Geschichte der Vergangenheit, Geschichten für die Zukunft
In: Erzählungen vom Staat, S. 35-60
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In: Erzählungen vom Staat, S. 35-60
In: Geschichtsdidaktik(er) im Griff des Nationalsozialismus?, S. 7-17
In: Demokratische Tradition und revolutionärer Geist; Reihe Geschichtswissenschaft, S. 133-138
In: Deproduktion: Schwangerschaftsabbruch im internationalen Kontext, S. 194-209
Der Beitrag berichtet über die persönlichen Erfahrungen einer Frau (Ana) aus Buenos Aires, die sich nach der Diagnose der Missbildung ihres Embryos mit der Entscheidung über eine Abtreibung auseinandersetzt und diese schließlich auch durchführen lässt. Dabei werden folgende Aspekte beschrieben: (1) der Kinderwunsch Anas, (2) die Wahrnehmung der Situation nach der Diagnose als gesundheitliches Problem, (3) die emotionale Lage und die Entscheidungsfindung, (4) das Abtreibungsverbot nach Art. 85 des argentinischen Strafgesetzbuches und die Ausnahmeregelung nach Art. 86 sowie (5) der illegal durchgeführte Schwangerschaftsabbruch im medizinischen Kontext. In der modernen demokratischen Gesellschaft gewähren Gesetze sowohl Pflichten als auch Rechte. Trotzdem wird dieser Mechanismus erst dann in Gang gesetzt, wenn es sich um Subjekte handelt, die bereits als Rechtssubjekte konstituiert sind. Anas Geschichte und ihr 'Fall' hätten über die Ausnahmeregelung, die der Art. 86 zur Verfügung stellt, im legalen Rahmen gelöst werden können. (ICG2)
In: Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 805-821
Die Geschichte der Stadtplanung in Deutschland beginnt im 19. Jahrhundert und wird geprägt von dem neuen gesellschaftlichen Phänomen einer geteilten Herstellung von Stadt durch die privaten Grundbesitzer und die für die Planung zuständige Gemeinde. Die technologischen und gesellschaftspolitischen Veränderungen bilden den Hintergrund für die neu entstehende Stadtplanung. Entlang zentraler Entwicklungsphasen werden in chronologischer Abfolge bis 1990 und mit der Herausarbeitung der Kontinuitäten und Brüche die wesentlichen Handlungsstränge, die Stadterweiterung und der Stadtumbau sowie das sich entwickelnde Planungsinstrumentarium dargestellt.
In: Gegenwart der Vergangenheit, S. 123-130
In: Inklusion. 1. Deutschland zwischen Gewohnheit und Menschenrecht., S. 71-102
Die ersten Bildungsinstitutionen für Kinder mit Behinderungen entsprangen vor allem der aufklärerischen Idee des Bildungsrechts aller Menschen. Die Sonderpädagogik entstand dabei nicht als umfassende Disziplin, sondern die einzelnen Teilbereiche entwickelten sich unterschiedlich. Die ersten Initiativen für die planmäßige Bildung und Erziehung behinderter Kinder gingen dabei von Privatpersonen aus. Die Einrichtungen standen und stehen immer unter dem gesellschaftspolitischen Einfluss der jeweiligen Zeit. Dieser Artikel skizziert die geschichtliche Entwicklung der einzelnen Teilbereiche von ihren Anfängen bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts. (DIPF/Orig.).
In: Impulse der Reformation, S. 3-10
In: Erziehungswissenschaftliche Diskursforschung, S. 193-209
In: Zusammenhalt der Unternehmerfamilie, S. 357-390
In: Die Neue Frauenbewegung in Deutschland, S. 19-42