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Teismai ir teisėjai Lietuvoje: (1918 - 2008)
Aplinkos teisės principai: teisinis įtvirtinimas ir praktinis taikymas ; The principles of environmental law: legal framework and practical application
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
BASE
Aplinkos teisės principai: teisinis įtvirtinimas ir praktinis taikymas ; The principles of environmental law: legal framework and practical application
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
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Aplinkos teisės principai: teisinis įtvirtinimas ir praktinis taikymas ; The principles of environmental law: legal framework and practical application
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
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Aplinkos teisės principai: teisinis įtvirtinimas ir praktinis taikymas ; The principles of environmental law: legal framework and practical application
Die Umwelt ist der untrennbare Bestandteil des Menschenlebens. Die Qualität des Menschenlebens ist der Umwelt gehört. Sie übt Einfluß auf die Menschenrechte in das Leben und die Gesundheit aus. Das Wachstum der Wirtschaft und der technischen Progreße lösen die Probleme der Umwelt. Die Umweltschutzesproblemen sind sehr wichtig in ganzem Welt, deshalb streben die Staaten nach den Lösungen dieser Problemen und hohem Schutzniveau. Nämlich charakterisieren diese Grundprinzipien den Inhalt des Umweltrechts und zeichnen die Ziele und die Aufgaben des Umweltrechts kennen. Der Umweltschutz ist das internacionale Ziel, das es erreichen ist, wenn die Grundprinzipien des Umweltrechts in die Tat umsetzen sind. Die Grundprinzipien des Umweltrechts Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind hohes Schutzniveau, Ursprungsgrundsatz, Verursacherprinzip, Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes, Kostenverteilungsprinzip und andere. Die Grundprinzipien des Umweltschutzes schließen die harmonische Gesamtheit aus. Die Grundprinzipien des Umweltrechts sind sehr ein wichtige Bestandteil des Umweltrechts, deshalb wird es in dieser Arbeit der Begriff der Grundprinzipien des Umweltschutzes, ihre Bedeutung und die Verwirklichung in dem Gemeinschaftsrecht und nationalem Recht analysieren, wie die Grundprinzipien des Umweltschutzes zielt in den nationalen Gerichte und in dem Gericht der Europäischen Union. Den Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit stellt die Verwirklichung der Grundprinzipien und daraus entstehende Probleme dar. Des weiteren werden mögliche Lösungsvorschläge dieser Probleme vorgelegt. Im Bereich der Umweltsschutzesprinzipien wurden von ausländischen Wissenschaftlern vorgelegt. Einige Aspekte wurden auch in Arbeiten litauischer Verfasser, auch gerichtlicher Urteilen untersucht. Dieser Arbeit besteht aus der Einleitung, drei Analyseteilen, die Schlüsse, die Literaturliste. In der Arbeit werden die allgemeinen Rechtsprinzipien unn Principien des Umweltrechts, ihre Verwirklichung in der litauischen und EU-Rechtssystem hervorgehoben
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CK 6.271 straipsnio taikymas Lietuvos administracinių teismų praktikoje ; Application of article 6.271 of the civil code in the lithuanian administrative court's practice
Die Haftungspflicht ist das Verfassungsgebot. Auch die staatliche Gewalt hat diese Pflicht, obwohl Schaden im Bereich des öffentlichen Rechts verursacht wird. Die zivilrechtliche Haftung der staatlichen Gewalt ist in dem Zivilgesetzbuch von Litauen verankert. Richtige Deutung und Anwendung diesen Normen in der Gerichtpraxis ist die Gewährleistung eines Opfers einen Schadenersatz zu bekommen. Es wird der Artikel 6.271 des Zivilgesetzbuches von Litauen ausgewertet. Es wird die Sphäre diesen Aufsatz und die Haftungsbedingungen gehandelt. Die Rücksicht wird auf die Probleme der Haftung von der legislativen Gewalt, der rechtswidrigen Handlungen und der Schadenausgleich genommen. Nach der Meinung des Verfassers ist die zivilrechtliche Haftung des Gesetzgebers auch in dem Zivilgesetzbuch verankert. Die Stellungsnahme von dem Verwaltungsgericht ist heutzutage nicht deutlich. In die Gerichtpraxis werden die Geltung der Gesetze und die rechtswidrigen Handlungen als die Haftungsbedingung gleichgemacht. Solche Nivellierung kann die Schadenausgleich erschweren oder ausgeschlossen. Immaterialeren Schadenserstattung ist in der Ordnung des Polizeirechts unmöglich, weil der Verwaltungsgerichthof von Litauen solche Ordnung von dem Verwaltungsrecht ausgeschlossen hat. Die Ausnahme von Gericht der unmittelbaren ursächlichen Verknüpfung festzustellen ist auch kritisiert, weil diese Ausnahme nicht gerecht ist. Diese Probleme in der Gerichtpraxis können Schadenausgleich erschweren.
