Der erneute Ausbruch einer Ebola-Epidemie in Zentralafrika zeigt die Notwendigkeit internationaler Gesundheitskooperation. Gleichzeitig weist das internationale Gesundheitsrecht einige Mängel auf.
Im Wirtschaftsregulierungsrecht treten immer häufiger Mehrpersonenverhältnisse auf: Die Regulierungsentscheidung der Regulierungsbehörde betrifft nicht nur den Adressaten, sondern hat mittelbar auch Wirkungen auf die Ausgestaltung der Wettbewerbsfreiheit der Konkurrenten. Materielles und Verfahrensrecht erlauben aber bisher kaum eine Beteiligung der Interessen des Dritten. Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaft sind aufgefordert, hierfür Problemkonstellationen zu identifizieren und Lösungsvor-schläge zu unterbreiten. Der Beitrag analysiert zunächst Dreiecksverhältnisse mit besonderem Blick auf das Wirtschaftsverwaltungsrecht und schlägt als einen möglichen Weg zur Bewältigung daraus resultierender Probleme in Instrumenten der Kooperation vor, wie sie etwa im Gesundheitsrecht mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) existieren, auch wenn dieses Rechtsgebiet (zu Unrecht) als wenig als wegweisend wahrgenommen wird.
Da das Gesundheitsrecht und somit auch die Bedarfsprüfung (in den Krankenhäusern, Ambulatorien und Gruppenpraxen) jeden betreffen, wird in der vorliegenden Diplomarbeit versucht, das Thema für alle zugänglich zu machen. Nachdem für die jeweiligen Einrichtungen unterschiedliche gesetzliche Regelungen anzuwenden sind, werden diese hier erklärt und voneinander abgegrenzt. Es soll einen Überblick über die Einflüsse der Union auf das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten und auf dadurch für Österreich entstandene Herausforderungen verschafft werden. Dabei werden auch Argumente für und gegen die Bedarfsprüfung geliefert. Für das Verständnis ist es allerdings wichtig, auch auf die kompetenzrechtlichen und strukturellen Problemstellungen in Österreich einzugehen. Doch sind Herausforderungen bewältigbar, sodass in dieser Arbeit neben bereits laufenden Projekten auch Ziele und Lösungsansätze angeschnitten werden. ; eingereicht von Martina Glatthaar ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Universität Linz, Diplomarbeit, 2017 ; (VLID)1770381
Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die allgemeine Situation und Entwicklung der Psychiatrie im Deutschen Kaiserreich in den Debatten des Reichstages nachvollziehen lässt und möglicherweise von diesen beeinflusst wurde, insbesondere im Hinblick auf die psychiatriekritische Irrenrechtsreformbewegung. Die systematische Quellenanalyse der Reichstagsprotokolle 1871 – 1918 zeigt, dass sich überwiegend jene Themen wiederfinden, die auch allgemein die Entwicklungen der Psychiatrie im Kaiserreich kennzeichneten. Zwei inhaltlich jeweils abgeschlossene Diskussionen zur Geisteskrankheit bei Richtern sowie zur Geisteskrankheit als möglichem Ehescheidungsgrund zeigten vor allem eine parteipolitische Instrumentalisierung einer psychiatrischen Problematik. Den größten Umfang in den Reichstagsdebatten nahmen die Diskussionen zur Irrenrechtsreform ein, oftmals auf die Initiative einzelner Parlamentarier hin. Zunächst ging es um die Kritik an der aktuellen Anstaltsunterbringung von Geisteskranken, es herrschte große Zustimmung zu den Forderungen der auch außerparlamentarisch aktiven Irrenrechtsreformbewegung nach Verbesserungen durch eine gesetzliche Regelung. Später wurde auch eine Gesetzesregelung gefordert, um die Öffentlichkeit besser vor geisteskranken Straftätern zu schützen. Die Ziele der Irrenrechtsreformbewegung wurden im Untersuchungszeitraum trotz der breiten Zustimmung der Reichstagsabgeordneten nicht erreicht. Dies muss im Zusammenhang gesehen werden mit der Rolle des Parlaments innerhalb des Verfassungsgefüges des Deutschen Kaiserreichs. Zwar war der Reichstag eine gewählte Volksvertretung, doch innerhalb der konstitutionellen Monarchie besaß er nur eingeschränkte Machtkompetenzen.
