zu bloßen Provinzen und erhoben die Rechtsprechung zur Reichsjustiz. Sie debattierten zwar über die Einführung neuer Friedensgerichte und einen dreistufigen Gerichtsaufbau, beabsichtigten damit jedoch nur, politischen Einfluss auf die Justiz zu gewinnen. Nach 1945 wurden nicht nur die Gerichtsbezirke neu geordnet, man diskutierte auch erneut über die Dreistufigkeit, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Um den Geschäftsablauf zu vereinfachen und zu beschleunigen, führte die Regierung bei den Gerichten die Digitaltechnik ein, bündelte gewisse Zuständigkeiten bei einzelnen Gerichten und führte Einzelrichter bei den Land- und Oberlandesgerichten ein, was die Verfahren verkürzte und beschleunigte.
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In: Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht
Das Open-Access-Buch untersucht am Beispiel des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs (IAGMR), welche Rolle innerstaatliche Gerichte bei der Umsetzung internationaler Entscheidungen wahrnehmen. Wann sind sie bereit ihre Pendants in Straßburg bzw. San José bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen zu unterstützen und diese gleichsam unmittelbar "anzuwenden", und wo ziehen sie Grenzen und rote Linien? Was sind die Probleme, die ihnen begegnen, und befinden sich Gerichte tatsächlich im Wandel hin zu einer defensiveren und weniger völkerrechtsfreundlichen Haltung, wie einige jüngere Beispiele vermuten lassen? Das Werk widmet sich der Frage, welche Wirkungen innerstaatliche Gerichte bereit sind, den Entscheidungen der Menschenrechtsgerichte zukommen zu lassen – und zwar genau dann, wenn sich das innerstaatliche Recht nicht dazu äußert. Es zeigt auf, dass hinter der vermeintlich technischen Ausgangsfrage fundamentale Fragen verfassungsrechtlicher Natur stehen und sich am Beispiel der Menschenrechtsgerichte einige der zentralen Schwierigkeiten und Probleme zeigen, wie sie beim Zusammenspiel von Rechtsordnungen in Zeiten globalen Regierens entstehen.