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CK 6.271 straipsnio taikymas Lietuvos administracinių teismų praktikoje ; Application of article 6.271 of the civil code in the lithuanian administrative court's practice
Die Haftungspflicht ist das Verfassungsgebot. Auch die staatliche Gewalt hat diese Pflicht, obwohl Schaden im Bereich des öffentlichen Rechts verursacht wird. Die zivilrechtliche Haftung der staatlichen Gewalt ist in dem Zivilgesetzbuch von Litauen verankert. Richtige Deutung und Anwendung diesen Normen in der Gerichtpraxis ist die Gewährleistung eines Opfers einen Schadenersatz zu bekommen. Es wird der Artikel 6.271 des Zivilgesetzbuches von Litauen ausgewertet. Es wird die Sphäre diesen Aufsatz und die Haftungsbedingungen gehandelt. Die Rücksicht wird auf die Probleme der Haftung von der legislativen Gewalt, der rechtswidrigen Handlungen und der Schadenausgleich genommen. Nach der Meinung des Verfassers ist die zivilrechtliche Haftung des Gesetzgebers auch in dem Zivilgesetzbuch verankert. Die Stellungsnahme von dem Verwaltungsgericht ist heutzutage nicht deutlich. In die Gerichtpraxis werden die Geltung der Gesetze und die rechtswidrigen Handlungen als die Haftungsbedingung gleichgemacht. Solche Nivellierung kann die Schadenausgleich erschweren oder ausgeschlossen. Immaterialeren Schadenserstattung ist in der Ordnung des Polizeirechts unmöglich, weil der Verwaltungsgerichthof von Litauen solche Ordnung von dem Verwaltungsrecht ausgeschlossen hat. Die Ausnahme von Gericht der unmittelbaren ursächlichen Verknüpfung festzustellen ist auch kritisiert, weil diese Ausnahme nicht gerecht ist. Diese Probleme in der Gerichtpraxis können Schadenausgleich erschweren.
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CK 6.271 straipsnio taikymas Lietuvos administracinių teismų praktikoje ; Application of article 6.271 of the civil code in the lithuanian administrative court's practice
Die Haftungspflicht ist das Verfassungsgebot. Auch die staatliche Gewalt hat diese Pflicht, obwohl Schaden im Bereich des öffentlichen Rechts verursacht wird. Die zivilrechtliche Haftung der staatlichen Gewalt ist in dem Zivilgesetzbuch von Litauen verankert. Richtige Deutung und Anwendung diesen Normen in der Gerichtpraxis ist die Gewährleistung eines Opfers einen Schadenersatz zu bekommen. Es wird der Artikel 6.271 des Zivilgesetzbuches von Litauen ausgewertet. Es wird die Sphäre diesen Aufsatz und die Haftungsbedingungen gehandelt. Die Rücksicht wird auf die Probleme der Haftung von der legislativen Gewalt, der rechtswidrigen Handlungen und der Schadenausgleich genommen. Nach der Meinung des Verfassers ist die zivilrechtliche Haftung des Gesetzgebers auch in dem Zivilgesetzbuch verankert. Die Stellungsnahme von dem Verwaltungsgericht ist heutzutage nicht deutlich. In die Gerichtpraxis werden die Geltung der Gesetze und die rechtswidrigen Handlungen als die Haftungsbedingung gleichgemacht. Solche Nivellierung kann die Schadenausgleich erschweren oder ausgeschlossen. Immaterialeren Schadenserstattung ist in der Ordnung des Polizeirechts unmöglich, weil der Verwaltungsgerichthof von Litauen solche Ordnung von dem Verwaltungsrecht ausgeschlossen hat. Die Ausnahme von Gericht der unmittelbaren ursächlichen Verknüpfung festzustellen ist auch kritisiert, weil diese Ausnahme nicht gerecht ist. Diese Probleme in der Gerichtpraxis können Schadenausgleich erschweren.
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CK 6.271 straipsnio taikymas Lietuvos administracinių teismų praktikoje ; Application of article 6.271 of the civil code in the lithuanian administrative court's practice
Die Haftungspflicht ist das Verfassungsgebot. Auch die staatliche Gewalt hat diese Pflicht, obwohl Schaden im Bereich des öffentlichen Rechts verursacht wird. Die zivilrechtliche Haftung der staatlichen Gewalt ist in dem Zivilgesetzbuch von Litauen verankert. Richtige Deutung und Anwendung diesen Normen in der Gerichtpraxis ist die Gewährleistung eines Opfers einen Schadenersatz zu bekommen. Es wird der Artikel 6.271 des Zivilgesetzbuches von Litauen ausgewertet. Es wird die Sphäre diesen Aufsatz und die Haftungsbedingungen gehandelt. Die Rücksicht wird auf die Probleme der Haftung von der legislativen Gewalt, der rechtswidrigen Handlungen und der Schadenausgleich genommen. Nach der Meinung des Verfassers ist die zivilrechtliche Haftung des Gesetzgebers auch in dem Zivilgesetzbuch verankert. Die Stellungsnahme von dem Verwaltungsgericht ist heutzutage nicht deutlich. In die Gerichtpraxis werden die Geltung der Gesetze und die rechtswidrigen Handlungen als die Haftungsbedingung gleichgemacht. Solche Nivellierung kann die Schadenausgleich erschweren oder ausgeschlossen. Immaterialeren Schadenserstattung ist in der Ordnung des Polizeirechts unmöglich, weil der Verwaltungsgerichthof von Litauen solche Ordnung von dem Verwaltungsrecht ausgeschlossen hat. Die Ausnahme von Gericht der unmittelbaren ursächlichen Verknüpfung festzustellen ist auch kritisiert, weil diese Ausnahme nicht gerecht ist. Diese Probleme in der Gerichtpraxis können Schadenausgleich erschweren.
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