Planerische Instrumente für gesunde Lebensverhältnisse existieren spätestens seit der dynamischen Periode der Industrialisierung ebenso wie städtebauliche Leitbilder. Sie sind auf örtlicher und überörtlicher Ebene mit unterschiedlichen Zuständigkeiten angesiedelt. Dabei hat räumliche Planung im Kern die Aufgabe, zwischen unterschiedlichen Raumansprüchen und Nutzungskonflikten einen Abwägungsprozess zu gestalten, um die politische Entscheidungsfindung vorzubereiten. Die gesetzlichen Grundlagen und institutionellen Rahmenbedingungen für räumliche Planung und Gesundheitsrecht sind unterschiedlich, weisen aber über das aktuelle Präventionsgesetz Schnittstellen auf. Diese gilt es kooperativ auszugestalten. ; Planning tools for healthy living conditions have existed at least since the dynamic period of industrialisation, as have urban development visions. They are assigned to local and regional levels with different responsibilities. The crucial element of spatial planning is the task to develop procedures to consider and weigh up different spatial demands and conflicts of use in order to prepare political deliberation and decisionmaking processes. The legal and the institutional frameworks for spatial planning and health differ, but they are interlinked through the current Prevention Act. This presents an opportunity for a co-operative approach.
Die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze ist schon seit Längerem in Deutschland "salonfähig". Verursacht ist dieses "Phänomen" vor allem durch die der Exekutive zuzurechnenden politischen Entscheider in Regierungsfunktion, aber auch durch Bundes- und Landesverwaltungen bzw. deren Behörden. In diesem Kontext ist die zunehmende "Rechtsverweigerung" durch z.B. eine "überlange" Verfahrensdauer bei den Gerichten angesiedelt, welche unzureichende Personal- und Sachmittelausstattungen "beklagen". Hinzu kommen Probleme bei der Strafverfolgung, wonach beim Bürger der Eindruck entstanden ist, der Rechtsstaat habe die "Kontrolle" verloren. Die beschriebenen "Gefährdungen" des deutschen Rechtsstaats nehmen in der "Corona-Krise" erschreckende Dimensionen an. Die zerstörerische Kraft der neuartigen Viruserkrankung, welche auch Deutschland nach wie vor fest im Griff hat, entblößt schonungslos (weitere) Schwächen des deutschen Rechts- und Wohlfahrtsstaats, gerade auch durch das nach wie vor "kranke" Gesundheitswesen. Wenn in dieser Situation in der Presse darüber "Jubel" ausbricht, dass der Rechtsstaat doch gezeigt habe, er sei "gesund", weil die Gerichtsbarkeit immerhin über 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen zur Erledigung gebracht habe, ist dies lediglich eine "Schwächenverdrängung in der Krise". Ohne Zweifel gebührt der Gerichtsbarkeit hier "großes Lob". Durch besagte Gerichtsentscheidungen, welche letztlich auch nur (verfassungs-)rechtliche Momentaufnahmen in einer infektionsdominierten Zeit sein können, ist die Gefährdung des "Erfolgsmodells Rechtsstaat" aber noch nicht einmal ansatzweise beseitigt, dessen Erosionsprozess inzwischen vielmehr "evident" ist. Mit diesen Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf "Corona", beschäftigt sich die vorliegende Abhandlung, wobei ebenfalls die massiven ökonomischen und sozialen Folgen des Infektionsgeschehens nicht "unbehandelt" bleiben. Prof. Dr. Dr. h.c. Lothar Knopp ist Inhaber des Lehrstuhls für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Umweltrecht sowie ...
