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In: Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Bd. 5
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 51, Heft 22, S. 952-958
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
In: Jus Publicum Band 173
Der Verfassungsgrundsatz der 'Gesetzmäßigkeit' verlangt, daß die öffentliche Verwaltung durch Parlamentsgesetze gesteuert und durch Gerichte kontrolliert wird. Die Untersuchung von Wißmann zeigt zunächst, wie sich das Verhältnis von Gesetz, Freiheit und 'guter policey' seit dem Ausgang des Mittelalters entwickelt hat. Für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes folgt daraus, daß insbesondere die Grundrechte – gegen die Tendenz ihrer Diversifizierung in Sonderdogmatiken – den überzeugenden Ausgangspunkt einer entsprechenden übergreifenden, förmlich-rationalen Aufgabenteilung der Staatsfunktionen bilden. Verfassungsrechtlich gefordert ist dabei ein hinreichendes Maß an inhaltlicher Bestimmtheit, die die Vorhersehbarkeit wie den Nachvollzug von Verwaltungsentscheidungen ermöglicht, nicht hingegen eine maximale Standardisierung der Regelungen.Die 'Eigenständigkeit' der Verwaltung ist das funktional sowie rechtlich vorausgesetzte Widerlager der Gesetzesbindung. Ihre Gestaltungsaufgabe kann vielfach nicht einmal im Modell als 'Anwendung' von Gesetzen rekonstruiert werden. Daher muß die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zu einem differenzierten Steuerungs- und Kontrollverbund weiterentwickelt werden. Dabei kann auf Generalklauseln als Regelungstypus nicht verzichtet werden. Sie sichern in vielen Sachbereichen die Rückbindung an gesetzliche Aufgabenbestimmungen und gewährleisten zugleich die Offenheit für die Weiterentwicklung der Verwaltungstätigkeit wie eine wirksame Kontrolle der Verwaltung durch die Gerichte.
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 51, Heft 22, S. 952-957
ISSN: 0029-859X
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 51, Heft 21
ISSN: 0029-859X
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 22, Heft 1, S. 38-63
ISSN: 1613-754X
In: Verhandlungen des Schweizerischen Juristenvereins 1950,2