Die vorliegende Master Thesis beschäftigt sich mit dem Thema "grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union", wobei der Hauptfokus auf der Patientenmobilitätsrichtlinie liegt. Möchte ein Versicherter eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch nehmen, so stellen sich ihm primär folgende Fragen: 1. Welches Recht gelangt zur Anwendung? 2. Wie muss er/sie vorgehen, um Kostenersatz zu erlangen? Vorrangiges Ziel dieser Arbeit ist es, diese Fragen zu klären und einen für Patienten und Versicherte verständlichen Überblick zu geben. Die Arbeit schafft eine gute Abgrenzung der geltenden Regelungssysteme, untersucht die Auswirkungen des EU-Gesundheitsrechts auf das österreichische Recht und erklärt das Verfahren gegenüber den österreichischen Krankenversicherungsträgern. Als Quelle diente unter anderem ein Experteninterview mit dem stellvertretenden Leiter der Leistungsabteilung der Tiroler Gebietskrankenkasse. Final beschäftigt sich die Arbeit mit der Frage nach dem aktuellen Stellenwert der grenzüberschreitenden Patientenmobilität. Diese mündet im Ergebnis, dass der grenzüberschreitenden Patientenmobilität in der EU quantitativ gesehen nach wie vor eine geringe Bedeutung zukommt. Es bleibt abzuwarten, ob seitens der Mitgliedstaaten in Zukunft Initiativen gesetzt werden, um dies zu ändern. ; This masters thesis deals with the topic of "cross-border health services within the European Union", with the main focus being on the Patient Mobility Directive. If an insured person from one member state would like to make use of a health service in another member state, the following questions are primarily asked: 1. Which law applies? 2. How do I have to proceed in order to obtain reimbursement? The primary goal of this work is to clarify these questions and to provide an understandable overview for patients and insured persons. The work creates a good delimination of the applicable regulatory systems, examines the effects of EU health law on Austrian law and explains the procedure to the Austrian health insurance carriers. One of the sources was an expert interview with the deputy head of the benefits department of the Tyrolean regional health insurance fund. Finally, the thesis deals with the question of the current status of cross-border patient mobility. This leads to the result that the cross-border patient mobility is still of little importance in quantitative terms within the EU. It remains to be seen whether future iniatives will be taken by the member states to change this. ; vorgelegt von: Mag. iur. Christine Cottogni ; Abstract in englischer Sprache ; Universität Innsbruck, Universitätslehrgang Medizinrecht, Masterarbeit, 2021 ; (VLID)5800579
Die Aufzeichnung des Referats wurde im Jusletter publiziert. ; Die Corona-Pandemie hat die Schwachstellen beim Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen in der Schweiz sichtbar gemacht. Es bestehen unnötige Doppelspurigkeiten bei Unfallverhütung und Gesundheitsschutz. Betrieben fehlt die Erfahrung mit tauglichen Schutzkonzepten. Ineffiziente Strukturen verhindern eine wirksame Prävention. Am bedeutendsten sind jedoch die Defizite beim Vollzug: die kantonalen Arbeitsinspektorate haben zu wenig Personal und Geld. Das Webinar erläutert die Gründe für diese unbefriedigende Situation und zeigt die Zusammenhänge auf. Es werden aber auch Vorschläge für konkrete, realisierbare Verbesserungen gemacht.
This thesis deals with the implications of clinical research specifically, clinical trials in terms of law and policy at the international level. Chapter One presents a comprehensive review of the literature relating to the law and policy of clinical trials, with a specific focus on their international dimension. Chapter Two describes the main rights touched upon by the conduction of and participation in clinical trials. Chapter Three describes the main stakeholders involved in clinical trials (human subjects, sponsors, and investigators) and how their interests align or collide in the face of the need to balance three traditional healthcare competing paradigms: access, cost, and quality. Chapter Four deals with the concerns raised by the globalization of clinical trials, building on one of the most renowned contributions in the field of clinical trials ethics literature. Chapter Five presents a comparative analysis of the European Union and United States clinical trial legal frameworks. Chapter Six focuses on the issue of clinical trials data transparency. The case for registration is taken into consideration because the global dimension of the issue is particularly relevant and the development of an in international set of standards in this context has been successfully achieved thanks to synergy between different stakeholders. Finally, Chapter Seven adopts a more practical approach. It introduces the results of several interviews conducted with clinical trials sponsors, patients and consumer organizations, and investigators and presents the findings of a simple empirical analysis focused on recruitment-dynamics.
Anknüpfend an die Debatte um den Einfluss der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, untersuchen die im Band enthaltenen Beiträge aktuelle Herausforderungen für die Gestaltung der konkreten Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie konzentrieren sich dabei auf den Sozialraum als Ort im räumlichen wie sozialen Sinn, an dem sich alle Akteure – die Betroffenen, ihre Angehörigen, die Leistungsträger wie Leistungserbringer – begegnen und an dem sie unter Berücksichtigung sowohl des sozialen Umfeldes als auch der lokalen wie der entsprechenden (infra-)strukturellen Besonderheiten zusammenwirken. Dies geschieht aus der Perspektive unterschiedlicher fachlicher Disziplinen unter besonderer Berücksichtigung der Lebenslagen Jugend und Alter.Mit Beiträgen von:Dr. Minou Banafsche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, MünchenProf. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Direktor am Max-Planck Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, MünchenProf. Dr. Clemens Dannenbeck, Prodekan der Hochschule LandshutProf. Dr. Markus Dederich, Lehrstuhl für Allgemeine Heilpädagogik, Theorie der Heilpädagogik und Rehabilitation am Department Heilpädagogik der Universität zu KölnProf. Dr. Gerhard Igl, Leiter des Instituts für Sozialrecht und Gesundheitsrecht und Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu KielHelmut Kneppe, Dezernent für Jugend, Familie und Soziales, Kreis Siegen-WittgensteinDr. Andreas Kuhn, Wissenschaftlicher Referent im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., BerlinDr. Maria Kurz-Adam, Leiterin des Stadtjugendamtes MünchenStephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht, MünchenDr. Markus Schäfers, Referent für Teilhabeorientierte Dienstleistungen und Steuerungsinstrumente in der Eingliederungshilfe bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., BerlinBrigitta Seidenschwang, Fachlehrerin und Physiotherapeutin an der Real- und Fachoberschule der Ernst-Barlach-Schulen der Stiftung Pfennigparade, MünchenProf. Dr. Elisabeth Wacker, Lehrstuhl für Diversitätssoziologie an der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaft der Technischen Universität München und Max Planck Fellow am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, MünchenProf. Dr. Gudrun Wansing, Leitung des Fachgebiets Behinderung und Inklusion am Institut für Sozialwesen der Universität KasselMartina Weide-Gertke, Schulleiterin der Real- und Fachoberschule der Ernst-Barlach-Schulen der Stiftung Pfennigparade, MünchenProf. Dr. Felix Welti, Leitung des Fachgebiets Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen am Institut für Sozialwesen der Universität KasselProf. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a. D., Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin
Zwar ist seit nunmehr 20 Jahren von direkten kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auszugehen, dennoch könnten natürliche, technische oder terroristische Schadensereignisse auch hierzulande kaum steuerbare Fluchtbewegungen auslösen. Für die Organisation und Praxis der Nothilfeleistung und Daseinssicherung wäre zunächst eine sorgfältige völkerrechtliche Einschätzung der Situation unverzichtbar. Bei einer reinen Binnenmigration bleiben die nationalen Ordnungsbehörden federführend, während bei jeder grenzüberschreitenden Flüchtlingsbewegung die Vereinten Nationen und ihre Fachbehörden (UNHCR, WHO, OCHA) hinzutreten und die internationale Koordination der Hilfeleistung übernehmen könnten oder diese im Falle zusammengebrochener Staatsstrukturen (failing state) übernehmen müssen. Besonders dem United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) kommt bei der internationalen humanitären Nothilfe eine federführende Rolle zu (OCHA 2009). Auch ein Land wie Deutschland, das sich in Fragen der internationalen Soforthilfe bislang eigentlich nur als ein Geberland definiert, würde im Falle einer großen Katastrophe und Fluchtbewegung natürlich auf die sofortige Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können, wie sie beispielsweise nach dem verheerenden Erdbeben im iranischen Bam 2003 oder nach der Tsunamikatastrophe von 2004 geleistet wurde. Jede ausländische medizinische Hilfeleistung hat sich an den lokal üblichen und vorgeschriebenen Therapiestandards zu orientieren, internationale Organisationen haben lokal herrschendes Gesundheitsrecht zu respektieren. Erst bei Fehlen angemessener nationaler Regelungen oder bei einem vollkommenen Zusammenbruch nationaler Ordnungsstrukturen werden die Standards der WHO oder des Sphere-Projekts zugrunde gelegt (Sphere 2004). Auch ein traditionelles "Geberland" wie Deutschland würde im Falle einer großen Katastrophe natürlich mit der sofortigen Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft rechnen können! Die Erfahrung der ungenügend koordinierten internationalen Hilfe im afrikanischen Zwischenseengebiet nach dem Genozid in Ruanda hatte zur Intensivierung der Bemühungen namhafter international tätiger Hilfsorganisationen um Zusammenarbeit und Qualität geführt. Mit der Gründung des Sphere-Projekts wurde 1997 ein verbindlicher Rahmen normativer und technischer Standards für die internationale Nothilfe geschaffen. Zu den hier niedergelegten ethischen Fundamenten der Nothilfe zählen die völkerrechtlichen Grundsätze der Neutralität und Unparteilichkeit, die Verpflichtung zur Koordination aller Hilfsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen der Betroffenen sowie hinsichtlich der Langzeitwirkungen auf die Lebensbedingungen und die künftigen Notfallressourcen der Hilfsempfänger (Sphere 2004). Technische Leitlinien der Daseins- und Gesundheitsfürsorge in Katastrophen werden daneben kontinuierlich von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den Vereinten Nationen online auf den Seiten "reliefweb" und "health library for disasters" veröffentlicht (OCHA 2009, WHO/PAHO, 2009). Für Fragen zu Daseinsvorsorge und Nothilfe bei Flüchtlingsbewegungen sollten die Verantwortlichen der Gefahrenabwehr die Auslandsdelegierten der internationalen Hilfsorganisationen mit ihren umfangreichen Realerfahrungen zu Rate ziehen.
Although the discussion of the ethical, legal and medical problems of (late) abortion, prenatal diagnosis and embryopathic findings continues since the reform of the Pregnant Women and Family Welfare Amendment Act of 1995 and the related elimination of embryopathic indication for almost fifteen years, convincing solutions are still missing. This volume contains the contributions of the 3rd Workshop on Medical Law conducted on February 26 2008. They remind of the urgent need for reform and offer suggestions for the legal policy debate. In the focus of the contributions stand the (criminal) legal and medico-ethical "evaluation" of human life before birth and the question of how the involved professionals can handle their responsibility with the issue of a embryopathic findings, to ensure that the pregnant patient receives help and support during her emotionally stressful decision-making process, but also consider the right to life of the unborn child (especially in cases of extra-uterine viable). ; Obwohl die Diskussion um die ethischen, rechtlichen und medizinischen Probleme des Schwangerschafts(spät)abbruchs nach Pränataldiagnostik und embryopathischem Befund seit der Reform durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz von 1995 und der damit verbundenen Abschaffung der embryopathischen Indikation seit bald fünfzehn Jahren geführt wird, fehlen noch immer überzeugende Lösungskonzepte. Die in diesem Band enthaltenen Beiträge des am 26. Februar 2008 veranstalteten 3. Göttinger Workshops zum Medizinrecht mahnen den dringenden Reformbedarf an und bieten Anregungen für die rechtspolitische Diskussion, die vor Kurzem mit einem Gesetzesentwurf aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erneut in Gang gesetzt wurde. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen die (straf-)rechtliche und medizin-ethische Bewertung menschlichen Lebens vor der Geburt und die Frage, wie die beteiligten Professionen mit der Problematik eines embryopathischen Befundes verantwortlich umgehen können, damit die schwangere Patientin beim emotional belastenden Entscheidungsprozess die notwendige Hilfe und Unterstützung erhält, gleichzeitig aber auch dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes (insbesondere in Fällen extrauteriner Lebensfähigkeit) angemessen Rechnung getragen werden kann. ; peerReviewed
Die aktuellen Entwicklungen des Verwaltungsrechts zeigen, dass öffentliche Aufgaben in steigendem Ausmaß von Privaten wahrgenommen werden. Dies gilt grundsätzlich für nahezu alle Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts. Ziel dieser Arbeit ist es, diesem neuen Trend Aufmerksamkeit zu schenken und eine Reihe ausgewählter Beispiele privater Tätigkeit im Bereich der Gesundheitsverwaltung zu beleuchten. Zu Beginn soll der in der Lehre bereits vorhandene Bestand dogmatischer Beteiligungskategorien Privater kurz erläutert werden.Da das Gesundheitsrecht ein sehr umfassendes Gebiet ist, wurden repräsentativ zwei Aufgabenbereiche gewählt: Es sind dies die Kontrolle von Produkten, die im Lebensmittel-, Medizinprodukte- und Arzneimittelrecht teilweise durch Private erfolgt, und die Verwahrung von Personen durch Private, erläutert anhand des Heimaufenthalt- und Unterbringungsrechtes sowie des Rettungswesens. Nach einer allgemeinen Darstellung des jeweiligen Aufgabenbereichs werden die zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsverhältnisse untersucht, um schließlich die Stellung, Rechte und Pflichten der Privaten eingehend zu behandeln. Am Ende eines jeden Kapitels wird der Kreis geschlossen, indem beurteilt wird, ob die privaten Akteure einer bereits bestehenden Kategorie zugeordnet werden können oder ob es eventuell sinnvoll erscheint, weitere zu bilden, um auch neue Beteiligungsformen Privater dogmatisch erfassen zu können. ; Recent developments in administrative law have shown that responsibilities of the public sector are increasingly being taken over by the private sector. This can be said for almost all fields of special administrative law. The aim of the thesis is to point out this trend by describing examples of private activity in health administration.First the pool of already existing docmatic catgories of participation of pivate individuals will be talked about. As health law is a very broad topic two fields of duty have been chosen in representation: Firstly the inspection of products in food, medical device and medicine law that is sometimes taken over by private individuals and secondly the custody of people by private individuals on the basis of the law of confinement in a psychiatric hospital or a home, and the law of rescue services. After the two fields have been introduced the legal relationships between the two parties will be analysed with emphasis on position, rights and duties of the private corporations. To wrap up each chapter there will be a statement on whether the private corporations can be allocated to an existing category or if it would be a better idea to create new ones to include even new forms of participation of private individuals. ; vorgelegt von Tanja Lafer ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2010 ; (VLID)211165
Das Covid-19 Virus und seine Folgewirkungen beschäftigen die Menschheit nun seit geraumer Zeit. Im Zuge der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe ist eine internationale Organisation medial in den Fokus gerückt: die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie spielt als Sonderorganisation der Vereinen Nationen eine zentrale Rolle im internationalen Gesundheitsrecht. Um das in Artikel 1 der WHO-Satzung normierte Ziel zu erreichen, wurde ihr von den Mitgliedstaaten eine große Bandbreite an Aufgaben übertragen. Österreich ist seit dem Gründungsjahr 1948 Mitglied bei der WHO. Die Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik sind nicht offensichtlich.In der vorliegenden Arbeit stehen eine völkerrechtliche Analyse der Weltgesundheitsorganisation und ihrer Kompetenzen sowie die Mitgliedschaft Österreichs im Vordergrund. Nach der Einleitung (Kapitel 1) werden Thematiken wie die Einordnung der WHO als Rechtssubjekt, die Besonderheiten der Satzung, die Definition und Entwicklung des Gesundheitsbegriffs sowie die zentralen Tätigkeitsbereiche behandelt (Kapitel 2). Im Kapitel 3 folgen eine Analyse des institutionellen Aufbaus sowie der rechtlichen Kompetenzen. Hierbei wird zwischen verbindlichen Rechtsquellen und Soft Law unterschieden. Anschließend wird die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der internationalen Beziehungen und die Finanzierung thematisiert (Kapitel 4). Ziel ist, dem Leser ein Grundverständnis für den Aufbau und das Handeln der WHO zu vermitteln. Kapitel 5 und 6 widmen sich dem Verhältnis Österreichs zur Weltgesundheitsorganisation. Hierbei wird auf die Zusammenarbeit und relevante rechtliche Vorgaben eingegangen. Im Fokus stehen das WHO-Rahmenübereinkommen, die Internationalen Gesundheitsvorschriften, die ICD und ausgewählte Soft-Law-Quellen. Im Resümee zieht der Autor Schlussfolgerungen aus seinen Recherchen und liefert einen Ausblick in die Zukunft. ; The Covid-19 virus and its after-effects have been occupying mankind for some time now. In the course of the biggest pandemic since the Spanish flu, an international organization has moved into the media spotlight: the World Health Organization (WHO). As a specialized agency of the United Nations, it plays a central role in international health law. In order to achieve the goal standardized in Article 1 of the WHO Statutes, it has been assigned a wide range of tasks by the member states. Austria has been a member of the WHO since its founding in 1948. The impact on national health policy is not obvious.This thesis focuses on an analysis of the World Health Organization and its competencies under international law as well as on Austria's membership. After the introduction (chapter 1), topics such as the classification of the WHO as a legal entity, the specifics of the statutes, the definition and development of the concept of health, and the central areas of activity are addressed (chapter 2). In Chapter 3, the institutional structure and legal competencies are analyzed. Here, a distinction is made between binding legal sources and soft law. This is followed by a discussion of cooperation with various actors in international relations and financing (chapter 4). The aim is to provide the reader with a basic understanding of the structure and actions of the WHO. Chapters 5 and 6 are devoted to Austria's relationship with the World Health Organization. In this context, cooperation and relevant legal provisions are discussed. The focus is on the WHO Framework Convention, the International Health Regulations, the ICD and selected soft law sources. In the summary, the author draws conclusions from his research and provides an outlook for the future. ; Arbeit an der Bibliothek noch nicht eingelangt - Daten nicht geprüft ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Diplomarbeit Karl-Franzens-Universität Graz 2021